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OLG Frankfurt - 3 U 200/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.05.2009
- Inhalt
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- , Kostengesetze, 37.Auflage, ZPO, § 3, Rn.127 m.w.N.). Zutreffend hat deswegen das Arbeitsgericht Offenbach neben
- einer Rechtsschutzversicherung für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit einer
- Zusammenhang mit der Kündigungserklärung (Rechnung Nr. 343) verkannt, dass in dem Angebot auf
- Arbeitgebers. Bei Berechnung der Kosten im Zusammenhang mit der Schadensersatzforderung des Arbeitgebers
- Berufungsverfahren zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung (§ 513 ZPO). 15 Die Berufung
KG Berlin - 12 U 199/06
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Fahrzeug Leitsatz Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichem Zusammenhang mit einem Ein
- örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- und Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am
- Quelle: Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat Normen: § 14 Abs 1 StVO, § 286 ZPO Entscheidungsdatum
- Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur
- Folgendes hingewiesen: 2Nach § 513 Absatz 1 ZPO kann die Berufung nur darauf gestützt werden, dass die
OLG Celle - 4 U 85/03
Oberlandesgericht Celle vom 01.08.2003
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: BGB (a. F.) § 123, BGB (a. F.) § 463, ZPO § 522 Abs. 2 Leitsatz: 1. Eine
- Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO setzt nicht zwingend voraus, dass dem
- Übrigen ohne Einschränkungen antragsgemäß erteilte Baugenehmigung für ein Wohnhaus aber mit einer Auflage
- wären. Volltext: 4 U 85/03 2 O 647/02 LG Hildesheim Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO In dem
- . Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Hildesheim wird einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO
OLG Saarbrücken - 9 WF 65/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 22.08.2005
- Inhalt
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- HausratsVO, Rz. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Auflage, § 620, Rz. 23; Zöller-Philippi, ZPO, 25
- Räumungsverpflichtung bei Zuweisung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens ist nach § 885 Abs. 1 ZPO
- Antrag des Gläubigers vom 31. März 2005 auf Festsetzung von Zwangsmaßnahmen nach § 888 ZPO
- Verlassen und zur Herausgabe der Ehewohnung nach § 888 ZPO ein Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses
- angefochtenen Beschlusses und Zurückweisung des Antrags des Gläubigers nach § 888 ZPO auf Festsetzung
OLG Köln - 17 W 289/05
Oberlandesgericht Köln vom 20.12.2005
- Inhalt
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- , ZPO, 25. Auflage, § 91 Rdn. 13 "Parteiwechsel"; Zöller/Greger, § 263 Rdn. 32, jeweils m.w.N.). Wenn
- gegeben sind und kein innerer Zusammenhang besteht (Senat, Beschluss vom 26.11.1991, a.a.O.). Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO. 14
- Kostenbeschluss zu Gunsten der E Q Wohnen GmbH gemäß § 269 Abs. 3 ZPO. In der Hauptsache erging später
- Abs. 3 S. 1 ZPO in Verbindung mit § 11 Abs. 1 RpflG statthaft und begegnet auch ansonsten keinen
- , 16. Auflage, § 15 Rdn. 102, ist unbehelflich, weil sie den zur Entscheidung anstehenden Sachverhalt
LSG Rheinland-Pfalz - L 1 SF 21/09
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.10.2009
- Inhalt
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- .; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 43 Rn. 7). Darüber hinaus muss sich der Beteiligte
- zeitlichen Zusammenhang mit diesem Geschehen ergibt; dies setzt einen noch in der Verhandlung
- nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) u. a. die §§ 41 bis 44 Zivilprozessordnung (ZPO
- ) entsprechend. Nach § 43 ZPO verliert ein Beteiligter das Recht, einen Richter wegen der Besorgnis der
- machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (§ 43 ZPO). Die Klägerin hat ihr
LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 485/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.07.2006
- Inhalt
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- , 24. Auflage, § 940 ZPO, Rz. 6), Verfügungsanspruch. Der Antragsteller berücksichtigt nicht
- Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. IV. Gegen Urteile im Zusammenhang mit einer einstweiligen
- das Gericht der Hauptsache im Sinne von § 943 Abs. 1 ZPO, welches für den Erlass einer einstweiligen
- Arbeitsrecht, 6. Auflage, BUrlG 250, § 7 Rz. 55) ist der Arbeitnehmer unter den besonderen
- Voraussetzungen der §§ 935, 940 ZPO berechtigt, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
AG Ulm - 3 C 29/05
Amtsgericht Ulm vom 31.03.2005
- Inhalt
