Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler

recht.flott. UG (haftungsbeschränkt)
22765, Hamburg
Rechtsgebiete
Recht der freien Berufe
30.01.2014

Kanzleislogan? Warum nicht!

Bislang gehen Kanzleien mit einem eigenen Slogan zurückhaltend um. Für die „Haufe“-Online-Redaktion gibt es dafür eigentlich keinen Grund, denn: „Der Slogan ist gewissermaßen die Veredelung des Kanzleinamens und der dahinter stehenden Marketingphilosophie“.

(Gelungene) Beispiele gebe es nur wenige – wie z.B. CMS Hasche Sigle und dem „360 Grad denken“ oder „Anwalt geht auch anders“ der ehemaligen Kanzleikette juraXX. Im Beitrag wird von Plattitüden wie „Ihr gutes Recht“ oder auch „Alles, was Recht ist“ abgeraten; sie versprächen keinen klaren Nutzwert und könnten keine Alleinstellung gegen die Konkurrenz aufbauen; auch Anglizismen würden sich für den deutschen Rechtsmarkt nicht gut eignen. Man sollte aber warten, bis der kreative Funke überspringt - Ein guter Slogan braucht mitunter Zeit.

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