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Bio Blockkraft GmbH (früher Energiewert GmbH) zahlt nicht

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 15.02.2017
Inhalt
  • CLLB Rechtsanwälte reichen für Anleger Klage beim Landgericht Berlin ein Berlin, 13.02.2017 – Im
  • nunmehr beim Landgericht Berlin Klage auf Rückzahlung des Darlehens eingereicht. Betroffenen Anlegern
  • Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin die Einholung rechtlichen Rats. Juristisch zu prüfen
  • Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Anleger der EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) warten weiter auf ihr Geld

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 05.02.2016
Inhalt
  • rechtskräftiges Urteil beim Landgericht Berlin gegen die EuroFinance Europe Trade s.r.o. (EFET) erwirkt. Die
  • liegenden Fall über ihre Filiale Berlin im Jahr 2013 mit dem Anleger einen Mezzanine-Kapital
  • Zahlung wartete er jedoch vergeblich. Das Landgericht Berlin sprach dem Anleger in einem von der
  • entspricht der Summe der Einzahlung nebst der versprochenen Rendite. Zudem urteilte das Landgericht Berlin
  • Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin sowie Standort in Zürich

Anlage I Kap II B III EinigVtr

Anlage I Kapitel IISachgebiet B - VerwaltungAbschnitt III
Inhalt
  • Standesbeamte des Standesamts I in Berlin (West)" tritt die Bezeichnung "Der Standesbeamte des Standesamts I
  • in Berlin".bb)Der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin ist zuständigaaa)für die
  • Demokratischen Republik beim Standesamt I Berlin - Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik - angelegten
  • Auslandsvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik angelegten und an das Standesamt I Berlin - Hauptstadt
  • ;hrung und Benutzung der Sammlung beim Standesamt I Berlin - Hauptstadt der Deutschen Demokratischen

§ 15b BerlinFG

Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
Inhalt
  • (1) Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen in einem in Berlin (West) belegenen eigenen
  • Haus und bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen in Berlin (West) gilt § 10e des
  • genutzte Wohnung in einem in Berlin (West) belegenen eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken
  • genutzte Eigentumswohnung in Berlin (West) im steuerbegünstigten oder frei finanzierten
  • hergestellte Ausbauten und Erweiterungen an einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung in einem in Berlin

BGH - V ZR 58/06

Bundesgerichtshof vom 27.10.2006
Inhalt
  • Berlin Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 27. Oktober
  • Urteil des 25. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 27. Januar 2006 wird auf Kosten der Beklagten
  • früheren Ostteil von Berlin, das seinen damaligen jüdischen Eigentümern am 1. August 1938
  • Wirksamwerden des Beitritts wurde es zunächst durch Zuordnungsbescheid vom 18. Mai 1992 dem Land Berlin
  • . Beiden Zuordnungsbescheiden lagen entsprechende Einigungen zwischen dem Land Berlin und der Beklagten

§ 10 InvZulG 1999

Anwendungsbereich
Inhalt
  • (1) (weggefallen)(2) § 2 ist in dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz schon vor
  • dem 3. Oktober 1990 gegolten hat (Berlin-West), nur anzuwenden, wenn es sich um Erstinvestitionen
  • handelt.(3) § 2 ist in dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz nicht vor dem 3
  • . Oktober 1990 gegolten hat (Berlin-Ost) und in den Gemeinden des Landes Brandenburg, die zur
  • Arbeitsmarktregion Berlin nach der Anlage 3 zu diesem Gesetz gehören, nur anzuwenden, 1.wenn es sich um

LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 1394/05 AS ER

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.01.2005
Inhalt
  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.01.2005 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht
  • Berlin S 94 AS 10950/05 ER Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 10 B 1394/05 AS ER Die
  • Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 12. Dezember 2005 wird
  • Landes Berlin und der Bundesagentur für Arbeit für den örtlichen Bereich des Verwaltungsbezirks Spandau
  • vom 14. Juni 2005, als vormals 10. Senat des Landessozialgerichts Berlin, 10 B 44/05 AS ER). Nach

