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FG Hamburg - 1 Bs 231/13
Finanzgericht Hamburg vom 30.07.2013
- Inhalt
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- sich die Antragsgegnerin mit ihrer Beschwerde. 7 II. 8 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin ist
- gewährt Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht, anstelle von Sonderschulen allgemeine
- werden, für die der Schulträger zuständig ist. In diesem Zusammenhang ist auch zusammen mit den
- der in § 12 HmbSG und § 15 AO-SF geregelten Ziele und Maßgaben im Interesse sowohl der Schüler mit als
- des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13. Dezember 2006
OLG Dresden - WVerg 0001/00
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Kostenentscheidung beruht auf §§ 120 Abs. 2, 73 GWB in Verbindung mit § 92 Abs. 1 ZPO. Das Vergabeverfahren ist
- Vergabeverfahren werden die Rechte eines Bieters verletzt, wenn er in seiner reellen Chance, den Zuschlag zu
- überschritten ist. Die Vergabestelle ist als juristische Person des öffentlichen Rechts öffentlicher
- Bieter aus dem ostsächsischen Raum äußerten in bis zum vorgenannten Zeitpunkt mit der Firma geführten
- Vergabeverfahren nicht eingehalten worden seien, auf deren Einhaltung die seinerzeitige Antragstellerin ein Recht
MRKProt4G
Gesetz zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und
Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im
ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
BGH - II ZR 129/04
Bundesgerichtshof vom 24.10.2005
- Inhalt
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- am 13. Juni 2000 in das Handelsregister eingetragen wurde, Ende Mai 2000 begonnene Bauwerk ist mit
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 129/04 Verkündet am: 24. Oktober 2005 Vondrasek
- LG Landau in der Pfalz Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung
- , Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Strohn und Caliebe für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten zu 1
- trennender Vermögensträger entstanden ist. Dieses gerade in der Insolvenz der Gesellschaft wirksam
BGH - V ZR 207/04
Bundesgerichtshof vom 17.06.2005
- Inhalt
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- dinglicher Rechte oder eine Übereignung eingelassen. a) Wie der Senat bereits entschieden hat, läßt sich in
- werden kann, wenn ein freiwilliger Landtausch gescheitert ist (BVerwGE 105, 128, 136), reicht es dazu
- . Schmidt- Räntsch für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 10. Zivilsenats des
- . II. Diese Erwägungen halten einer revisionsrechtlichen Prüfung nur teilweise stand. Der Anspruch ist
- nicht verjährt. 1. Das Berufungsgericht nimmt zu Recht an, daß der Kläger nach Art. 233 § 2a Abs. 1
OLG Celle - 14 U 71/06
Oberlandesgericht Celle vom 16.09.2009
- Inhalt
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- Unfallwagens gestoßen ist, im Bereich der Rücksitzbank rund 40 cm tief in die Fahrgastzelle eingedrungen
- Gebühren nach altem Recht, sodass sie gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO in voller Höhe auf die Gebühren des
- hier gegeben, da unstreitig ist, dass der Straßenbaum, gegen den die rechte Fahrzeugseite des
- Rückbank mit maximal drei Insassen voraussetzt) - ganz rechts gesessen hätte (etwa weil der dort sitzende
- belegten, dass sich ein angeschnallt hinten rechts sitzender Insasse mit seiner gesamten rechten
§ 2312 BGB
Wert eines Landguts
- Inhalt
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- ;bernehmen, so ist, wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird, der Ertragswert auch für die Berechnung
- Erben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu dem Ertragswert zu ü
- in § 2303 bezeichneten pflichtteilsberechtigten Personen gehört.
- (1) Hat der Erblasser angeordnet oder ist nach § 2049 anzunehmen, dass einer von mehreren
- ist dieser maßgebend, wenn er den Ertragswert erreicht und den Schätzungswert nicht ü
§ 8 MntDAIVAPrV
Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- Inhalt
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- ürgerliches Recht,4.Recht des öffentlichen Dienstes, insbesondere a)allgemeines Beamtenrecht
- Lehrpläne, in denen die Lerninhalte der Fachgebiete, die Stundenzahl und die Art der zu
§ 1 SGB 1
Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
- Inhalt
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- (1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer
- Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. (2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu
- beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen
§ 50 SchRG
- Inhalt
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- auch durch Hinterlegung oder Aufrechnung. Das gleiche Recht steht dem Besitzer des Schiffs oder der in
- , durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an dem Schiff oder an den Gegenständen zu verlieren
- (1) Verlangt der Gläubiger Befriedigung aus dem Schiff, so ist jeder, der Gefahr läuft
Kanzleislogan? Warum nicht!
Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler vom 30.01.2014
- Inhalt
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- Kanzleikette juraXX. Im Beitrag wird von Plattitüden wie „Ihr gutes Recht“ oder auch „Alles, was
- Recht ist“ abgeraten; sie versprächen keinen klaren Nutzwert und könnten keine Alleinstellung gegen die
- Bislang gehen Kanzleien mit einem eigenen Slogan zurückhaltend um. Für die „Haufe“-Online-Redaktion
- gibt es dafür eigentlich keinen Grund, denn: „Der Slogan ist gewissermaßen die Veredelung des
OLG Brandenburg - 12 U 103/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 14.05.2008
- Inhalt
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- Recht der Widerbeklagten auf Schadensersatz in Anspruch. Der Beklagte zu 1. nahm im Jahre 1993 die
- . Zwar ist sie in Teilen recht knapp gehalten, soweit der Kläger die Auffassung des Landgerichts
- Auftragsverhältnis zustande gekommen ist, indem die Widerbeklagte im Auftrag des Beklagten zu 1. sich in den
- , dass in der Bitte des Beklagten zu 2. in dem im Juni 1993 mit der Widerbeklagten geführten Gespräch
- wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Obliegenheitsverletzung im Zusammenhang mit der Prüfung in
§ 26e AktGEG
Übergangsregelung zum Gesetz zur Anpassung von
Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- Inhalt
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- im Sinne des Satzes 1 ist das bisher geltende Recht mit der Maßgabe anwendbar, dass die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.
- § 327 Abs. 4 des Aktiengesetzes in der ab dem 15. Dezember 2004 geltenden Fassung ist auf vor
- Eingliederung in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs nach diesem Datum bekannt gemacht
- worden ist und 2.die Verbindlichkeiten nicht später als vier Jahre nach dem Tag, an dem die
- Eintragung des Endes der Eingliederung in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs
§ 26e AktGEG
Übergangsregelung zum Gesetz zur Anpassung von
Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
- Inhalt
-
- im Sinne des Satzes 1 ist das bisher geltende Recht mit der Maßgabe anwendbar, dass die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.
- § 327 Abs. 4 des Aktiengesetzes in der ab dem 15. Dezember 2004 geltenden Fassung ist auf vor
- Eingliederung in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs nach diesem Datum bekannt gemacht
- worden ist und 2.die Verbindlichkeiten nicht später als vier Jahre nach dem Tag, an dem die
- Eintragung des Endes der Eingliederung in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs
§ 1 VStG 1974
Unbeschränkte Steuerpflicht
- Inhalt
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- Rechts; f)Kreditanstalten des öffentlichen Rechts; g)Gewerbebetriebe im Sinne des
- juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür
- sich auf das Gesamtvermögen.(4) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der
- privaten Rechts; e)nichtrechtsfähige Vereine, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten
- Gewerbesteuergesetzes von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht bereits unter den