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§ 16 PatAnwAPO

Inhalt der Ausbildung
Inhalt
  • Patentanwälte und5.ergänzend zu dem Universitätsstudium im allgemeinen Recht (§ 19b
  • -, Gebrauchsmuster-, Design- und Markenrechts sowie des Rechts der Arbeitnehmererfindungen,2.Kenntnisse des
  • ) Kenntnisse der Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Rechts der Arbeitsverhältnisse
  • (1) Die Ausbildung des Bewerbers bei einem Patentanwalt oder bei einem Patentassessor ist auf den
  • richten.(2) Dem Bewerber ist Gelegenheit zu geben, folgende Kenntnisse zu erwerben: 1.Umfassende

§ 117 BBauG

Ausführung des Enteignungsbeschlusses
Inhalt
  • Begünstigte die im Enteignungsbeschluss in Verbindung mit dem Nachtragsbeschluss festgesetzte
  • , die Rechtsänderungen in das Grundbuch einzutragen.
  • Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt hat. Auf Antrag des Entschädigungsberechtigten
  • angemessenen Betrag Sicherheit leistet.(2) In den Fällen des § 111 ist auf Antrag eines
  • Weise unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt hat. Absatz 1 Satz 2 gilt

LG Frankfurt am Main - 4 VO 2790/1999

Landgericht Frankfurt am Main vom 17.04.2007
Inhalt
  • Pharmaceuticals). Ebenso anerkannt ist in der Rspr. des EuGH, dass nur das ausschließliche Recht zum
  • , der diese Rechteeinräumung akzeptiert, das nicht-ausschließliche Recht, die Lizenzgegenstände in
  • das europäische Recht verbietet es darum, jede den Wettbewerb in der Gemeinschaft beschränkende
  • Urheberrecht etwa in Art. 5 lit. c der Richtlinie 96/9 EG (Datenbankrichtlinie) sowie in Art. 4 II der
  • , RIW 1997, 448, 452 f). Sie ist mit der Bestimmung der Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes im

§ 305 KAGB

Widerrufsrecht
Inhalt
  • Repräsentanten im Sinne des § 319 in Textform widerruft; dies gilt auch dann, wenn derjenige
  • ;bersandt worden ist und in der Durchschrift oder der Kaufabrechnung eine Belehrung über das
  • ;hrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genügt. Ist der Fristbeginn nach Satz 2 streitig
  • , trifft die Beweislast den Verkäufer.(3) Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verk
  • Widerrufserklärung entspricht.(5) Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.(6) Die

§ 83 GBVfg

Abrufprotokollierung
Inhalt
  • (1) Die Rechtmäßigkeit der Abrufe durch einzelne Abrufberechtigte prüft das
  • ;cksgleichen Rechts aufbewahrt; danach werden sie gelöscht. Protokolle, die im Rahmen eines
  • Abruf durch eine Strafverfolgungsbehörde ist im Rahmen einer solchen Auskunft nicht mitzuteilen
  • Rechtmäßigkeit der Abrufe, für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen
  • des grundstücksgleichen Rechts auf der Grundlage der Protokolldaten Auskunft darüber

§ 1 RettungsG

Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
Inhalt
  • im Sinne des Satzes 1 Nummer 3 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführt werden.(3
  • Finanzmarktstabilität erforderlich ist und andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen in dem
  • entsprechende Kapitalmaßnahme in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist
  • § 2 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes,2.sonstige Rechte, die Bestandteile
  • Unternehmen des Finanzsektors sowie sonstige Rechte, die Bestandteile der Eigenmittel solcher

Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern – Die wichtigsten Fragen und Antworten

Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 11.01.2013
Inhalt
  • neue Geschäftsmodelle, Werbung, Marketing, Events, IT, Apps/Games, Lizenzen und Recht bzw. aus dem
  • am meisten diskutierte Thema im Social Media Recht: Die Haftung für durch soziale Netzwerke
  • durch Schulungen Ihrer Mitarbeiter im Social Media Recht sowie entsprechende Social Media Guidelines
  • Rechteinhabers vorliegt, wenn ein “Share-Button” in die Seite mit dem Inhalt integriert ist? Gilt das z.B
  • daran eine unterlizenzierbare Nutzungslizenz einräumt, ist nach deutschem Recht unwirksam (weil es

