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§ 139 SGB 3
Sonderfälle der Verfügbarkeit
- Inhalt
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- Berufsfindung oder Arbeitserprobung im Sinne des Rechts der beruflichen Rehabilitation teil, leistet
- , die nicht auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, übt sie eine freie Arbeit im Sinne des
- Möglichkeit zum Abbruch mit dem Träger der Maßnahme vereinbart hat.(4) Ist die
- oder Heimarbeiter erfüllt worden ist und die leistungsberechtigte Person bereit und in der Lage
- ist, Heimarbeit unter den üblichen Bedingungen auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt auszuüben.
§ 1 RDGEG
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
- Inhalt
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- in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen sind (Kammerrechtsbeistände), erlöschen mit ihrem
- allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige Erlaubnis erstreckt
- Ausscheiden aus der Rechtsanwaltskammer. Kammerrechtsbeistände, deren Aufnahme in die
- Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse über die in § 10 Abs. 1 des
- ). Sie dürfen unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in
§ 36a GewO
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Inhalt
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- , oder2.in zwei der letzten zehn Jahre vollzeitig als Sachverständiger tätig gewesen ist und
- ;berdurchschnittliche Sachkunde verfügt, die im Wesentlichen der besonderen Sachkunde im Sinne des § 36
- werden. Diese Maßnahme kann insbesondere auch die Kenntnis des deutschen Rechts und die Fä
- Antragstellern sind auch Ausbildungs- und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die in einem anderen
- Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
§ 22j KredWG
Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
- Inhalt
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- . § 22d Abs. 4 in Verbindung mit § 22j Abs. 1 Satz 1 und 2 bleibt jedoch unberührt.(3
- ;nkt Einwendungen und Einreden Dritter gegen die eingetragenen Forderungen und Rechte nicht ein
- (1) Gegenstände des Refinanzierungsunternehmens, die ordnungsgemäß im
- Refinanzierungsregister eingetragen sind, können im Fall der Insolvenz des Refinanzierungsunternehmens vom
- gilt für Gegenstände, die an die Stelle der ordnungsgemäß im
§ 4 PKDBSa
Beitrittsrecht
- Inhalt
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- Versicherungsrisiko erhöht, so ist der beitretende Arbeitgeber zu verpflichten, zum Ausgleich des erhö
- Sinne des Absatzes 1 übergegangen sind; der Beitritt ist in diesen Fällen, soweit nicht
- Rechte und Pflichten keine Anwendung. § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, §§ 6a bis 9, §
- werden. Wird in einem Kalenderjahr der Prozentsatz des Jahresumsatzes von 65 v. H. unterschritten
- beschränkt werden. In diesem Fall finden die für die anderen Abteilungen der Kasse geltenden
§ 16 RDG
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
- Inhalt
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- ;ndige Behörde trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihr im
- Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der öffentlichen Bekanntmachung im Internet zu regeln.
- Rechtsdienstleistungsregister veröffentlichten Daten, insbesondere für die Rechtmäß
- Rechtsdienstleistungen anbieten, des Rechtsverkehrs und öffentlicher Stellen. Die Einsicht in
- das Rechtsdienstleistungsregister steht jedem unentgeltlich zu.(2) Im Rechtsdienstleistungsregister
§ 1 RDGEG
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
- Inhalt
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- in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen sind (Kammerrechtsbeistände), erlöschen mit ihrem
- allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige Erlaubnis erstreckt
- Ausscheiden aus der Rechtsanwaltskammer. Kammerrechtsbeistände, deren Aufnahme in die
- Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse über die in § 10 Abs. 1 des
- ). Sie dürfen unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in
§ 184b StGB
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
- Inhalt
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- Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer
- Strafe bedroht ist.(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäß
- berufliche Pflichten.(6) In den Fällen des Absatzes 2 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände
- ) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtm
- (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1.eine
§ 4 WaStrÜbgVtr
- Inhalt
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- , auch wenn sie durch Rechtsgeschäft nicht übertragbar sind.2. Das Eigentum und die Rechte an
- worden sind, ist das Reich berechtigt, in der bisherigen Art und in dem bisherigen Umfang bis zum 31
- Reich übergehenden Verkehrseinrichtungen benutzt worden sind, gehen in das Eigentum des Reichs
- welcher Bezeichnung die Länder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Das gleiche gilt
- durch die von den Ländern bezeichneten, mit der Abwicklung der bisherigen Wasserstraß
§ 25 ZAG
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Inhalt
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- Satz 2 mit.(4) Die Rechte nach § 14 stehen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank auch
- .die Anschrift, unter der Unterlagen des Instituts im Staat, in dem es eine Zweigniederlassung unterh
- Geschäftsplan mit Angabe der beabsichtigten Tätigkeiten und die Angabe, ob in diesem Staat
- zuständigen Behörden des Staates, in dem das Institut eine Zweigniederlassung unterhält
- , eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem
KG Berlin - 12 U 99/07
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , und eine Entscheidung des Senats zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen
- Gewerbemietvertrages über Räume in einem Einkaufszentrum (Markthalle) die Konkurrenzschutzpflichten des
- mit Schriftsätzen vom 19. April 2007 und 4. Mai 2007 vom Kläger eingelegte einheitliche Rechtsmittel
- ist nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. hierzu Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage
- . Rdnr. 33). 2Das Rechtsmittel des Klägers hat in der Sache aber keine Aussicht auf Erfolg. Der Senat
BFH - IV B 103/08
Bundesfinanzhof vom 24.04.2009
- Inhalt
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- Fortentwicklung und Handhabung des Rechts betrifft. Sie muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar
- einzelfallbezogener Umstände beantwortet werden und ist vom Finanzgericht auch in diesem Sinne behandelt worden
- 168/05, BFH/NV 2006, 1121; vom 8. April 2008 IX B 134/07, BFH/NV 2008, 1297). 6d) Darüber hinaus ist
- 1999 III R 57/98, BFHE 191, 198, BStBl II 2000, 330). In dieser Entscheidung hat der BFH offen gelassen
- BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 14.1.2010, IV B 103/08 Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich
BPatG - 25 W (pat) 34/00
Bundespatentgericht vom 23.03.2000
- Inhalt
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- ist durch Beschluß vom 4. August 1999 der Widerspruch aus der Marke IR R 397 821 zurückgewiesen und
- Widersprechende Beschwerde eingelegt. II. Die Beschwerde war ursprünglich zulässig. Mit dem von der
- ihrer Rechte blieb der Beschwerdeführerin demzufolge keine andere Möglichkeit, als ihrerseits
- BUNDESPATENTGERICHT 25 W (pat) 34/00 _______________ (Aktenzeichen) BESCHLUSS In der
- 02 760 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23
BGH - 3 StR 474/09
Bundesgerichtshof vom 01.12.2009
- Inhalt
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- Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der
- geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit denselben sowie wegen Handeltreibens mit
- auseinandergesetzt, obwohl dies rechtlich geboten war. Der Angeklagte wollte von dem im Fall II 2 der
- bereits im Alter von 14 oder 15 Jahren damit begonnen, Haschisch zu konsumieren, in der Folgezeit nahm
- Verletzung formellen und materiellen Rechts. 2Zum Schuld- und Strafausspruch hat die Überprüfung des
OLG Oldenburg - 10 W 23/99
Oberlandesgericht Oldenburg vom 14.10.1999
- Inhalt
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- Parteien streiten im vorliegenden Verfahren über ihre Rechte aus diesem Vertrag. Mit einem Schreiben
- Klägerin. Er ist Eigentümer eines in O. gelegenen Hofes zur Größe von 16,56 ha, den die Klägerin ab
- : Kein Sachgebiet eingetragen Normen: ZPO § 115 Leitsatz: Wird in der mündlichen Verhandlung ein
- Sachantrag gestellt, ohne daß zuvor Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist, zeigt dies, daß es dem
- Betroffenen möglich ist, auch ohne PKH das Verfahren durchzuführen. Volltext: Der Beklagte ist der Vater der