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§ 5 BGBEG

Sachen
Inhalt
  • Recht erworben, so gilt für den Inhaber des Rechts das Gebäude als Bestandteil des Grundst
  • ;ußerten Grundstücks eingetragen ist oder dem Erwerber das nicht eingetragene Recht bekannt
  • nach dem 31. Dezember 2000 das Grundstück mit einem dinglichen Recht belastet oder ein solches
  • Beitritts geltenden Recht vom Grundstückseigentum unabhängiges Eigentum sind. Das gleiche
  • Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik zulässig ist.(2) Das Nutzungsrecht an dem

§ 5 BGBEG

Sachen
Inhalt
  • Recht erworben, so gilt für den Inhaber des Rechts das Gebäude als Bestandteil des Grundst
  • ;ußerten Grundstücks eingetragen ist oder dem Erwerber das nicht eingetragene Recht bekannt
  • nach dem 31. Dezember 2000 das Grundstück mit einem dinglichen Recht belastet oder ein solches
  • Beitritts geltenden Recht vom Grundstückseigentum unabhängiges Eigentum sind. Das gleiche
  • Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik zulässig ist.(2) Das Nutzungsrecht an dem

OLG München - Störerhaftung des Access-Providers bei konkret bezeichnetem Urheberrechtsverstoß

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 27.12.2018
Inhalt
  • der Screenshots von deren Reihung im Antrag abgewichen ist. In den Urteilsgründen hat das
  • werden. Die Modalitäten dieser Anordnungen sind im Recht der Mitgliedstaaten zu regeln. Die
  • Art. 11 Satz 3 der Richtlinie 2004/48/EG zum Ausdruck kommende unionsrechtliche Vorgabe, im Recht der
  • ) Danach ist im Streitfall die Inanspruchnahme der Antragsgegnerin in dem durch das anwaltliche
  • Antragsgegnerin im Beratungsverfahren nicht in Frage gestellt ist das Landgericht davon ausgegangen

OLG Brandenburg - 9 UF 59/07

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • 2006, 422, 423). Dass die VBL-Rechte im Beitrittsgebiet erworben wurden, ist für diese Beurteilung
  • Barwertverordnung umzurechnen. 7Die bei der VBL erworbene Versorgung ist ein so genanntes teildynamisches Recht
  • regeldynamisch, auf ihre Statik in der Anwartschaftsphase kommt es nicht mehr an. Die Versorgung ist dann mit
  • vom 1. Januar 1987 bis zum 31. Juli 2006 - angleichungsdynamische Rechte in der gesetzlichen
  • i. S. d. § 1587 Abs. 2 BGB angleichungsdynamische Rechte in der gesetzlichen (knappschaftlichen

BGH - 3 StR 86/00

Bundesgerichtshof vom 24.05.2000
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 86/00 vom 24. Mai 2000 in dem
  • als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft
  • vorenthalten. Zur Durchsetzung dieser Forderung hat er mit einem feststehenden Messer in einem Abstand von
  • Holzscheit nach dem Beschuldigten geworfen hatte, ging dieser mit den Worten ”dann lassen wir es sein” in
  • Sachverständigen (§ 246 a StPO) zu erstellen. Das Landgericht teilt in den Urteilsgründen weder mit, ob und wie

(XXXX) WWSUVtr

Gemeinsames Protokoll über Leitsätze
Inhalt
  • Recht gewährleistet, sich in den Koalitionen zu betätigen. Alle Abreden, die diese Rechte
  • Republik einfügen, wird die Deutsche Demokratische Republik diese Vorschriften ihrem Recht in m
  • . Die Rechte und Pflichten der am Rechtsverkehr Beteiligten finden ihre Schranken in den guten Sitten
  • gleichwertige Rechte, insbesondere Grundpfandrechte, wie in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen
  • . Allgemeines1.Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik wird nach den Grundsätzen einer

GbR: Wahrung der Schriftform bei Kündigung

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 25.08.2015
Inhalt
  • , wenn es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt und diese im Sinne der §§ 709 Abs. 1
  • eingehalten. Wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts hingegen durch einen Gesellschafter im
  • Rechtsverkehr vertreten, reicht es für die Schriftform aus, wenn das Kündigungsschreiben von...
  • Mit Urteil vom 22. Mai 2015 hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden, dass bei einem
  • , 714 BGB gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter im Rechtsverkehr vertreten werden soll. Decken

BAG - 10 AZB 32/10

Bundesarbeitsgericht vom 15.03.2011
Inhalt
  • Geltendmachung eines Rechts in Widerspruch zu seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und er durch
  • bestehendes Arbeitsverhältnis sei mit seiner Berufung in die Geschäftsführung der Beklagten nicht wirksam
  • nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Mit seiner Beförderung in die Geschäftsführung sei das frühere
  • Landesarbeitsgericht hat die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen zu Recht angenommen. 111
  • Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses. Wer Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes ist

§ 100 GWB

Sektorenauftraggeber
Inhalt
  • ßliche Rechte im Sinne von Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a sind Rechte, die dazu führen, dass
  • ;chtigt wird. Keine besonderen oder ausschließlichen Rechte in diesem Sinne sind Rechte, die
  • Mehrheit der mit den Anteilen am Unternehmen verbundenen Stimmrechte verfügt oder3.mehr als die H
  • juristische Personen des privaten Rechts, die eine Sektorentätigkeit gemäß §
  • ;lichen Rechten ausgeübt wird, die von einer zuständigen Behörde gewährt wurden

LG Essen - 18 O 547/03

Landgericht Essen vom 20.09.2004
Inhalt
  • Klageforderung, liegt nach deutschem Recht in Tschechien. Für die Anwendbarkeit deutschen Rechts spricht
  • deutschem Recht zu prüfen (BGH NJW 76/1581). Aus der VO (EG) Nr. 44/2001, die in allen EU-Staaten
  • Zuständigkeit der Gerichte des Staates begründen, dessen materielles Recht streitentscheidend ist
  • , Vertragswährung) auf die Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts hindeuten, ist für die Frage der
  • Recht Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das

§ 48 GeschmMG 2004

Erschöpfung
Inhalt
  • betreffen, in das ein unter den Schutzumfang des Rechts an einem eingetragenen Design fallendes
  • Design eingefügt oder bei dem es verwendet wird, wenn das Erzeugnis vom Rechtsinhaber oder mit
  • des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden ist.
  • Die Rechte aus einem eingetragenen Design erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis
  • seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat

BGH - XI ZR 40/03

Bundesgerichtshof vom 04.05.2004
Inhalt
  • steht, daß sie ursprünglich rechts- und parteifähig im Sinne des § 50 Abs. 1 ZPO war, ist im
  • Kläger begehren mit ihren im Februar 2000 getrennt erhobenen Klagen Schadensersatz in Höhe der von
  • haben, ist, wie die Revision zu Recht rügt, weder von den Parteien vorgetragen noch vom
  • ursprünglich rechts- und parteifähig war, mit der Behauptung hervor, diese Eigenschaft verloren zu
  • ansässige Aktiengesellschaft amerikanischen Rechts, veranlaßte im Jahr 1990 die Gründung der D. AG

Scheckbetrug belohnt

Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 08.03.2012
Inhalt
  • CK - Washington.   Das unterschiedliche Recht Kaliforniens und Nevadas wurde dem Inkassounternehmen
  • ungedeckten Scheck ausgestellt hatte.Ausgehend von der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts drohte es Zinsforderungen und dreifachen Schadensersatz an. [...]
  • zum Verhängnis, als es gegen eine Scheckbetrügerin vorging, die einem Kasino in Nevada einen

Ersatzreisender

Rechtsanwalt Malte Winter vom 04.10.2011
Inhalt
  • Recht zu verlangen, daß ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus ...
  • Die Stellung eines Ersatzreisenden für den Fall, daß der Reisende verhindert ist, stellt rechtlich

§ 101 StGB

Nebenfolgen
Inhalt
  • , die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in ö