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Neues vom Airline-Recht: Mützen sind echte Geschlechterdiskriminierung
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 07.04.2011
- Inhalt
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- !) diskriminierend ist (weil Frauen das nicht müssen). Und bekam vom Arbeitsgericht Köln auch noch Recht. Mütze ist
- keine “Benachteiligung” im Sinne von § 1 AGG. Nicht anders ist es, wenn die Mütze nun einmal zur
- Airlines – vor allem die deutsche Staatsairline – haben uns schon viele Einsichten in das
- ; Einsichten in die fristlose Kündigung für Homosexuelle, weil sie die Rechtsregeln eines fremden Staates
- falsch recherchiert hatten; dass der Grundsatz “Bitte ein Bit” (alternativ “heute ein König”) nicht
§ 24b KredWG
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
- Inhalt
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- , Auskunft über die Systeme im Sinne von Absatz 1, an denen es beteiligt ist, sowie über die
- § 1 Abs. 16 betreibt, hat CRR-Instituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen
- . Davon unberührt bleibt das Recht des Instituts, den Zugang aus berechtigten gewerblichen Grü
- ;nden zu verweigern.(4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der
- Systeme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde mit, nachdem sie sich von der
§ 128 BBauG
Umfang des Erschließungsaufwands
- Inhalt
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- ßungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne
- Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt
- umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im
- ;ungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.(3) Der Erschließ
- ;ungsaufwand umfasst nicht die Kosten für 1.Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugeh
Grundlagenvertrag zwischen DFB und DFL e.V. bis 2023 verlängert
Max Rand vom 05.09.2017
- Inhalt
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- sein. Der DFL e.V. bleibt weiterhin Mitglied im DFB und auch die Rechte und Pflichten des DFL bleiben
- der Spieler an die Vereine/Kapitalgesellschaften in Höhe von ca. 600.000 € im Jahr. Darüber hinaus
- Paragraph fünf, Absatz drei erwähnt wird, ist wohl der größte Kritikpunkt. In den angesprochenen Absätzen
- . In all diesen Absätzen geht es um die Zahlungen zwischen DFL und DFB. Diese Zusatzvereinbarung ist
- werden sondern von 866 Millionen Euro, wie es in der Zusatzvereinbarung festgeschrieben ist. So
Berechnung der Heizkosten des Mieters bei unzutreffender Abrechnung
martina heck vom 07.03.2016
- Inhalt
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- Recht „den auf ihn entfallenden Anteil“ der Kosten um 15 % zu kürzen. Die Kürzung ist damit von dem
- Satz 1 HeizkostenV ermittelt hat. In einem solchen Fall ist dann allerdings eine Kürzung gemäß § 12
- Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vorzunehmen. Der Kürzungsbetrag ist dabei von dem für den Nutzer in der
- Beklagte Mieterin einer mit Heizkostenverteilern ausgestatteten Wohnung der Klägerin. In dem Gebäude wird
- Heizungskosten bei den Wohnungen, die mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sind, die im
Pflegekräfte können mehr Lohn beanspruchen
Thorsten Blaufelder vom 30.11.2012
- Inhalt
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- Pflegedienstes recht gegeben (AZ: 4 Sa 48/12). Die Pflegekraft hatte in einem katholischen
- der Tätigkeiten der Grundpflege zuzuordnen ist. Im konkreten Fall muss die Klägerin daher nur auf die
- Mindestlohn haben. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem
- an. Im Arbeitsvertrag wurde nicht unterschieden, wann Bereitschaftszeiten und wann Vollarbeitszeiten
- Mindestlohnverordnung. Diese sehe in den alten Bundesländern ab 01.08.2010 einen Mindestlohn in Höhe von
Teilnahmepflicht am Personalgespräch trotz Krankheit?!
