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§ 5 BVFG
Ausschluss
- Inhalt
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- Strafgesetzbuchs anzusehen wäre, es sei denn, die Tat wäre nach deutschem Recht verjährt
- verlassen oder b)in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeübt hat, die für die
- einer Funktion im Sinne von Buchstabe b in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
- Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer 1.a)in den
- geleistet hat, b)in den Aussiedlungsgebieten durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der
Anlage 1 BGBEG
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2)Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
- Inhalt
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- Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;c)im Falle eines Vertrags
- nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;d)im Falle
- Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;e)im Falle eines
- Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die
- eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „
Anlage 1 BGBEG
(zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2)Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
- Inhalt
-
- Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.“;c)im Falle eines Vertrags
- nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.“;d)im Falle
- Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.“;e)im Falle eines
- Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die
- eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: „
OLG Celle - 322 Ss 39/07
Oberlandesgericht Celle vom 28.02.2007
- Inhalt
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- . II. Die gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassene Rechtsbeschwerde ist
- Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen verschiedene Eingriffsrechte, etwa das Recht aus § 16 OWiG. Im
- er zuständig für die betriebliche Organisation im Zusammenhang mit der Verladetätigkeit. In dieser
- /05) AG St. B e s c h l u s s In der Bußgeldsache gegen H. H. M. , geboren am ####### in H
- , die erforderlich ist, um in einem Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den
VG Sigmaringen - 2 K 1821/08
Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 26.03.2009
- Inhalt
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- Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (im Folgenden: Dublin II VO) an
- deutschen Recht ist kein Rechtsbehelf mit aufschiebender Wirkung „vorgesehen“. Vielmehr ordnet § 34a Abs. 2
- ergangen ist, der eine derartige Wirkung haben kann, die dieser Staat in seinem innerstaatlichen Recht
- im Sinne von Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 lit. j) Dublin II VO dar. Die Beklagte stellte unter dem
- dieses Ersuchens in Griechenland ist unbekannt. Die Kammer geht aber davon aus, dass er noch im Februar
BGH - XI ZR 221/07
Bundesgerichtshof vom 29.04.2008
- Inhalt
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- m.w.Nachw.). 15a) Im Ergebnis zu Recht ist das Berufungsgericht von einer sittenwidrigen Überteuerung
- . Grüneberg und Maihold für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats
- . Die Kläger un- terzeichneten den Antrag, in dem die Tilgung mit 1% p.a. und die monatlich zu
- zahlende Rate mit 908,38 DM angegeben waren. Zur Sicherheit wurde von der im Kaufvertrag bevollmächtigten
- bestellt. In der Grundschuldbestellungsurkunde ist auch die Übernahme der persönlichen Haftung der
LG Kaiserslautern - 3 O 1030/04
Landgericht Kaiserslautern vom 26.09.2005
- Inhalt
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- Bürgerliches Recht LG Kaiserslautern 26.09.2005 3 O 1030/04 Zur Haftung der Kommune bei einem
- e : Die zulässige Klage ist unbegründet. Ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von
- i.V.m. Artikel 34 S. 1 GG ergeben. In Rheinland-Pfalz ist die Straßenverkehrssicherungspflicht
- städtischen Straßen zusammenhängenden Aufgaben als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Gewalt. Im Rahmen
- Straßenbäumen muss in der Regel zweimal im Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten
§ 8 SGB 4
Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
- Inhalt
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- ;ftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt
- Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,2.die Beschäftigung
- Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschä
- . Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.
