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Anlage 7 FeV 2010
(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)Fahrerlaubnisprüfung
- Inhalt
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- )Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg,c)durch die Bauart bestimmte
- zu täuschen oder macht das Verhalten des Fahrlehrers die Beurteilung des Bewerbers bei der
- geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.2.1.4.2Bei der
- an eine Rampe zum Be- oder Entladen.Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: zwei
- )Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen.Summe der zu fahrenden
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1789/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2007
- Inhalt
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- des Bewerbers zur Kenntnis zu nehmen, hat er genügt; wie er diese in Bezug auf den konkret zu
- 2001 zu verpflichten, den Kläger auf die im Justizministerialblatt für das Land Nordrhein- Westfalen Nr
- Stellenbesetzung verantwortliche Dienstvorgesetzte darüber zu entscheiden habe, welchen Bewerber er für
- , Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umständen er - im Verhältnis zueinander - bei seinen
- . 255. 50Hierdurch verschiebt sich zugleich der Beurteilungsmaßstab im Verhältnis zu den (noch) nicht
OVG Berlin-Brandenburg - 4 B 12.07
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- und den Möglichkeiten der Bewerber, diese Voraussetzungen bis zum Erreichen der Altersgrenze zu
- in fortgeschrittenem Alter in das Beamtenverhältnis eintreten zu können. Bewerber für die Laufbahn
- Schutzpolizei steht damit in einem angemessenen Verhältnis zu den geforderten Vorbildungsvoraussetzungen
- lebensälterer Bewerber nicht erfüllt haben, rechtswidrig. Daraus könnte der Kläger nichts zu seinen
- Bewerbers, auch noch nach Überschreiten der Höchstaltersgrenze eingestellt zu werden, einen Vorrang der
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 184/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2007
- Inhalt
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- abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu
- , 2425das angefochtene Urteil zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides des
- , hilfsweise das beklagte Land zu verpflichten, 26über ihren Antrag auf Übernahme in das
- zum Schuljahr 2002/2003 erklärte die Klägerin sich auch zu einem Einsatz in der Sekundarstufe I bereit
- zur Regelaltersgrenze, der Vollendung des 65. Lebensjahrs, in Ansatz zu bringen. Die mögliche
VG Düsseldorf - 2 L 3061/03
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 23.09.2003
- Inhalt
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- und zu vergleichen (Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 7 Abs. 1, 25 Abs. 6 Satz 1 LBG). Ist ein Bewerber besser
- Qualifikation beider Bewerber auszugehen, erweist sich die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen als
- .) führt das OVG NRW zum Verhältnis der Hilfskriterien Schwerbehinderung und Beförderungsdienstalter u.a
- BBesO) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der
- § 920 Abs. 2 ZPO das Bestehen eines zu sichernden Rechts (Anordnungsanspruch) und die besondere
BVerfG - 1 BvR 2530/04
Bundesverfassungsgericht vom 23.05.2006
- Inhalt
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- der geeigneten Bewerber zu berücksichtigen sind, besteht für diese im Rahmen der Bestellung zum
- Insolvenzgläubigern im Vorfeld der ersten Gläubigerversammlung als der am besten geeignete Bewerber zu
- (vgl. BVerfGK 4, 1 ). Eine Liste ist daher so zu führen, dass in sie jeder Bewerber aufgenommen wird
- wegen notwendig sei, übergangenen Bewerbern Rechtsschutz zu gewähren, sei darauf Rücksicht zu nehmen
- ehesten geeigneten Bewerbers erhebliche Zeit beanspruchen. Damit wären Verzögerungen zu befürchten, die
BAG - 8 AZR 536/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Entschädigung in Höhe von 6.750,00 Euro zu zahlen. Das beklagte Land wies die Forderung mit Schreiben vom 19
- bei etwa 2.700,00 Euro brutto monatlich liege. 7 Der Kläger hat beantragt, das beklagte Land zu
- über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Juli 2007 zu zahlen. 8Das beklagte Land hat
- enger Kontakt zu den Mädchen. Das beklagte Land trägt weiter vor, es sei insbesondere mit Rücksicht
- nicht zu erkennen. 28c) Das beklagte Land hat gegenüber dem Kläger nicht gegen das
VG Köln - 19 L 2728/04
Verwaltungsgericht Köln vom 27.01.2005
- Inhalt
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- verkennt die Bedeutung der Hauptmerkmale im Verhältnis zum Gesamturteil 19vgl. Nr. 9.1 BRL Pol (Das
- , 12dem Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen, die dem Landrat des Rhein-Sieg
- Besoldungsgruppe A 10 BBesO dem Beigeladenen zu übertragen, bis über den Widerspruch des Antragstellers
