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Evangelischer Referent muss Kirchenmitglied sein – Diskriminierungsklage abgelehnt
Thorsten Blaufelder vom 03.06.2014
- Inhalt
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- Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Die Ungleichbehandlung sei dadurch gerechtfertigt. EU-Recht stehe dem
- Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern
- besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine unzulässige
- Diskriminierung, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin ein einem am Dienstag
- , 03.06.2014, bekanntgegebenen Urteil im Fall einer Referentenstelle entschied (AZ: 4 Sa 238/14). Beklagt
LG Frankfurt am Main - d auf 13.000
Landgericht Frankfurt am Main vom 27.04.2009
- Inhalt
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- fristgerecht eingelegt, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 7Zu Recht hat das Landgericht das
- Verhandlung reicht. Diese Feststellung der Kammer ist aber entsprechend den Regeln der ZPO getroffen
- Mitglieder der 5. Zivilkammer ist in diesen Schriftsätzen ebenso wenig enthalten wie in dem Antrag vom
- 17.03.2009. Die Klägerin verfolgt mit ihrem Ablehnungsgesuch, in dem sie die gesamte 5. Zivilkammer
- Richter der 5. Zivilkammer in keiner Weise dargetan und ersichtlich ist, vielmehr die Klägerin
LG Freiburg - 4 T 112/04
Landgericht Freiburg vom 22.06.2004
- Inhalt
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- ist, ob durch die angefochtene Verfügung ein Recht des Dritten im Sinne des § 20 FGG verletzt ist
- Beteiligten wurden im Beschwerdeverfahren gehört. II. 9 Die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 ist zulässig
- mit dem mutmaßlichen Erblasserwillen einen recht frühen, beweisrechtlich nicht übermäßige
- rechtskräftig. In den Entscheidungsgründen wird ausgeführt, dass die Ehe der Parteien im Sinne von § 1565
- Zugewinnausgleich gem. § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO lägen nicht vor. 3 Der Erblasser ist am 19.12.2003 in
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 1038/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.12.2005
- Inhalt
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- Kündigung ist seitens der Beklagten mit einem Vorfall in der Schicht am 26. April 2004 begründet worden
- jedoch deshalb kein Erfolg beschieden, weil das Arbeitsgericht zu Recht davon ausgegangen ist, dass
- . § 1 Abs. 2 KSchG vom Arbeitsgericht bejaht ist. Das Arbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen
- , ausgeschlossen ist. Neben der betriebsverfassungsrechtlichen Ahndungsebene besteht das Recht des
- Arbeitsverhältnis, welches seit 16.02.1989 besteht und in dessen Rahmen der Kläger zuletzt im Schichtbetrieb im
BSG - S 4 KN 266/03
Bundessozialgericht vom 07.09.2010
- Inhalt
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- sei in der Vergangenheit zu Recht gezahlt worden. § 89 SGB VI solle allein verhindern, dass der
- Die Revision ist unbegründet. 13 LSG und SG haben zu Recht einen Erstattungsanspruch der Klägerin
- an den Beigeladenen mit befreiender Wirkung iS dieser Norm ist schon deshalb nicht erfolgt, weil
- eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. In dem Bewilligungsbescheid teilte die Beklagte mit, dass die
- Erstattungsanspruch in Höhe von 8 619,75 Euro geltend. Die Klägerin teilte der Beklagten mit
BGH - VII ZR 218/02
Bundesgerichtshof vom 24.07.2003
- Inhalt
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- im wesentlichen darüber, ob der Vertrag wirksam durch Kündigung beendet worden ist. Mit Bauvertrag
- § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B kündigen zu können, zu unterscheiden ist von dem Recht, den Vertrag
- verstanden werden kann, richtet sich nach dem Inhalt der Kündigungserklärung. c) Im Regelfall ist die
- Bauner für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des
- Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung
EuGH - C-394/97
Europäischer Gerichtshof vom 15.06.1999
- Inhalt
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- in Finnland ansässig ist und auf andere Weise als mit dem Flugzeug aus einem Land außerhalb des
- finnische Regierung hebt übrigens hervor, daß mit Durchführung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden
- Waren mit Ursprung in Drittländern, mit Ausnahme ... der Waren mit Ursprung in bestimmten
- vom 1. Mai 1996 durch das Gesetz Nr. 287/96 geändert. Dessen § 10 bestimmt: „Das Recht
- . § 8 Absatz 1 der Verordnung in der mit Wirkung vom gleichen Tag geänderten Fassung sieht vor: „Wer
LSG Berlin-Brandenburg - L 29 AS 2052/09 B ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.01.2010
- Inhalt
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- Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet. Das Sozialgericht Berlin hat den Antrag zu Recht
