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§ 1 DiätAssG 1994
- Inhalt
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- , soweit sich hinsichtlich der Anerkennung von Ausbildungsnachweisen nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften eine Gleichstellung ergibt.
- Berufsbezeichnung nach Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Erlaubnis, sofern sie ihre Berufstä
- ;tigkeit als vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung im Sinne des Artikels 50 des EG
- -Vertrages im Geltungsbereich dieses Gesetzes ausüben. Sie unterliegen jedoch der Meldepflicht und
§ 5 BGBEG
Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001
- Inhalt
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- Fernunterrichtsschutzgesetz und die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht in der dann geltenden Fassung anzuwenden sind.
- anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. Satz 1 gilt für
- Dauerschuldverhältnisse mit der Maßgabe, dass anstelle der in Satz 1 bezeichneten Gesetze
§ 5 BGBEG
Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001
- Inhalt
-
- Fernunterrichtsschutzgesetz und die Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht in der dann geltenden Fassung anzuwenden sind.
- anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung anzuwenden. Satz 1 gilt für
- Dauerschuldverhältnisse mit der Maßgabe, dass anstelle der in Satz 1 bezeichneten Gesetze
Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X müssen hinreichend konkretisiert sein
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 14.02.2014
- Inhalt
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- Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig
- der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit
- angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit
- deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist
- ). Im Überprüfungsantrag sollte also immer möglichst genau angegeben werden, welche Behördenentscheidung
Reduzierung des Wohnvorteils auf die situationsangemessene Nutzung
Sönke Nippel vom 08.10.2012
- Inhalt
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- Ehemann gemeinsam benutzte recht große Immobilie, so kann nicht die gesamte Wohnfläche für die
- gesamte Wohnfläche zuzurechnen sein, da er dann ja auch in der Regel gehalten ist, die Immobilie zu
- Beim Elternunterhalt ist die Reduzierung des Wohnvorteils auf einen aus einer
- situationsangemessenen Nutzung der Wohnung zufließenden Vorteil begrenzt. Bewohnt z. B. eine Witwe eine früher mit ihrem
- durchschnittliche Wohnflächenbedarf dürfte mit einer Größe von ca. 45-50 m² pro Person zu bemessen
Betriebshaftpflichtversicherung trotz Haftungsbeschränkung
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 21.05.2019
- Inhalt
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- Schadenssummen entstehen können, die eine GmbH und erst recht eine UG haftungsbeschränkt schnell in
- eine Insolvenz führen können, im Zweifelsfall auch mit unüberschaubaren Konsequenzen für die
- Auge eines Richters ist kaum jemand in der Lage, einen Betrieb so einzurichten, dass er zu jeder
- Betriebshaftplichtversicherung festzulegen. Genauso empfehlenswert ist ein Versicherungsvergleich, in den
LSG Sachsen - L 3 AS 26/07
Sächsisches Landessozialgericht vom 17.01.2008
- Inhalt
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- eingelegte Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
- 1 SGB II zu. Die Voraussetzungen für die Übernahme der im Zusammenhang mit der Fahrt zur
- . Die am 1990 geborene Klägerin stand seit 2005 im Leistungsbezug der Beklagten. Mit Aufnahmebescheid
- abgewiesen. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die
- für Gesundheit und Sozialwesen D. am 13. Juni 2006. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II in der hier
BFH - VI R 44/07
Bundesfinanzhof vom 17.01.2008
- Inhalt
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- gezahlte Arbeitslosengeld in Höhe von 11 291 DM ist gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1a EStG im Rahmen des
- 219, 313). In welchem Verhältnis die Vorschriften zueinander stehen, ist im Gesetz nicht
- Steuerberechnung nur zu einem Fünftel in Höhe von 2 258 DM einzubeziehen, zu Recht nicht gefolgt
- EStG mit dem (positiven) Progressionsvorbehalt des § 32b EStG zusammen, so ist eine integrierte
- Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung beantragte. Ab dem 1
§ 368 SGB 3
Aufgaben der Bundesagentur
- Inhalt
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- Rates der IT-Beauftragten in den Bereichen Internet-Webhosting, Dienstausweis mit elektronischer
- . Das Nähere ist jeweils in Verwaltungsvereinbarungen zu regeln.(3) Die Bundesregierung kann der
- , die im Zusammenhang mit deren Aufgaben nach diesem Buch stehen. Die Durchführung befristeter
- ür Arbeit können die Zusammenarbeit mit Kreisen und Gemeinden in Verwaltungsvereinbarungen regeln.
