
Sönke Nippel
Zugang eines Verwaltungsaktes, § 37 SGB X – Behauptung des Nichtzugangs eines mittels einfachen Briefs übersandten Verwaltungsaktes
Die Bekanntgabe ist die Mitteilung des Verwaltungsaktes an den Adressaten bzw. Betroffenen: Der Verwaltungsakt ist gemäß