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OLG Hamm - 34 U 185/98
Oberlandesgericht Hamm vom 15.10.1999
- Inhalt
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- . Zugunsten des Klägers ist in Abteilung II lfd. Nr. 4 am 07.02.1991 eine Auflassungsvormerkung
- bestimmt, aber - wie Bassenge (in: Palandt, § 873 Rdn. 10) zu Recht ausführt - keinen schuldrechtlichen
- übertragen worden ist. Das Recht der Frau I, über ihr Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu
- sind, hat das Landgericht dem Klageantrag zu 1) zu Recht nicht stattgegeben. II. 136137Da nach dem
- Vergangenheit erzielten Mieteinnahmen und Zahlung zu. IV. 141142Zu Recht hat das Landgericht auf die
OLG Dresden - WVerg 5/05
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- rechtswidrig ist und die Rechte der Antragstellerin verletzt. Die Antragsgegnerin ist der Beschwerde auch in
- reicht es aber nicht, dass eine Vergabestelle sich mit aus ihrer Sicht guten Gründen im
- " betreiben. Tut er dies nicht, so ist er mit allen nicht fristgerecht erhobenen Rügen im
- 11.04.2005 (Bl. 120 ff. dA) Bezug genommen. Nachdem die Antragstellerin mit einem Nachprüfungsantrag im
- hatte, ist der streitbefangene Auftrag im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens an die
§ 44 BGSG 1994
Durchsuchung von Sachen
- Inhalt
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- Durchsuchung von Sachen hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt das Recht, anwesend zu sein. Ist er
- befindet, diea)in Gewahrsam genommen werden darf, b)widerrechtlich festgehalten wird oder c)hilflos ist
- sichergestellt werden darf, oder 4.sie sich in einem Objekt im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4 oder in
- Gefährdungslage oder auf die Sache bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist. (2) Im
- Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 durchsuchen. Das in Satz 1 genannte Grenzgebiet
LSG Bayern - L 4 KR 4/98
Bayerisches Landessozialgericht vom 09.07.1998
- Inhalt
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- ergangen ist. Die zulässige Klage ist abzuweisen. Der Kläger kann nicht mit Recht verlangen, daß die
- 1998 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand: Streitig ist
- mit der geltend gemachten Leistung im Urteil vom 06.09. 1995 nicht befaßt hat (Meyer-Ladewig, SGG
- auszuschließen (BT-Drucks.11/2237, S.189). Es liegt im Ermessen der Krankenkasse, bei der Unterstützung
- . Schmerzensgeldforderungen (§ 847 BGB) gehen nach geltendem Recht (§ 116 SGB X) nicht auf
§ 59 DWG
Beteiligungen
- Inhalt
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- der Anteile, so sind im Gesellschaftervertrag oder in der Satzung die Rechte nach den §§ 53
- ihrer gesetzlichen Aufgabe dient, 2.die Deckung der damit verbundenen Ausgaben gewährleistet ist
- , 3.die Einzahlungsverpflichtung der Deutschen Welle auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist und 4
- bei Beteiligungen 1.sich allein oder gemeinsam mit anderen öffentlich-rechtlichen
- angemessene Vertretung im Aufsichtsgremium, zu sichern und 2.die Unternehmen zu verpflichten, ihr
VGH Baden-Württemberg - 13 S 999/09
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 19.05.2009
- Inhalt
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- Vergütung wird auf 1580,64 EUR (in Worten: eintausendfünfhundertachtzig 64/100 EUR) festgesetzt. Im Übrigen
- nicht begründet. 3 Die Kostenbeamtin hat zu Recht die 1,2 Terminsgebühr nach VV Nr. 3201 Anl. 1 RVG
- Grenze überschritten wird. Da im vorliegenden Fall alle fünf Kläger mit dem gleichen Teilstreitwert
- Kostenbeamtin zu Recht angenommen hat, zwei Zuschläge nach VV NR. 1008. 4 Da der
- Gesetzgeber ist in diesem Bereich davon ausgegangen, dass es insoweit keines zusätzlichen weiteren
LSG Berlin-Brandenburg - L 15 B 261/06 SO ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.01.2007
- Inhalt
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- Mehrbedarfszuschlages begehrte, wies der Antragsgegner mit Widerspruchsbescheid vom 30. August 2006 im
- kostenaufwändige Ernährung in Höhe von "52,13 Euro" je vollem Kalendermonat zu zahlen. Mit
- Anordnung im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, der Antragsteller habe eine besondere
- Recht besteht (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 916 Zivilprozessordnung – ZPO
- dem Regelsatz nicht bestritten werden kann, wird vom Antragsgegner zu Recht dem Grunde nach nicht
Anhang EV BetTerAusbV
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III
und Kapitel XVI Sachgebiet C Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 998, 1135)
- Inhalt
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- werden kann. Führen solche Gewerbetreibende rechtmäßig den Titel Meister des Handwerks
- Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
- eingestuft, jedoch in der Anlage A der Handwerksordnung als Handwerk aufgeführt ist, werden auf
- Antrag oder von Amts wegen mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen. e)Buchstabe c) Satz 1
- . h)Lehrlinge, die ihre Berufsausbildung nach bisherigem Recht durchlaufen, werden nach den bisherigen
Anhang EV ThermMAusbV
Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III
und Kapitel XVI Sachgebiet C Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 998, 1135)
- Inhalt
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- werden kann. Führen solche Gewerbetreibende rechtmäßig den Titel Meister des Handwerks
- Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben
- eingestuft, jedoch in der Anlage A der Handwerksordnung als Handwerk aufgeführt ist, werden auf
- Antrag oder von Amts wegen mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen. e)Buchstabe c) Satz 1
- . h)Lehrlinge, die ihre Berufsausbildung nach bisherigem Recht durchlaufen, werden nach den bisherigen
BGH - II ZR 234/05
Bundesgerichtshof vom 06.06.1994
- Inhalt
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- § 19 Abs. 2 InsO ist für das neue Recht der zur Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung des Senats
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 234/05 Verkündet am: 5. Februar 2007 Boppel
- ), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung
- auf lange zurückliegende Gegebenheiten an. d) Mit der Neufassung des Überschuldungstatbestandes in
- . Goette und die Richter Dr. Kurzwelly, Kraemer, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe für Recht erkannt: Auf
SozG Bremen - S 21 AS 1/09 ER
Sozialgericht Bremen vom 22.01.2009
- Inhalt
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- lediglich Verwaltungsanweisungen. Diese griffen in das Recht auf die Übernahme der Unterkunftskosten in
- Recht zusteht, für das wesentliche Gefahren drohen (Keller, in: Meyer-Ladewig, aaO, Rn. 29, 36). Der
- Gericht ist in einer solchen Situation – noch dazu im Rahmen eines Eilverfahren - nicht gehalten, selbst
- Wege des einstweiligen Rechts-schutzes verpflichtet, dem Antragsteller in der Zeit vom 2. Januar 2009
- ). Insbesondere im Verfahren des einstweiligen Rechts-schutzes obliegt es dem Gericht, unklare oder
Fußballspielverletzung auf Dienstreise kein Arbeitsunfall
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 13.07.2011
- Inhalt
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- Verletztenrente trösten und verweigerte die Anerkennung als Arbeitsunfall. Zu recht, entschied auch das LSG
- mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung in die Tagungsordnung aufgenommen wurde, entschied das
- Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Mittwoch, 13.07.2011, verkündeten Urteil (AZ: L 3 U 64
- Veranstaltung gewesen. Es sei als Tagesordnungspunkt im Tagungsprogramm aufgenommen worden. Die
- Berufsgenossenschaft wollte den verletzten Arbeitnehmer jedoch nicht mit der gewünschten
Sittenwidrig: Schulbusbegleiterin für behinderte Kinder wird mit 3,40 €/h abgespeist
Thorsten Blaufelder vom 23.12.2014
- Inhalt
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- Schulbusbegleiterin recht. Es sprach ihr für knapp neun Monate weitere 3.982,00 € Lohn sowie 369,00 € Urlaubsgeld
- Eine Schulbusbegleiterin für behinderte Kinder darf nicht mit einer „Tourpauschale“ von nur 7,50
- € abgespeist werden. Dies führe im Streitfall zu einem sittenwidrigen Lohn von nur 3,40 € pro Stunde
- , heißt es in einem am Dienstag, 23.12.2014, bekanntgegebenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG
- war es, gemeinsam mit einer Busfahrerin geistig und körperlich behinderte Kinder an Treffpunkten
Warum Werbung für Anwälte keinen Sinn macht – dafür PR umso mehr.
M.A. Sharif Thib vom 03.08.2010
- Inhalt
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- mit recht,kommunikativ! wie Sie Ihre Kommunikation effizient gestalten können.
- unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.” Und auch
- Werbung steht der §43 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Denn dort heisst es: “Werbung ist
- dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich
- dürfen nichts in der Werbung, was Werbung spannend, lustig oder provozierend und damit eben zu guter
§ 1 WissZeitVG
Befristung von Arbeitsverträgen
- Inhalt
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- §§ 2 bis 6 nicht widersprechen.(2) Unberührt bleibt das Recht der Hochschulen, das in
- Arbeitsverträge) mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der
- Forschungsbereiche von den in § 2 Abs. 1 vorgesehenen Fristen abgewichen und die Anzahl der zulä
- ;ssigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines
- Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Personal auch in unbefristeten oder nach Maßgabe des Teilzeit- und