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(XXXX) Münz2DMBek 1994

Inhalt
  • DEUTSCHLAND19491994".Die Wertseite der Münze trägt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist
  • : "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der
  • Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im
  • Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist das Jahr der Prägung, beginnend
  • Randstab umgeben.Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift

§ 383 ZPO

Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
Inhalt
  • , mit dem die Partei ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 2.der
  • , auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3.diejenigen, die mit einer Partei in gerader
  • , deren Geheimhaltung durch ihre Natur oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, in Betreff der
  • bis 3 bezeichneten Personen sind vor der Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung des
  • Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum

WLAN-Gesetz: Nach Merkel-Machtwort beendet wohl die Störerhaftung

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.05.2016
Inhalt
  • formal per Mausklick auf einer „Vorschaltseite“ versichern müssen, dass sie sich an Recht und
  • werden, d.h. die Haftung eingeschränkt werden. Der bisherige Stand ist auf der Seite des
  • “).  Ein im Bundeswirtschaftsministerium entwickelter Gesetzentwurf sieht vor, dass WLAN-Kunden nur noch
  • Medienrecht, Münster in seiner STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES TMG. Wenn auch
  • aus anderen Gründen.Die Bild-Zeitung meldet in ihrer Ausgabe vom 03.05.2016, Bundeskanzlerin Angela

§ 11 GewStG

Steuermesszahl und Steuermessbetrag
Inhalt
  • Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um einen Freibetrag in Höhe von 5
  • Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro,2.bei Unternehmen im
  • Buchstabe b und d des Heimarbeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-1
  • (1) 1Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. 2Dieser ist
  • Gewerbeertrag ist auf volle 100 Euro nach unten abzurunden und 1.bei natürlichen Personen sowie bei

SozG Aachen - S 17 SB 71/04

Sozialgericht Aachen vom 29.09.2004
Inhalt
  • ist, werden schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im
  • Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist. Die in Ziffer 32 Abs. 3
  • dürfen nicht im Sinne einer substantiellen Beschneidung durch höherrangiges Recht vorgegebener
  • nicht in der Lage ist, seine Umgebung hinreichend schnell und sicher zu erkennen, um sein Verhalten im
  • Nachteilsausgleiche mit den Merkzeichen "G" und "aG" hatte er bereits in vorangegangenen Bescheiden

OLG Saarbrücken - 5 W 18/05

Saarländisches Oberlandesgericht vom 01.03.2005
Inhalt
  • der Berechtigte, die S. Bank e.G., die Grundschuld aufgibt und dass die Löschung des Rechts im
  • Amtsgericht St. Wendel, Grundbuch B., Blatt X Gemarkung XX) lastenden Grundschulden in Höhe von
  • dem Gläubiger eine Beschwer fehle. II. A. Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist gemäß § 793
  • dem Grundstück ein Recht an dem Grundstück zu verlieren, der Gläubiger verfügt indessen lediglich
  • keine subjektive Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB mit der Folge eines Ausschlusses des

OLG Koblenz - 10 U 622/08

Oberlandesgericht Koblenz vom 01.12.2008
Inhalt
  • Baustelle mit unsicherem Untergrund abgestellt hat, ist das aus ungeklärter Ursache erfolgte In-Bewegung
  • Fahrzeuges tatsächlich hätte bezahlen müssen. Hiervon abzuziehen ist – wie das Landgericht zu Recht
  • Bewegung gesetzt habe und in den am Ende des Wegs liegenden Weiher gerollt sei. Zutreffend ist das
  • ersichtlich und das Fahrzeug des Klägers ist auch nicht durch Abnutzungsschäden in das Wasser gelangt. Zu den
  • hervorgerufen werden, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Kraftfahrzeug im Rahmen seiner

BGH - IV ZR 162/03

Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
Inhalt
  • Versicherer das Recht, im Treuhänderverfahren neue Versicherungsbedingungen einzuführen. § 178g Abs. 3 Satz 1
  • der Verträge im Blick ebenso wie das Recht zur Prämienanpassung nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Die
  • Regierungsentwurf noch nicht enthalten (BT- Drucks. 12/6959 S. 37). Sie ist gemeinsam mit § 172 Abs. 2 VVG
  • ist der Gesetzgeber anders vorgegangen. Im Regierungsentwurf hatte § 172 VVG nur einen Absatz (BT
  • /13/EWG (vgl. BGHZ 140, 25, 31; 106, 42, 49; Pfeiffer in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen

§ 32 BKAG 1997

Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien
Inhalt
  • Stelle die nach ihrem Recht geltenden Löschungsverpflichtungen mit. Das Bundeskriminalamt hat
  • Speicherung sowie Art und Schwere des Sachverhalts zu unterscheiden ist.(4) In den Fällen von §
  • Straftaten nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches fünf
  • polizeilichen Informationssystems im Benehmen mit der übermittelnden Stelle die Aussonderungspr
  • erforderlich ist.(9) Bei in Dateien des polizeilichen Informationssystems gespeicherten personenbezogenen

Anlage II Kap IV III EinigVtr

Anlage II Kapitel IV Abschnitt III
Inhalt
  • Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
  • Bestimmungen fort:a)In § 5 Abs. 1 ist die Zahl "8.000.000.000" durch die Zahl "12.000.000.000
  • ;gensgesetz - (GBl. I Nr. 42 S. 660)mit folgender Maßgabe:a)Den Gemeinden, Städten und Landkreisen
  • ) und das sonstige Vermögen (Finanzvermögen) in Übereinstimmung mit Artikel 10 Abs. 6
  • Einigungsvertrages zu übertragen. b)In § 4 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:"Soweit die Summe der

BGH - V ZB 95/06

Bundesgerichtshof vom 24.05.2006
Inhalt
  • unbegründet. Mit Recht ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass das Vollstreckungsgericht den
  • Zurückweisung des Rechtsmittels. II. 3Das Beschwerdegericht ist der Auffassung des
  • . 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist
  • , dass der Zuschlag zu versagen ist. Die Möglichkeit der Einstellung endet erst mit der vollständigen
  • infolge der Rechtsmittelrücknahme in Rechtskraft erwächst (vgl. BT-Drucks 14/ 4722 S. 94). Dass es an

OLG Köln - 11 U 3/10

Oberlandesgericht Köln vom 20.01.2010
Inhalt
  • vorliegen. 3Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, weil die Klageansprüche, die die Klägerin
  • , dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür besteht. Mit der
  • - und Wasserleitungsnetz der Klägerin ist zwar ein Bauwerk im Sinne des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
  • BGB. Diese Frist gilt für Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache
  • oder in der Erbringung von Planungsleistungen- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht

OLG Dresden - 2 Ws 347/10

Oberlandesgericht Dresden vom 08.12.2010
Inhalt
  • Auffassung, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung auch in subjektiver Hinsicht begründet sei. Mit dem
  • Landgerichts aufzuheben. 4 II. 1. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist zulässig. Zwar sind
  • Beschwerde der Staatsanwaltschaft erweist sich jedoch als unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht einen
  • zugrundelagen (BT-Drs. 12/1217). Zwar wird dem Sinn und Zweck dieses Gesetzes in Fällen, in denen die
  • Staatsanwaltschaft im Falle der Erweisbarkeit der Tat gestellt hätte. Allerdings kann mit der

LG Detmold - 3 T 211/07

Landgericht Detmold vom 13.08.2007
Inhalt
  • Urkundsbeamten des Amtsgerichts Detmold. 4Die Beschwerde ist nach §§ 56 11, 33 III, IV RVG zulässig. Zwar
  • - 6tionsdienstleistungen in Höhe von 14,- € (zuzüglich Umsatzsteuer) zu. Dieser Betrag ist ihnen in der
  • Drucksache 15/1971) ist in Bezug auf die Gebühren des Beratungshilfeanwalts (§ 44 RVG Nrn. 7002 und 2603
  • ) unverändert in das Gesetz übernommen worden. In der Entwurfsbegründung ist mehrfach davon die Rede
  • 11 BRAGO. Das dann im weiteren mehrfach darauf hingewiesen ist, dass §§ 133 S. 1 und S. 3 BRAGO

Prozesslandschaft in der Anwaltskanzlei (Finanzen_Controlling)

Harold Treysse vom 05.02.2016
Inhalt
  • die Funktionen im Vordergrund. So kann sich in einer größeren Kanzlei z. B. ein IT Controlling als
  • mittleren Kanzleien dieser Punkt noch recht stiefmütterlich behandelt. Wie soll man auch Einnahmen
  • , befinden Sie sich in „sicherem Fahrwasser“. Auch auf die Ergebnisse einer Anwaltskanzlei ist das Pareto
  • nur im Entferntesten mit Kontrolle zu tun, dient vielmehr der Steuerung durch Erfassung
  • , welches teilweise fließend in das strategische Controlling mit übergeht, befasst sich mit kürzeren