- gegen die zu seinen Lasten ergangene Auswahlentscheidung er- neut unter Beachtung der Rechtsauffassung
- Beförde- rungsplanstelle nach Besoldungsgruppe A 10 BBesO (Erste Säule) dem Beigelade- nen zu
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 B 2711/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.04.2005
- Inhalt
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- den Beigeladenen zu übertragen, weil dieser bei gleicher Qualifikation der Bewerber ein um vierzehn
- sei nicht erkennbar, wie die Leistungen in der Revision im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen
- und zu vergleichen (Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 Abs. 1 LBG NRW). Sofern ein Bewerber besser qualifiziert
- Revision im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen bewertet werden. Nicht zu beanstanden ist auch
- dessen drängte es sich nicht auf, die Feststellungen zu dieser Tätigkeit zum Anlass für eine inhaltliche
HessVGH - PV TK 1935/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.08.1988
- Inhalt
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- Bewerber bereits am 18. 2. 1988 zum 31. 3. 19B8 kündigen müsse, um am 1. 4. 1988 seine Tätigkeit
- sind die Ausführungen zur Arbeitslosigkeit fehlerhaft; sie stehen gerade zu der zitierten
- 29. 3. 1988 bat der Beteiligte wiederum um Zustimmung zur Einstellung des Bewerbers K., nachdem zwei
- des Bewerbers K. zum 1. 4. 1988 gemäß § 69 Abs. 5 BPersVG vorgenommen worden sei. Er hat ferner
- personalvertretungsrechtlichen Verfahrens zu unterlassen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 2Mit Formularblatt
OVG Nordrhein-Westfalen - 6 A 942/05
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2007
- Inhalt
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- beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages
- Probe zu übernehmen. Das beklagte Land hat beantragt, 12die Klage abzuweisen. 13Es hat sein Vorbringen
- zur Regelaltersgrenze, der Vollendung des 65. Lebensjahrs in Ansatz zu bringen. Die mögliche
- beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung L1. vom 9. Dezember 2002 in der Fassung
- des Widerspruchsbescheides vom 28. April 2003 zu verpflichten, sie in das Beamtenverhältnis auf
EuG - T-81/00
Gericht der Europäischen Union vom 14.05.2002
- Inhalt
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- bis zum 20. Januar 1998 zur Stellungnahme ein. 20. Die Klägerin reichte keine Stellungnahme zu dem
- vorausgewählten Bewerber zugrunde zu legen seien, was den Betrag von 1 040 000 PTE (208 x 5 000 PTE
- Kosten von 11 190 PTE je ausgewählten Bewerber (1 857 500 : 166) nicht in Frage gestellt habe. 53. Zu
- stattgefunden. Schließlich sei es notwendig gewesen, die Daten über die Bewerber zu sammeln und
- Tage zu je 25 000 PTE, wobei die Zahlen von 30 und 20 Tagen dem Verhältnis entsprächen, das die
VG Köln - 3 K 4856/09
Verwaltungsgericht Köln vom 07.07.2010
- Inhalt
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- Billigkeitsgesichtspunkten zu. Die Klägerin beantragt, 78das beklagte Land unter Aufhebung der Bescheide
- Neuregelung insbesondere in Bezug auf die Ausnahmebestimmungen zu beachten waren, nicht unangemessen lang
- vom 11. August 2009 und 18. August 2009 zu verpflichten, über ihren Antrag auf Übernahme in das
- Beamtenverhältnis auf Probe unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Der
- das Beamtenverhältnis auf Probe nicht zu. Ausnahmetatbestände, die ein Hinausschieben der
VG Düsseldorf - 2 K 6928/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 06.10.2009
- Inhalt
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- Dienstherr ein erhebliches dienstliches Interesse daran hat, Bewerber als Fachkräfte zu gewinnen oder
- ., wonach die für die Bearbeitung der Bewerbung aufzuwendende Zeit nicht zu Lasten des Bewerbers gehen
- persönlichen, etwa wirtschaftlichen Interesse des Bewerbers dient. Zugleich erfährt das zu fördernde
- erfolgten Verlängerung des Mangelfacherlasses bis zum Abschluss des Einstellungsverfahrens zu Beginn
- zu §§ 52 und 6 LVO n.F. keine Ausführungen zur Bedeutung der Höchstaltersgrenze für die
VG Sigmaringen - 1 K 865/07
Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 24.11.2008
- Inhalt
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- Bewerber bei der Vergabe einer Planstelle, die einem Finanzamt zugewiesen ist, auf solche Beamte zu
- nach A 13 zu denken sei. Ohne die Neuerung wäre der Kläger unmittelbar zur Beförderung
- nächstmöglichen Zeitpunkt zum Oberamtsrat (A 13) zu befördern sowie die Hinzuziehung eines
- nicht in dieser Besoldungsgruppe befänden. Um für eine Beförderung zum Oberamtsrat in Betracht zu
- -Planstelle zur Besetzung frei, hat ihre Vergabe nach dem Grundsatz der Bestenauslese zu erfolgen. Dies