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§ 7 VwVfG
Durchführung der Amtshilfe
- Inhalt
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- dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht.(2) Die ersuchende Behörde trägt
- gegenüber der ersuchten Behörde die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der zu
- treffenden Maßnahme. Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich.
§ 4 WPapBerSchlG
- Inhalt
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- , dessen Recht im Wertpapierbereinigungsverfahren anerkannt worden wäre.
- ;nzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes nicht gestellt worden, so können die Rechte aus einem
- Ist für eine Wertpapierart ein Antrag nach §§ 4, 5 des
- , ohne daß es einer Vorlegung des Wertpapiers bedarf. Zur Geltendmachung berechtigt ist derjenige
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 E 190/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.07.2001
- Inhalt
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- Regulierungsbehörde in Fragen der Zusammenschaltung. Hingegen ist das hier fragliche Recht des
- Auslegung ihres Rechts im Rahmen der gerichtlichen Zuständigkeiten zu berücksichtigen ist, hat dies auf
- Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten, das ist die Gesamtheit der mit dem Eigentum verbundenen Rechte und
- möglich ist; 106. dass mit dem Bundesverfassungsgericht - a.a.O. - ein "in camera"-Verfahren den
- gleichrangig. Das Recht auf effektiven Rechtsschutz ist indes Einschränkungen unter Beachtung des
§ 2113 BGB
Verfügungen über Grundstücke, Schiffe und Schiffsbauwerke; Schenkungen
- Inhalt
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- oder Recht an einem Grundstück oder über ein zur Erbschaft gehörendes eingetragenes
- Schiff oder Schiffsbauwerk ist im Falle des Eintritts der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das
- Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde.(2) Das Gleiche gilt von der Verf
- wird.(3) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.
§ 23 NotSanG
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
- Inhalt
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- ;tigkeit während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig
- .im Fall des § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 einen Nachweis in beliebiger Form darüber, dass
- .eine Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung als Notfallsanitäterin
- (1) Wer beabsichtigt, im Sinne des § 22 Absatz 1 Dienstleistungen zu erbringen, hat dies der
- zuständigen Behörde vorher schriftlich zu melden. Die Meldung ist einmal jährlich zu
Widerrufsbelehrung: Überschrift “Für Verbraucher” ist in Ordnung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 15.07.2012
- Inhalt
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- Verbraucher seine Rechte klar und deutlich macht; Sinn der Belehrung ist nämlich über die In
- in Anspruch nehmen zu können. Mit Blick auf diesen Zweck ist mit dem Bundesgerichtshof dann nicht
- Regelmäßig wurden und werden Widerrufsbelehrungen in Online-Shops mit einer auf Verbraucher
- neues Recht gilt: Die §§ 312c, 312d, 355 BGB aF sind nach der beanstandeten Handlung vom März 2009
- Recht nicht unterschieden zu werden braucht. Ein erfreulich klares Statement, das für andere
§ 219 BEG
- Inhalt
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- ; 188), zu Recht als zuständig in Anspruch genommen ist. (3) Über die Zulassung oder
- Nichtzulassung der Revision ist im Urteil zu befinden. Die Nichtzulassung ist zu begründen.(4) Fü
- des Bundesgerichtshofs abweicht und auf dieser Abweichung beruht; 3.die Fortbildung des Rechts oder
- , wenn das Oberlandesgericht die Revision zugelassen hat.(2) Die Revision ist zuzulassen, wenn 1.eine
- Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist; 2.das Urteil von einer Entscheidung
Art IV MarshallplAbkG
- Inhalt
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- Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung gemäß Artikel II
- und der Lagerbestände vornehmen zu lassen. Diese Ermächtigung umfaßt das Recht der
- vereidigter Sachverständiger vorzulegen und Rechte aus unvollständiger oder mangelhafter
- Verwendung der mit Marshallplan-Mitteln finanzierten Einfuhrwaren (Marshallplanwaren) dahin zu erlassen, da
- Warenrevisionsstelle zu bedienen, mit deren Geschäftsführung eine öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden kann.
