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§ 15 DBGrG
Übergangsmandat der örtlichen Personalräte
- Inhalt
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- dieser Dienststellen die in Absatz 1 genannten Rechte und Pflichten wahrnimmt. Kommt ein
- Zeitpunkt des Übergangs.(2) Werden Dienststellen im Zusammenhang mit dem Übergang auf die
- gelten ab dem Zeitpunkt des Übergangs als Betriebsräte und haben die Rechte und Pflichten
- (1) Die örtlichen Personalräte in den Dienststellen, die als Betriebe oder Betriebsteile
- endet, sobald in den Betrieben oder Betriebsteilen der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ein
VG Minden - 3 K 4613/03
Verwaltungsgericht Minden vom 18.08.2004
- Inhalt
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- hatte ein Herr X. N. , wohnhaft in I1. -D. , im Juni 1993 mit der Treuhandanstalt einen
- ist nicht im Informationsfreiheitsgesetz, sondern in § 3 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW
- Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand: 12Der Kläger ist seit dem 12. Juli 2000 Eigentümer der
- . N. einzuleiten. Letzterer habe im Eigenjagdbezirk I2. Gesellschaftsjagden durchgeführt, obwohl er
- auf Akteneinsicht aus § 29 VwVfG NRW in analoger Anwendung zu. Im Übrigen ergebe sich sein Anspruch
§ 33 GasNZV 2010
Netzanschlusspflicht
- Inhalt
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- , in denen der Anschlussnehmer ohne sein Verschulden gehindert ist, mit dem Bau der Anlage zu beginnen
- und der Netzbetreiber können vertraglich weitere Rechte und Pflichten, insbesondere
- etwas Abweichendes: 1.der Erwerb dinglicher Rechte oder langfristiger schuldrechtlicher Ansprü
- zu tragen. Der Anschlussnehmer trägt die verbleibenden 25 Prozent der Netzanschlusskosten, bei
- einem Netzanschluss einschließlich Verbindungsleitung mit einer Länge von bis zu einem
§ 18 GNotKG
Ansatz der Gerichtskosten
- Inhalt
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- Eintragung der Veränderung eines solchen Rechts bei mehreren Registergerichten im Fall der Nummer 14221
- Gericht, bei dem das Verfahren im ersten Rechtszug anhängig ist oder zuletzt anhängig war,2.die
- im Verwaltungsweg berichtigt werden, solange keine gerichtliche Entscheidung getroffen ist. Ergeht
- Gesamtrechts sowie für die Eintragung der Veränderung eines solchen Rechts bei mehreren
- (1) Im gerichtlichen Verfahren werden angesetzt 1.die Kosten des ersten Rechtszuges bei dem
LSG Bayern - L 13 R 4177/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.07.2007
- Inhalt
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- gewähren. Das SG hat die dagegen erhobene Klage mit Urteil vom 28. Juli 2004 zu Recht abgewiesen. Die
- -Degeneration sowie Atlasdysfunktion (Shift nach rechts) mit rezidivierendem Schwindel, subjektiv
- im Bereich der Lendenwirbelsäule hin. Ein primär vorhandenes schwerstes Schmerzsyndrom rechts habe
- verstärkt nach Distorsion im Rahmen eines Autounfalls 1996. Die Klägerin wurde mit dem Hinweis als
- arbeitsunfähig entlassen, sie sei in der Lage, im Wechselrhythmus, vorwiegend gehend, teilweise sitzend
Inhaltsübersicht SVG
- Inhalt
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- und 13c d)Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten§ 13de)Unterhaltsbeitrag für
- genannten Gebiet§ 92c5.Benennung eines Kontos§ 936.Anwendung bisherigen und neuen Rechts f
- neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger§ 94a6b.Ruhegehaltssatz
- Bildung der Soldaten auf Zeit§§ 5 und 65.Eingliederung in das spätere Berufsleben
- örderung und Dienstzeitversorgung in besonderen Fällen a)Übergangsbeihilfe
LG Bonn - 10 O 14/07
Landgericht Bonn vom 18.02.2008
- Inhalt
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- , weiterschieben eines rechtzeitig stehenden Fahrzeuges §§ 7 I , 17 II StVG Sachgebiet: Recht
- 2728Die Klage ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet, im übrigen aber unbegründet
- genähert, sich im Bereich der Einmündung auf die rechte Fahrspur hineingedrängt und nach der Lichthupe
- . Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe
- an jenem Tage gegen 11:30 Uhr die B-56 in Richtung F auf der äußerst rechten Fahrspur mit dem PKW G
OLG Köln - 2 Ws 14/93
Oberlandesgericht Köln vom 12.02.1993
- Inhalt
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- -rensgebühren mit den damit zusammenhängenden Ausla-genpauschalen zu Recht abgelehnt worden sei. Gegen diesen
- eine Auslagenpauschale (§§ 27 Abs. 2, 97 Abs. 2 BRAGO) gegen die Staatskasse festzusetzen, ist zu Recht
- beantragt mit der Begründung, er sei in allen Vorverfahren als Wahlverteidiger tätig gewesen. 8 Der
- Auslagenpauschalen abgelehnt worden ist", hat der Verteidiger mit Schriftsatz vom 06. Januar 1993
- Beschwerde eingelegt. 10 II. 1112 Die nach § 98 Abs. 3 BRAGO statthafte und auch im übrigen
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainers die eigene Verantwortung aus?
