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Rechtsanwalt Christoph Lang
BLUM LANG Rechtsanwälte
- Bietet
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- Terminsvertretung, Ergänzende Beratung in folgenden Rechtsgebieten: Familienrecht, Erbrecht, Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht, Strafrecht.
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- Mitglied im Deutschen Abwaltsverein Mitglied der Arbeitgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im
- DAV Mitgleid der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
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LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 1012/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.05.2009
- Inhalt
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- rangniedrigere Recht aufgehoben worden ist oder im Widerspruch zum neuen Recht steht, stünden einer
- ) zugelassen. Er erbrachte im Jahr 2000 in allen Bereichen der vertragszahnärztlichen Versorgung - mit
- hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der angefochtene Degressionsbescheid ist rechtmäßig und verletzt
- Umständen nur mit den niedriger vergüteten Leistungen in die Degression kommt. Letztlich entscheidend ist
- dem Recht zum Zeitpunkt seines In-Kraft- Tretens übereinstimmte, höherrangigem Recht zu keinem
LG Detmold - 3 T 136/08
Landgericht Detmold vom 06.10.2008
- Inhalt
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- S. 2, Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 1609 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BGB). Dem Kind seiner Ehefrau ist der
- – wie hier - mit Personen in einem Haushalt zusammen, die im Verhältnis zum betreibenden Gläubiger
- teilweise Erfolg. 3 Zu Recht hat das Amtsgericht auf den Antrag der Gläubigerin vom 12.02.2008
- , gestützt auf § 850 g S. 1 ZPO in Verbindung mit § 850 d Abs. 1 und 2 ZPO in der seit dem 01.01.2008
- Alleinstehenden, § 28 SGB XII 4in Verbindung mit § 1 Regelsatzverordnung NW in 5der Fassung vom 10.06.2008
LAG Rheinland-Pfalz - 12 Ta 98/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.06.2005
- Inhalt
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- Frage ist gerade eine Frage des materiellen Rechts im zugrunde liegenden Rechtsstreit. Diese Beurteilung
- erfolgt ist, schon in zweiter Instanz abgeschlossen, auch wenn es im Hinblick auf die eingelegte
- Kündigungen vom 17.06. und 20.10.2004 aufgelöst worden ist. Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom
- - ausgesetzt. In dem Beschluss hat es im Wesentlichen ausgeführt, die Klägerin habe dadurch, dass
- Kündigungsschutzverfahren im Besonderen in § 61 a Abs. 1 ArbGG zum Ausdruck komme, der vorliegende
BSG - 2 U 6/07
Bundessozialgericht vom 26.07.2001
- Inhalt
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- aufgegeben, so dass sich die Anhörungspflicht nach geltendem Recht im Kern auf die Gewährleistung
- Anfechtungsklage nicht zum Erfolg. Da der umstrittene Bescheid in Rechte der Klägerin, nämlich den bindend
- eines dem Anspruch auf rechtliches Gehör im Gerichtsverfahren vergleichbaren Rechts reduziert, über die
- im Gesetz keine Stütze und sei mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar. Die
- angefochtenen Urteil an. Entscheidungsgründe 10Die Revision ist im Sinne der Aufhebung des
BGH: zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug und Verschulden des Mieters
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 13.01.2013
- Inhalt
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- F. . In § 4 Nr. 1 des Mietvertrags ist bestimmt, dass die Miete mit den Nebenkosten monatlich im
- Beklagten stand – wie in der Revisionsinstanz zwischen den Parteien nicht mehr im Streit ist – wegen der
- Verzicht auf die Geltendmachung seiner Rechte zu bewegen. Da im Streitfall die Ursache der Schimmelbildung
- tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm in Anspruch genommenen Minderungsrechts nicht bestehen (im Anschluss
- Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 11. Juli 2012 für Recht erkannt: Auf die
§ 97 ALG
Zuschlag bei Zugangsrenten
- Inhalt
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- begonnen hat. Im Fall von Absatz 1 Satz 5 ist der Abschmelzungsfaktor des Jahres maßgebend, in
- 1994 geltenden Recht unter Berücksichtigung des Absatzes 2 und nachfolgender Rentenanpassungen
- Rente nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht wird nicht ermittelt, wenn 1.ein Anspruch auf
- am 31. Dezember 1994 geltenden Recht ermittelt, soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.(2
- Ermittlung einer Rente nach dem am 31. Dezember 1994 geltenden Recht als unverheiratet.(3) Der
LG Trier - 1 S 104/03
Landgericht Trier vom 28.10.2003
