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§ 86 VVG 2008
Übergang von Ersatzansprüchen
- Inhalt
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- seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der
- Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der
- Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher
- erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist
- Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers
§ 6 BLEG
Rechte und Aufgaben des Verwaltungsrats
- Inhalt
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- und dem Rechnungsabschluß Stellung nehmen; er ist vom Präsidenten regelmäßig
- Präsidenten ein Recht auf Auskunftserteilung und auf Anhörung zu, 2.befindet über die
- , insbesondere kann er im Hinblick auf die künftige Tätigkeit zu dem Geschäftsbericht
- dem Bundesministerium Vorschläge in Angelegenheiten aus dem fachlichen Aufgabenbereich der
- Bundesanstalt und wird vom Bundesministerium in allen die Bundesanstalt betreffenden grundsä
Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit „Hartz-IV“-Empfängern
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 17.11.2014
- Inhalt
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- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Bürohilfstätigkeiten gegen ein Entgelt von 100,00 EUR im
- Jobcenter machte aus übergegangenem Recht weitere Lohnansprüche geltend; es liege eine
- Die Vereinbarung eines Stundenlohnes von weniger als zwei Euro ist regelmäßig sittenwidrig und
- Landesarbeitsgericht hat der Klage des Jobcenters im Wesentlichen entsprochen. Die Lohnvereinbarungen
- , Arbeitsleistungen in einem Umfang abzufordern, der zu dem geringen Stundenlohn führte.Landesarbeitsgericht
BGH - 5 StR 290/04
Bundesgerichtshof vom 26.01.2005
- Inhalt
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- mit Recht, daß der Verhinderungsvermerk mißverständlich angebracht worden ist, weil der bekundende
- , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, in der Sitzung vom 26. Januar 2005 für Recht erkannt
- 5 StR 290/04 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 26. Januar 2005 in der Strafsache
- Angeklagten jeweils wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- anschließende Einmischung in sein Gespräch mit H , der sie mit dem Handrücken ins Gesicht schlug
Online-Casino muss Spieler 26.000 Euro erstatten – Berufung hat vor dem OLG Frankfurt keine Aussicht auf Erfolg
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 18.05.2022
- Inhalt
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- verloren. Betrieben wurde das Online-Casino von einer Gesellschaft mit Sitz in Gibraltar, die keine
- Verluste zu Recht bejaht habe, da die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund geleistet worden seien. Nach
- ückspielstaatsvertrag habe auch nicht gegen europäisches Recht verstoßen, stellte
- europäisches Recht verstoßen habe, erteilte das OLG Frankfurt dieser Argumentation der
- im Internet zu ermöglichen. Solange das Verbot in der alten Fassung bestand, müsse dieses
Reform des SGB II und SGB III
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 10.02.2016
- Inhalt
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- der beruflichen Weiterbildung im Recht der Arbeitsförderung (SGB III) ist der verbesserte Zugang von
- Leistungsrechts, einschließlich des Verfahrensrechts, im SGB II erarbeitet.Darüber hinaus werden mit dem
- Entwurfs ist eine Stärkung der Instrumente der beruflichen Weiterbildung im SGB III, die auch in der
- wird fortentwickelt, indem die Förderung weiter flexibilisiert wird. Die Neuregelungen im Recht der
- Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung. Nachdem mit dem Pflegestärkungsgesetz II der
OLG Düsseldorf - III-1 Ws 256/10
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 25.10.2010
- Inhalt
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- Rücküberweisung in eine Justizvollzugsanstalt vor, wenn mit der Behandlung im psychiatrischen
- der jeweiligen Entscheidung geltenden Recht zu befinden, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist
- . Die EMRK gilt in der deutschen Rechtsordnung im Range eines Bundesgesetzes und ist bei der
- , 133), für entbehrlich hielt (vgl. BT-Drs. 15/2887 S. 20). Der Umstand, dass das nationale Recht
- Strafvollstreckungskammer im Prüfungsverfahren nach §§ 67e, 67d Abs. 2 und 3 StGB die Fortdauer "der Unterbringung in
OLG Hamm - 4 U 19/09
Oberlandesgericht Hamm vom 04.06.2009
- Inhalt
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- Antragsgegnerin in den H-B nach der bisherigen Regelung ebenso wie nach neuem Recht für irreführend