Höhere IT-Sicherheit für mehr Datenschutz

Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 03.08.2018
Inhalt
  • websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing
  • gerichtet sind.  It-Sicherheit ist auch Datenschutz Wer in seinem Unternehmen oder Beruf persönliche
  • zur Verbesserung der IT-Sicherheit zunutze machen. Bei Passwörtern ist zudem darauf zu achten, für
  • direkt löschen. Falls die Mail doch echt war, wird sich der Absender im Zweifel noch mal melden
  • Höhere IT-Sicherheit für mehr Datenschutz, um nicht Opfer eines Hacker-Angriffs oder eines Virus

§ 301 InsO

Wirkung der Restschuldbefreiung
Inhalt
  • äubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im
  • gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.(2) Die Rechte der
  • Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gl
  • ückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern

§ 58 HRG

Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht
Inhalt
  • das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.(2) Die Hochschulen geben sich Grundordnungen
  • (1) Die Hochschulen sind in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts und
  • zugleich staatliche Einrichtungen. Sie können auch in anderer Rechtsform errichtet werden. Sie haben

LSG Hessen - L 7 AS 166/09 B ER

Hessisches Landessozialgericht vom 14.10.2009
Inhalt
  • schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Wäre eine Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich
  • § 8 Abs. 2 SGG vorrangig zu prüfen ist (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl., § 8 Rn. 46b
  • Zusammenhang mit dem im SGB II zur Verfügung stehenden Aktivierungsinstrumentarium eindeutig zu erkennen
  • in HK-AuslR, § 5 FreizügG/EU Rn. 2 mwN). Ohne eine Verbindung zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet ist
  • er sich jedenfalls nach nationalem Recht im Mitgliedsstaat rechtmäßig aufhält (deshalb einen

BGH - VI ZR 347/08

Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
Inhalt
  • Handlung einzuordnen ist, richtet sich nach dem am Gerichtsstand geltenden Recht. Auf das im Januar
  • Zivilverfahrensrecht (in Hirsch/Tekinalp, Das türkische Aktien- und GmbH-Recht, 2. Aufl., S. 114 ff.) ist auf das
  • beschränkter Haftung nach deutschem Recht vergleichbar ist, hat das Berufungsgericht mit Recht
  • Beklagten geltend. Die Beklagte ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in 2Konya
  • Anwendung. Nach ihm ist deutsches Recht sowohl als das Recht des Handlungsortes als auch des

§ 3 GrStG 1973

Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
Inhalt
  • ;rperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden. § 5 ist insoweit
  • ;ffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im
  • ögen im Sinne des Satzes 1 am 1. Januar 1987 nicht gegeben, reicht es insoweit aus, daß der
  • öffentlichen Rechts im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes.
  • Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind. Ist in dem in Artikel 3 des

§ 4 NKRG

Aufgaben des Nationalen Normenkontrollrates
Inhalt
  • ,4.Ausführungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung,5.inwieweit im Falle der Umsetzung
  • Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft,5.bei der Umsetzung von EU-Recht die betroffenen Gesetze und
  • ürfe nachfolgender nachrangiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften,4.Vorarbeiten zu Rechtsakten
  • nachrangigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,6.bestehende Bundesgesetze und auf ihnen beruhende
  • weitere Regelungen getroffen werden.(3) Der Nationale Normenkontrollrat überprüft die

§ 20a FVG 1971

Druckdienstleistungen für Bundesfinanzbehörden
Inhalt
  • Auftragserteilung ist nur zulässig, wenn die Datenverarbeitung im Rahmen der Druckdienstleistung nach
  • , die für den Auftraggeber gelten. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen, wobei insbesondere im
  • Auftraggeber freizugebenden IT-Sicherheitskonzeptes nach dem Standard des aktuellen IT
  • schriftlich das Recht einräumt, hinsichtlich des Auftragsverhältnisses 1.Auskünfte
  • oder eines anderen Verwaltungsträgers in wirtschaftlich vertretbarer Weise geleistet werden