
Rechtsanwalt Mathias Klose
Kreis Minden–Lübbecke verfügt über ein "schlüssiges Konzept" zur Bestimmung von Vergleichsmieten im SGB II
Das Konzept des Kreises Minden–Lübbecke zur Bestimmung von Vergleichsmieten entspricht den Vorgaben des Bundessozialgeri