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Die Datenwoche im Datenschutz (KW3 2016)

Dr. Sebastian Kraska vom 24.01.2016
Inhalt
  • treffen, um nicht gegen das Recht zu verstoßen. Dies betrifft auch Betriebsräte, die im Vertrauen auf
  • die EU-Staats- und Regierungschefs >>> Federal Trade Commission (FTC) hosted its first
  • PrivacyCon >>> Facebooks Android-App unterstützt Tor-Netzwerk >>> Nutzerdaten im
  • Ausland vor dem Zugriff der US-Regierung geschützt >>> Rechtsgrundlage für Datentransfers in die
  • USA >>> Datenschutz-Richtlinien dürfen Wirtschaft nicht bremsen >>> IP-Adressen

Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz: Wissenschaft mit Praxis verbinden

Dr. Sebastian Kraska vom 13.07.2016
Inhalt
  • informatorische Rechtsstellung des Bürgers“ und war seit 2008 Professor für Öffentliches Recht und
  • ) im Kreis einiger seiner Mitarbeiter.Das wissenschaftliche Arbeiten will Kugelmann in seiner neuen
  • Tätigkeit nicht aufgeben. Er ist davon überzeugt, dass „wissenschaftliche Ansätze in der Gestaltung
  • Problem sieht er gegenwärtig weniger in fehlenden technischen Schnittstellen, denn im mangelnden
  • . Im öffentlichen Bereich ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich die datenverarbeitenden Stellen

§ 236a SGB 6

Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Inhalt
  • Altersrente berufsunfähig oder erwerbsunfähig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht
  • . Dezember 2000 geltenden Recht waren, haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn sie 1.das 60. Lebensjahr
  • geltenden Recht sind und3.die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
  • .die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist
  • ür sie ist die vorzeitige Inanspruchnahme nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. F

FG Düsseldorf - 18 K 3558/02 F

Finanzgericht Düsseldorf vom 08.10.2004
Inhalt
  • Verlustes zu 14 Recht mangels Rechtsgrundlage abgelehnt. 15Der Vermögensverlust des Klägers im
  • Kapitalgesellschaft ausl. Rechts, deren Verwaltungsrat seinen Sitz in Liechtenstein hatte und deren Tätigkeit
  • . Januar 1990 einen Verwaltungsvertrag mit der Ambros S.A. - im Folgenden: A-, einer
  • . 6Hiergegen richtet sich die Klage. Der Kläger ist der Ansicht, da er sich mit anderen A
  • einheitliche und gesonderte Feststellung seines im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der A entstandenen

LSG Berlin-Brandenburg - L 11 VG 33/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 09.09.2008
Inhalt
  • sechs Monaten bis zum sechsten Lebensjahr nicht nachweisbar ist. Zu Recht hat das Sozialgericht im
  • den angefochtenen Bescheiden zu Recht festgestellt habe, dass der Bescheid vom 11. August 1999, mit
  • . Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht
  • Klägerin ist Prof. Dr. S als seit Jahren auch in Strafprozessen mit Glaubwürdigkeitsgutachten in
  • ihr nicht vor. Dem Antrag blieb mit ablehnendem Bescheid vom 29. Oktober 2003 in der Fassung des

§ 56 BGSG

Gehorsamspflicht und Verantwortlichkeit
Inhalt
  • Dienstleistende trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle
  • Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht
  • persönliche Verantwortung.(3) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher
  • ihrer Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden
  • Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen

Anlage EzHdlAusbErprV 2009

(zu § 4 )Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel – Sachliche Gliederung –
Inhalt
  • Behebung von Störungen in der IT-Anwendung einleitenc)interne und externe elektronische Dienste
  • , Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche Analysen im eigenen Arbeitsbereich nutzene
  • Nummer 2.3)a)im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigenb)mit emotional geprä
  • feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickelne)Strategien im Umgang mit
  • ;ftsprozesse sowie deren Unterstützung durch IT-Anwendungen erläuternb)Maßnahmen zur

LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 568/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 12.03.2009
Inhalt
  • Mandanten beantragt, der sie und Rechtsanwalt G. in Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gläubiger ausweisen
  • Rechtsanwälte G., H. und die Klägerin in Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Gläubiger ausgewiesen werden
  • Würdigung des erstinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig hält. Es reicht
  • hat dem Antrag mit Urteil vom 09.10.2007 (3 Ga 37/07) stattgegeben. Im Anschluss kündigte die
  • zugestellt worden ist, hat am 07.10.2008 Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt und diese mit am

OLG Köln - 21 WF 14/09

Oberlandesgericht Köln vom 23.01.2009
Inhalt
  • Antragstellers hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, die sich der
  • Verantwortlichkeit zu. Zu Recht hat das Amtsgericht hier aber darauf abgestellt, dass die Ehe der Parteien im
  • 2006, BT-Drucks. 16/1830 S. 19). 4Allerdings kann auch in diesen Fällen eine uneingeschränkte
  • Fall ist, muss im Spannungsfeld zwischen fortwirkender Verantwortung und dem Grundsatz der
  • Billigkeitsregelung in § 1578b BGB (Gesetzentwurf der BReg. v. 15. Juni 2006, BT-Drucks. 16/1830 S. 20). 5Die

§ 140 ZVG

Inhalt
  • , welcher als letzter Berechtigter ermittelt ist.(3) In dem Aufgebot ist der unbekannte Berechtigte
  • aufzufordern, sein Recht innerhalb der Aufgebotsfrist anzumelden, widrigenfalls seine Ausschließung
  • (1) Für das Aufgebotsverfahren ist das Vollstreckungsgericht zuständig.(2) Der
  • von der Befriedigung aus dem zugeteilten Betrag erfolgen werde.(4) Das Aufgebot ist demjenigen
  • , welcher als letzter Berechtigter ermittelt ist, den angezeigten Rechtsnachfolgern sowie dem Vertreter

§ 2 DSLBSa

Gegenstand des Unternehmens
Inhalt
  • ;ber das Kreditwesen mit dem Recht zur Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen. Gegenstand des
  • (1) Die Gesellschaft ist ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes ü
  • Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art sowie damit in Zusammenhang stehende T
  • ätigkeiten.(2) Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen

§ 225 BBauG

Vorzeitige Ausführungsanordnung
Inhalt
  • Geldentschädigung gezahlt oder zulässigerweise unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme hinterlegt hat.
  • Ist nur noch die Höhe einer Geldentschädigung streitig, so kann das Gericht auf Antrag
  • ;hrung des Enteignungsbeschlusses anzuordnen hat. In dem Beschluss kann bestimmt werden, dass der
  • Enteignungsbegünstigte für den im Streit befindlichen Betrag Sicherheit zu leisten hat. Die Ausf

§ 44 BBergG

Hilfsbaurecht
Inhalt
  • (1) Der Gewinnungsberechtigte hat das Recht, außerhalb des Feldes seiner
  • sind (Hilfsbaue). Dies gilt nicht, wenn ein Hilfsbau im Feld einer anderen Gewinnungsberechtigung
  • , der dem anderen Gewinnungsberechtigten durch den Hilfsbau entsteht, Ersatz in Geld zu leisten.

§ 939 BGB

Hemmung der Ersitzung
Inhalt
  • (1) Die Ersitzung ist gehemmt, wenn der Herausgabeanspruch gegen den Eigenbesitzer oder im Falle
  • eines mittelbaren Eigenbesitzes gegen den Besitzer, der sein Recht zum Besitz von dem Eigenbesitzer
  • ableitet, in einer nach den §§ 203 und 204 zur Hemmung der Verjährung geeigneten Weise
  • ührt.(2) Die Ersitzung ist ferner gehemmt, solange die Verjährung des Herausgabeanspruchs
  • nach den §§ 205 bis 207 oder ihr Ablauf nach den §§ 210 und 211 gehemmt ist.

§ 2289 BGB

Wirkung des Erbvertrags auf letztwillige Verfügungen; Anwendung von § 2338
Inhalt
  • aufgehoben, soweit sie das Recht des vertragsmäßig Bedachten beeinträchtigen würde. In
  • dem gleichen Umfang ist eine spätere Verfügung von Todes wegen unwirksam, unbeschadet der
  • Vorschrift des § 2297.(2) Ist der Bedachte ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling des