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§ 5 BGBEG
Sachen
- Inhalt
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- Recht erworben, so gilt für den Inhaber des Rechts das Gebäude als Bestandteil des Grundst
- ;ußerten Grundstücks eingetragen ist oder dem Erwerber das nicht eingetragene Recht bekannt
- nach dem 31. Dezember 2000 das Grundstück mit einem dinglichen Recht belastet oder ein solches
- Beitritts geltenden Recht vom Grundstückseigentum unabhängiges Eigentum sind. Das gleiche
- Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik zulässig ist.(2) Das Nutzungsrecht an dem
§ 5 BGBEG
Sachen
- Inhalt
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- Recht erworben, so gilt für den Inhaber des Rechts das Gebäude als Bestandteil des Grundst
- ;ußerten Grundstücks eingetragen ist oder dem Erwerber das nicht eingetragene Recht bekannt
- nach dem 31. Dezember 2000 das Grundstück mit einem dinglichen Recht belastet oder ein solches
- Beitritts geltenden Recht vom Grundstückseigentum unabhängiges Eigentum sind. Das gleiche
- Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik zulässig ist.(2) Das Nutzungsrecht an dem
OLG München - Störerhaftung des Access-Providers bei konkret bezeichnetem Urheberrechtsverstoß
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.12.2018
- Inhalt
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- der Screenshots von deren Reihung im Antrag abgewichen ist. In den Urteilsgründen hat das
- werden. Die Modalitäten dieser Anordnungen sind im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln. Die
- Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG zum Ausdruck kommende unionsrechtliche Vorgabe, im Recht der
- ) Danach ist im Streitfall die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin in dem durch das anwaltliche
- Antragsgegnerin im Beratungsverfahren nicht in Frage gestellt ist das Landgericht davon ausgegangen
OLG Brandenburg - 9 UF 59/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- 2006, 422, 423). Dass die VBL-Rechte im Beitrittsgebiet erworben wurden, ist für diese Beurteilung
- Barwertverordnung umzurechnen. 7Die bei der VBL erworbene Versorgung ist ein so genanntes teildynamisches Recht
- regeldynamisch, auf ihre Statik in der Anwartschaftsphase kommt es nicht mehr an. Die Versorgung ist dann mit
- vom 1. Januar 1987 bis zum 31. Juli 2006 - angleichungsdynamische Rechte in der gesetzlichen
- i. S. d. § 1587 Abs. 2 BGB angleichungsdynamische Rechte in der gesetzlichen (knappschaftlichen
BGH - 3 StR 86/00
Bundesgerichtshof vom 24.05.2000
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 86/00 vom 24. Mai 2000 in dem
- als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft
- vorenthalten. Zur Durchsetzung dieser Forderung hat er mit einem feststehenden Messer in einem Abstand von
- Holzscheit nach dem Beschuldigten geworfen hatte, ging dieser mit den Worten ”dann lassen wir es sein” in
- Sachverständigen (§ 246 a StPO) zu erstellen. Das Landgericht teilt in den Urteilsgründen weder mit, ob und wie
(XXXX) WWSUVtr
Gemeinsames Protokoll über Leitsätze
- Inhalt
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- Recht gewährleistet, sich in den Koalitionen zu betätigen. Alle Abreden, die diese Rechte
- Republik einfügen, wird die Deutsche Demokratische Republik diese Vorschriften ihrem Recht in m
- . Die Rechte und Pflichten der am Rechtsverkehr Beteiligten finden ihre Schranken in den guten Sitten
- gleichwertige Rechte, insbesondere Grundpfandrechte, wie in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen
- . Allgemeines1.Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik wird nach den Grundsätzen einer
GbR: Wahrung der Schriftform bei Kündigung
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 25.08.2015
- Inhalt
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- , wenn es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt und diese im Sinne der §§ 709 Abs. 1
- eingehalten. Wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hingegen durch einen Gesellschafter im
- Rechtsverkehr vertreten, reicht es für die Schriftform aus, wenn das Kündigungsschreiben von...
- Mit Urteil vom 22. Mai 2015 hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass bei einem
- , 714 BGB gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter im Rechtsverkehr vertreten werden soll. Decken
BAG - 10 AZB 32/10
Bundesarbeitsgericht vom 15.03.2011
- Inhalt
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- Geltendmachung eines Rechts in Widerspruch zu seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und er durch
- bestehendes Arbeitsverhältnis sei mit seiner Berufung in die Geschäftsführung der Beklagten nicht wirksam
- nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Mit seiner Beförderung in die Geschäftsführung sei das frühere
- Landesarbeitsgericht hat die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen zu Recht angenommen. 111
- Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist
§ 100 GWB
Sektorenauftraggeber
- Inhalt
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- ßliche Rechte im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a sind Rechte, die dazu führen, dass
- ;chtigt wird. Keine besonderen oder ausschließlichen Rechte in diesem Sinne sind Rechte, die
- Mehrheit der mit den Anteilen am Unternehmen verbundenen Stimmrechte verfügt oder3.mehr als die H
- juristische Personen des privaten Rechts, die eine Sektorentätigkeit gemäß §
- ;lichen Rechten ausgeübt wird, die von einer zuständigen Behörde gewährt wurden
LG Essen - 18 O 547/03
Landgericht Essen vom 20.09.2004
- Inhalt
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- Klageforderung, liegt nach deutschem Recht in Tschechien. Für die Anwendbarkeit deutschen Rechts spricht
- deutschem Recht zu prüfen (BGH NJW 76/1581). Aus der VO (EG) Nr. 44/2001, die in allen EU-Staaten
- Zuständigkeit der Gerichte des Staates begründen, dessen materielles Recht streitentscheidend ist
- , Vertragswährung) auf die Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts hindeuten, ist für die Frage der
- Recht Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das
§ 48 GeschmMG 2004
Erschöpfung
- Inhalt
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- betreffen, in das ein unter den Schutzumfang des Rechts an einem eingetragenen Design fallendes
- Design eingefügt oder bei dem es verwendet wird, wenn das Erzeugnis vom Rechtsinhaber oder mit
- des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist.
- Die Rechte aus einem eingetragenen Design erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis
- seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat
BGH - XI ZR 40/03
Bundesgerichtshof vom 04.05.2004
- Inhalt
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- steht, daß sie ursprünglich rechts- und parteifähig im Sinne des § 50 Abs. 1 ZPO war, ist im
- Kläger begehren mit ihren im Februar 2000 getrennt erhobenen Klagen Schadensersatz in Höhe der von
- haben, ist, wie die Revision zu Recht rügt, weder von den Parteien vorgetragen noch vom
- ursprünglich rechts- und parteifähig war, mit der Behauptung hervor, diese Eigenschaft verloren zu
- ansässige Aktiengesellschaft amerikanischen Rechts, veranlaßte im Jahr 1990 die Gründung der D. AG
Scheckbetrug belohnt
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 08.03.2012
- Inhalt
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- CK - Washington. Das unterschiedliche Recht Kaliforniens und Nevadas wurde dem Inkassounternehmen
- ungedeckten Scheck ausgestellt hatte.Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. [...]
- zum Verhängnis, als es gegen eine Scheckbetrügerin vorging, die einem Kasino in Nevada einen
Ersatzreisender
Rechtsanwalt Malte Winter vom 04.10.2011
- Inhalt
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- Recht zu verlangen, daß ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus ...
- Die Stellung eines Ersatzreisenden für den Fall, daß der Reisende verhindert ist, stellt rechtlich
§ 101 StGB
Nebenfolgen
- Inhalt
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- , die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in ö