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§ 139 SGB 3

Sonderfälle der Verfügbarkeit
Inhalt
  • Berufsfindung oder Arbeitserprobung im Sinne des Rechts der beruflichen Rehabilitation teil, leistet
  • , die nicht auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, übt sie eine freie Arbeit im Sinne des
  • Möglichkeit zum Abbruch mit dem Träger der Maßnahme vereinbart hat.(4) Ist die
  • oder Heimarbeiter erfüllt worden ist und die leistungsberechtigte Person bereit und in der Lage
  • ist, Heimarbeit unter den üblichen Bedingungen auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt auszuüben.

§ 1 RDGEG

Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
Inhalt
  • in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen sind (Kammerrechtsbeistände), erlöschen mit ihrem
  • allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige Erlaubnis erstreckt
  • Ausscheiden aus der Rechtsanwaltskammer. Kammerrechtsbeistände, deren Aufnahme in die
  • Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse über die in § 10 Abs. 1 des
  • ). Sie dürfen unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in

§ 36a GewO

Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Inhalt
  • , oder2.in zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger tätig gewesen ist und
  • ;berdurchschnittliche Sachkunde verfügt, die im Wesentlichen der besonderen Sachkunde im Sinne des § 36
  • werden. Diese Maßnahme kann insbesondere auch die Kenntnis des deutschen Rechts und die Fä
  • Antragstellern sind auch Ausbildungs- und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die in einem anderen
  • Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den

§ 22j KredWG

Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
Inhalt
  • . § 22d Abs. 4 in Verbindung mit § 22j Abs. 1 Satz 1 und 2 bleibt jedoch unberührt.(3
  • ;nkt Einwendungen und Einreden Dritter gegen die eingetragenen Forderungen und Rechte nicht ein
  • (1) Gegenstände des Refinanzierungsunternehmens, die ordnungsgemäß im
  • Refinanzierungsregister eingetragen sind, können im Fall der Insolvenz des Refinanzierungsunternehmens vom
  • gilt für Gegenstände, die an die Stelle der ordnungsgemäß im

§ 4 PKDBSa

Beitrittsrecht
Inhalt
  • Versicherungsrisiko erhöht, so ist der beitretende Arbeitgeber zu verpflichten, zum Ausgleich des erhö
  • Sinne des Absatzes 1 übergegangen sind; der Beitritt ist in diesen Fällen, soweit nicht
  • Rechte und Pflichten keine Anwendung. § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, §§ 6a bis 9, §
  • werden. Wird in einem Kalenderjahr der Prozentsatz des Jahresumsatzes von 65 v. H. unterschritten
  • beschränkt werden. In diesem Fall finden die für die anderen Abteilungen der Kasse geltenden

§ 16 RDG

Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
Inhalt
  • ;ndige Behörde trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihr im
  • Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der öffentlichen Bekanntmachung im Internet zu regeln.
  • Rechtsdienstleistungsregister veröffentlichten Daten, insbesondere für die Rechtmäß
  • Rechtsdienstleistungen anbieten, des Rechtsverkehrs und öffentlicher Stellen. Die Einsicht in
  • das Rechtsdienstleistungsregister steht jedem unentgeltlich zu.(2) Im Rechtsdienstleistungsregister

§ 1 RDGEG

Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
Inhalt
  • in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen sind (Kammerrechtsbeistände), erlöschen mit ihrem
  • allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige Erlaubnis erstreckt
  • Ausscheiden aus der Rechtsanwaltskammer. Kammerrechtsbeistände, deren Aufnahme in die
  • Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse über die in § 10 Abs. 1 des
  • ). Sie dürfen unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in

§ 184b StGB

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
Inhalt
  • Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer
  • Strafe bedroht ist.(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäß
  • berufliche Pflichten.(6) In den Fällen des Absatzes 2 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände
  • ) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtm
  • (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.eine

