
Rechtsanwalt Marcus Dury
Facebook-Abmahnungen: LG-Regensburg: Massenabmahnungen wegen unzureichendem Facebook-Impressum sind nicht rechtsmissbräuchlich.
Im Jahr 2012 haben die ersten Abmahnwellen wegen angeblichen Verstößen gegen § 5 des Telemediengesetzes für Aufsehen ges