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(XXXX) Münz2DMBek 1994
- Inhalt
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- DEUTSCHLAND19491994".Die Wertseite der Münze trägt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist
- : "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der
- Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im
- Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist das Jahr der Prägung, beginnend
- Randstab umgeben.Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift
§ 383 ZPO
Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen
- Inhalt
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- , mit dem die Partei ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; 2.der
- , auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 3.diejenigen, die mit einer Partei in gerader
- , deren Geheimhaltung durch ihre Natur oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, in Betreff der
- bis 3 bezeichneten Personen sind vor der Vernehmung über ihr Recht zur Verweigerung des
- Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum
WLAN-Gesetz: Nach Merkel-Machtwort beendet wohl die Störerhaftung
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 04.05.2016
- Inhalt
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- formal per Mausklick auf einer „Vorschaltseite“ versichern müssen, dass sie sich an Recht und
- werden, d.h. die Haftung eingeschränkt werden. Der bisherige Stand ist auf der Seite des
- “). Ein im Bundeswirtschaftsministerium entwickelter Gesetzentwurf sieht vor, dass WLAN-Kunden nur noch
- Medienrecht, Münster in seiner STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES TMG. Wenn auch
- aus anderen Gründen.Die Bild-Zeitung meldet in ihrer Ausgabe vom 03.05.2016, Bundeskanzlerin Angela
§ 11 GewStG
Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- Inhalt
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- Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um einen Freibetrag in Höhe von 5
- Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro,2.bei Unternehmen im
- Buchstabe b und d des Heimarbeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 804-1
- (1) 1Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. 2Dieser ist
- Gewerbeertrag ist auf volle 100 Euro nach unten abzurunden und 1.bei natürlichen Personen sowie bei
SozG Aachen - S 17 SB 71/04
Sozialgericht Aachen vom 29.09.2004
- Inhalt
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- ist, werden schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im
- Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr gerechtfertigt ist. Die in Ziffer 32 Abs. 3
- dürfen nicht im Sinne einer substantiellen Beschneidung durch höherrangiges Recht vorgegebener
- nicht in der Lage ist, seine Umgebung hinreichend schnell und sicher zu erkennen, um sein Verhalten im
- Nachteilsausgleiche mit den Merkzeichen "G" und "aG" hatte er bereits in vorangegangenen Bescheiden
OLG Saarbrücken - 5 W 18/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 01.03.2005
- Inhalt
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- der Berechtigte, die S. Bank e.G., die Grundschuld aufgibt und dass die Löschung des Rechts im
- Amtsgericht St. Wendel, Grundbuch B., Blatt X Gemarkung XX) lastenden Grundschulden in Höhe von
- dem Gläubiger eine Beschwer fehle. II. A. Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist gemäß § 793
- dem Grundstück ein Recht an dem Grundstück zu verlieren, der Gläubiger verfügt indessen lediglich
- keine subjektive Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB mit der Folge eines Ausschlusses des
OLG Koblenz - 10 U 622/08
Oberlandesgericht Koblenz vom 01.12.2008
- Inhalt
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- Baustelle mit unsicherem Untergrund abgestellt hat, ist das aus ungeklärter Ursache erfolgte In-Bewegung
- Fahrzeuges tatsächlich hätte bezahlen müssen. Hiervon abzuziehen ist – wie das Landgericht zu Recht
- Bewegung gesetzt habe und in den am Ende des Wegs liegenden Weiher gerollt sei. Zutreffend ist das
- ersichtlich und das Fahrzeug des Klägers ist auch nicht durch Abnutzungsschäden in das Wasser gelangt. Zu den
- hervorgerufen werden, in denen sich Gefahren verwirklichen, denen das Kraftfahrzeug im Rahmen seiner
BGH - IV ZR 162/03
Bundesgerichtshof vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Versicherer das Recht, im Treuhänderverfahren neue Versicherungsbedingungen einzuführen. § 178g Abs. 3 Satz 1
- der Verträge im Blick ebenso wie das Recht zur Prämienanpassung nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Die
- Regierungsentwurf noch nicht enthalten (BT- Drucks. 12/6959 S. 37). Sie ist gemeinsam mit § 172 Abs. 2 VVG
- ist der Gesetzgeber anders vorgegangen. Im Regierungsentwurf hatte § 172 VVG nur einen Absatz (BT
- /13/EWG (vgl. BGHZ 140, 25, 31; 106, 42, 49; Pfeiffer in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen
§ 32 BKAG 1997
Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten in Dateien
- Inhalt
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- Stelle die nach ihrem Recht geltenden Löschungsverpflichtungen mit. Das Bundeskriminalamt hat
- Speicherung sowie Art und Schwere des Sachverhalts zu unterscheiden ist.(4) In den Fällen von §
- Straftaten nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches fünf
- polizeilichen Informationssystems im Benehmen mit der übermittelnden Stelle die Aussonderungspr
- erforderlich ist.(9) Bei in Dateien des polizeilichen Informationssystems gespeicherten personenbezogenen
Anlage II Kap IV III EinigVtr
Anlage II Kapitel IV
Abschnitt III
- Inhalt
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- Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft
- Bestimmungen fort:a)In § 5 Abs. 1 ist die Zahl "8.000.000.000" durch die Zahl "12.000.000.000
- ;gensgesetz - (GBl. I Nr. 42 S. 660)mit folgender Maßgabe:a)Den Gemeinden, Städten und Landkreisen
- ) und das sonstige Vermögen (Finanzvermögen) in Übereinstimmung mit Artikel 10 Abs. 6
- Einigungsvertrages zu übertragen. b)In § 4 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:"Soweit die Summe der
BGH - V ZB 95/06
Bundesgerichtshof vom 24.05.2006
- Inhalt
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- unbegründet. Mit Recht ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass das Vollstreckungsgericht den
- Zurückweisung des Rechtsmittels. II. 3Das Beschwerdegericht ist der Auffassung des
- . 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist
- , dass der Zuschlag zu versagen ist. Die Möglichkeit der Einstellung endet erst mit der vollständigen
- infolge der Rechtsmittelrücknahme in Rechtskraft erwächst (vgl. BT-Drucks 14/ 4722 S. 94). Dass es an
OLG Köln - 11 U 3/10
Oberlandesgericht Köln vom 20.01.2010
- Inhalt
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- vorliegen. 3Das Landgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, weil die Klageansprüche, die die Klägerin
- , dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür besteht. Mit der
- - und Wasserleitungsnetz der Klägerin ist zwar ein Bauwerk im Sinne des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
- BGB. Diese Frist gilt für Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache
- oder in der Erbringung von Planungsleistungen- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht
OLG Dresden - 2 Ws 347/10
Oberlandesgericht Dresden vom 08.12.2010
- Inhalt
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- Auffassung, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung auch in subjektiver Hinsicht begründet sei. Mit dem
- Landgerichts aufzuheben. 4 II. 1. Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist zulässig. Zwar sind
- Beschwerde der Staatsanwaltschaft erweist sich jedoch als unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht einen
- zugrundelagen (BT-Drs. 12/1217). Zwar wird dem Sinn und Zweck dieses Gesetzes in Fällen, in denen die
- Staatsanwaltschaft im Falle der Erweisbarkeit der Tat gestellt hätte. Allerdings kann mit der
LG Detmold - 3 T 211/07
Landgericht Detmold vom 13.08.2007
- Inhalt
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- Urkundsbeamten des Amtsgerichts Detmold. 4Die Beschwerde ist nach §§ 56 11, 33 III, IV RVG zulässig. Zwar
- - 6tionsdienstleistungen in Höhe von 14,- € (zuzüglich Umsatzsteuer) zu. Dieser Betrag ist ihnen in der
- Drucksache 15/1971) ist in Bezug auf die Gebühren des Beratungshilfeanwalts (§ 44 RVG Nrn. 7002 und 2603
- ) unverändert in das Gesetz übernommen worden. In der Entwurfsbegründung ist mehrfach davon die Rede
- 11 BRAGO. Das dann im weiteren mehrfach darauf hingewiesen ist, dass §§ 133 S. 1 und S. 3 BRAGO
Prozesslandschaft in der Anwaltskanzlei (Finanzen_Controlling)
Harold Treysse vom 05.02.2016
- Inhalt
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- die Funktionen im Vordergrund. So kann sich in einer größeren Kanzlei z. B. ein IT Controlling als
- mittleren Kanzleien dieser Punkt noch recht stiefmütterlich behandelt. Wie soll man auch Einnahmen
- , befinden Sie sich in „sicherem Fahrwasser“. Auch auf die Ergebnisse einer Anwaltskanzlei ist das Pareto
- nur im Entferntesten mit Kontrolle zu tun, dient vielmehr der Steuerung durch Erfassung
- , welches teilweise fließend in das strategische Controlling mit übergeht, befasst sich mit kürzeren