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§ 44 SGB 10

Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
Inhalt
  • (1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig
  • sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die
  • .(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem
  • er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurü
  • worden ist.(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen

§ 474 StPO

Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen
Inhalt
  • dies für Zwecke der Rechtspflege erforderlich ist.(2) Im Übrigen sind Auskünfte aus
  • , Durchsetzung oder zur Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Straftat erforderlich sind,2
  • ;bersandt werden.(6) Landesgesetzliche Regelungen, die parlamentarischen Ausschüssen ein Recht auf Akteneinsicht einräumen, bleiben unberührt.
  • .diesen Stellen in sonstigen Fällen auf Grund einer besonderen Vorschrift von Amts wegen
  • üllung erforderlich ist oder3.die Auskünfte zur Vorbereitung von Maßnahmen erforderlich

BGH - X ZR 61/08

Bundesgerichtshof vom 19.02.2013
Inhalt
  • Instanz kann deshalb, wie das Landgericht zu Recht entschieden hat, erst im Schlussurteil ergehen
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 61/08 vom 19. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Der X. Zivilsenat
  • aufzuerlegen, nachdem sie hinsichtlich eines Teils des in die Rechtsmittelinstanzen gelangten
  • Streitgegenstands ihre Nichtzulassungsbeschwerde und hinsichtlich des verbleibenden Teils mit Zustimmung der
  • Beklagten die Klage zurückgenommen hat. 2Eine Entscheidung über die erstinstanzlichen Kosten ist nicht

BSG - S 14 U 1220/06

Bundessozialgericht vom 27.05.2008
Inhalt
  • materiellen Rechts, namentlich des § 150 Abs 3 SGB VII iVm § 28e Abs 3a SGB IV. Das LSG habe geltendes Recht
  • zurückzuweisen. II 7 Die zulässige Revision ist im Sinne der Aufhebung der Entscheidung des LSG und der
  • .). Die Klägerin ist ein Unternehmer des Baugewerbes im Sinne des § 28e Abs 3a Satz 1 SGB IV (dazu unter
  • § 150 Nr 2 RdNr 12). 11 Rechtsgrundlage in diesem Sinne ist im vorliegenden Fall § 168 SGB VII
  • . Die Klägerin ist ein Unternehmer des Baugewerbes im Sinne des § 28e Abs 3a Satz 1 SGB IV (vgl zu

LSG Bayern - L 19 R 287/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 19.10.2005
Inhalt
  • deutschem Recht zu prüfen. Es sei in einem ersten Schritt für jeden Zeitraum gesondert nach dem Recht des
  • im jetzigen Berufungsverfahren zwischen den Beteiligten nicht streitig ist -, es seien aber insgesamt
  • Zeiten im Bundesgebiet und in mehreren Vertragsstaaten zusammenzurechnen. Die anrechenbaren
  • Rentenanspruchs des Versicherten aus. Mit Beschluss vom 19.05.2000 hat der Senat das Ruhen des Verfahrens im
  • . Entscheidungsgründe: Die Berufung der Klägerin ist zulässig. Der Eintritt der Klägerin in das Verfahren (vgl

LSG Bayern - L 13 R 859/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 13.08.2008
Inhalt
  • unterschiedlichen Anforderungen reicht aber eine ausländische Ausbildung allein in der Regel nicht als
  • Staatsangehöriger der Republik Bosnien-Herzegowina ist, hat in seiner Heimat in der Zeit vom 1. September
  • Slowenien als Maurer und in Bosnien-Herzegowina als qualifizierter Maurer tätig gewesen. Im
  • 2006, bestätigt mit Schreiben 31. März 2008). Im Vorfeld dieses Verfahrens wurden vier Anträge auf
  • Kläger nicht in der Lage sei, seine bisherige Tätigkeit im Maurerberuf auszuüben, auf dem allgemeinen

BGH - IX ZB 153/06

Bundesgerichtshof vom 02.08.2006
Inhalt
  • § 195 BGB a.F. unterfällt, ist die Verjährungsfrist nach neuem Recht kürzer. Die danach geltende
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 153/06 vom 29. März 2007 in dem Insolvenzverfahren ja nein
  • , Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 49; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO
  • eröffnet und später auf Rechtsmittel hin die Eröffnung aufgehoben worden ist. Ob den Verwalter in
  • Einordnung des Vergütungsanspruchs eines Insolvenzverwalters nach altem Recht. Ob der

§ 47 SGB 10

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
Inhalt
  • 1.der Widerruf durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten ist, 2.mit dem
  • unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, soweit
  • verwendet wird, 2.mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht
  • Interesse an einem Widerruf schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig
  • (1) Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er

