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FG Düsseldorf - 7 K 6498/99 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 03.11.2003
- Inhalt
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- Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO -). 23Zu Recht hat der
- Beschränkung auf im deutschen Handelsregister eingetragene Haftungstatbestände gegen Recht der
- Anwendung des § 15 a EStG auf ausländische Verluste ist in § 2 a Abs. 3 EStG (in der im Streitjahr
- Handelsregister eingetragen wurde. Eine Eintragung in das österreichische Firmenregister reicht nicht aus. Dies
- abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Streitig ist, in
LSG Sachsen - L 1 AL 282/04
Sächsisches Landessozialgericht vom 17.04.2007
- Inhalt
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- , dessen Verschulden im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zurechenbar ist, nicht nur den
- . Vielmehr ist der Betrieb des Arbeitgebers, wie aus dem Schlussbe-richt des Insolvenzverwalters
- Arbeitgeber aus der damaligen Ehewohnung aus. Zunächst versuchte die Klägerin mit anwaltlicher Hilfe im
- Amtsgerichts Dresden vom 07.05.2002 (541 IN 528/02) mit Wirkung vom 08.05.2002, 00.00 Uhr, das
- , den sie in DM (irr-tümlich) mit 4.123,50 und in EUR mit 3.642,19 bezifferte. Die Klägerin stellte
BGH - I ZR 139/08
Bundesgerichtshof vom 22.07.2010
- Inhalt
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- II 1 c bb (8)). Eine Haftung in dem von der Klägerin mit dem Unterlassungsantrag zu a verfolgten
- zu Recht hingewiesen hat - im Revisionsverfahren nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagte
- Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am
- - wovon auch die Revision ausgeht - nicht in das Recht der Beklagten am eingerichteten und ausgeübten
- Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, ist nicht verpflichtet, sämtliche
OVG Berlin-Brandenburg - 3 B 9.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- der deutschen Sprache aneignen muss, ist mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 6 Abs. 1 GG
- , ob § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit höherrangigem Recht vereinbar ist, ungeachtet der hierzu
- Satz 1 Nr. 2 AufenthG mit höherrangigem Recht (wie Urteil vom 18.12.2009 - OVG 3 B 22.09 -) Tenor Die
- Verwaltungsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Nach der der Beurteilung des Senats
- ist hierzu ergänzend in Rechnung zu stellen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9
§ 99 ALG
Ermittlung der nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht festzustellenden Renten
- Inhalt
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- (1) Eine nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht vor Anwendung von Ruhens-, Kürzungs
- (Anlage 2) mit dem allgemeinen Rentenwert vervielfältigt wird; der sich ergebende Betrag ist auf f
- Kalendermonate mit Beiträgen als mitarbeitender Familienangehöriger zurückgelegt und ist die
- Landwirt als Kalendermonate mit Beiträgen als mitarbeitender Familienangehöriger gelten. Ist
- , ist für die Ermittlung der Rente der für Landwirte geltende Umrechnungsfaktor mit der Ma
Diese Diskriminierung gibt Rätsel auf – die Inverse Diskriminierung
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 16.02.2011
- Inhalt
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- kann, wovon das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgegangen ist, für sich genommen die
- . Aber wenn Du recht hast, dann würdest Du ja – entgegen des erklärten Willens der Tarifvertragsparteien
- Alle Unklarheiten mögen am Text der Pressemitteilung des BAG liegen (im Verfahren vom 15. Februar
- “Übergangsgeld”, bis er/sie Rente beziehen kann. Wo ist die Diskriminierung? Nun: Rente können Frauen unter
- benachteiligt die Männer, ist aber Gesetzesrecht und verstößt (jedenfalls nach weit überwiegender und
LSG Bayern - L 4 B 123/05 KR
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.05.2005
- Inhalt
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- nach altem Recht für einen Gebührenentfall ausreichend war. Der Beschluss des Sozialgerichts ist
- Anlage 1 sei in Prozessverfahren erster Instanz vor den Sozialgerichten für das "Verfahren im
- intensiv mit dem Verfahren beschäftigt. Hinzu komme noch folgende Überlegung: Im vorliegenden Verfahren
- sei. Im vorliegenden Fall habe sich der zuständige Kammervorsitzende aktenkundig mit der Rechtslage
- Priviligierung des Kostenschuldners abweichend von Nr. 4110 geregelt ist. Es liege jedoch in der Natur der Sache
LSG Berlin-Brandenburg - L 15 B 25/01 KR ER
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 31.07.2001
- Inhalt
