Suche nach "it-recht"

Ergebnisse 37666

Seite 1455 von 2512

§ 1 DiätAssG 1994

Inhalt
  • , soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.
  • Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstä
  • ;tigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG
  • -Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und

§ 5 BGBEG

Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001
Inhalt
  • Fernunterrichtsschutzgesetz und die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht in der dann geltenden Fassung anzuwenden sind.
  • anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. Satz 1 gilt für
  • Dauerschuldverhältnisse mit der Maßgabe, dass anstelle der in Satz 1 bezeichneten Gesetze

§ 5 BGBEG

Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001
Inhalt
  • Fernunterrichtsschutzgesetz und die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht in der dann geltenden Fassung anzuwenden sind.
  • anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. Satz 1 gilt für
  • Dauerschuldverhältnisse mit der Maßgabe, dass anstelle der in Satz 1 bezeichneten Gesetze

Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X müssen hinreichend konkretisiert sein

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 14.02.2014
Inhalt
  •  Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig
  • der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit
  • angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit
  • deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist
  • ). Im Überprüfungsantrag sollte also immer möglichst genau angegeben werden, welche Behördenentscheidung

Reduzierung des Wohnvorteils auf die situationsangemessene Nutzung

Sönke Nippel vom 08.10.2012
Inhalt
  • Ehemann gemeinsam benutzte recht große Immobilie, so kann nicht die gesamte Wohnfläche für die
  • gesamte Wohnfläche zuzurechnen sein, da er dann ja auch in der Regel gehalten ist, die Immobilie zu
  • Beim Elternunterhalt ist die Reduzierung des Wohnvorteils auf einen aus einer
  • situationsangemessenen Nutzung der Wohnung zufließenden Vorteil begrenzt. Bewohnt z. B. eine Witwe eine früher mit ihrem
  • durchschnittliche Wohnflächenbedarf dürfte mit einer Größe von ca. 45-50 m² pro Person zu bemessen

Betriebshaftpflichtversicherung trotz Haftungsbeschränkung

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 21.05.2019
Inhalt
  • . If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing an infringement of
  • Schadenssummen entstehen können, die eine GmbH und erst recht eine UG haftungsbeschränkt schnell in
  • eine Insolvenz führen können, im Zweifelsfall auch mit unüberschaubaren Konsequenzen für die
  • Auge eines Richters ist kaum jemand in der Lage, einen Betrieb so einzurichten, dass er zu jeder
  • Betriebshaftplichtversicherung festzulegen. Genauso empfehlenswert ist ein Versicherungsvergleich, in den

LSG Sachsen - L 3 AS 26/07

Sächsisches Landessozialgericht vom 17.01.2008
Inhalt
  • eingelegte Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
  • 1 SGB II zu. Die Voraussetzungen für die Übernahme der im Zusammenhang mit der Fahrt zur
  • . Die am 1990 geborene Klägerin stand seit 2005 im Leistungsbezug der Beklagten. Mit Aufnahmebescheid
  • abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die
  • für Gesundheit und Sozialwesen D. am 13. Juni 2006. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der hier

BFH - VI R 44/07

Bundesfinanzhof vom 17.01.2008
Inhalt
  • gezahlte Arbeitslosengeld in Höhe von 11 291 DM ist gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG im Rahmen des
  • 219, 313). In welchem Verhältnis die Vorschriften zueinander stehen, ist im Gesetz nicht
  • Steuerberechnung nur zu einem Fünftel in Höhe von 2 258 DM einzubeziehen, zu Recht nicht gefolgt
  • EStG mit dem (positiven) Progressionsvorbehalt des § 32b EStG zusammen, so ist eine integrierte
  • Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung beantragte. Ab dem 1

§ 368 SGB 3

Aufgaben der Bundesagentur
Inhalt
  • Rates der IT-Beauftragten in den Bereichen Internet-Webhosting, Dienstausweis mit elektronischer
  • . Das Nähere ist jeweils in Verwaltungsvereinbarungen zu regeln.(3) Die Bundesregierung kann der
  • , die im Zusammenhang mit deren Aufgaben nach diesem Buch stehen. Die Durchführung befristeter
  • ür Arbeit können die Zusammenarbeit mit Kreisen und Gemeinden in Verwaltungsvereinbarungen regeln.
  • über- und zwischenstaatlichen Rechts die Funktion der Verbindungsstelle für die Aufgaben

BAG - 10 AZR 622/13

Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2014
Inhalt
  • . Vergütung AT“ bezeichnete Zahlung in Höhe von 8.391,00 Euro brutto. 19Für das Geschäftsjahr 2011 wurde mit
  • . Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf
  • 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der
  • ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen
  • Gegenleistungscharakter ist es nicht zu vereinbaren, wenn sich der Arbeitgeber das Recht vorbehält, trotz

LG Bonn - n EUR 25.000

Landgericht Bonn vom 14.05.2004
Inhalt
  • (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Die Deutsche Post schließt mit Privatpersonen auch bei
  • des AGB-Rechts scheitere daran, dass es bei Vollmachtsbeschränkungen in Allgemeinen
  • , Abschnitt 8 der AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • Mitarbeiter der Deutschen Post kann im Außenverhältnis zum gutgläubigen Kunden in Allgemeinen
  • . Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

SozG Reutlingen - S 2 AS 565/07 ER

Sozialgericht Reutlingen vom 19.02.2007
Inhalt
  • Kräften zu bestreiten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB II). bb) Der Antragsteller und die mit ihm in einer
  • . § 12 Abs. 2 Ziffer 1 SGB II ist vom Vermögen ein Grundfreibetrag in Höhe von 150,00 EUR je vollendetem
  • Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen vor allem aus dem zu
  • nicht entschieden ist. Mit dem am 12. Februar 2007 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen
  • (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B). Ist die Klage in

LSG Bayern - L 7 B 562/06 AS ER

Bayerisches Landessozialgericht vom 31.08.2006
Inhalt
  • 12.06.2006 ist die Bf. verpflichtet, die gemietete Wohnung in der J.straße, R. , im Dachgeschoss
  • sind nicht zu erstatten. Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme von Mietrückständen in
  • .) steht seit dem 01.01.2005 im laufenden Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II
  • als Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden. Diese Kosten sind mit der Regelleistung bereits im
  • bereits im November 2005 die Übernahme von Nebenkosten und Mietrückständen in Höhe von 984,83 EUR

SozG Hildesheim - S 20 KR 105/04

Sozialgericht Hildesheim vom 03.05.2005
Inhalt
  • ab, da nach dem ab 1. Januar 2004 geltenden Recht grundsätzlich Brillen nicht mehr im
  • gelten auch für die Versorgung mit Sehhilfen. Für Sehhilfen, die in diesem Sinne erst im Jahre 2004
  • immer gewährleistet ist. In den Fällen, wie im vorliegenden Fall, in denen der Versicherte alles in
  • Verantwortungsbereich liegen, der Leistungsanspruch verwehrt werden kann. Zu Recht hat die Klägerin in diesem
  • Beteiligten ist die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel in Form einer Sehhilfe (Brille) streitbefangen. Die

LG Duisburg - 7 T 116/06

Landgericht Duisburg vom 27.04.2006
Inhalt
  • vorliegenden Fall ebenso wie im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Denn mit der Abweisung
  • insoweit ein Beschwerderecht zubilligt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit der Eröffnung des
  • Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, gegen den Träger der Insolvenzsicherung einen Anspruch in Höhe der Leistung
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gleichsteht. 132. Zu recht hat das Amtsgericht aber
  • keinen Erfolg gehabt, da das Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu recht