- Ermessensfehler vorliegt und ob der Kläger durch den Ermessensfehler beschwert ist; das Ge-richt darf bei der
- Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter Berlin Friedrichshain- Kreuzberg. Mit Be-scheid vom 17
- . Oktober 2006 wurde ihnen insbesondere für den Monat Dezember 2006 Leis-tungen nach dem SGB II in
- des Mietvertrages vom 24. November 2006 in der B. im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners ab dem
§ 6 SozSichEUG
Zugangsstellen
- Inhalt
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- Rechts in den Fällen aa)des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009, wenn die deutschen
- Bereich des anwendbaren Rechts in den Fällen aa)des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009
- betreffenden Person in Deutschland liegt,cc)des Artikels 17 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009,dd)des
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004).(2) Die Aufgaben der Zugangsstellen umfassen im Rahmen ihres jeweiligen Zust
- Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit festgelegten Dokumente und strukturierten Dokumente in
BGH - XI ZR 214/04
Bundesgerichtshof vom 17.06.2004
- Inhalt
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- werden sollen, ist, wie schon im Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2001
- Berufungsgerichts willkürlich gehandhabt worden ist, um sich die Zuständigkeit in der vorliegenden Sache
- (IX ZR 46/99, WM 2002, 919, 922 f.) näher dargelegt worden ist, unerheblich. Der Be- klagte hat zu
- Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
- anzumaßen. 2. Auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und die Fortbildung des Rechts
OLG Frankfurt - 16 U 70/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.03.2006
- Inhalt
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- unbedenkliche Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. 16 Zu Recht hat das Landgericht
- Beträge, mit denen ihr Konto belastet wurde, nachdem am 7. Dezember 2002 in Rom unter Verwendung der
- Die Akte 4 0 439/04 LG Gießen hat zu Informationszwecken vorgelegen. II. 15 Die in formeller Hinsicht
- , rechtsgrundlos erfolgt wären (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 676 f. BGB). Andererseits
- Verfügungen, die mit der EURO-CARD nach der Verlustanzeige getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Es ist
LG Bielefeld - 16 O 17/06
Landgericht Bielefeld vom 07.04.2006
- Inhalt
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- Rechte geltend machen. Ob die Vertragsstrafe im Einzelfall verwirkt ist, ergibt sich aus dem
- der Beklagten verwehrt. Richtig ist zwar, daß die Beklagte im Fließtext in den einzelnen
- nicht geeignet, eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 II Ziffer 2 UWG zu verneinen. Anders ist
- Höhe des Verzugszinses folgt aus § 288 II BGB. 2. Nach dem im Vorangegangenen Ausgeführten ist die
- aus der Unterlassungserklärung vom 09.03.1987 keine Rechte geltend machen kann. 14Sie ist der
SozG Düsseldorf - S 2 KA 181/07
Sozialgericht Düsseldorf vom 02.07.2008
- Inhalt
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- , der Vertrag verletze sie zivilrechtlich, wettbewerbsrechtlich und kartellrechtlich in ihrem Recht am
- . 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) beruhender Abwehranspruch. Die Klägerin sieht sich in ihrem Recht
- entnehmen, dass das in Deutschland geltende Recht der freien Preisbildung für neue Arzneimittel nicht
- Zellen in der Netzhautmitte - der Makula - absterben, so dass die Betroffenen im zentralen
- Netzhautschwellung zurückgebildet werden 4Die Klägerin ist ein deutsches Tochterunternehmen des in der T
Impfschaden nach Schweinegrippeimpfung kann Arbeitsunfall sein
Thorsten Blaufelder vom 10.12.2014
- Inhalt
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- Mainz entschieden und damit einer Kinderkrankenschwester recht gegeben (AZ: L 2 U 99/13). Die heute
- 54-jährige Frau arbeitete in der Kinderklinik der Universität Mainz. Im Jahr 2009 ließ sie sich
- Arbeitsunfall anerkannt haben. Mit der Anerkennung kann eine Verletztenrente beantragt werden. In einem
- : © Fotowerk – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die
- anerkannt werden. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag, 08.12.2014, in
§ 5 EUZBBG 2013
Vorhaben der Europäischen Union
- Inhalt
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- änzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union
- (BGBl. I S. 3022) in der jeweils geltenden Fassung erforderlich ist.(3) Für Angelegenheiten 1
- (1) Vorhaben der Europäischen Union (Vorhaben) im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere 1
- und Verhandlungsrichtlinien für die Europäische Kommission im Rahmen der gemeinsamen
- ;rfe zu völkerrechtlichen Verträgen und sonstigen Vereinbarungen, wenn sie in einem Erg