- über- und zwischenstaatlichen Rechts die Funktion der Verbindungsstelle für die Aufgaben
BAG - 10 AZR 622/13
Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2014
- Inhalt
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- . Vergütung AT“ bezeichnete Zahlung in Höhe von 8.391,00 Euro brutto. 19Für das Geschäftsjahr 2011 wurde mit
- . Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf
- 2004 - 6 AZR 567/03 - zu IV 2 a der Gründe, BAGE 112, 80). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der
- ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen
- Gegenleistungscharakter ist es nicht zu vereinbaren, wenn sich der Arbeitgeber das Recht vorbehält, trotz
LG Bonn - n EUR 25.000
Landgericht Bonn vom 14.05.2004
- Inhalt
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- (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Die Deutsche Post schließt mit Privatpersonen auch bei
- des AGB-Rechts scheitere daran, dass es bei Vollmachtsbeschränkungen in Allgemeinen
- , Abschnitt 8 der AGB der Deutschen Post PAKET / EXPRESS NATIONAL Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- Mitarbeiter der Deutschen Post kann im Außenverhältnis zum gutgläubigen Kunden in Allgemeinen
- . Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe
SozG Reutlingen - S 2 AS 565/07 ER
Sozialgericht Reutlingen vom 19.02.2007
- Inhalt
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- Kräften zu bestreiten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB II). bb) Der Antragsteller und die mit ihm in einer
- . § 12 Abs. 2 Ziffer 1 SGB II ist vom Vermögen ein Grundfreibetrag in Höhe von 150,00 EUR je vollendetem
- Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen vor allem aus dem zu
- nicht entschieden ist. Mit dem am 12. Februar 2007 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen
- (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 29.01.2007, Az.: L 7 SO 5672/06 ER-B). Ist die Klage in
LSG Bayern - L 7 B 562/06 AS ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 31.08.2006
- Inhalt
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- 12.06.2006 ist die Bf. verpflichtet, die gemietete Wohnung in der J.straße, R. , im Dachgeschoss
- sind nicht zu erstatten. Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme von Mietrückständen in
- .) steht seit dem 01.01.2005 im laufenden Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II
- als Unterkunftsbedarf berücksichtigt werden. Diese Kosten sind mit der Regelleistung bereits im
- bereits im November 2005 die Übernahme von Nebenkosten und Mietrückständen in Höhe von 984,83 EUR
SozG Hildesheim - S 20 KR 105/04
Sozialgericht Hildesheim vom 03.05.2005
- Inhalt
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- ab, da nach dem ab 1. Januar 2004 geltenden Recht grundsätzlich Brillen nicht mehr im
- gelten auch für die Versorgung mit Sehhilfen. Für Sehhilfen, die in diesem Sinne erst im Jahre 2004
- immer gewährleistet ist. In den Fällen, wie im vorliegenden Fall, in denen der Versicherte alles in
- Verantwortungsbereich liegen, der Leistungsanspruch verwehrt werden kann. Zu Recht hat die Klägerin in diesem
- Beteiligten ist die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel in Form einer Sehhilfe (Brille) streitbefangen. Die
LG Duisburg - 7 T 116/06
Landgericht Duisburg vom 27.04.2006
- Inhalt
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- vorliegenden Fall ebenso wie im Falle einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Denn mit der Abweisung
- insoweit ein Beschwerderecht zubilligt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit der Eröffnung des
- Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, gegen den Träger der Insolvenzsicherung einen Anspruch in Höhe der Leistung
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gleichsteht. 132. Zu recht hat das Amtsgericht aber
- keinen Erfolg gehabt, da das Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu recht