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Cheats, Bots & Co.: Rechtsfragen rund um Online-Computerspiele

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 07.07.2012
Inhalt
  • das Software-und IT-Recht, inklusive dem IT-Vertragsrecht. (Bildnachweis des in diesem Artikel
  • Routen…). Das Gericht erkannte wohl zu Recht im Einsatz von Bots einen allgemein gültigen wichtigen
  • Disketten und CDs üblich waren, teilweise in Kombination mit obskur wirkenden Kopierschutzmaßnahmen
  • regelmäßig schlimmer ist – alles an erspieltem Zustand, insbesondere der virtuelle Charakter mit
  • , insbesondere da hierdurch andere Spieler – die nicht betrügen – recht schnell ein Interesse am Spiel

§ 20 LBG

Inhalt
  • berechtigen, werden nicht aufrechterhalten.(2) Soweit Rechte der in Absatz 1 genannten Art erlöschen
  • berechtigen, wenn der Berechtigte im Besitz des Grundstücks ist. (3) Bei der Enteignung eines Grundst
  • Grundstück, soweit sich ihr Recht auf dieses erstreckt. Das gilt entsprechend für die
  • Enteignungsbehörde darüber, ob an dem Grundstück bestehende dingliche Rechte und Rechte
  • ;cks beschränken, aufrechterhalten werden. Rechte, die zum Erwerb des Grundstücks

EuGH - C-50/00 P

Europäischer Gerichtshof vom 25.07.2002
Inhalt
  • gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben. Dieses Recht ist auch in den Artikeln 6
  • ihre Klage in der Sache geprüft werden könnte. Die Frage, ob das geltend gemachte Recht auf
  • spanischem Recht nicht die Möglichkeit, die Nichtigerklärung eines nationalen Rechtsakts in Bezug auf
  • , in Anbetracht der Umstände des Falles die Effektivität des Rechts der Rechtsmittelführerin auf
  • Rechte in Anspruch nehmen können, die sie aus der Gemeinschaftsrechtsordnung herleiten, wobei das

§ 453 BGB

Rechtskauf
Inhalt
  • ;ndung und Übertragung des Rechts.(3) Ist ein Recht verkauft, das zum Besitz einer Sache
  • Gegenständen entsprechende Anwendung.(2) Der Verkäufer trägt die Kosten der Begrü
  • berechtigt, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

§ 77 ZPO

Urheberbenennung bei Eigentumsbeeinträchtigung
Inhalt
  • Ist von dem Eigentümer einer Sache oder von demjenigen, dem ein Recht an einer Sache zusteht
  • , wegen einer Beeinträchtigung des Eigentums oder seines Rechts Klage auf Beseitigung der
  • Vorschriften des § 76 entsprechend anzuwenden, sofern der Beklagte die Beeinträchtigung in Aus

Art 19 ScheckG

Inhalt
  • Wer einen durch Indossament übertragbaren Scheck in Händen hat, gilt als rechtmä
  • ;ßiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist
  • , und zwar auch dann, wenn das letzte ein Blankoindossament ist. Ausgestrichene Indossamente gelten

BGH - I ZR 34/02

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • notwendige Bestimmungsangabe beeinflußt ist. cc) Wie die Revision mit Recht beanstandet, hat das
  • Rechtsverfolgung. Aus eigenem Recht könne die Klägerin hinsichtlich ihrer Firma mit dem prägenden Schlagwort
  • einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im
  • Staubsaugertyps zurechnet. Insoweit zieht aber - wovon auch das Berufungsgericht mit Recht ausgeht - nicht
  • als im Rahmen des § 23 MarkenG nicht rechtlich relevant erscheinen läßt. Unerheblich ist bei der in

§ 3 UErgGDV 2

Inhalt
  • Heimkehrerbescheinigung. (4) Ist das Recht für Eheleute anerkannt worden, so genügt es, daß
  • den das Recht anerkannt worden ist, vor dem 1. Januar 1953 verstorben, so genügt es, wenn die
  • Erblassers ohne amtlichen Erbnachweis zulassen würde.(6) Ist das Recht für eine in einem ö
  • hat.(2) Ist das Recht für eine natürliche Person anerkannt worden, so muß die Bestä
  • abgibt.(5) Ist das Recht für eine Erbengemeinschaft anerkannt worden oder ist derjenige, für

§ 1 GrStG 1973

Heberecht
Inhalt
  • ist.(2) Bestehen in einem Land keine Gemeinden, so stehen das Recht des Absatzes 1 und die in
  • diesem Gesetz bestimmten weiteren Rechte dem Land zu.(3) Für den in gemeindefreien Gebieten
  • (1) Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben
  • liegenden Grundbesitz bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung, wer die nach diesem Gesetz den Gemeinden zustehenden Befugnisse ausübt.

