Rechtsanwalt Osama Momen (LL.M.)

Kanzlei Momen
52070, Aachen
Rechtsgebiete
Strafrecht Verkehrsrecht Zivilrecht
03.03.2016

Urteil: Keine Rücknahmepflicht nach VW-Abgasskandal

Das Landgericht Bochum hat in seinem jüngsten Urteil entschieden, dass weder der Volkswagen-Konzern, noch VW-Händler die manipulierten Fahrzeuge aufgrund des Mangels zurücknehmen müssen. Damit wurde die erste Klage gegen den Hersteller zugunsten des Fahrzeugbauers entschieden.

Im November 2015 war in den USA festgestellt worden, dass die Abgaswerte von Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns manipuliert worden waren. Betroffen waren Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Fahrzeugbesitzern räumte dies eine Klage aufgrund arglistiger Täuschung ein.

Der Richter urteilte, dass in diesem Fall keine Rücknahmepflicht bestünde, da der Mangel mit geringem Aufwand behoben werden könne. Damit ist ein Software-Update gemeint, das den Kraftstoffverbrauch erhöht.

Beim VW-Abgasskandal handelt es sich meiner Meinung nach um keinen Werksfehler, der per Software in Ordnung gebracht werden kann. Hier liegt arglistige Täuschung nach §123 BGB vor. Fahrzeugkäufern, die ein besonders umweltschonendes oder kraftstoffsparendes Fahrzeug fahren wollten, wurde so etwas vorgetäuscht, das so nicht der Realität entsprach. Rechtsanwalt Momen, den ich um ein kurzes Statement bat, ist sich recht sicher, dass „das Ganze in die Rechtsmittel gehen wird“. Das bedeutet, dass der Kläger Revision einlegen wird.

Wir werden die Geschehnisse um den VW-Abgasskandal auch weiterhin beobachten und hier darüber berichten.