Suche nach "treu und glauben unternehmen versicherung"
Ergebnisse 42
Seite 3 von 3
OLG Brandenburg - 12 U 254/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.12.2006
- Inhalt
-
- gegen den in § 242 BGB normierten Grundsatz von Treu und Glauben, wenn er sich darauf beruft, der
- objektiv Erforderliche unternehmen, um den Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie zu veranlassen und
- Schreiben der Versicherung vom 11.04. und 01.07.2005 belegen. Die Kündigung allein entbindet den
- 86 % und der Beklagte zu 14 % zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis im Termin vom
- zugelassen. Gründe 11. Die Berufungen sind zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und
LSG Hessen - L 8 Kr 1085/79
Hessisches Landessozialgericht vom 20.08.1980
- Inhalt
-
- ). Entsprechendes gilt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber sich von der
- ist Inhaber eines Unternehmens für Kanalreinigung und Grubenentleerung. Seit 16. Februar 1977 ist
- . Januar 1979 und 25. Januar 1979 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. Februar 1979
- wieder auszuzahlen und ab 1. Juli 1979 in Höhe von 1.785,58 DM und ab 1. August 1979 in Höhe von 3.571,16
- 18. Februar 1977 als einzigen Arbeitnehmer bei der Beklagten an. Mit Bescheid vom 7. April 1977 und
BSG - S 23 P 31/02
Bundessozialgericht vom 12.02.2004
- Inhalt
-
- Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Dieses war nach § 9 Abs 2 Nr 1 AGBG im Zweifel
- § 184 Abs 1 Satz 1 SGG geändert und damit die Pflicht zur Entrichtung einer Pauschgebühr auf Unternehmen
- 2003 rund 345.000 Pflegeversicherte hatte, 5.122 Mahnverfahren eingeleitet habe und die Verfahren, die
- 5.122 Mahnverfahren und damit rund 510 in ein sozialgerichtliches Verfahren übergleitet wurden, so
- Gegenseitigkeit, gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit versichert. Der Beklagte zahlte seine
LG Köln - 82 O 212/06
Landgericht Köln vom 24.08.2007
- Inhalt
-
- dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nach §§ 242, 315 BGB im Hinblick auf die Beziehungen zu den
- gesellschaftlichen Verbänden und stark in Unternehmen in Gebrauch. Sie bezeichnet die Möglichkeit von
- Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen). Nicht geregelt wurde, wie dieses oberste Organ zu
- der § 6 Abs. 2 und § 8 der Satzung. § 2 der Satzung der Beklagten lautet: 4"Die Mitgliedervertretung
- Jahres bei dem Verein Vorschläge für die Wahlen der Mitgliedervertretung und Anträge zur
BGH - III ZR 289/06
Bundesgerichtshof vom 01.02.2007
- Inhalt
-
- gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der
- mündliche Verhandlung vom 1. Februar 2007 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr
- . Wurm, Streck, Dr. Kapsa und Dörr für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der
- dem versicherten Anwesen. Die Wohnungsverwaltung ließ daraufhin Aushub- und Wiedereinfüllarbeiten zur
- Satzungsbestimmungen lauten: § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung
LAG Düsseldorf - 14 Sa 1077/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 28.11.1996
- Inhalt
-
- berücksichtigen und entsprechend § 157 BGB der Sinn der Vereinbarung nach Treu und Glauben zu erforschen sei
- Betriebsvereinbarung ist, die am 21.12.1979 zwischen dem Gesamtbetriebsrat und der Geschäftsführung
- 8Bedingungen zu, wenn: 91. der Betriebsangehörige das 65. Lebensjahr vollendet hat und 10sein
- aus der gesetzlichen 14Rentenversicherung bezieht und sein Dienstverhältnis aus 15diesem Grunde
- - oder Berufsunfähigkeit durch 21Vorlage eines Rentenbescheides des Trägers der Versicherung
