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Datenschutz-Listenprivileg: Ende der Übergangsfrist
Dr. Sebastian Kraska vom 06.11.2012
- Inhalt
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- mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie gemäß § 28 Abs. 3 a S. 2 BDSG in
- Betroffenen in die Lage versetzt, seine Rechte wirksam geltend machen zu können. Bedauerlich
- , sofern eine andere Form ausnahmsweise angemessen ist. Im Falle einer nicht schriftlich erteilten
- mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. „Schriftliche Bestätigung“ im Sinne § 28 Abs. 3 a BDSG
- ist (BT-Drs 16/2011, S. 38). Plath/Frey (Direktmarketing nach der BDSG-Novelle: Grenzen erkennen
Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Ergebnisse der 84. Konferenz (EU-Reform, Sicherheitsbehörden, Meldedaten, IPv6, Mandantentrennung)
Dr. Sebastian Kraska vom 09.11.2012
- Inhalt
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- Verfahren bei der Benutzung einer gemeinsamen IT-Infrastruktur) Hintergrund: Die Konferenz der
- , datenschutzrelevanten Fragen aus Technik, Wirtschaft und Recht nehmen. Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska
- @iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter
- Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben sich im Rahmen der 84. Konferenz am 7./8
- . November 2012 in Frankfurt (Oder) getroffen und unter dem Motto “Datenschutz der Zukunft jetzt gestalten
Datenschutz & Insolvenzrecht – Vortrag auf Essener Insolvenzforum am 13.11.2012
Dr. Sebastian Kraska vom 27.10.2012
- Inhalt
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- einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.
- abzustimmen. Die Pausen bieten vielfältige Anregungen zum Erfahrungsaustausch mit den Teilnehmern und
- -Kontaktformular E-Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich
Datenschutzerklärung - Empfehlungen der CNIL an Google (und alle anderen Unternehmen)
Rechtsexperte Dr. Andreas Splittgerber vom 21.10.2012
- Inhalt
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- ist, kann er auch sein Verhalten entsprechend ausrichten oder seine Rechte geltend machen. Dass
- Transparenz ist ein wichtiger Eckpfeiler des Datenschutzrechts. Nur wenn der Betroffene informiert
- Transparenz von verantwortlichen Stellen ernst zu nehmen ist, hat die jüngste Entscheidung der
- französischen Datenschutzaufsicht CNIL gezeigt, die im Auftrag der EU Art. 29. Arbeitsgruppe die im Frühjahr
- jedes Unternehmen in seinen Datenschutzhinweisen berücksichtigen sollte: Unternehmen sollten keine
Die Datenwoche im Datenschutz (KW41 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 14.10.2012
- Inhalt
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- ). Sonntag, 7. Oktober 2012 Kontrollverlust im Datendschungel. In Dateien überall im Land wie im
- meinem Namen, und Auskunfteien haben das Recht, ohne mein Wissen interessierte Firmen darüber zu
- Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter
- , (…) Online-Händler vergessen keinen meiner eingetippten Kaufwünsche. Adresshändler verdienen Geld mit
- unterrichten, wie es um mein Zahlungsvermögen bestellt ist, berichtet der tagesspiegel.de… *** Montag
Die Datenwoche im Datenschutz (KW40 2012)
Dr. Sebastian Kraska vom 07.10.2012
- Inhalt
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- dem Nutzer auf den ersten Blick auffällt, ist der neue Eintrag „Datenschutz“ in den
- benötigen. Eine kriminelle Energie ist in den meisten Fällen gar nicht vonnöten, um Datenpannen
- Kommunikationskonzerne gegen den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auf
- -Mail: email@iitr.de Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz Tragen Sie sich einfach in
- gegen eine Änderung des Children’s Online Privacy Protection Act, das den Datenschutz für Kinder im
Dr. Sebastian Kraska
IT-Recht
VG Münster - 2 L 706/05
Verwaltungsgericht Münster vom 02.09.2005
- Inhalt
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- streitige Beseitigungsanordnung des Antragsgegners zu Recht ergangen ist. Nach § 61 Abs. 1 BauO NRW haben
- eines Widerspruches eintretenden Suspensiveffekt (§ 80 Abs. 1 VwGO) mit dem Schutz nachbarlicher Rechte
- müsste - Rechte der Nachbarn, weil diese im Grenzbereich nur solche Störungen und Beeinträchtigungen
- Verwaltungsakt berücksichtigt und tragfähig begründet, warum er im vorliegenden Fall den mit der Erhebung
- eine materielle Legalität des Garagenbauwerks anzunehmen ist, kann im vorliegenden Rechtsstreit auf