- unzulässige geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG n.F. darstellt. 38c) Nach altem Recht hätte
- zumindest eine Spitzenstellung im Rahmen ihrer Preisgestaltung für sich in Anspruch. Ihr obliege es daher
- Werbeanzeigen. Die Werbung in den H-B, die mit den klassischen Werbeformen zum Zwecke der Anlockung von
- ", sondern nur eine Liefermöglichkeit mit erheblichen Einschränkungen, die damit nicht in Übereinstimmung zu
§ 22 GrStG 1973
Zerlegung des Steuermeßbetrags
- Inhalt
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- Wirtschaftswert entfallende Teil des Steuermeßbetrags ist in dem Verhältnis zu zerlegen, in dem
- Grundstücken ist der Steuermeßbetrag in dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die auf die
- auf Antrag einer Gemeinde die Zerlegung nach dem Maßstab vorzunehmen, der nach bisherigem Recht
- ;chlichen Verhältnisse eintritt; im Falle einer wesentlichen Änderung ist nach einem Maß
- (1) Erstreckt sich der Steuergegenstand über mehrere Gemeinden, so ist der Steuermeß
LAG Hamm - 10 TaBV 61/03
Landesarbeitsgericht Hamm vom 13.06.2003
- Inhalt
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- , 4. Aufl., § 98 Rz. 11 m.w.N.). 352. Zu Recht ist das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss
- zulässige Beschwerde des Arbeitgebers ist unbegründet. 3233Zu Recht hat das Arbeitsgericht dem Antrag des
- des § 111 BetrVG dar. 37b) Zu Recht ist das Arbeitsgericht auch zu dem Ergebnis gelangt, dass die
- Übernahme kam es, weil die Firma I1 F1xxx S4x in Italien, eine Firma des I4xxxxxxx-Konzerns, der
- GmbH in I1 G1xxxx GmbH umfirmiert. 8In den übernommenen Betriebsteilen wurde auch die Produktion der
FG Rheinland-Pfalz - 2 K 2467/08
Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 22.09.2010
- Inhalt
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- Rechtsgrund im öffentlichen oder im privaten Recht haben. Als weitere Voraussetzung beider Tatbestände muss
- hingegen eng mit künftigen Gewinnchancen verbunden, so ist kein Raum für die Annahme, sie sei in
- übereignen, mit der Folge, dass die Klägerin bzw. die K GmbH (dauerhaft) ihr Recht zum Besitz an den
- zurückgenommener Mehrwegpaletten. Im Namen des Volkes Urteil 2 K 2467/08 In dem Finanzrechtsstreit
- ehrenamtlichen Richter Bilanzbuchhalter für Recht erkannt: I. Der geänderte Bescheid für 2002 über die
Umsatzsteuerkarusell: Unternehmer i.S.d. § 15 UStG?
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 30.03.2011
- Inhalt
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- Firmen nicht im Rahmen eines Geschäftes, das wechselseitige Rechte und Pflichten begründen sollte
- die vorgeschalteten Firmen ohne sonstige eigene Rechte oder Pflichten als im Lager der Firmen B
- Beschluss vom 8.02.2011 in dem Verfahren 1 StR 24/10 hat der BGH sich mit einem solchen Fall befasst
- . Mai 2003 – 5 StR 520/02, NStZ 2004, 578, 579 mwN; BFH BStBl II 1987, 752; Heidner aaO). Dies ist
- 2010, 21). Im hier in Rede stehenden Zusammenhang hatten die vorgeschalteten Firmen weder ein Kapital
§ 3 FELEG
Abgabe von Flächen
- Inhalt
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- als 30 vom Hundert beträgt, 2.der Übernehmende mit dem Abgebenden verheiratet ist oder der
- 2000 geltenden Rechts in den Fällen des § 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b beginnt. Eine Abgabe
- Rechts, die sich satzungsgemäß mit Aufgaben der Strukturverbesserung befaßt, eine
- wenigstens eine Person, die in dem Unternehmen tätig ist, durch eine entsprechende Berufsbildung
- ist. (2) Eine Abgabe liegt nicht vor, wenn 1.der Übernehmende oder sein Ehegatte mit dem
§ 31 AufenthG 2004
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
- Inhalt
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- rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder2.der Ausländer gestorben ist, wä
- ausgeschlossen ist.(2) Von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der
- ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur
- häuslicher Gewalt ist. Zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit
- (1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen
§ 3 BeurkG
Verbot der Mitwirkung als Notar
- Inhalt
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- war oder ist, es sei denn, diese Tätigkeit wurde im Auftrag aller Personen ausgeübt, die
- einer Person, die mit dem Notar in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der
- gesetzlicher Vertreter der Notar oder eine Person im Sinne der Nummer 4 ist,6.Angelegenheiten einer Person
- , deren vertretungsberechtigtem Organ der Notar oder eine Person im Sinne der Nummer 4 angehört,7
- .Angelegenheiten einer Person, für die der Notar, eine Person im Sinn der Nummer 4 oder eine mit