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 15.01.2016
- Inhalt
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- seinem Urteil vom 1. September 2015 gab das LAG jedoch der Frau recht. Arbeitgeber dürften im Rahmen
- Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14.01.2016, veröffentlichten Urteil (AZ: 7 Sa 592/14). Im
- vielleicht arbeitsunfähig erkrankt sein mögen, aber doch sehr wohl in der Lage sind, mit uns als
- von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit ist“, heißt es in dem Urteil. Dabei spiele es keine
- Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist
LSG Berlin-Brandenburg - L 10 B 195/07 AS ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 31.01.2007
- Inhalt
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- § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist eine Regelung des öffentlichen Rechts, die nicht an bürgerlich
- gleichen Tag online im Anzeigenmarkt). Grundsätzlich wäre die Mutter bereit, mit ihr in einer
- 07. November 2006 – B 7b AS 8/06 R und B 7b AS 10/06 R – veröffentlicht in Juris). Dabei ist es im
- Erwähnung findet, wo und wie die Ast in der Folgezeit untergekommen ist. Im Tatsächlichen bleibt
- Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG in entsprechender Anwendung. 23 Dieser Beschluss ist nicht mit der
§ 4 BetrWHwOPrV
Inhalt der Prüfung im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“
- Inhalt
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- üft werden: 1.geltendes nationales und europäisches Recht, insbesondere Bilanz- und
- Entwicklungen im Hinblick auf die eigene Unternehmensstrategie erfassen und bewerten zu können. In
- (1) Im Handlungsbereich „Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
- bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, wirtschaftliche Rahmenbedingungen in
- diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1.volkswirtschaftliche
LSG Berlin-Brandenburg - L 14 B 2271/07 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.10.2007
- Inhalt
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- die bereits im BAföG getroffene Unterscheidung an, wonach der sich mit einem Zimmer in der elterlichen
- selbst zu decken, ist dies im Bereich der Erbringung staatlicher Fürsorgeleistungen, in dem er einen
- unterschiedliche Behandlung. Im Übrigen ist dabei zu berücksichtigen, dass in Härtefällen Leistungen nach § 7
- Sozialgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt, da es an der dafür
- nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 BAföG bemisst
LG Frankfurt am Main - 24 S 263/06
Landgericht Frankfurt am Main vom 10.08.2007
- Inhalt
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- wegen entgangener Urlaubsfreude aus abgetretenem Recht kommen dagegen nicht in Betracht. 46 Vorliegend
- Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.493,– Euro nebst Zinsen in Höhe von
- Reisepreisminderung wegen Reisemängeln gemäß §§ 651 c I, 651 d I, 638 III und IV BGB in Höhe von insgesamt 1.662
- . Die Restaurants waren aus diesem Grund nur provisorisch in Betrieb. Das Buffet war mit Planen
- entsprechenden Baulärm begleitet, so wie er im amtsgerichtlichen Urteil festgestellt worden ist. Es
§ 484 FamFG
Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
- Inhalt
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- die Aufgebotsfrist anders bestimmen als in den §§ 435, 437 und 441 vorgeschrieben ist.(2
- bestimmen, als in den §§ 470, 475, 476 und 478 vorgeschrieben ist.
- des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (BGBl. III 403-4) und
- der §§ 13, 66, 67 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen können die
- und des in § 478 Abs. 2 und 3 bezeichneten Beschlusses sowie die Aufgebotsfrist auch anders
LSG Berlin-Brandenburg - L 16 AL 155/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.02.2005
- Inhalt
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- . nicht mit dem geltenden Recht in Einklang steht. Hierfür spricht nicht zuletzt auch das Schreiben des
- Sachverhalt zumindest die Möglichkeit bestehen, dass er in einem subjektiv-öffentlichen Recht durch
- er eine zweite Vollzeitarbeitskraft ein, die Arbeitnehmerin S (im Folgenden: S.). Mit Bescheid vom
- das Recht unrichtig angewandt noch von einem Sachverhalt ausgegangen worden, der sich als unrichtig
- Bescheides vom 20. Juli 2001 das Recht zutreffend angewandt. Gemäß § 415 Abs. 3 Satz 1 SGB III
LSG Bayern - L 16 RJ 93/00
Bayerisches Landessozialgericht vom 01.08.2001
- Inhalt
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- 1997 in St. Blasien. Im Vordergrund wurde dort das depressive Beschwerdebild gesehen und die
- weiteren Progression der Erkrankung zu rechnen ist, mit der Folge, dass in nicht allzu weiter Zukunft
- Beindurchblutungsstörungen rechts, ge ringgradig links 4. beidseits mit Hörgeräten ausreichend versorgte
- geborene Kläger ist bosnischer Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina. In der
- leichte bis mittelschwere Arbeiten auch z.B. in verwandten Tätigkeiten als Schreiner. Im Widerspruch
OLG Köln - 24 U 52/03
Oberlandesgericht Köln vom 02.12.2003
- Inhalt
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- , die im WA vorgesehen sind. Ein Rückgriff auf nationales Recht scheidet insoweit aus. Anders liegt es
- Sorgfaltswidrigkeit im Zusammenhang mit der Aufbewahrung des Gepäckstückes bei dem Fundbüro in Betracht
- strengen Obhutshaftung nicht mehr vereinbar wäre. Es reicht eine gewisse Weisungsbefugnis aus, welche in
- Berufungsverfahren ist unstreitig geworden, dass der Kläger die Kameratasche mit der Filmausrüstung
- nachvollziehbare Weise in Verlust geraten bzw. erst mit einiger Verspätung in B eingetroffen sei. Sie