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§ 16 PatAnwAPO
Inhalt der Ausbildung
- Inhalt
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- Patentanwälte und5.ergänzend zu dem Universitätsstudium im allgemeinen Recht (§ 19b
- -, Gebrauchsmuster-, Design- und Markenrechts sowie des Rechts der Arbeitnehmererfindungen,2.Kenntnisse des
- ) Kenntnisse der Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Rechts der Arbeitsverhältnisse
- (1) Die Ausbildung des Bewerbers bei einem Patentanwalt oder bei einem Patentassessor ist auf den
- richten.(2) Dem Bewerber ist Gelegenheit zu geben, folgende Kenntnisse zu erwerben: 1.Umfassende
§ 117 BBauG
Ausführung des Enteignungsbeschlusses
- Inhalt
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- Begünstigte die im Enteignungsbeschluss in Verbindung mit dem Nachtragsbeschluss festgesetzte
- , die Rechtsänderungen in das Grundbuch einzutragen.
- Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt hat. Auf Antrag des Entschädigungsberechtigten
- angemessenen Betrag Sicherheit leistet.(2) In den Fällen des § 111 ist auf Antrag eines
- Weise unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt hat. Absatz 1 Satz 2 gilt
LG Frankfurt am Main - 4 VO 2790/1999
Landgericht Frankfurt am Main vom 17.04.2007
- Inhalt
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- Pharmaceuticals). Ebenso anerkannt ist in der Rspr. des EuGH, dass nur das ausschließliche Recht zum
- , der diese Rechteeinräumung akzeptiert, das nicht-ausschließliche Recht, die Lizenzgegenstände in
- das europäische Recht verbietet es darum, jede den Wettbewerb in der Gemeinschaft beschränkende
- Urheberrecht etwa in Art. 5 lit. c der Richtlinie 96/9 EG (Datenbankrichtlinie) sowie in Art. 4 II der
- , RIW 1997, 448, 452 f). Sie ist mit der Bestimmung der Reichweite des Erschöpfungsgrundsatzes im
§ 305 KAGB
Widerrufsrecht
- Inhalt
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- Repräsentanten im Sinne des § 319 in Textform widerruft; dies gilt auch dann, wenn derjenige
- ;bersandt worden ist und in der Durchschrift oder der Kaufabrechnung eine Belehrung über das
- ;hrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genügt. Ist der Fristbeginn nach Satz 2 streitig
- , trifft die Beweislast den Verkäufer.(3) Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verk
- Widerrufserklärung entspricht.(5) Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden.(6) Die
§ 83 GBVfg
Abrufprotokollierung
- Inhalt
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- (1) Die Rechtmäßigkeit der Abrufe durch einzelne Abrufberechtigte prüft das
- ;cksgleichen Rechts aufbewahrt; danach werden sie gelöscht. Protokolle, die im Rahmen eines
- Abruf durch eine Strafverfolgungsbehörde ist im Rahmen einer solchen Auskunft nicht mitzuteilen
- Rechtmäßigkeit der Abrufe, für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen
- des grundstücksgleichen Rechts auf der Grundlage der Protokolldaten Auskunft darüber
§ 1 RettungsG
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
- Inhalt
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- im Sinne des Satzes 1 Nummer 3 in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführt werden.(3
- Finanzmarktstabilität erforderlich ist und andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen in dem
- entsprechende Kapitalmaßnahme in der Hauptversammlung die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist
- § 2 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes,2.sonstige Rechte, die Bestandteile
- Unternehmen des Finanzsektors sowie sonstige Rechte, die Bestandteile der Eigenmittel solcher
Abmahnungen bei Facebook-Vorschaubildern – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Rechtsanwalt Dr. Jan Christian Seevogel vom 11.01.2013
- Inhalt
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- neue Geschäftsmodelle, Werbung, Marketing, Events, IT, Apps/Games, Lizenzen und Recht bzw. aus dem
- am meisten diskutierte Thema im Social Media Recht: Die Haftung für durch soziale Netzwerke
- durch Schulungen Ihrer Mitarbeiter im Social Media Recht sowie entsprechende Social Media Guidelines
- Rechteinhabers vorliegt, wenn ein “Share-Button” in die Seite mit dem Inhalt integriert ist? Gilt das z.B
- daran eine unterlizenzierbare Nutzungslizenz einräumt, ist nach deutschem Recht unwirksam (weil es
Höhere IT-Sicherheit für mehr Datenschutz
Rechtsanwalt Udo Schwerd vom 03.08.2018
- Inhalt