BGH - I ZR 176/01

Bundesgerichtshof vom 26.06.2003
Inhalt
  • genießt, ist nach deutschem Recht zu entscheiden. Gemäß dem deutschen internationalen Privatrecht ist
  • Fernsehshow im allgemeinen urheberrechtlich schutzfähig sein kann, ist in der Literatur umstritten
  • urheberrechtlich schutzfähig. Sie habe bereits im Januar 1989 die ausschließlichen Rechte daran von der J
  • . 1 Satz 1 UrhG zusteht, weil sich aus ihrem Vorbringen nicht ergibt, daß die Beklagte in Rechte an
  • Unterhaltungssendung mit Studiopublikum ausgearbeitet ist (hier: Gesangsauftritte von kleinen Kindern

Fotorecht - Rechtsanwalt Lutz Schröder mahnt für den Fotografen Christoph Scholz ab

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 28.06.2017
Inhalt
  • - und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des   Fachanwalt
  • Rechtsauffassung ist zunächst einmal nicht viel entgegen zu halten, denn in den Pixelio- Lizenzverträgenheißt es
  • wörtlich: IV. Urheberbenennung und Quellenangabe Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung
  • mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen
  • /15). Damit hängt das Recht zur Nutzung eines Pixelio Fotos eben nicht davon ab, ob der Urheber

OLG Hamm - II-8 UF 185/09

Oberlandesgericht Hamm vom 13.01.2010
Inhalt
  • Entscheidung bestehendes subjektives Recht des Beschwerdeführers. Ist der Beschwerdeführer nicht in
  • Regelung ist jedoch gemäß § 64 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 FGG auf die befristete
  • , dessen Recht durch die Entscheidung beeinträchtigt wird. Wie ein Vergleich mit § 57 Abs. 1 Nr. 9
  • . Die Großmutter war in zweiter Ehe von 1981 bis 1998 mit dem Stiefgroßvater Q verheiratet. Seit dem
  • durch die Großmutter betreut und versorgt. In einem im Jahr 2006 zur Erziehungsfähigkeit der

LG Berlin - n am 4.10.200

Landgericht Berlin vom 11.11.2004
Inhalt
  • , im Zusammenhang mit dem Überfall nicht namentlich genannt zu werden, ist nach österreichischem Recht
  • . 2 ZPO auch in 2. Instanz zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 2004, 1456) - ist vom Landgericht zu Recht
  • des § 5 Abs. 2 und 5 MDStV österreichisches Recht maßgebend. Die angegriffene Veröffentlichung ist
  • . die Veröffentlichung wahr ist und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben steht
  • Verwicklung in eine Aufsehen erregende Affäre im Internet nochmals kurz erwähnt worden ist, zumal er in

Art 120 BGBEG

Inhalt
  • ist, zu deren Gunsten das Grundstück des Berechtigten belastet ist; 3.in den Fällen des
  • ;mer zustehende Entschädigungsanspruch von dem einem Dritten an dem Anspruch zustehenden Recht befreit wird.
  • ;cks befreit wird, wenn von der zuständigen Behörde festgestellt wird, daß die Rechts
  • ;cks an einem anderen Grundstück zustehenden Rechts die Zustimmung derjenigen nicht erforderlich
  • (1) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen im Falle der Verä

Art 120 BGBEG

Inhalt
  • ist, zu deren Gunsten das Grundstück des Berechtigten belastet ist; 3.in den Fällen des
  • ;mer zustehende Entschädigungsanspruch von dem einem Dritten an dem Anspruch zustehenden Recht befreit wird.
  • ;cks befreit wird, wenn von der zuständigen Behörde festgestellt wird, daß die Rechts
  • ;cks an einem anderen Grundstück zustehenden Rechts die Zustimmung derjenigen nicht erforderlich
  • (1) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen im Falle der Verä