Art 53 WG
- Inhalt
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- Inhaber seine Rechte gegen die Indossanten, den Aussteller und alle anderen Wechselverpflichteten, mit
- Annahme vorgeschriebene Frist, so verliert er das Recht, mangels Annahme und mangels Zahlung Rü
- Haftung für die Annahme hat ausschließen wollen.(3) Ist die Frist für die Vorlegung in
- (1) Mit der Versäumung der Fristenfür die Vorlegung eines Wechsels, der auf Sicht oder
- mangels Zahlung,für die Vorlegung zur Zahlung im Falle des Vermerks "ohne Kosten" verliert der
BAG - 7 AZR 95/06
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- ist teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Die in dem vorletzten Arbeitsvertrag vom 16
- . Das Landesarbeitsgericht hat auch zu Recht erkannt, dass die Klägerin mit ihrer Erklärung den Antrag
- den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei der Entscheidung darüber schützen, ob er ein Recht
- verschlechtert, seine Rechte also verkürzt werden (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - aaO, zu B II 2 b aa
- Anschlussvertrags das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Vertrags
§ 84g IRG
Gerichtliche Entscheidung
- Inhalt
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- Absätzen 3 und 4 wandelt das Gericht die verhängte Sanktion in die ihr im deutschen Recht am
- ;chstmaß, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes für die Tat angedroht ist, ermäßigt
- Sanktion entspricht, die das im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltende Recht vorsieht, oder2.die
- verwirft das Gericht den Antrag als unzulässig. Der Beschluss ist unanfechtbar.(3) In
- Ermessensentscheidung nicht gerechtfertigt ist; kommt jedoch eine andere Ermessensentscheidung in
§ 108 GNotKG
Beschlüsse von Organen
- Inhalt
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- Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gegenstand keinen bestimmten Geldwert hat, beträgt 30
- Absatzes 1, welche die Zustimmung zu einem bestimmten Rechtsgeschäft enthalten, ist der Gesch
- mehrere Beschlüsse mit verschiedenem Gegenstand in einem Beurkundungsverfahren zusammengefasst werden.
- ;ssen, deren Gegenstand einen bestimmten Geldwert hat, beträgt der Wert nicht weniger als der sich
- nach § 105 Absatz 1 ergebende Wert.(2) Bei der Beurkundung von Beschlüssen im Sinne des
SozG Lüneburg - S 3 U 4/07
Sozialgericht Lüneburg vom 31.10.2008
- Inhalt
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- Tätigkeit als Beweis eines Kausalzusammenhanges im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus
- hat zu Recht einen Anspruch des Klägers auf Verletztenrente verneint; der Kläger ist durch die
- nicht hinreichend wahrscheinlich. Im Übrigen hat der Sachverständige auch zu Recht darauf hingewiesen
- vom 13. Januar 2006 (Bl. 23 bis 24 der Verwaltungsvorgänge) ein Schulterengpasssyndrom rechts Grad IV
- rechte Schulter war nach den Angaben im Arztbrief der Dres. E. und F. vom 09. Dezember 2005 im Übrigen
LG Bonn - 8 S 46/09
Landgericht Bonn vom 08.06.2010
- Inhalt
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- nur äußerst schwer. Dies gilt erst recht, wenn man berücksichtigt, dass durch das im Jahr 2002 in
- C 327/08 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: I. Auf die Berufung des
- ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Recht davon ausgegangen, dass
- hat der Bundesgerichtshof – worauf der Kläger zu Recht hingewiesen hat – bereits in seinem Urteil
- . 24.01.2008 – III ZR 79/07, juris Rn. 16). Mit einem solchen unbefristeten Recht verträgt sich die
Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 23.04.2015
- Inhalt
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- Die Abgabe einer zu Recht geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung kann nicht ohne
- Weiteres ersetzt werden. Eine notariell beglaubigte Urkunde reicht hierfür allein jedenfalls nicht aus
- . So das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 10. April 2015 (Az. 6 U 149/14).In dem Verfahren
- stritten zwei Online-Händler, die über das Internet Zubehör für Fahrräder verkauften. Im Dezember
- , die der Beklagte jedoch nicht unterzeichnete. Dafür verpflichtete sich der abgemahnte Händler in einer