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BFH - VII R 38/07
Bundesfinanzhof vom 28.10.2008
- Inhalt
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- eingegangen wäre, reicht nicht aus. Im Übrigen war der Klägerin die erste Stellungnahme des Statistischen
- Bearbeitungsmerkmale des Rollens und Fermentierens im Streitfall nicht in Betracht kämen, da die
- Wertschöpfungsgesichtspunkten im Großhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Zur Prüfung dieses
- Schwerpunkts habe das HZA u.a. zu Recht das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken des
- Recht abgewiesen. 8Da die Klägerin kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes betreibt, steht ihr
Anlage 1 KHBV
- Inhalt
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- . Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließ
- . Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der
- ände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901
- ) .......... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
- .) ....... ............. 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04
§ 27 UmstG
Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts
und des Beamtenrechts
- Inhalt
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- örperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der zu b und c
- ;rz 1949, mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Beträgt das vereinbarte Entgelt
- sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts innerhalb ihres
- sind, können bereits zu dem Zeitpunkt, der in der Mitte zwischen dem zulässigen frü
- mehr als achthundert Reichsmark monatlich, so kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von vier
LG Duisburg - 11 T 208/05
Landgericht Duisburg vom 08.03.2006
- Inhalt
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- begründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug
- die Antragsteller nur mit diesem Konto im Minus waren. 22d) Die Position "Rechtsanwaltsgebühren" ist
- – Verwalterin betrafen. Daher erfolgte auch nur die Belastung der Antragsteller mit diesen Kosten zu Recht
- die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. 11 II. 1213Die zulässige Beschwerde ist nicht
- Schriftsatz vom 25.2.2005 zulässig und begründet ist. Die hiergegen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten
LAG Hamm - 10 Sa 1024/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.11.2003
- Inhalt
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- weist im Übrigen auch zu Recht darauf hin, dass es völlig abwegig erscheint, dass ein Mordauftrag in
- 5960Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die gegen
- ./10.12.2002 ist wirksam. Ihr fehlt es nicht an einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. 67a) In
- Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Arbeitsgericht zu Recht in dem Verhalten des Klägers einen
- ist, dessen Arbeitsplatz zu übernehmen. 78Zu Recht hat das Arbeitsgericht es auch nicht für
§ 82 KAGB
Unterverwahrung
- Inhalt
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- Grund rechtlicher Vorgaben im Recht des Drittstaates erforderlich ist, undb)über die Umstä
- Einrichtung nur insoweit und so lange übertragen, als es von dem Recht des Drittstaates gefordert
- (Unterverwahrer) unter den folgenden Bedingungen auslagern: 1.die Aufgaben werden nicht in der Absicht ü
- einen objektiven Grund für die Unterverwahrung gibt;3.die Verwahrstelle geht mit der gebotenen
- der ihm übertragenen Aufgaben die folgenden Bedingungen einhält: a)der Unterverwahrer verf
BSG - S 6 AS 2072/08
Bundessozialgericht vom 22.09.2009
- Inhalt
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- . Zudem treffen denjenigen, der sich im Streitfall auf das Recht beruft, zum Teil weitgehende Darlegungs
- - und Beweispflichten (vgl Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand: September 2009, § 22 RdNr 27). Im
- Zahlung ist nicht angemessen iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II (vgl aber insoweit auch den abweichenden
- unmöglich iS des § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II, es sei denn, nach den Umständen des konkreten Einzelfalls ist
- Geldeswert dem Begriff des Einkommens iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II. Anders ist dies aber dann
BSG - S 12 AL 430/00
Bundessozialgericht vom 09.02.2006
- Inhalt
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- zurückzuweisen. Sie hält die Entscheidung des LSG für zutreffend. II Die Revision des Klägers ist im
- Tatsachen zu Recht angenommen. Der Kläger war während der gesamten Reisezeit als Busfahrer vollständig in
- "Pflichtwidrigkeitszusammenhang" mit der Leistungsgewährung steht. Es reicht also nicht jeder Verstoß gegen § 60 Abs 1
- erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Gründe: I Im Streit ist
- Beklagte habe zu Recht die Bewilligung von Alg gemäß § 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch
VG Arnsberg - 1 L 85/10
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 01.06.2010
- Inhalt
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- Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) schlechterdings notwendig ist, weil das Recht des
- Hauptsache führende Sachlage ist vorliegend nicht gegeben. Ohne die begehrte Eilentscheidung würden Rechte
- der Hilfsantrag gerichtet. Denn mit der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ins Auge
- werden. Mit der Verwendung der gewährten Fördermittel wären diese verbraucht. Würde sich im Rahmen
- desolaten Haushaltslage der Antragstellerin ist nicht ersichtlich, wie diese in der Lage sein sollte, die
BVerfG - 2 BvR 1042/07
Bundesverfassungsgericht vom 20.06.2007
- Inhalt
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- Vizepräsidenten Hassemer, die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a
- "vollumfänglich" auf die Argumentation in der Revisionsrechtfertigungsschrift. 4 Diese befindet sich im
- seine Beschwerde unbegründet. 9 a) Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den
- seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen können (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.; stRspr). 10 Die
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1042/07 - In dem Verfahren über die
Außerdienstliche verfassungswidrige Aktivitäten für die NPD
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 06.09.2012
- Inhalt
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- Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären). - Dem Volk wär´s recht“. Die Passage endet mit der
- nicht aufbringe.. Die Kündigung ist jedenfalls aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt.
- Landes ihn fristgemäß gekündigt. In seiner Freizeit hatte der Kläger mittels elektronischer
- Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration. In diesem Aufruf hieß es u.a., auch die „BRD“ könnte „Angst
- Aussage: „Hoffen wir mal, die nächste Revolution verläuft erfolgreicher. In diesem Sinne: Volk steh auf
Staatsanwaltschaft Hof: Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg wegen Beschneidung
Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 21.02.2013
- Inhalt
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- ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine
- Die Staatsanwaltschaft Hof hat der Strafanzeige eines hessischen Arztes gegen einen in Hof lebenden
- . Beschneidungen, die mit Einwilligung der personensorgeberechtigten Eltern vorgenommen werden
- , unterliegen keiner Strafbarkeit. Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631d BGB
- durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gem. § 1631d
§ 10 GüKGrKabotageV 2012
Erteilung der Drittstaatengenehmigung
- Inhalt
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- Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig, sofern das Recht der Europäischen Union nicht
- (1) Die Drittstaatengenehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das
- zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persö
- ;nliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.(2) Die Erteilung erfolgt fü
- Drittstaatengenehmigung kann unter Bedingungen, Auflagen oder mit verkehrsmäßigen Beschränkungen erteilt
§ 3 RestMeistPrV
Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Inhalt
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- .Recht und Steuern,4.Unternehmensführung.(3) Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische
- (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1.Berufs- und arbeitspä
- ; gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1.Volks- und Betriebswirtschaft,2.Rechnungswesen,3
- Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1.Gäste betreuen und beraten,2
- Qualifikationen“ nach Absatz 3 Nummer 1 bis 5 sind schriftlich in Form von anwendungsbezogenen
§ 219 StGB
Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
- Inhalt
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- Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß
- Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende
- ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte
- Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem
- ; deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht