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LAG Köln - 4 TaBV 60/07
Landesarbeitsgericht Köln vom 22.02.2008
- Inhalt
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- im ehemaligen § 611 a BGB und in § 15 Abs. 6 AGG ist in entsprechenden Vorschriften des
- wurde von der Antragstellerin in der Antragsschrift unbestritten mit ca. 600 angegeben. Es ist
- sich im Wesentlichen auf Rechte der Mitbewerber P und B aus § 37 Abs. 5 und aus § 78 Satz 2 BetrVG
- Regel ergeben (BAG, a. a. O.). 27Dafür ist vorliegend nichts ersichtlich. Es reicht nach dem Gesagten
- 10.12.2007 begründet. 7Der Antragsgegner wendet sich im Wesentlichen mit Rechtsausführungen gegen den
Haftstrafe unter sechs Monaten?
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 29.09.2010
- Inhalt
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- versprechend usw.) ist, reicht allerdings nicht aus (Fischer a.a.O.; OLG Stuttgart StraFo 2009, 118 f
- Bundesgerichtshof hat in dem Verfahren 2 StR 407/10 mit seinem Beschluss vom 8.09.2010 eine Verurteilung
- Die Verhängung einer Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten hat regelmäßig nur
- Amtsgericht verwiesen. In den Urteilsgründen wird u.a. folgendes ausgeführt: Die Verhä
- ;ngung einer kurzen Freiheitsstrafe hält rechtlicher Nachprüfung indes nicht stand. Grunds
§ 5 AgrarAusbV
Zwischenprüfung
- Inhalt
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- )Auftragsannahme und -bearbeitung erläutern undg)Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
- (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie
- sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und
- Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu
- vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.(3) Die Zwischenprüfung
§ 36 AsylVfG 1992
Verfahren bei Unzulässigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 und 4 und bei offensichtlicher Unbegründetheit
- Inhalt
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- Beteiligten eine Kopie des Inhalts der Asylakte. Der Verwaltungsvorgang ist mit dem Nachweis der
- ;gt werden. Der Ausländer ist hierauf hinzuweisen. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
- ;ndliche Verhandlung, in der zugleich über die Klage verhandelt wird, ist unzulässig. Die
- Verwaltungsverfahren unberücksichtigt geblieben ist, sowie Tatsachen und Umstände im Sinne des § 25
- der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen. Tatsachen und Beweismittel
§ 34e GewO
Versicherungsberater
- Inhalt
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- , deren Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeit, der Inhalt des Prüfberichts, die Verpflichtungen
- (1) Wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem
- Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhä
- Handelskammer. Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit
- dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Versicherungsnehmer erforderlich ist; unter denselben
§ 3 PersAnpassG
- Inhalt
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- nach § 1 in den Ruhestand versetzt worden sind.(2) Im Falle des § 1 erhöht sich die
- bei Verbleiben im Dienst wegen Beurlaubung, des Ruhens der Rechte und Pflichten oder aus sonstigen
- Soldatenversorgungsgesetzes gilt entsprechend.(5) Die Erhöhungszeit nach Absatz 2 ist in die Frist
- ; hierbei ist § 2 Nr. 7 der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung mit der Maßgabe
- Altersgrenze zu zahlen gewesen wäre.(8) § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes ist mit der Maß
BGH - 3 StR 423/13
Bundesgerichtshof vom 08.01.2014
- Inhalt
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- Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat das Verfahren im Fall II. 5. der Urteilsgründe, in
- Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 26. August 2013 wird a) das Verfahren im Fall II. 5. der
- in neun Fällen schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die
- Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. 2Auf
- Monate, neun Monate, acht Monate sowie dreimal sieben Monate) kann der Senat mit Blick auf die im
BGH - XII ZB 557/12
Bundesgerichtshof vom 19.12.2012
- Inhalt
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- einzelner Angelegenheiten: Soweit die Ergänzungsbetreuung reicht, tritt der Ergänzungsbetreuer an die
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 557/12 vom 19. Dezember 2012 in der Betreuungssache Der XII
- : Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts München II vom 30
- . August 2012 wird verworfen. Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (§ 131 Abs. 5
- Satz 2 KostO). Gründe: 1Die Rechtsbeschwerde ist mangels Zulassung nicht statthaft und daher unzulässig
BGH - 4 StR 324/00
Bundesgerichtshof vom 10.10.2000
- Inhalt
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- Angeklagte im Fall II a der Urteilsgründe verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten
- in acht Fällen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes, schuldig ist. 3. Die weiter
- § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte im Fall II a der Urteilsgründe verurteilt worden ist
- Fällen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei
- und materiellen Rechts. Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß
Arbeiten bis zum Umfallen: McDonald’s muss 250.000 EUR zahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 05.01.2012
- Inhalt
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- der Bretagne gab der Klägerin Recht, die ab 1999 bei McDonald’s tätig war und es bis zur
- Franchise-Nehmer, der vier McDonald’s-Filialen in der Region betreibt, Berufung ein. Im Jahre 2010
- Ein Franchise-Nehmer der Fastfood-Kette McDonald’s muss einer ehemaligen Mitarbeiterin in
- Frankreich 250.000,00 € zum Ausgleich für jahrelange unvergütete Überstunden zahlen. Ein Arbeitsgericht in
- verurteilte ein Arbeitsgericht in Sao Paulo eine Filiale der Fastfood-Kette McDonald’s zu einer
§ 21 FamGKG
Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich
- Inhalt
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- und in Verfahren nach dem EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz,2.im Verfahren auf Erlass einer
- gerichtlichen Anordnung auf Rückgabe des Kindes oder über das Recht zum persönlichen Umgang
- (1) In Verfahren, die nur durch Antrag eingeleitet werden, schuldet die Kosten, wer das Verfahren
- des Rechtszugs beantragt hat. Dies gilt nicht 1.für den ersten Rechtszug in Gewaltschutzsachen
- nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz,3.für einen Minderjährigen in
§ 181 ZVG
- Inhalt
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- oder wenn er das Recht des Eigentümers oder des Erben auf Aufhebung der Gemeinschaft ausübt
- (1) Ein vollstreckbarer Titel ist nicht erforderlich.(2) Die Zwangsversteigerung eines Grundst
- Antragsteller als Eigentümer im Grundbuch, im Schiffsregister, im Schiffsbauregister oder im Register f
- ür Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen oder Erbe eines eingetragenen Eigentümers ist
- . Von dem Vormund eines Miteigentümers kann der Antrag nur mit Genehmigung des Familiengerichts
OLG Stuttgart - 3 Ws 1/2005
Oberlandesgericht Stuttgart vom 11.07.2005
- Inhalt
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- ÜberstÜbk ist im Verhältnis zu Spanien am 01. Juli 1985 in Kraft getreten (BGBl. 1992 II S. 98), durch Art
- ÜberstÜbk nicht in Betracht. Im Übrigen wäre nach deutschem Recht auch bei lebenslanger
- verworfen. 3 Aus den Gründen: 4 II. 1. Allerdings ist es nicht möglich, die vom Verurteilten in Portugal
- Auffassung im Vollstreckungs(hilfe)recht keine - auch keine entsprechende - Anwendung findet (s. nur OLG
- Urteilsstaats in einem Drittstaat erlitten hat, gehört zu der Gesamtzeit des Freiheitsentzugs im
VG Minden - 2 K 2695/01
Verwaltungsgericht Minden vom 28.11.2002
- Inhalt
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- Transformationsgesetz zur Umsetzung der Empfehlungen in deutsches Recht. Im Übrigen folge aus dem
- Kraft getretene AVV mit europäischem Recht vereinbar sei, weil dieses dem nationalen Gesetzgeber
- "Nutztiere" in Art. 1 Abs. 1 des ETÜ (BT- Drucksache 13/7015, S.35). Dieser Bezugnahme ist die
- Übereinstimmung mit dem materiellen Recht nicht feststellen kann. Zur Vermeidung etwaiger materiell-rechtlicher
- mit dem gesamten öffentlichen Recht feststellt. Namentlich kommt ihr nicht die Wirkung zu, andere
VG Düsseldorf - 13 K 4695/01
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 12.08.2003
- Inhalt
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- anders. Im Übrigen kommt es darauf, ob die Sozialhilfe zu Recht oder zu Unrecht gewährt worden ist, im
- Rechtsverfolgung mit dem sinngemäßen Begehren, 5den Bescheid des Beklagten vom 20.09.2000 in der Gestalt des
- Leistungsträger im Sinne des § 12 SGB I ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den
- Lebensunterhalt bewirken, die er gleichzeitig mit der Hilfe für den in Satz 1 genannten Hilfeempfänger
- I2 vom 28. Februar 1989. In dieser Urkunde wurde eine Vereinbarung zwischen Herrn Q1 und dem Vater