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OLG Hamm - 34 U 185/98

Oberlandesgericht Hamm vom 15.10.1999
Inhalt
  • . Zugunsten des Klägers ist in Abteilung II lfd. Nr. 4 am 07.02.1991 eine Auflassungsvormerkung
  • bestimmt, aber - wie Bassenge (in: Palandt, § 873 Rdn. 10) zu Recht ausführt - keinen schuldrechtlichen
  • übertragen worden ist. Das Recht der Frau I, über ihr Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu
  • sind, hat das Landgericht dem Klageantrag zu 1) zu Recht nicht stattgegeben. II. 136137Da nach dem
  • Vergangenheit erzielten Mieteinnahmen und Zahlung zu. IV. 141142Zu Recht hat das Landgericht auf die

OLG Dresden - WVerg 5/05

Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
Inhalt
  • rechtswidrig ist und die Rechte der Antragstellerin verletzt. Die Antragsgegnerin ist der Beschwerde auch in
  • reicht es aber nicht, dass eine Vergabestelle sich mit aus ihrer Sicht guten Gründen im
  • " betreiben. Tut er dies nicht, so ist er mit allen nicht fristgerecht erhobenen Rügen im
  • 11.04.2005 (Bl. 120 ff. dA) Bezug genommen. Nachdem die Antragstellerin mit einem Nachprüfungsantrag im
  • hatte, ist der streitbefangene Auftrag im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens an die

§ 44 BGSG 1994

Durchsuchung von Sachen
Inhalt
  • Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. Ist er
  • befindet, diea)in Gewahrsam genommen werden darf, b)widerrechtlich festgehalten wird oder c)hilflos ist
  • sichergestellt werden darf, oder 4.sie sich in einem Objekt im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4 oder in
  • Gefährdungslage oder auf die Sache bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist. (2) Im
  • Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 durchsuchen. Das in Satz 1 genannte Grenzgebiet

LSG Bayern - L 4 KR 4/98

Bayerisches Landessozialgericht vom 09.07.1998
Inhalt
  • ergangen ist. Die zulässige Klage ist abzuweisen. Der Kläger kann nicht mit Recht verlangen, daß die
  • 1998 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand: Streitig ist
  • mit der geltend gemachten Leistung im Urteil vom 06.09. 1995 nicht befaßt hat (Meyer-Ladewig, SGG
  • auszuschließen (BT-Drucks.11/2237, S.189). Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, bei der Unterstützung
  • . Schmerzensgeldforderungen (§ 847 BGB) gehen nach geltendem Recht (§ 116 SGB X) nicht auf

§ 59 DWG

Beteiligungen
Inhalt
  • der Anteile, so sind im Gesellschaftervertrag oder in der Satzung die Rechte nach den §§ 53
  • ihrer gesetzlichen Aufgabe dient, 2.die Deckung der damit verbundenen Ausgaben gewährleistet ist
  • , 3.die Einzahlungsverpflichtung der Deutschen Welle auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist und 4
  • bei Beteiligungen 1.sich allein oder gemeinsam mit anderen öffentlich-rechtlichen
  • angemessene Vertretung im Aufsichtsgremium, zu sichern und 2.die Unternehmen zu verpflichten, ihr

VGH Baden-Württemberg - 13 S 999/09

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 19.05.2009
Inhalt
  • Vergütung wird auf 1580,64 EUR (in Worten: eintausendfünfhundertachtzig 64/100 EUR) festgesetzt. Im Übrigen
  • nicht begründet. 3 Die Kostenbeamtin hat zu Recht die 1,2 Terminsgebühr nach VV Nr. 3201 Anl. 1 RVG
  • Grenze überschritten wird. Da im vorliegenden Fall alle fünf Kläger mit dem gleichen Teilstreitwert
  • Kostenbeamtin zu Recht angenommen hat, zwei Zuschläge nach VV NR. 1008. 4 Da der
  • Gesetzgeber ist in diesem Bereich davon ausgegangen, dass es insoweit keines zusätzlichen weiteren

LSG Berlin-Brandenburg - L 15 B 261/06 SO ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.01.2007
Inhalt
  • Mehrbedarfszuschlages begehrte, wies der Antragsgegner mit Widerspruchsbescheid vom 30. August 2006 im
  • kostenaufwändige Ernährung in Höhe von "52,13 Euro" je vollem Kalendermonat zu zahlen. Mit
  • Anordnung im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller habe eine besondere
  • Recht besteht (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 916 Zivilprozessordnung – ZPO
  • dem Regelsatz nicht bestritten werden kann, wird vom Antragsgegner zu Recht dem Grunde nach nicht

Anhang EV BetTerAusbV

Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III und Kapitel XVI Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 998, 1135)
Inhalt
  • werden kann. Führen solche Gewerbetreibende rechtmäßig den Titel Meister des Handwerks
  • Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
  • eingestuft, jedoch in der Anlage A der Handwerksordnung als Handwerk aufgeführt ist, werden auf
  • Antrag oder von Amts wegen mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen. e)Buchstabe c) Satz 1
  • . h)Lehrlinge, die ihre Berufsausbildung nach bisherigem Recht durchlaufen, werden nach den bisherigen

Anhang EV ThermMAusbV

Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III und Kapitel XVI Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 998, 1135)
Inhalt
  • werden kann. Führen solche Gewerbetreibende rechtmäßig den Titel Meister des Handwerks
  • Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
  • eingestuft, jedoch in der Anlage A der Handwerksordnung als Handwerk aufgeführt ist, werden auf
  • Antrag oder von Amts wegen mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen. e)Buchstabe c) Satz 1
  • . h)Lehrlinge, die ihre Berufsausbildung nach bisherigem Recht durchlaufen, werden nach den bisherigen

BGH - II ZR 234/05

Bundesgerichtshof vom 06.06.1994
Inhalt
  • § 19 Abs. 2 InsO ist für das neue Recht der zur Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung des Senats
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 234/05 Verkündet am: 5. Februar 2007 Boppel
  • ), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung
  • auf lange zurückliegende Gegebenheiten an. d) Mit der Neufassung des Überschuldungstatbestandes in
  • . Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe für Recht erkannt: Auf

SozG Bremen - S 21 AS 1/09 ER

Sozialgericht Bremen vom 22.01.2009
Inhalt
  • lediglich Verwaltungsanweisungen. Diese griffen in das Recht auf die Übernahme der Unterkunftskosten in
  • Recht zusteht, für das wesentliche Gefahren drohen (Keller, in: Meyer-Ladewig, aaO, Rn. 29, 36). Der
  • Gericht ist in einer solchen Situation – noch dazu im Rahmen eines Eilverfahren - nicht gehalten, selbst
  • Wege des einstweiligen Rechts-schutzes verpflichtet, dem Antragsteller in der Zeit vom 2. Januar 2009
  • ). Insbesondere im Verfahren des einstweiligen Rechts-schutzes obliegt es dem Gericht, unklare oder

Fußballspielverletzung auf Dienstreise kein Arbeitsunfall

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 13.07.2011
Inhalt
  • Verletztenrente trösten und verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Zu recht, entschied auch das LSG
  • mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung in die Tagungsordnung aufgenommen wurde, entschied das
  • Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Mittwoch, 13.07.2011, verkündeten Urteil (AZ: L 3 U 64
  • Veranstaltung gewesen. Es sei als Tagesordnungspunkt im Tagungsprogramm aufgenommen worden. Die
  • Berufsgenossenschaft wollte den verletzten Arbeitnehmer jedoch nicht mit der gewünschten

Sittenwidrig: Schulbusbegleiterin für behinderte Kinder wird mit 3,40 €/h abgespeist

Thorsten Blaufelder vom 23.12.2014
Inhalt
  • Schulbusbegleiterin recht. Es sprach ihr für knapp neun Monate weitere 3.982,00 € Lohn sowie 369,00 € Urlaubsgeld
  • Eine Schulbusbegleiterin für behinderte Kinder darf nicht mit einer „Tourpauschale“ von nur 7,50
  • € abgespeist werden. Dies führe im Streitfall zu einem sittenwidrigen Lohn von nur 3,40 € pro Stunde
  • , heißt es in einem am Dienstag, 23.12.2014, bekanntgegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG
  • war es, gemeinsam mit einer Busfahrerin geistig und körperlich behinderte Kinder an Treffpunkten

Warum Werbung für Anwälte keinen Sinn macht – dafür PR umso mehr.

M.A. Sharif Thib vom 03.08.2010
Inhalt
  • mit recht,kommunikativ! wie Sie Ihre Kommunikation effizient gestalten können.
  • unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.” Und auch
  • Werbung steht der §43 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Denn dort heisst es: “Werbung ist
  • dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich
  • dürfen nichts in der Werbung, was Werbung spannend, lustig oder provozierend und damit eben zu guter

§ 1 WissZeitVG

Befristung von Arbeitsverträgen
Inhalt
  • §§ 2 bis 6 nicht widersprechen.(2) Unberührt bleibt das Recht der Hochschulen, das in
  • Arbeitsverträge) mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der
  • Forschungsbereiche von den in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Fristen abgewichen und die Anzahl der zulä
  • ;ssigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines
  • Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Personal auch in unbefristeten oder nach Maßgabe des Teilzeit- und