martina heck vom 02.06.2016
- Inhalt
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- Klägerin im Dezember 2012 bereits einmal in einer kritischen Situation weggelaufen ist, weil die
- gegen Gefahren wenden, die in der besonderen Gefährlichkeit des Hundes wurzeln. Im Übrigen ist die
- verstoßen hat. Die Untersagung der Haltung des Hundes in Ziffer II.1 der Ordnungsverfügung ist rechtmäßig
- Ziffer II.2 rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten. Die Haltungsuntersagung ist auf
- Hundes im Einzelfall durch einen Amtsveterinär an, den Hund nur mit einem das Beißen verhindernden
Schliesst die Anwesenheit eines Hundetrainer die eigene Verantwortung aus?
martina heck vom 02.06.2016
- Inhalt
-
- Klägerin im Dezember 2012 bereits einmal in einer kritischen Situation weggelaufen ist, weil die
- gegen Gefahren wenden, die in der besonderen Gefährlichkeit des Hundes wurzeln. Im Übrigen ist die
- verstoßen hat. Die Untersagung der Haltung des Hundes in Ziffer II.1 der Ordnungsverfügung ist rechtmäßig
- Ziffer II.2 rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten. Die Haltungsuntersagung ist auf
- Hundes im Einzelfall durch einen Amtsveterinär an, den Hund nur mit einem das Beißen verhindernden
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2098/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2006
- Inhalt
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- ist auch nach nationalem Recht in Abgrenzungsfällen im Ergebnis die Richtlinie 2001/83/EG
- Abgrenzungskriterium zeigt im Übrigen ein Vergleich mit den beiden anderen in Art. 1 Nr. 2 lit. b) RL
- , könne das Produkt nach deutschem Recht als Arzneimittel eingestuft werden. Nur in einem
- . Unerheblich ist, dass sie in diesem Zusammenhang lediglich mit einem Antrag auf Erteilung einer
- verfolgte Ziel zu erreichen. Eine Grenze ist lediglich dann erreicht, wenn das nationale Recht bei
OLG Düsseldorf - t dem 29.10.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 27.10.2004
- Inhalt
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- Erfolg. Das Landgericht hat mit Recht der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. 17A. Der
- sachlichen Umfang der Bindung abhängt. 22bb) In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist das Landgericht mit
- ist außer Streit, dass in der Gaststätte "H. R." beispielsweise im Jahre 2000 insgesamt 294,5 hl und
- Landgericht mit Recht als unsubstantiierten und unschlüssigen Prozessvortrag unberücksichtigt gelassen
- solchen Kostenbeteiligung in Frage zu stellen. Erst recht durfte der Beklagte nicht darauf
LAG in Mainz senkt Anforderungen an den Erhalt von Prozesskostenhilfe
Thorsten Blaufelder vom 08.01.2015
- Inhalt
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- ihm damit alles persönlich zur Verfügung steht. Damit bekam eine im Hartz-IV-Bezug stehende Frau aus
- dem Raum Trier recht. Sie hatte wegen eines Rechtsstreits Prozesskostenhilfe beantragt. Das
- Beantragt ein Hartz-IV-Bezieher wegen eines Rechtsstreits staatliche Prozesskostenhilfe, dürfen
- auch nur seine ihm zustehenden Hilfeleistungen als Einkünfte berücksichtigt werden. Die Hartz-IV
- -Leistungen für die in derselben Bedarfsgemeinschaft lebenden minderjährigen Kinder bleiben grundsätzlich
Nachbarn müssen pupsende Schweine dulden
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.12.2011
- Inhalt
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- Landwirt nun in seinen Beschlüssen vom 01.12.2011 recht. Zumindest bis zum Abschluss des
- menschliche Nachbarn dies vermutlich dulden, entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück in zwei am
- Mittwoch, 21.12.2011, bekanntgegebenen Eilbeschlüssen (AZ: 2 B 15/11, 2B 20/11). Im konkreten Fall
- Schweinemahlzeit und drohte dem Landwirt ein Zwangsgeld in Höhe von 2.500,00 € an, falls dieser doch
- Futtermitteln, weil es sich um unbehandelte, nicht in Verwesung befindliche pflanzliche Rohstoffe
Auch behinderte Kinder in Tagesbildungsstätten haben Schulbedarf
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.06.2012
- Inhalt
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- , urteilte am Dienstag, 19.06.2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 162/11 R). Mit
- aus Hartz-IV-Familien Stifte, Schulranzen oder auch Bücher kaufen können. Im entschiedenen
- BSG gab nun dem behinderten Kind recht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen seien das
- Auch hilfebedürftigen geistig behinderten Kindern in niedersächsischen Tagesbildungsstätten muss
- dem am 01.08.2009 eingeführten Schulstarterpaket in Höhe von 100,00 € pro Schuljahr sollen Kinder