§ 4 WaStrÜbgVtr

Inhalt
  • , auch wenn sie durch Rechtsgeschäft nicht übertragbar sind.2. Das Eigentum und die Rechte an
  • worden sind, ist das Reich berechtigt, in der bisherigen Art und in dem bisherigen Umfang bis zum 31
  • Reich übergehenden Verkehrseinrichtungen benutzt worden sind, gehen in das Eigentum des Reichs
  • welcher Bezeichnung die Länder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Das gleiche gilt
  • durch die von den Ländern bezeichneten, mit der Abwicklung der bisherigen Wasserstraß

§ 25 ZAG

Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Inhalt
  • Satz 2 mit.(4) Die Rechte nach § 14 stehen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank auch
  • .die Anschrift, unter der Unterlagen des Instituts im Staat, in dem es eine Zweigniederlassung unterh
  • Geschäftsplan mit Angabe der beabsichtigten Tätigkeiten und die Angabe, ob in diesem Staat
  • zuständigen Behörden des Staates, in dem das Institut eine Zweigniederlassung unterhält
  • , eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem

KG Berlin - 12 U 99/07

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , und eine Entscheidung des Senats zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen
  • Gewerbemietvertrages über Räume in einem Einkaufszentrum (Markthalle) die Konkurrenzschutzpflichten des
  • mit Schriftsätzen vom 19. April 2007 und 4. Mai 2007 vom Kläger eingelegte einheitliche Rechtsmittel
  • ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage
  • . Rdnr. 33). 2Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache aber keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat

BFH - IV B 103/08

Bundesfinanzhof vom 24.04.2009
Inhalt
  • Fortentwicklung und Handhabung des Rechts betrifft. Sie muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar
  • einzelfallbezogener Umstände beantwortet werden und ist vom Finanzgericht auch in diesem Sinne behandelt worden
  • 168/05, BFH/NV 2006, 1121; vom 8. April 2008 IX B 134/07, BFH/NV 2008, 1297). 6d) Darüber hinaus ist
  • 1999 III R 57/98, BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330). In dieser Entscheidung hat der BFH offen gelassen
  • BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 14.1.2010, IV B 103/08 Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich

BPatG - 25 W (pat) 34/00

Bundespatentgericht vom 23.03.2000
Inhalt
  • ist durch Beschluß vom 4. August 1999 der Widerspruch aus der Marke IR R 397 821 zurückgewiesen und
  • Widersprechende Beschwerde eingelegt. II. Die Beschwerde war ursprünglich zulässig. Mit dem von der
  • ihrer Rechte blieb der Beschwerdeführerin demzufolge keine andere Möglichkeit, als ihrerseits
  • BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 34/00 _______________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
  • 02 760 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23

BGH - 3 StR 474/09

Bundesgerichtshof vom 01.12.2009
Inhalt
  • Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der
  • geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit denselben sowie wegen Handeltreibens mit
  • auseinandergesetzt, obwohl dies rechtlich geboten war. Der Angeklagte wollte von dem im Fall II 2 der
  • bereits im Alter von 14 oder 15 Jahren damit begonnen, Haschisch zu konsumieren, in der Folgezeit nahm
  • Verletzung formellen und materiellen Rechts. 2Zum Schuld- und Strafausspruch hat die Überprüfung des

OLG Oldenburg - 10 W 23/99

Oberlandesgericht Oldenburg vom 14.10.1999
Inhalt
  • Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über ihre Rechte aus diesem Vertrag. Mit einem Schreiben
  • Klägerin. Er ist Eigentümer eines in O. gelegenen Hofes zur Größe von 16,56 ha, den die Klägerin ab
  • : Kein Sachgebiet eingetragen Normen: ZPO § 115 Leitsatz: Wird in der mündlichen Verhandlung ein
  • Sachantrag gestellt, ohne daß zuvor Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist, zeigt dies, daß es dem
  • Betroffenen möglich ist, auch ohne PKH das Verfahren durchzuführen. Volltext: Der Beklagte ist der Vater der