LSG Berlin-Brandenburg - L 6 AL 213/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.02.2006
Inhalt
  • Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.02.2006 (nicht rechtskräftig) Sozialgericht
  • Berlin S 60 AL 6286/03 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 6 AL 213/05 NZB Die Beschwerde des
  • Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Mai 2004 wird
  • Sozialgericht (SG) Berlin erhobene Klage betrifft eine Geldleistung, die den Wert von 500 Euro nicht
  • (§ 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG). Das SG Berlin hat indes keinerlei Entscheidung über die Zulässigkeit

§ 1 DDRIG

Steuerfreie Rücklage bei Überführung bestimmter Wirtschaftsgüter in eine Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost)
Inhalt
  • Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) gegen Gewährung neuer Anteile an der
  • und Geschäftsleitung in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost
  • folgenden Tätigkeiten in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) zum
  • ;lich Berlin (Ost), die ausschließlich oder fast ausschließlich die vorgenannten Tä
  • ;tigkeiten in der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich Berlin (Ost) zum Gegenstand hat

OLG Brandenburg - 1 AR 60/05

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.11.2005
Inhalt
  • . 1Am 20. April 1994 erteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte nach der Erblasserin - zur Geltendmachung
  • Berlin-Mitte verneint. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat die Übernahme der Sache unter anderem mit der
  • Bezirk des Amtsgerichts Berlin-Mitte Nachlassgegenstände befunden hätten, gebührte diesem der Vorzug
  • Berlin-Mitte, dessen Rechtmäßigkeit im Bestimmungsverfahren nicht zu prüfen ist, betrifft lediglich
  • Amtsgerichts Berlin-Mitte Nachlassgegenstände befinden sollten, wäre zwar auch dieses Gericht

§ 301 LAG

Allgemeine Vorschriften
Inhalt
  • Besatzungszone Deutschlands oder den Sowjetsektor von Berlin verlassen haben und im Anschluß daran
  • ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin (West) genommen
  • ädigten ihren ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes, in Berlin (West
  • einschließlich des Landes Berlin bekämpft haben oder bekämpfen oder 2.die sowjetische
  • Besatzungszone Deutschlands oder den Sowjetsektor von Berlin verlassen haben, um sich der Verfolgung

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil in Sachen POC

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 12.04.2017
Inhalt
  • Das Landgericht Berlin bestätigt einem im dortigen Verfahren von der Kanzlei CLLB Rechtsanw
  • vorgenannten Anlagen in mehreren Punkten fehlerhaft. Diese Auffassung wurde nunmehr vom LG Berlin
  • Berlin die Gründungsgesellschafter der POC Growth 2 GmbH & Co. KG wegen Prospektfehlern zur
  • Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorlä
  • Berlin für sich nutzen und erfolgversprechend selbst Schadensersatzansprüche geltend machen k

Art 4 JAOÜbk99G

Inhalt
  • Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sobald das Land Berlin seine Anwendung durch Gesetz festgestellt hat.

Fiktive Abrechnung nach einem Verkehrsunfall

Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 24.03.2011
Inhalt
  • Berlin Mitte hat jedoch mit Urteil vom 18. Januar 2011 – 3 C 3354/10 – entschieden (siehe Ende des
  • Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für
  • Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft
  • : www.verkehrsanwaelte-24.de Tel.: 030 / 226 35 71 13 Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Mitte

CLLB Rechtsanwälte erstreiten weitere Urteile gegen die Juragent AG und deren ehemaligen Vorstand Mirko H. Erstes Urteil gegen den ehemaligen Vorstand Mirko H rechtskräftig!

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 04.11.2010
Inhalt
  • Sitz in München, Berlin und Zürich hat bereits vor einigen Monaten für Anleger der diversen Juragent
  • von Urteilen hat das Amtsgericht Berlin Charlottenburg die Juragent KG zur Zahlung der ausstehenden
  • Vorstand, Herrn Mirko H.  zu erstreiten.   Verschiedene Kammern des zuständigen LG Berlin folgten
  • Klageverfahren vor dem LG Berlin betreut.   Zwischenzeitlich wurde die erste Entscheidungen gegen den ehemaligen