§ 31 WoFG

Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
Inhalt
  • . Mit dem Zeitpunkt des Übergangs gelten die Ersatzwohnungen als geförderte Wohnungen im
  • Abschnitts anzuwenden.(4) Sind gewährte Fördermittel durch dingliche Rechte am Grundstück
  • ;gungsberechtigte und der Gläubiger vereinbaren, dass die dinglichen Rechte aufgehoben und am Grundstück der Ersatzwohnungen neu bestellt werden.
  • (1) Die zuständige Stelle kann mit dem Verfügungsberechtigten vereinbaren, dass die
  • wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse geboten ist und 2.Förderwohnungen und Ersatzwohnungen unter Berü

LSG Bayern - L 4 KR 231/03

Bayerisches Landessozialgericht vom 30.09.2004
Inhalt
  • , der in § 27 Abs.1 SGB V als ausfüllungsbedürftiges Rahmenrecht angelegt ist. Dieses Recht bedarf
  • Erkrankungen im Zeitraum 1995 bis 2002 mehrmals in stationärer Krankenhausbehandlung. Mit Bescheid der
  • der Konkretisierung, bevor der Versicherte daraus ein Recht im Sinne von § 194 Abs.1 Bürgerliches
  • Vertragsärzten und Krankenkassen um autonomes, bindendes Recht. In diesem Rechtskreis entfaltet sich
  • höherrangigem Recht zu vereinbaren sind (BSG vom 19.03.2002 SozR 3-2500 § 138 Nr.2 mit weiteren Nachweisen

OLG Düsseldorf - I-9 U 14/06

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 04.12.2006
Inhalt
  • stellen. 4Die Klägerin ist Eigentümerin der Grundstücke Flur ..., Flurstück ... und ..., eingetragen im
  • sechziger Jahre mit 18 Garagen bebaut worden. Des weiteren wurden auf dem Flurstück in den sechziger
  • Flurstücks Nr. ..., das Gartengelände ist, mit einem PKW nicht möglich (vgl. Lageplan Bl. 260 GA
  • die Errichtung des Gebäudes für das Sozialwerk der O... im Jahr 1960 selbst in seiner Eigenschaft als
  • Bauunternehmer verbaut. Schließlich habe die Klägerin einen etwaigen Anspruch verwirkt. Das Recht

Gebäude-Außentür einer Kantine Grenze für Unfallversicherungsschutz

Thorsten Blaufelder vom 23.12.2013
Inhalt
  • . Doch das LSG gab dem Unfallversicherungsträger recht. Die Außentür eines Gebäudes im öffentlichen
  • Kantine gab, ging sie in ihrer Mittagspause im benachbarten Gebäude einer Sparkasse essen. Als sie auf
  • Außentüre des Kantinengebäudes durchschritten worden ist. In diesem Fall sei der Weg zur Kantine
  • Gaststätten in Einkaufszentren mit einer offenen Bauweise sei das Abgrenzungskriterium der
  • Gehen Arbeitnehmer in der Mittagspause auswärts essen, stehen sie innerhalb des Kantinengebäudes

Gebäude-Außentür einer Kantine Grenze für Unfallversicherungsschutz

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.12.2013
Inhalt
  • . Doch das LSG gab dem Unfallversicherungsträger recht. Die Außentür eines Gebäudes im öffentlichen
  • Kantine gab, ging sie in ihrer Mittagspause im benachbarten Gebäude einer Sparkasse essen. Als sie auf
  • Außentüre des Kantinengebäudes durchschritten worden ist. In diesem Fall sei der Weg zur Kantine
  • Gaststätten in Einkaufszentren mit einer offenen Bauweise sei das Abgrenzungskriterium der
  • Gehen Arbeitnehmer in der Mittagspause auswärts essen, stehen sie innerhalb des Kantinengebäudes

Anhang EV VKAbgG

Auszug aus EinigVtrVbg Art 3(BGBl. II 1990, 1239)
Inhalt
  • Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt nach
  • Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend. Zu Kapitel II(Gesch
  • vom 31. Mai 1990 (GBl. I Nr. 30 S. 274) gelten mit folgenden Maßgaben fort:a)Abgeordnete der
  • drei Monaten gemäß § 8 Abs. 1 in Höhe der Entschädigung nach § 4 Abs. 1
  • . Übersteigt die Dauer der Mitgliedschaft in der Volkskammer der Deutschen Demokratischen

BGH - 2 StR 603/07

Bundesgerichtshof vom 11.02.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 603/07 vom 27. Februar 2008 in der Strafsache
  • als Nebenklägervertreter, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht
  • Main geborene 4und aufgewachsene A. heiratete den Angeklagten im August 2004 in Pakistan. Die Ehe war
  • ist mein Sonnen- schein und mein Prinz“. Der Angeklagte war wütend und traurig und rang in den
  • folgenden Stunden mit sich selbst. Er kam auf die Idee, A. mit einem Baumwollseil, das man in Pakistan als