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BFH - VII R 38/07

Bundesfinanzhof vom 28.10.2008
Inhalt
  • eingegangen wäre, reicht nicht aus. Im Übrigen war der Klägerin die erste Stellungnahme des Statistischen
  • Bearbeitungsmerkmale des Rollens und Fermentierens im Streitfall nicht in Betracht kämen, da die
  • Wertschöpfungsgesichtspunkten im Großhandel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Zur Prüfung dieses
  • Schwerpunkts habe das HZA u.a. zu Recht das Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken des
  • Recht abgewiesen. 8Da die Klägerin kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes betreibt, steht ihr

Anlage 1 KHBV

Inhalt
  • . Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließ
  • . Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der
  • ände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901
  • ) .......... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
  • .) ....... ............. 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04

§ 27 UmstG

Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts
Inhalt
  • örperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme der zu b und c
  • ;rz 1949, mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Beträgt das vereinbarte Entgelt
  • sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts innerhalb ihres
  • sind, können bereits zu dem Zeitpunkt, der in der Mitte zwischen dem zulässigen frü
  • mehr als achthundert Reichsmark monatlich, so kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von vier

LG Duisburg - 11 T 208/05

Landgericht Duisburg vom 08.03.2006
Inhalt
  • begründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug
  • die Antragsteller nur mit diesem Konto im Minus waren. 22d) Die Position "Rechtsanwaltsgebühren" ist
  • – Verwalterin betrafen. Daher erfolgte auch nur die Belastung der Antragsteller mit diesen Kosten zu Recht
  • die gewechselten Schriftsätze Bezug genommen. 11 II. 1213Die zulässige Beschwerde ist nicht
  • Schriftsatz vom 25.2.2005 zulässig und begründet ist. Die hiergegen im Beschwerdeverfahren vorgebrachten

LAG Hamm - 10 Sa 1024/03

Landesarbeitsgericht Hamm vom 28.11.2003
Inhalt
  • weist im Übrigen auch zu Recht darauf hin, dass es völlig abwegig erscheint, dass ein Mordauftrag in
  • 5960Die zulässige Berufung des Klägers ist nicht begründet. Zu Recht hat das Arbeitsgericht die gegen
  • ./10.12.2002 ist wirksam. Ihr fehlt es nicht an einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. 67a) In
  • Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Arbeitsgericht zu Recht in dem Verhalten des Klägers einen
  • ist, dessen Arbeitsplatz zu übernehmen. 78Zu Recht hat das Arbeitsgericht es auch nicht für

§ 82 KAGB

Unterverwahrung
Inhalt
  • Grund rechtlicher Vorgaben im Recht des Drittstaates erforderlich ist, undb)über die Umstä
  • Einrichtung nur insoweit und so lange übertragen, als es von dem Recht des Drittstaates gefordert
  • (Unterverwahrer) unter den folgenden Bedingungen auslagern: 1.die Aufgaben werden nicht in der Absicht ü
  • einen objektiven Grund für die Unterverwahrung gibt;3.die Verwahrstelle geht mit der gebotenen
  • der ihm übertragenen Aufgaben die folgenden Bedingungen einhält: a)der Unterverwahrer verf

BSG - S 6 AS 2072/08

Bundessozialgericht vom 22.09.2009
Inhalt
  • . Zudem treffen denjenigen, der sich im Streitfall auf das Recht beruft, zum Teil weitgehende Darlegungs
  • - und Beweispflichten (vgl Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, Stand: September 2009, § 22 RdNr 27). Im
  • Zahlung ist nicht angemessen iS des § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II (vgl aber insoweit auch den abweichenden
  • unmöglich iS des § 22 Abs 1 Satz 3 SGB II, es sei denn, nach den Umständen des konkreten Einzelfalls ist
  • Geldeswert dem Begriff des Einkommens iS des § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II. Anders ist dies aber dann

BSG - S 12 AL 430/00

Bundessozialgericht vom 09.02.2006
Inhalt
  • zurückzuweisen. Sie hält die Entscheidung des LSG für zutreffend. II Die Revision des Klägers ist im
  • Tatsachen zu Recht angenommen. Der Kläger war während der gesamten Reisezeit als Busfahrer vollständig in
  • "Pflichtwidrigkeitszusammenhang" mit der Leistungsgewährung steht. Es reicht also nicht jeder Verstoß gegen § 60 Abs 1
  • erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Gründe: I Im Streit ist
  • Beklagte habe zu Recht die Bewilligung von Alg gemäß § 48 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch

VG Arnsberg - 1 L 85/10

Verwaltungsgericht Arnsberg vom 01.06.2010
Inhalt
  • Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) schlechterdings notwendig ist, weil das Recht des
  • Hauptsache führende Sachlage ist vorliegend nicht gegeben. Ohne die begehrte Eilentscheidung würden Rechte
  • der Hilfsantrag gerichtet. Denn mit der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ins Auge
  • werden. Mit der Verwendung der gewährten Fördermittel wären diese verbraucht. Würde sich im Rahmen
  • desolaten Haushaltslage der Antragstellerin ist nicht ersichtlich, wie diese in der Lage sein sollte, die

BVerfG - 2 BvR 1042/07

Bundesverfassungsgericht vom 20.06.2007
Inhalt
  • Vizepräsidenten Hassemer, die Richter Di Fabio und Landau gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a
  • "vollumfänglich" auf die Argumentation in der Revisionsrechtfertigungsschrift. 4 Diese befindet sich im
  • seine Beschwerde unbegründet. 9 a) Die Rechtsschutzgarantie umfasst das Recht auf Zugang zu den
  • seine Rechte tatsächlich wirksam durchsetzen können (vgl. BVerfGE 104, 220 m.w.N.; stRspr). 10 Die
  • Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1042/07 - In dem Verfahren über die

Außerdienstliche verfassungswidrige Aktivitäten für die NPD

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 06.09.2012
Inhalt
  • Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären). - Dem Volk wär´s recht“. Die Passage endet mit der
  • nicht aufbringe.. Die Kündigung ist jedenfalls aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt.
  • Landes ihn fristgemäß gekündigt. In seiner Freizeit hatte der Kläger mittels elektronischer
  • Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration. In diesem Aufruf hieß es u.a., auch die „BRD“ könnte „Angst
  • Aussage: „Hoffen wir mal, die nächste Revolution verläuft erfolgreicher. In diesem Sinne: Volk steh auf

Staatsanwaltschaft Hof: Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg wegen Beschneidung

Rechtsanwalt Dr. Georg Neureither vom 21.02.2013
Inhalt
  • ausdrücklich klarstellend geregelt, dass die elterliche Personensorge auch das Recht umfasst, in eine
  • Die Staatsanwaltschaft Hof hat der Strafanzeige eines hessischen Arztes gegen einen in Hof lebenden
  • . Beschneidungen, die mit Einwilligung der personensorgeberechtigten Eltern vorgenommen werden
  • , unterliegen keiner Strafbarkeit. Der Gesetzgeber hat durch eine gesetzliche Neuregelung in § 1631d BGB
  • durch die Beschneidung nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Dabei darf die Beschneidung gem. § 1631d

§ 10 GüKGrKabotageV 2012

Erteilung der Drittstaatengenehmigung
Inhalt
  • Verkehr und digitale Infrastruktur zuständig, sofern das Recht der Europäischen Union nicht
  • (1) Die Drittstaatengenehmigung wird einem Unternehmer erteilt, der in dem Staat, in dem das
  • zugelassen ist und über den keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen seine persö
  • ;nliche Zuverlässigkeit ergeben. Sie ist nicht übertragbar.(2) Die Erteilung erfolgt fü
  • Drittstaatengenehmigung kann unter Bedingungen, Auflagen oder mit verkehrsmäßigen Beschränkungen erteilt

§ 3 RestMeistPrV

Gliederung und Durchführung der Prüfung
Inhalt
  • .Recht und Steuern,4.Unternehmensführung.(3) Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische
  • (1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile: 1.Berufs- und arbeitspä
  • ; gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1.Volks- und Betriebswirtschaft,2.Rechnungswesen,3
  • Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte: 1.Gäste betreuen und beraten,2
  • Qualifikationen“ nach Absatz 3 Nummer 1 bis 5 sind schriftlich in Form von anwendungsbezogenen

§ 219 StGB

Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
Inhalt
  • Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß
  • Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende
  • ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte
  • Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem
  • ; deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht