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Betriebliche Direktversicherung und freiwillige Krankenversicherung
Thorsten Blaufelder vom 31.01.2014
- Inhalt
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- Kasse recht. In der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung seien nicht nur „erwerbsbezogene
- Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb übernommen und mit eigenen Beiträgen fortgeführt
- haben, wie das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 17.01.2014
- , bekanntgegebenen Urteil entschied (AZ: L 5 KR 65/13). Im Streitfall hatte die Direktversicherung einen
- handele, betonten die Mainzer Richter in ihrem Urteil vom 07.11.2013. Nach einem weiteren Urteil vom
§ 10 TierZG1989LehrgV
Übergangsvorschriften
- Inhalt
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- Embryonen nach § 14 Abs. 7 des Tierzuchtgesetzes zu übertragen. (3) Nach bisherigem Recht
- (1) Besamungstechniker, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet auf Grund
- des Tierzuchtgesetzes gleich. (2) Besamungsbeauftragte und Besamungstechniker, die, außer im
- Fall des Absatzes 1, in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem Stand bis zum 3. Oktober
- 1990 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor Inkrafttreten dieser
§ 40 AtG
Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in
einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
- Inhalt
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- 1 bestimmt sich nach dem Recht des Vertragsstaates, in dem die Kernanlage gelegen ist, 1.wer als
- (1) Ist nach den Bestimmungen des Pariser Übereinkommens ein Gericht im Geltungsbereich
- Inhaber anzusehen ist, 2.ob sich die Ersatzpflicht des Inhabers auch auf nukleare Schäden in
- dieses Gesetzes für die Entscheidung über die Schadensersatzklage gegen den Inhaber einer in
- einem Staat erstreckt, der nicht Vertragsstaat des Pariser Übereinkommens ist, 3.ob sich die
§ 64 AufenthV
Datensatz der Ausländerdatei A
- Inhalt
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- Familienname nach deutschem Recht, der von dem im Pass eingetragenen Familiennamen abweicht.(3) Die Auslä
- (1) In die Ausländerdatei A sind über jeden Ausländer, der in der Datei gefü
- ;hrt wird, folgende Daten aufzunehmen: 1.Familienname,2.Geburtsname,3.Vornamen,4.Tag und Ort mit Angabe
- Ausländerakte,9.Hinweis auf andere Datensätze, unter denen der Ausländer in der Datei
- ;nderbehörde kann den Datensatz auf die in Absatz 1 genannten Daten beschränken und fü
§ 143 BGB
Anfechtungserklärung
- Inhalt
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- ) Anfechtungsgegner ist bei einem Vertrag der andere Teil, im Falle des § 123 Abs. 2 Satz 2 derjenige
- , welcher aus dem Vertrag unmittelbar ein Recht erworben hat.(3) Bei einem einseitigen Rechtsgeschä
- ;ft, das einem anderen gegenüber vorzunehmen war, ist der andere der Anfechtungsgegner. Das
- worden ist.(4) Bei einem einseitigen Rechtsgeschäft anderer Art ist Anfechtungsgegner jeder, der
- demjenigen mitteilen, welcher durch das Rechtsgeschäft unmittelbar betroffen worden ist.
OVG Berlin-Brandenburg - 12 L 73.10
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 01.07.2010
- Inhalt
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- 73.09 -; Beschluss vom 1. Oktober 2008 – 12 B 49.07 -). Dies ist gerechtfertigt, weil das Recht auf
- keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert zutreffend und in Übereinstimmung mit der
- unanfechtbar (§ 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG). Datenschutzerklärung Kontakt Impressum
- in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 1. Juli 2010 wird zurückgewiesen. Das
- Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe 1Die Beschwerde hat
Mitarbeiterüberwachung nur in bei schwerer Pflichtverletzung – Urteil des BAG vom 20.02.2015
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 20.02.2015
- Inhalt
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- Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers dar, der daher nur in einem konkreten Verdachtsfall gerechtfertigt ist. Im
- Pflichtverletzung besteht das Recht des Arbeitgebers, eine (detektivische) Überwachung durchführen zu
- in Frage. Die Überwachung durch Detektive stellt einen gravierenden Eingriff in das
- - Mitarbeiterin verklagte ihn anschließend auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 3 Bruttomonatsgehältern
- vortäuschte. Als angemessenes Schmerzensgeld wurde jedoch ein Betrag in Höhe von „nur“ 1.000,00 € angesehen.
Urteil: Keine Rücknahmepflicht nach VW-Abgasskandal
Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.) vom 03.03.2016
- Inhalt
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- Realität entsprach. Rechtsanwalt Momen, den ich um ein kurzes Statement bat, ist sich recht sicher, dass
- keine Rücknahmepflicht bestünde, da der Mangel mit geringem Aufwand behoben werden könne. Damit ist
- Das Landgericht Bochum hat in seinem jüngsten Urteil entschieden, dass weder der Volkswagen-Konzern
- die erste Klage gegen den Hersteller zugunsten des Fahrzeugbauers entschieden. Im November 2015 war
- in den USA festgestellt worden, dass die Abgaswerte von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns
§ 13 LAP-gtDBahnwesenV
Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- Inhalt
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- die Zeiträume der Zuweisung. Den Ausbildungsplan stellt die Ausbildungsleitung im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt auf.
- des EBA (abteilungs- bzw. referatsbezogen)26LehrgangAllgemeine Rechts- und
- - bzw. referatsbezogen)26LehrgangAllgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen33LehrgangGrundlagen der
- des EBA Aufgaben des EBA (abteilungs- bzw. referatsbezogen)26LehrgangAllgemeine Rechts- und
- (1) Der Vorbereitungsdienst dauert zwölf Monate. Er gliedert sich wie folgt in eine
Heike Abramovic
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
IT-Recht
Kreditrecht, Verbraucherkreditrecht, Verbraucherschutz
Rainer Kunz
IT-Recht
Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Vermischtes und Sonstiges
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- Beispiele und Musterurteile speziell im bereich Verbands- und Vereinsrecht
OLG Köln - 15 U 148/07
Oberlandesgericht Köln vom 12.02.2008
- Inhalt
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- Berufung der Klägerin ist unbegründet. 27Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen
- S-J Finance & Lease GmbH mit Sitz in Q (im Folgenden: SJL GmbH) auf Schadensersatz aus einem
- zwischen der Beklagten als Leasingnehmerin und der Firma W Mobile Lease GmbH mit Sitz in L (im Folgenden: W
- – 3 Kls 803 Js 24320/2005 – wegen Betruges und Urkundenfälschung in 43 Fällen im Zusammenhang mit
- als Refinanzierer anzeigen wollen. Dieser Punkt ist mit der Klägerin in der mündlichen Verhandlung
LSG Berlin-Brandenburg - L 5 AS 25/09
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.05.2010
- Inhalt
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- Recht abgelehnt, die Kosten für die Genossenschaftsanteile zu übernehmen. Nach § 22 Abs. 3 S. 1 SGB II
- hat es zu Recht abgelehnt, dem Kläger diesen Betrag zu gewähren. Gegenstand der Klage ist der
- Ansprüche von der gemeinsam mit ihm in der Wohnung lebenden Y. Die Klage ist nicht erweiternd dahingehend
- des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen. In dem
- . Februar 2007 datiert ist. Hierin heißt es unter anderem: "Herr Z sowie die in der Bedarfsgemeinschaft
LG Dortmund - 2 O 365/03
Landgericht Dortmund vom 21.08.2003
- Inhalt
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- . Tatbestand 12Der Antragsteller ist Mitglied des Antragsgegners und nimmt mit seinen Sportlern an den vom
- und U sei nicht gezahlt worden. 13Dazu ist in der mündlichen Verhandlung unstreitig geworden, dass
- 16.08.2003 gegen den FC F2 sehr deutlich mit 22,5 zu 4,5 Punkten gewonnen hat. Im Übrigen wäre im
- Rahmen der Interessenabwägung -worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist - zu berücksichtigen, dass
- dem Antragsteller zuzumuten ist, sich an diese Regeln zu halten, bis der Antragsgegner in seinem
§ 83 VAG
Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- Inhalt
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- 15.12.2010, S. 48) das Recht, sich an Prüfungen der in der Richtlinie 2009/138/EG genannten
- § 80c bedeutsam ist.(5a) Die Aufsichtsbehörde hat die Rechte nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2
- Druckstücke, die das Versicherungsunternehmen im Verkehr mit den Versicherungsnehmern oder den
- und 4, Absatz 3 und nach § 104 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs
- handelt, und4.Personen und Unternehmen, die mit einer Person oder einem Unternehmen im Sinne der