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- Zivilrecht oder im Hinblick auf § 69 Sozialgesetzbuch/Fünftes Buch zum öffentlichen Recht, ist die
- rechnerischen Prüfung sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt. Ginge man mit dem Sozialgericht von einem Recht
- (vgl. § 123 Abs. 1 und 3 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- in Verbindung mit § 920 Abs. 2
- Krankenkassenverbände in B., die Krankentransportvereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Verdacht
- Bestimmung nach § 133, 157 BGB - gegebenenfalls in Verbindung mit § 61 Satz 2 Sozialgesetzbuch
BGH - 2 StR 505/03
Bundesgerichtshof vom 26.05.2004
- Inhalt
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- Rechtsgutsinhaber selbst (in Form einer Selbsttötung oder -verletzung) ist zwar straflos; im
- Wirkung entfalten konnte, gilt dies erst recht für den Erfolg, in dem sich die Gefährdung
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 505/03 vom 26. Mai 2004 in der Strafsache gegen
- Sitten" im Sinne von § 228 StGB. Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender
- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird
Bei Diskriminierung im Arbeitsverhältnis gibt es “nur” Schadensersatz
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 23.02.2012
- Inhalt
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- Gewerkschaftsarbeit. Der Kläger war zusammen mit sechs Kollegen befristet eingestellt worden. Er ist Mitglied der IG
- “ durch den Arbeitgeber, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit einem am Mittwoch, 22.02.2012
- der Arbeitgeber wegen seiner Vertragsfreiheit im Grundsatz frei ist, einen Arbeitsvertrag zu
- Gesetz verbiete es, Arbeitnehmer abzustrafen, nur weil sie ihre Rechte wahrnehmen, hier die Grundrechte
- , veröffentlichten Urteil entschied (AZ: 7 AZR 150/10). Im konkreten Fall ging es um
Bei Diskriminierung im Arbeitsverhältnis gibt es “nur” Schadensersatz
Thorsten Blaufelder vom 23.02.2012
- Inhalt
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- Gewerkschaftsarbeit. Der Kläger war zusammen mit sechs Kollegen befristet eingestellt worden. Er ist Mitglied der IG
- “ durch den Arbeitgeber, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit einem am Mittwoch, 22.02.2012
- der Arbeitgeber wegen seiner Vertragsfreiheit im Grundsatz frei ist, einen Arbeitsvertrag zu
- Gesetz verbiete es, Arbeitnehmer abzustrafen, nur weil sie ihre Rechte wahrnehmen, hier die Grundrechte
- , veröffentlichten Urteil entschied (AZ: 7 AZR 150/10). Im konkreten Fall ging es um
Anlage 12A LuftPersVDV 2
Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der
Wolkenflugberechtigung für Segelflugzeugführer
(zu § 15)
- Inhalt
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- vorbestimmte Kurse –Richtungsänderungen nach Zeit –Vollkreise links und rechts mit
- . Der Fluglehrer überprüft mit Sicht nach außen, ob der Bewerber das Segelflugzeug
- ühren zu können. Das Ziel der Übungen ist die sichere Beherrschung des Segelflugzeugs
- ohne Sicht nach außen. Praktische Übungen Die praktischen Übungen sind im
- doppelsitzigen Segelflugzeug oder Motorsegler durchzuführen. Das in der praktischen Ausbildung verwendete
§ 123 AktG
Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis
- Inhalt
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- ;rsennotierter Gesellschaften reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter
- (1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung
- , in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die
- nachzuweisen ist; Absatz 2 Satz 5 gilt in diesem Fall entsprechend.(4) Bei Inhaberaktien bö
- eine kürzere, in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht
§ 324 AO 1977
Dinglicher Arrest
- Inhalt
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- nicht zahlenmäßig feststeht oder wenn sie bedingt oder betagt ist. In der Arrestanordnung
- sowie § 99 Abs. 2 und § 106 Abs. 1, 3 und 5 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
- für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder
- unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung
- ist ein Geldbetrag zu bestimmen, bei dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und
§ 268 AktG
Pflichten der Abwickler
- Inhalt
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- Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Abwickler und
- im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen. Bestellscheine
- gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Satzes 1; Satz 3 ist auf sie nicht anzuwenden.
- Abwickler innerhalb ihres Geschäftskreises die Rechte und Pflichten des Vorstands. Sie
- übrige Vermögen in Geld umzusetzen und die Gläubiger zu befriedigen. Soweit es die