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LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 1542/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 23.03.2007
- Inhalt
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- entscheiden. Das Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Bescheid vom 18. Oktober 2004 in
- Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig
- Versicherungsschein über die Einbeziehung in die AVtI erhalten hatte, hatte nach deren Recht keine
- aus dem Register der volkseigenen Wirtschaft zu entnehmen ist, in Spalte II unter e) auch nicht der
- Anhaltspunkte gibt, steht dies mit seinem eigenen Vorbringen in Widerspruch. Auch nach seiner Ansicht ist
Keine Erleuchtung mit „Heatballs“
Thorsten Blaufelder vom 29.02.2012
- Inhalt
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- Ferner, Die herrschende Meinung und RA Feltus und it-recht-plus.
- Sie werden in einer Lampenfassung eingedreht, verbrauchen Strom und geben Licht und Wärme ab. Doch
- verkaufen darf man diese „Heatballs“ – im Volksmund als herkömmliche Glühlampen bekannt – ab einer
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 28.02.2012, bekanntgegebenen Beschluss (AZ: 4 B 978
- /11). Geklagt hatte ein Käufer von 40.000 in China hergestellten Glühbirnen. Dieser wollte die
BGH - V ZR 203/08
Bundesgerichtshof vom 16.10.2009
- Inhalt
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- Berufungsgericht a- ber unterlaufen. Die Auslegung der Regelung durch das Berufungsgerichts ist mit dem in der
- und Dr. Roth für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 21. Zivilsenats
- . Auf Grund des erklärten Rücktritts sind das Recht des Beklagten zum Besitz der Wohnung und sein
- Werkleistungen 9zu erbringen. Diese Verpflichtung ist mit dem Ablauf des 31. August 2004 insgesamt
- abweichend aus. Es entnimmt der Regelung in § 16 des Vertrags, dass mit dem Ablauf des 31. August
BFH - VI R 34/12
Bundesfinanzhof vom 06.02.2014
- Inhalt
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- Grundsätzen hat das FG zu Recht den Investitionsabzugsbetrag im Streitjahr nicht in Ansatz gebracht
- Tochter (M). T wohnte im Streitjahr (2009) mit ihrem Kind ebenso wie M ganz im Haushalt der Kläger in A
- unbegründet. Das FG hat zu Recht bei der Ermittlung des Leistungsfähigkeitsmerkmals den im Rahmen der
- um den in § 7g EStG geregelten Investitionsabzugsbetrag zu erhöhen. Tatbestand 1I. Streitig ist, ob
- . Sie ist vom Kindesvater geschieden, der zur Zahlung von Unterhalt nicht in der Lage war. S studierte
Fussball-Recht News: Geldstrafe für Borussia Dortmund
Max Rand vom 17.06.2012
- Inhalt
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- Kontrollausschuss fleißig Ablauf einer Bundesligasperre Bundesliga Recht: Schmähgesang, Brandstiftung und
- Kopftuchverbot Lese den ganzen Artikel dazu hier: Fussball-Recht News: Geldstrafe für Borussia Dortmund
- Abbrennen von Pyrotechnik, sowie das werfen von Bananen in den gegnerischen Strafraum. Außerdem drohte
- der DFB-Kontrollausschuss den Dortmundern mit einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder
§ 72 UrhG
Lichtbilder
- Inhalt
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- .(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fü
- (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in
- Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung
- wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
§ 1 SchVG
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- (1) Dieses Gesetz gilt für nach deutschem Recht begebene inhaltsgleiche Schuldverschreibungen
- nach deutschem Recht begebene Schuldverschreibungen, deren Schuldner ein anderer Mitgliedstaat des
- Schuldverschreibungen im Sinne des Pfandbriefgesetzes sowie nicht für Schuldverschreibungen
- , deren Schuldner der Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land oder eine Gemeinde ist oder f
- Euro-Währungsgebiets ist, gelten die besonderen Vorschriften der §§ 4a bis 4i und 4k des Bundesschuldenwesengesetzes entsprechend.
§ 268 BGB
Ablösungsrecht des Dritten
- Inhalt
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- Gegenstand, so ist jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem
- Gegenstand zu verlieren, berechtigt, den Gläubiger zu befriedigen. Das gleiche Recht steht dem
- (1) Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in einen dem Schuldner gehörenden
OLG Köln - 3 U 21/06
Oberlandesgericht Köln vom 06.02.2007
- Inhalt
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- zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Mit Recht hat das Rheinschifffahrtsgericht die Klage
- , Binnenschifffahrtsrecht, 4.Aufl. 1991, § 3 BinSchG Rn2; § 92b BinSchG Rn24 f.). 1.1314Mit Recht ist
- können, wie es hier erfolgt ist; vielmehr wäre TMS "U." in diesem Fall im Bugbereich nach steuerbord
- stehe in Einklang mit dem eingeholten Gutachten des Sachverständigen Dr. G. zur Frage des
- Feststellungen des Dipl. Ing. H., die in der Berufungsbegründung im Einzelnen wiedergegeben werden, widerlegt
LG Köln - 3 O 510/08
Landgericht Köln vom 29.06.2010
- Inhalt
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- Recht und aus im Wege der Erbfolge übergegangenem Recht auf Rückabwicklung der Beteiligung an dem L GmbH
- wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Abtretung der Rechte aus den von der
- . festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Abtretung der Rechte aus den von der
- Beklagte. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden
- & Co KG (im folgenden: L-Fonds) und dem T GmbH & Co KG (im folgenden: T-Fonds) in Anspruch. 3Die am
§ 77 AO 1977
Duldungspflicht
- Inhalt
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- ümer, wer als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Das Recht des nicht eingetragenen Eigent
- unterliegen, zu entrichten, ist insoweit verpflichtet, die Vollstreckung in dieses Vermögen zu dulden.(2
- (1) Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, eine Steuer aus Mitteln, die seiner Verwaltung
- Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Zugunsten der Finanzbehörde gilt als Eigent
§ 22 BNotO
- Inhalt
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- der Eid oder die eidliche Vernehmung nach dem Recht eines ausländischen Staates oder nach den
- erforderlich ist.(2) Die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen steht den Notaren in allen Fä
- Bestimmungen einer ausländischen Behörde oder sonst zur Wahrnehmung von Rechten im Ausland
- ;llen zu, in denen einer Behörde oder sonstigen Dienststelle eine tatsächliche Behauptung oder Aussage glaubhaft gemacht werden soll.
Art 1 BPräsSoldErnAnO
- Inhalt
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- (1) Ich behalte mir das Recht zur Ernennung und Entlassung der Offiziere vor, die der
- Besoldungsordnung B angehören.(2) Im übrigen übertrage ich die Ausübung meiner Befugnisse
- besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen
Art 11 GG
- Inhalt
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- (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.(2) Dieses Recht darf
- werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus
- besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den
- Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
§ 75 LuftFzgG
- Inhalt
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- zum Abschluß gekommen sind, ein mit Vorrang ausgestattetes dingliches Recht an dem Luftfahrzeug
- des Genfer Abkommens vom 19. Juni 1948 (Bundesgesetzbl. 1959 II S. 129) anzuerkennen ist.
- Begründet ein Anspruch wegen Entschädigung für die Bergung eines in der
- Luftfahrzeugs erforderlicher Aufwendungen nach den Gesetzen des Staates, in dem diese Maßnahmen
- , so gelten die Vorschriften der §§ 76, 77, sofern der Vorrang des Rechtes nach Artikel IV