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- websites breaches copyright. If this content is not in your news reader, it makes the page you are viewing
- gerichtet sind. It-Sicherheit ist auch Datenschutz Wer in seinem Unternehmen oder Beruf persönliche
- zur Verbesserung der IT-Sicherheit zunutze machen. Bei Passwörtern ist zudem darauf zu achten, für
- direkt löschen. Falls die Mail doch echt war, wird sich der Absender im Zweifel noch mal melden
- Höhere IT-Sicherheit für mehr Datenschutz, um nicht Opfer eines Hacker-Angriffs oder eines Virus
§ 301 InsO
Wirkung der Restschuldbefreiung
- Inhalt
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- äubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im
- gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.(2) Die Rechte der
- Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gl
- ückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern
§ 58 HRG
Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht
- Inhalt
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- das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.(2) Die Hochschulen geben sich Grundordnungen
- (1) Die Hochschulen sind in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts und
- zugleich staatliche Einrichtungen. Sie können auch in anderer Rechtsform errichtet werden. Sie haben
LSG Hessen - L 7 AS 166/09 B ER
Hessisches Landessozialgericht vom 14.10.2009
- Inhalt
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- schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Wäre eine Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich
- § 8 Abs. 2 SGG vorrangig zu prüfen ist (Blüggel in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl., § 8 Rn. 46b
- Zusammenhang mit dem im SGB II zur Verfügung stehenden Aktivierungsinstrumentarium eindeutig zu erkennen
- in HK-AuslR, § 5 FreizügG/EU Rn. 2 mwN). Ohne eine Verbindung zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet ist
- er sich jedenfalls nach nationalem Recht im Mitgliedsstaat rechtmäßig aufhält (deshalb einen
BGH - VI ZR 347/08
Bundesgerichtshof vom 27.07.2010
- Inhalt
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- Handlung einzuordnen ist, richtet sich nach dem am Gerichtsstand geltenden Recht. Auf das im Januar
- Zivilverfahrensrecht (in Hirsch/Tekinalp, Das türkische Aktien- und GmbH-Recht, 2. Aufl., S. 114 ff.) ist auf das
- beschränkter Haftung nach deutschem Recht vergleichbar ist, hat das Berufungsgericht mit Recht
- Beklagten geltend. Die Beklagte ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in 2Konya
- Anwendung. Nach ihm ist deutsches Recht sowohl als das Recht des Handlungsortes als auch des
§ 3 GrStG 1973
Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
- Inhalt
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- ;rperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden. § 5 ist insoweit
- ;ffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden, der am 1. Januar 1987 und im
- ögen im Sinne des Satzes 1 am 1. Januar 1987 nicht gegeben, reicht es insoweit aus, daß der
- öffentlichen Rechts im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes.
- Geistlichen und Kirchendiener sowie ihrer Hinterbliebenen bestimmt sind. Ist in dem in Artikel 3 des
§ 4 NKRG
Aufgaben des Nationalen Normenkontrollrates
- Inhalt
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- ,4.Ausführungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung,5.inwieweit im Falle der Umsetzung
- Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft,5.bei der Umsetzung von EU-Recht die betroffenen Gesetze und
- ürfe nachfolgender nachrangiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften,4.Vorarbeiten zu Rechtsakten
- nachrangigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,6.bestehende Bundesgesetze und auf ihnen beruhende
- weitere Regelungen getroffen werden.(3) Der Nationale Normenkontrollrat überprüft die
§ 20a FVG 1971
Druckdienstleistungen für Bundesfinanzbehörden
- Inhalt
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- Auftragserteilung ist nur zulässig, wenn die Datenverarbeitung im Rahmen der Druckdienstleistung nach
- , die für den Auftraggeber gelten. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen, wobei insbesondere im
- Auftraggeber freizugebenden IT-Sicherheitskonzeptes nach dem Standard des aktuellen IT
- schriftlich das Recht einräumt, hinsichtlich des Auftragsverhältnisses 1.Auskünfte
- oder eines anderen Verwaltungsträgers in wirtschaftlich vertretbarer Weise geleistet werden