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Anlage 2 RestMeistPrV
(zu § 9 Abs. 4)
- Inhalt
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- Prüfung am .... in .... vor .... erbracht. Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europä
- - und Betriebswirtschaft ............ 2. Rechnungswesen ............ 3. Recht und Steuern
- Prüfungsteilnehmerin wurdenach § 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte
- ;fungsteilnehmerin wurde nach§ 8 im Hinblick auf die am .... in .... vor .... abgelegte Prü
- .....................................................................geboren am ............................. in
OLG Köln - 6 U 21/98
Oberlandesgericht Köln vom 04.09.1998
- Inhalt
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- streiten im vorliegenden Verfahren über das Recht der Beklagten, zu diesem Zweck unaufgefordert mit
- Inserenten und erst recht angesichts des Umstandes, daß die Beklagten - wie die Klägerin in ihrem
- vermuten konnten. Das ist indes nicht der Fall. 32Hierfür reicht das möglicherweise bestehende bloße
- , wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit jeweils in derselben Höhe leistet. Es ist
- nicht umgesetzte Norm regele nicht den geschäftlichen Bereich und lasse im übrigen in ihrem Art.14
BFH - V S 26/09
Bundesfinanzhof vom 01.09.2010
- Inhalt
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- allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist, heißt in diesem
- rechtskräftiges Endurteil handelt, so dass das FG die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen habe. Im
- entscheidungserhebliches Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen hat. 6aa) Im
- unzulässig. Entscheidungen des BFH sind nicht mit der Sofortigen Beschwerde anfechtbar. Daher ist die
- ) statthaft ist. Denn sie ist jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet, insbesondere bei schwerwiegenden
EuG - T-214/95
Gericht der Europäischen Union vom 30.04.1998
- Inhalt
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- Luftverkehr“ (ABl. 1994, C 350, S. 5; im folgenden: Leitlinien) fest. In Nummer 50 (Kapitel IX) dieser
- NV (VLM) ist ein privates Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in Antwerpen. Sie wurde am 21. Februar
- Vertrages stützen. Da sie nach dem nationalen belgischen Recht Rechtspersönlichkeit besitzt, ist sie
- , wenn — wie im vorliegenden Fall — in der Branche, in der das dadurch begünstigte Unternehmen tätig ist
- ist die Beklagte zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, daß die streitige Beihilfe den Handel zwischen
Jobcenter muss bei Meldetermin volle Fahrtkostenerstattung gewähren
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.05.2012
- Inhalt
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- -Empfängerin aus Bayern recht. Sie nahm im Januar 2010 einen von ihrem Jobcenter verlangten Meldetermin
- Lädt das Jobcenter einen Hartz-IV-Bezieher zur persönlichen Vorsprache in die Behörde ein, hat der
- das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am Freitag, 11.05.2012
- , bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 11 AS 774/10). Auch Umwege können danach zulässig sein. Damit bekam eine Hartz-IV
- Fahrtkosten legte sie die kürzeste Fahrstrecke mit dem Auto – insgesamt 19 Kilometer – den
Jobcenter muss bei Meldetermin volle Fahrtkostenerstattung gewähren
Thorsten Blaufelder vom 14.05.2012
- Inhalt
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- -Empfängerin aus Bayern recht. Sie nahm im Januar 2010 einen von ihrem Jobcenter verlangten Meldetermin
- Lädt das Jobcenter einen Hartz-IV-Bezieher zur persönlichen Vorsprache in die Behörde ein, hat der
- das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem am Freitag, 11.05.2012
- , bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 11 AS 774/10). Auch Umwege können danach zulässig sein. Damit bekam eine Hartz-IV
- Fahrtkosten legte sie die kürzeste Fahrstrecke mit dem Auto – insgesamt 19 Kilometer – den
§ 2 BSeeSchG
- Inhalt
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- durch andere Einrichtungen als die dem Recht der Länder unterliegenden geeignet sind, sowie die
- Besatzungsmitglied ist Aufgabe des Bundes. Sie erfolgt im Rahmen der Erteilung oder der Verlängerung der Gü
- . Einzelheiten sind in den Verwaltungsvereinbarungen mit dem jeweiligen Land zu regeln. Diese
- auf Tätigkeiten des Schiffsdienstes bezogen sind (Nachweise über Befähigungen im
- Schiffsdienst).(3) Der Bund kann bei Bedarf für Aufgaben im Sinne des Absatzes 2 von den Lä
Abziehen von Minusstunden? Geht nicht so einfach…
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 14.01.2015
- Inhalt
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- Richter in ihrer Entscheidung vom 17.12.2014. Damit bekam eine Leiharbeiterin recht, die von ihrem
- – Fotolia.com Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video:
- Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Donnerstag, 08.01.2015, bekanntgegebenen Urteil
- im Rahmen eines Arbeitszeitkontos nicht auf den Leiharbeitnehmer verlagert werden, so die Berliner
- Arbeitszeiten wurden in einem Arbeitszeitkonto festgehalten. Da die Leiharbeitsfirma die Beschäftigte nicht
§ 16 BGG
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
- Inhalt
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- der Ansicht ist, in einem Recht nach diesem Gesetz durch einen Träger öffentlicher Gewalt
- erhalten und5.eine barrierefreie Kommunikation mit der Schlichtungsstelle möglich ist.(2) Wer
- Widerspruchsfrist erst mit Beendigung des Schlichtungsverfahrens nach Absatz 7. In den Fällen des Satzes
- Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Der Schlichtungsvorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet sein. Die
- . Wenn keine Einigung möglich ist, endet das Schlichtungsverfahren mit der Zustellung der Bestä
OLG Köln - 18 U 173/93
Oberlandesgericht Köln vom 14.04.1994
- Inhalt
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- sowie durch Eingriff in ihr Recht zur Besitz und zur Nutzung der Wohnung entstanden ist (§ 823 Abs. 1
- Schadensersatzanspruch der Klägerin zu Recht für dem Grunde nach gerechtfer-tigt erklärt. Der Beklagte hat den
- materiell zu schädigen. Die ungehemmte Ausführungsweise der Tat läßt sich mit einem derartigen Motiv in
- . Juni 1993 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Berufungskläger. Das Urteil ist
- vorläufig vollstreckbar. E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e 12 3Die in förmlicher Hinsicht
Vom Sparfuchs zum Schwerverbrecher – wie Frames unser Rechtsempfingen beeinflussen und wie man sie für die eigene Kommunikation nutzen kann
Eva Engelken vom 14.06.2018
- Inhalt
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- ZEIT-Kolumne „Fischer im Recht“, dass das Strafrecht dem White-Collar-Crime nicht gewachsen sei. Eine
- hervorruft: Bedroht ist eine kleine Maus, die sich mit List dem Zugriff der bösen Katze durch Flucht in
- einem Konflikt zwischen Gerechtigkeit und gesetztem Recht für die Gerechtigkeit entscheiden, wenn das
- Argument für ein langes Verfahren. Und Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und erst recht
- Waffe in diesem Kampf ist die eingesetzte Sprache beziehungsweise sind die durch sie aktivierten
BSG - B 1 KR 23/00 R
Bundessozialgericht vom 19.06.2001
- Inhalt
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- abgelehnt hat. Das im Zeitpunkt der prothetischen Versorgung im Oktober 1997 geltende Recht bot für die
- seien (BT-Drucks 13/4615 S 9). Der Gesetzgeber hat aber bereits im Zusammenhang mit den
- Versicherte in zwingend notwendigen Ausnahmefällen mit Implantaten versorgt werden soll (BT-Drucks 13
- 38 ff). Damit ist dem Gesetzgeber jedoch nicht das Recht abgesprochen worden, diesen Gesichtspunkt
- , in Abschnitt B VII Nr 29 Zahnbehandlungs-RL näher konkretisierten Fällen reicht das Behandlungsziel
OLG Celle - 2 W 15/09 N
Oberlandesgericht Celle vom 13.03.2017
- Inhalt
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- (Hier können nur 6 Normen angegeben werden. Bei Entscheidungen nach altem Recht ist der Vorschrift
- Gericht: OLG Celle, Typ, AZ: , Datum: 00.00.0000 Sachgebiet: Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 91
- bei der Kostenfestsetzung zutreffend mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 517 EUR in Ansatz gebracht
- . MüKo/Giebel, ZPO, 3. Auflage, § 91 Rdz. 38) ist die Höhe der in Ansatz gebrachten (fiktiven
- Kosten abgestellt. Die Rechtspflegerin hat bei der Ermittlung der fiktiven Reisekosten auch zu Recht
OLG Celle - 4 U 207/00
Oberlandesgericht Celle vom 22.05.2001
- Inhalt
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- ergebe sich aus § 27 BRAGO. In dieser recht umfangreichen Angelegenheit sei ihm keine Handakte vom
- geltend gemachten Fotokopiekosten ist zu Recht vorgenommen worden. Schreibauslagen, zu denen
- gewordenen Rechtsanwaltes nicht zur Verfügung gestellt wurden. Gerade in dieser Situation ist kein
- übermittelt hat, können die dadurch entstandenen Kopiekosten nicht als Schreibauslagen im Sinne des § 27 Abs
- . 1 Nr. 3 BRAGO behandelt werden. Volltext: B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit pp. hat der 4
§ 26 SchRG
- Inhalt
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- ) Ist die zurücktretende Schiffshypothek mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist auch seine
- Schiffshypothek zugleich mit der Eintragung einer neuen Schiffshypothek zu deren Gunsten geä
- ;ndert wird.(2) Zu der Rangänderung ist die Einigung des zurücktretenden und des vortretenden
- Berechtigten, die Zustimmung des Eigentümers sowie die Eintragung in das Schiffsregister
- erforderlich. Für die Einigung gilt § 3 Abs. 2, 3 sinngemäß. Die Zustimmung ist dem