Anlage 1 EinbTestV
Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
- Inhalt
-
- …⃞Glaubens- und Gewissensfreiheit⃞Unterhaltung⃞Arbeit⃞Wohnung8
- schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz? ☐Preußen☐
- und einen Weststaat.⃞16 Kantone.⃞Bund, Länder und Kommunen.65.Es gehört
- der Demokratie“,• „Geschichte und Verantwortung“, • „
- ;Mensch und Gesellschaft,und10 landesbezogene Fragen (Teil II),die nur für das jeweilige Bundesland
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 2640/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.05.1996
- Inhalt
-
- Grundsatz von Treu und Glauben, einerseits über ca. 70 Jahre hinweg Leistungen aufgrund des Vertrages vom
- Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 12Der Beklagte nimmt die Klägerin wegen Grundwasser- und
- , wurde bis 1918 erheblich gesteigert und nach dem Waffenstillstand eingestellt. Bis 1920 wurde Munition
- die betrieblichen Anlagen demontiert und beseitigt. 1934 veräußerte die D. AG das Gelände an eine
- der Herstellung und Verarbeitung der Sprengstoffe anfallende Abwasser wurde nach Vorreinigung
OLG Düsseldorf - 91 O 61/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.11.2006
- Inhalt
-
- der Klägerin nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwehrt, diesen Anspruch
- Qualitäten anzubieten, wie das Unternehmen, das in diesem Markt bisher ausschließlich tätig war und
- 3Auskunftsdienstleister und Herausgeber von Telefonbuchverzeichnissen tätig. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Telefondienst
- - und Teilnehmernetzbetreiberin erhebt und verwaltet sie Kundendaten, die sie für die Erbringung ihrer
- Dienstleistungen und deren Abrechnung benötigt. Es handelt sich hierbei vornehmlich um den Namen
LG Karlsruhe - 2 O 60/03
Landgericht Karlsruhe vom 26.07.2005
- Inhalt
-
- sein Amt sachlich und im Einklang mit den Forderungen von Treu und Glauben und guter Sitte führen
- Unabhängigkeit dieser Unternehmen die Forderungen der Kredit gewährenden Banken und Leasinggesellschaften nach
- wirtschaftliche Unabhängigkeit dieser Unternehmen hätten die Forderungen der Kredit gewährenden Banken und
- , müsse der Beamte bei seiner Tätigkeit sein Amt sachlich und im Einklang mit den Forderungen von Treu
- und Glauben und guten Sitten führen. Verstoße er hiergegen, so missbrauche er sein Amt. Die Pflicht
OLG Düsseldorf - I-6 U 96/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.09.2007
- Inhalt
-
- , gebieten Treu und Glauben im Hinblick auf die Gefahr von Interessenkollisionen, derartige Verflechtungen
- ; das sind die wesentlichen Angaben über uns und unser Unternehmen; zusammengefasst und allgemein
- Preiskampf und attraktiven Renditen", auf Seite 5: "ein Unternehmen mit einer außergewöhnlichen
- überprüft und sich als "Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und seinem Management einerseits und
- der Einnahmen auf Vertrieb und zu förderndes Unternehmen sowie die besonderen Risiken der Anlagen
OLG Hamm - 2 UF 64/08
Oberlandesgericht Hamm vom 11.05.2010
- Inhalt
-
- Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gegen die Klägerin zustehen (vgl. BGH NJW 1983, 1481, 1482
- zur wirtschaftlichen Lage der Unternehmen und zu alternativen Möglichkeiten der Finanzierung der
- der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 9.2.2010 und den ergänzenden Ausführungen des
- umzustellen. Ihr sollen daher weitere 3 Jahre rund 2/3 und bis zur Befristung Ende 2019 weitere 6 Jahre
- Berufung des Beklagten und der Berufung der Klägerin abgeän¬dert und wie folgt neu gefasst: 1. Auf