OLG Karlsruhe - 1 Ws 45/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 09.09.2003
- Inhalt
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- oder gar zu vereiteln. Ausreichend ist deshalb - wie die Strafvollstreckungskammer zu Recht in ihrer
- materiellen Rechts geltend macht. II. 4 Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist
- zulässig, da es geboten ist, die Nachprüfung des Beschlusses zur Fortbildung des Rechts und zur einer
- gerichtliche Entscheidung, mit welchem er beanstandete, dass ihm im Zeitraum vom 14.11.2002 bis 20.11.2002
- Haftraumes ein nicht ohne weiteres widerrufbares Recht (vgl. hierzu BVerfG StV 1994, 432 f.; Senat
BGH - I ZR 14/03
Bundesgerichtshof vom 06.10.2005
- Inhalt
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- hat keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass Schadensersatzansprüche der
- Annahme, durch die im nationalen Recht geregelte Streitverkündung (§ 72 ZPO) werde der Lauf der
- Berufungsgericht hat mit Recht darauf hingewiesen, dass sich die zweijährige Ausschlussfrist nach Art
- Streitverkündung auf nationalem Recht beruht und in ande- ren Ratifikationsstaaten des Warschauer Abkommens
- , ZPO, 25. Aufl., § 72 Rdn. 1). 22dd) Mit Recht hat das Berufungsgericht auch darauf abgestellt
IRIS2016 - Internationales Rechtsinformatik Symposion 2016 - Call for Papers
Rechtsanwalt hans lecker vom 19.08.2015
- Inhalt
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- wesentliches Ziel des IRIS2016 ist es, die Wechselwirkungen der Netzwerke im Recht aufzuzeigen und
- – Zeitschrift für IT und Recht veröffentlicht.*******The next – the 19th – IRIS will take place
- Fritjof Haft als Autorität des Rechts). Derzeit ist es ein System mit Menschen; zunehmend spielen
- aber auch Maschinen eine Rolle (z.B. FinanzOnline). Typisch für das Recht ist aber auch, dass daneben
- verfügbar sein. Weiters werden die Beiträge dieser Tagung in der Online-Fachzeitschrift Jusletter IT
VG Cottbus - 1 K 1277/07
Verwaltungsgericht Cottbus vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Rechts BFH, Urteil vom 24. März 1999 I R 124/97, BStBl II 1999, 499) spricht im Streitfall insbesondere
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). 18 Der Beklagte ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger für die Steuerjahre
- -katholische Kirche geltenden innerkirchlichen Recht im Jahre 1983 überhaupt möglich war. Hieran
- . Februar 1978 (– II B 17/77 – zit. nach Juris) in einem vergleichbaren Fall angestellt hat. Es führt dort
- Kirchenaustrittsrechts in Festschrift für H. Nottarp 1961 S. 202). Nach kanonischem Recht (cic 87) kommt der
IEEE WETICE 2011 – CALL FOR PAPERS
Rechtsanwalt hans lecker vom 22.01.2011
- Inhalt
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- ://www.sel.uniroma2.it/CoMetS11
- &S) is increasingly becoming a central activity in the design of new systems and in the
- analysis of existing systems because it enables designers and researchers to investigate
- and tools for such investigations and therefore it can be used to improve the quality of
- , which is single spaced, two columns, 10 pt Times/Roman font. All submissions should be
CLIMA XII – special session
Rechtsanwalt hans lecker vom 16.01.2011
- Inhalt
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- system, if intended to operate in or model a realistic environment has to take into account to norms
- , formatting and submission instructions is available at http://centria.di.fct.unl.pt/events
- van der Torre, Univ. of Luxembourg, Luxembourg In case of questions, please do not hesitate to contact us at clima2011@easychair.org .
- 12th International Workshop on Computational Logic in Multi-Agent Systems http
- ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Proceedings: LNCS/LNAI volume (available at the workshop). JLC Special Issue: Selected extended
CLIMA XII – special session
Rechtsanwalt hans lecker vom 16.01.2011
- Inhalt
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- , University of Bergen, Norway In case of questions, please do not hesitate to contact us at
- International Workshop on Computational Logic in Multi-Agent Systems http
- : LNCS/LNAI volume (available at the workshop). JLC Special Issue: Selected extended papers will be
- published in a Special Issue of the Journal of Logic and Computation
- underpinnings of multi-agent systems. On one hand, formal logic is a foundation for knowledge