- 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 mit Ausnahme einer
§ 22 BBergG
Übertragung und Übergang der Erlaubnis und Bewilligung
- Inhalt
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- Dritter an einer Erlaubnis oder Bewilligung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde
- Voraussetzungen des § 11 Nr. 4 bis 10, auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 1, oder 2.bei
- einer Beteiligung eine der Voraussetzungen des § 11 Nr. 4 bis 7, auch in Verbindung mit §
- Erlaubnis oder Bewilligung geht das Recht auf die Erben über. Bis zur Dauer von zehn Jahren
- Testamentsvollstrecker ausgeübt werden. Die in Satz 1 und 2 bezeichneten Personen haben der zustä
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Ta 134/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.06.2005
- Inhalt
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- Arbeitsgericht hat sowohl im Ergebnis zu Recht als auch mit zutreffender Begründung den Antrag des Klägers auf
- vorwiegend insgesamt zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das
- hinreichende Erfolgsaussicht, da das Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag vom 29.03.205 zum
- 14.03.2005 einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 5.000,-- € beendet wurde. Die vom
- Kläger in seiner Beschwerdeschrift vorgetragene Tatsachen vermögen die Wirksamkeit des
Aus dem Archiv: Der Richter, der Polizist und die Birne
Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 10.02.2015
- Inhalt
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- Völkchen. Amtsrichter die ja per definitionem ohnehin immer recht haben, können machmal besonders
- anders: Das Amtsgericht Wiesbaden wies die Klage mit der Begründung ab, im innerstädtischen Bereich
- © Gisela Peter / pixelio.deJuristen in eigener Sache sind ja manchmal ein etwas schwieriges
- schwierig sein. Treffen diese noch auf einen Nachbarn, der Beamter beim BKA ist, wird es knifflig.Unser
- BKA-Beamter brachte neueste Erkenntnisse der Kriminalitätsbekämpfung mit nach Hause und baute die
StGH Hessen - P.St. 1904
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 13.12.2004
- Inhalt
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- recht ist es nicht Aufgabe des Staatsgerichtshofes als Verfassungsgericht, die einfachgesetzlich
- § 321a ZPO das angefochtene Urteil in Verbindung mit dem Beschluss nach § 321a ZPO. Tenor Die Anträge
- mietrechtlichen Streitigkeit. 2Die Antragstellerin ist Eigentümerin einer Wohnung in einer Liegenschaft in
- würden. Die Antragstellerin habe zwar im einzelnen dargelegt, insbesondere in ihrem Schriftsatz vom
- vom 30. Juni 2003 im Wesentlichen mit dem Argument zurück, dass sie es versäumt habe, im Termin zur
Art 53 BGBEG
- Inhalt
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- ändige Gericht zu erfolgen.(2) Ist das Recht des Dritten eine Reallast, eine Hypothek, eine
- (1) Ist in einem Falle des Artikel 52 die Entschädigung dem Eigentümer eines Grundst
- im § 1128 bestimmten Frist Widerspruch gegen die Zahlung der Entschädigung an den Eigent
- Verteilungsverfahrens nach den für die Verteilung des Erlöses im Falle der Zwangsversteigerung geltenden
- Vorschriften beantragen. Die Zahlung hat in diesem Fall an das für das Verteilungsverfahren zust
Art 11 WWSUVtr
Wirtschaftspolitische Grundlagen
- Inhalt
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- finanzpolitischen Maßnahmen mit der Sozialen Marktwirtschaft in Einklang stehen. Die Maßnahmen werden
- Wirtschaftshilfe schrittweise auf das Recht und die wirtschaftspolitischen Ziele der Europäischen
- mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Gemeinsamen Regierungsausschusses nach Artikel 8 herstellen.
- so getroffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilit
- Unternehmensverfassung wird so gestaltet, daß sie auf den in Artikel 1 beschriebenen
OLG Hamm - 6 UF 261/78
Oberlandesgericht Hamm vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Familienrichter im Protokoll vom 28.02.1978 zu Recht festgestellt hat - eine Antragsrücknahme zu sehen
- im Scheidungsverfahren die gesamten Prozeßkosten auferlegt worden sind, ist nach den §§ 269 Abs. 3
- entspricht. Damit wurde auch sie Antragstellerin. In ihrer Erklärung vom 13.02.1978 ist - wie der
- Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Familienrichters in dem ihm wegen der Antragsrücknahme
- , Satz 5, 626 Abs. 1, Satz 1 ZPO zulässig und begründet. 3Die Antragsgegnerin hat nämlich mit