- Inhalt
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- , andererseits aber haftet, wenn es in derselben Situation mit einem direkt rechts neben dem Bürgersteig auf
- Bürgersteig zu fahren. II. Die zulässige Berufung des Klägers ist im Hinblick auf die gegen den Beklagten
- . § 543 II Nr. 1 ZPO hat. Die neue Fassung des § 828 Abs. 2 BGB ist erst seit dem 01.08.2002 in Kraft
- Bürgerliches Recht LG Trier 28.10.2003 1 S 104/03 Zum Haftungsausschluss nach § 828 Abs. 2 BGB 1 S
- ausgewiesen. Der Beklagte zu 1) war im Umgang mit einem Kickboard geübt. Bei dem Wettrennen stürzte er jedoch
Anlage PackmAusbV
(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin
- Inhalt
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- Kommunikation durchführend)IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzene)Gespräche mit
- Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
- und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Entwickeln
- und in Produktionsdaten umsetzen, dabei Kundenvorgaben und produktspezifische Besonderheiten sowie
- computerunterstützt mit Standardsoftware erstellend)Handmuster manuell und maschinell herstellen sowie
Art 125b GG
- Inhalt
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- (1) Recht, das auf Grund des Artikels 75 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung
- diesem Recht abweichende Regelungen treffen, auf den Gebieten des Artikels 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 5
- erlassen worden ist und das auch nach diesem Zeitpunkt als Bundesrecht erlassen werden könnte, gilt
- insoweit bestehen. Auf den in Artikel 72 Abs. 3 Satz 1 genannten Gebieten können die Länder von
- ändigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Fällen der Nummern 2 und 5 spätestens ab dem 1
Private Fotos zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verboten
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 22.05.2015
- Inhalt
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- das Recht am eigenen Bild, liege schon dann vor, wenn (wie in diesem Fall) ohne Genehmigung...
- Das Landgericht (LG) in Bonn hat mit seinem Urteil vom 07.01.2015 unter dem Az. 5 S 47/14
- verzichtet und führt aus, das Amtsgericht habe den Beklagten zu Recht zur Unterlassung verurteilt, den
- entschieden, dass das Fotografieren von Menschen mit Hunden, die widerrechtlich abgeleint waren, nicht
- gestattet ist.Damit scheiterte der Beklagte mit seiner Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz
LSG Berlin-Brandenburg - L 8 AL 165/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.05.2004
- Inhalt
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- Sperrzeitzeitraum. Die Beklagte hat mit den angegriffenen Bescheiden auch zu Recht die Erstattung der
- . Es ist nicht ersichtlich, inwieweit dies nicht auch im Rahmen einer Montagetätigkeit in Hotels
- vorliegen, es ist also nicht erforderlich, dass ihn der Arbeitslose gekannt hat. Es reicht, wenn er ihm
- (im Folgenden I. K. H.), Arbeitsort B./bundesweit. Das Schreiben war mit der Rechtsfolgenbelehrung
- . Februar/29. März 1999, nach dem der Kläger in der Lage ist, vollschichtig, überwiegend mittelschwere
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Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 17.04.2014
- Inhalt
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BGH - VI ZR 217/11
Bundesgerichtshof vom 04.12.2012
- Inhalt
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- . August 2007 - 3 StR 301/07, NStZ 2008, 116, 117). Die Revisionserwiderung weist im Übrigen zu Recht
- die Richterin von Pentz für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des
- Erhebung der Klage im September 2008 gehemmt worden (§ 199 Abs. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). II. 5Die
- hat dies allerdings zu Recht nicht als erforderlich angesehen, nachdem der Gerichtssachverständige
- Missbrauchsgeschehens mit der Folge des Erinnerungsverlusts bis 2005 keine Kenntnis im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB aF und
BPatG - 33 W (pat) 25/01
Bundespatentgericht vom 16.04.2002
- Inhalt
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- auszusetzen. Hierzu trägt die Anmelderin in der mündlichen Verhandlung im wesentlichen vor, sie wolle in
- Farbzusammenstellung (grün/grau) als Marke in einer "sonstigen Markenform" beantragt worden ist und die
- Eintragbarkeit gemäß § 156 Abs 3 MarkenG nach dem Markengesetz zu beurteilen ist, nachdem sich die Anmelderin mit
- des Vorranges des Gemeinschaftsrechts vor nationalem Recht zu verwirklichen und die einheitliche
- Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht, NJW 2000, 1817 ff, 1819 f; Iglesias, Der EuGH und die Gerichte der