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- .). 23 Der Schaden muss allerdings im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Bestimmung des
- allgemeinen Verkehrsraums abgestellt wird (Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Auflage
- , Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 7 StVG, Rn-Nr. 10). 24 Unstreitig ging der Brand vom Beklagtenfahrzeug aus
- Zustellung des Mahnbescheids (§ 296 Abs. 3 ZPO) ab dem 20.11.2004. Einen weitergehenden Anspruch
- . 29 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit ergeht aus § 709 ZPO, die
OVG Rheinland-Pfalz - 7 A 11095/09.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.02.2010
- Inhalt
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- mit Urteil vom 19. Mai 2009 festgestellt, dass die Auflage Nr. 2 sowie zwei weitere Auflagen in dem
- Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage zum Einsatz von
- Durchführung der Versammlung. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist allein noch die Auflage Nr. 2. Darin
- Zusammenhang. Denn das Ziel der angemeldeten Versammlung sei der Protest gegen die angeblich
- Beklagten gegen dieses Urteil zugelassen, soweit darin festgestellt wird, dass die Auflage Nr. 2 in
KG Berlin - 12 U 41/05
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links
- zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang der Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs ereignet hat
- nach § 398 ZPO nicht gehindert, den vom Erstgericht nach Zeugenvernehmung festgestellten Sachverhalt
- § 398 ZPO erneut vernommen zu haben. Zwar darf das Berufungsgericht die Frage der Glaubwürdigkeit
- gleichen Maße als glaubwürdig beurteilt. Hierin folgt das Berufungsgericht dem Amtsgericht (§ 286 ZPO
OVG Berlin-Brandenburg - 10 M 13.09
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 02.02.2009
- Inhalt
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- , § 114 ZPO Entscheidungsdatum: 29.01.2010 Aktenzeichen: OVG 10 M 13.09 Dokumenttyp: Beschluss
- § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO gehabt habe, ist nicht zu beanstanden. 2Die Antragstellerin, der im
- Vorwegnahme der Hauptsache. Denn die „Vorläufigkeit“ betrifft in diesem Zusammenhang nicht den
- ; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage
- nachvollziehbar. 8Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, § 127 Abs. 4 ZPO. 9Dieser Beschluss
VG Gelsenkirchen - 16 K 668/02
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 22.06.2005
- Inhalt
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- im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen
- Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln
- dem Gesetzgeber bei der Einschätzung der Gefahrenprognose auch ein zeitlicher Spielraum zu, um die
- in zeitlicher Hinsicht Pflichten zur Selbstkontrolle auferlegt. Die danach zu bestimmende Frist muss
- führen (Auflage ff.), ist inhaltlich rechtmäßig. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1, 1. HS LHundG NRW kann die
LG Bonn - 1 O 517/02
Landgericht Bonn vom 28.05.2003
- Inhalt
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- Zahlungen um Provisionen für von ihm erbrachte Unterstützungsleistungen allein im Zusammenhang mit dem
- der Beklagten in Zusammenhang standen und ihn zu Lasten der Beklagten hätten beeinflussen können
- "Schmiergeldzahlungen" gehandelt, die im Zusammenhang mit dessen Dienstausübung gestanden hätten. 30Das
- Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Anteilskaufvertrag gefordert und erhalten haben sollte, besteht
- Strafverfahrens nach § 149 ZPO bedurfte es nicht. Die sich in beiden Verfahren ergebenden
OLG Karlsruhe - UF 228/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 14.04.2005
- Inhalt
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- Rückstände (Zöller/Stöber, ZPO, 25. Auflage, Rdn. 3 zu § 850 b ZPO). Vor der Aufrechnung muss ein
- ; OLG Celle FamRZ 1978, 519; Münchner Kommentar/Wenzel, ZPO, Aktualisierungsband, 2. Auflage, Rdn. 9 zu § 543 ZPO).
- , FamRZ 2003, 177; Wendl/Dose, Unterhaltsrecht, 6. Auflage, § 1, Rdn. 507). Diese Orientierungsfrist
- , Unterhaltsrecht, 9. Auflage, Rdn. 934). Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel würde monatlich 60 EUR
- Antrag nach § 850 b Abs. 2 ZPO gestellt werden. h) 67 Der Unterhaltsanspruch ist entsprechend dem
KG Berlin - 12 U 21/04
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem
- örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Versuch der Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs, der Zeugin O-G
- Quelle: Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 06.12.2004 Normen: § 286 ZPO, § 7 Abs
- Berücksichtigung der Fahrtgeschwindigkeit (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Auflage, § 9 StVO Rdnr. 20 m. w
- des § 287 ZPO sieht das Gericht auf der Grundlage des vom Landgericht eingeholten Gutachtens des