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Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2020)
Dr. Sebastian Kraska vom 23.08.2020
- Inhalt
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- 2020 Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Bundesdatenschutzbeauftragte drückt den Alarmknopf
- post Die Datenwoche im Datenschutz (KW34 2020) first appeared on Das Datenschutz-Blog.
- Digitalisierung des Gesundheitswesens ist generell eine riesige Baustelle – mit vielen ungeklärten Problemen
- verklagt. Arne Semsrott, netzpolitik.org… *** Dienstag, 18. August 2020 Der vom österreichischen
- den Plan. In der Wirtschaft herrscht große Unsicherheit. Handelsblatt.de… *** Sonntag, 23. August
Art 2 StreitkrAVbgInkrG
- Inhalt
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- ;rige, k)Gesundheitswesen und Umweltschutz, l)Ein- und Ausreise der sowjetischen Streitkräfte
- sowjetischen Streitkräfte und deren Mitglieder, j)Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens
- Bundesrates ein vorläufiges Abkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Kraft zu
- setzen, das sowohl den befristeten Aufenthalt der sowjetischen Streitkräfte in dem Gebiet der Lä
- (Aufenthaltsgebiet) als auch den planmäßigen Abzug der sowjetischen Streitkräfte von diesem Gebiet
LSG Berlin-Brandenburg - L 17 RA 85/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.11.2004
- Inhalt
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- medizinisch-technische Assistentin im Gesundheitswesen der DDR tätig. Beiträge zur Freiwilligen
- eines besonderen Erhöhungsbetrages für Beschäftigte im Gesundheitswesen der DDR ist nicht möglich, weil
- die Mitarbeiter des Gesundheitswesens der DDR erhöhten Einkünf- te zu berechnen, wobei zu
- Hinweis auf den in der DDR Mitarbeitern des Gesundheits- und Sozialwesens zustehenden Steigerungsbetrag
- im Gesundheits- wesen der DDR vorgesehenen Erhöhung, sind in ihrem realen Wert zu berück- sichtigen
VG Arnsberg - 14 K 807/04
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 12.12.2005
- Inhalt
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- Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in der zuvor zitierten Stellungnahme darauf hin, dass je
- „Begutachtungsleitfaden" und den eingehenden Ausführungen der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen vom 25
- Stabilisierung des Gesundheitszustandes notwendig sei, dass der Kläger eine vitaminreiche und ausgewogene Kost
- Gesundheitswesen (vom 25. Juli 2005) eingeholt und den Beteiligten zugänglich gemacht. Die Kammer hat ferner
- für öffentliches Gesundheitswesen vom 25. Juli 2005 sind jedenfalls für den „Normalfall" eines an
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 83/06 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2006
- Inhalt
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- innere Medizin und für öffentliches Gesundheitswesen Dr. L vom 27.06.2006 bzw. 24.10.2006 ist bei
- kcal reduzierte Kost angebracht, dies aber nicht mit Mehrkosten verbunden ist. Diese Auffassung
- Januar 2002, wonach weder Diabetes- Kost, noch Vollkost, noch lipidsenkende bzw. purinreduzierte Kost
- mit Bescheid vom 01.12.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2006 die Gewährung
- vom 01.07. bis 31.12.2006 die Gewährung eines Mehrbedarfes für kostenaufwendige Ernährung ab. Der
Anlage 14 SGB 6
- Inhalt
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- FernmeldewesenTabelle 16HandelTabelle 17Bildung, Gesundheitswesen, Kultur und SozialwesenTabelle
- : Post- und
- (Fundstelle: BGBl. I 2002, 890 - 913,bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
Jedes Jahr ein neuer Fisch im Abmahntümpel: 2018 bevölkert nun auch Rechtsanwältin Anna Kastner aus München den Teich
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 26.01.2018
- Inhalt
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- Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung tätig. Hierbei vertreibe die medical4business GmbH
- eingescannt per Email, per Fax oder per Post an die Kanzlei schicken würden. Sollten Sie eine Abmahnung
- Mit der Rechtsanwältin Anna Kastner, Maximiliansplatz 17, 80333 München taucht nun ein weitere
- neuer Fisch im Abmahntümpel auf und verschickt just zum Jahresbeginn 2018 unter dem Namen der Kanzlei
- der Rechtsanwältin Anna Kastner in den Abmahnungen ist die medical4business GmbH im Bereich des
Inhaltsübersicht StGB
- Inhalt
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- Gesundheitswesen§ 299bBestechung im Gesundheitswesen§ 300Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit
- Privatgeheimnissen§ 204Verwertung fremder Geheimnisse§ 205Strafantrag§ 206Verletzung des Post
- und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen§ 301Strafantrag§
- ür Auslandstaten in anderen Fällen§ 8Zeit der Tat§ 9Ort der Tat§
- TitelGrundlagen der Strafbarkeit § 13Begehen durch Unterlassen§ 14Handeln für
SozG Berlin - S 70 AL 1185/07
Sozialgericht Berlin vom 27.09.2010
- Inhalt
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- Kraftfahrzeughilfe dar. Würde man nun für die Inanspruchnahme der Regelleistungen gem. § 2 KfzHV auf die
- bis August 2007 eine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen bei dem Berufsbildungswerk im O
- Gesundheitswesen. Im Übrigen sei nicht sie, sondern das Integrationsamt für die Übernahme von Kosten für
- der Kosten für die Erlangung einer Fahrerlaubnis - Vorrang der Nutzung eines Beförderungsdienstes
- Leitsatz Regelleistungen der Kraftfahrzeughilfe (§ 2 Abs 1 KfzHV) dürfen nicht unter Verweis auf die
LSG Thüringen - L 6 RJ 85/04
Thüringer Landessozialgericht vom 06.03.2006
- Inhalt
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- Kalenderjahr seiner Beschäftigung im Gesundheitswesen der DDR gerichtet. Das SGB VI aber sieht, wie
- 1972 bis 16. Juni 1981 als Krankenwagenfahrer beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) der DDR beschäftigt
- (FZR) der ehemaligen DDR. Er bezog von der Beklagten aufgrund des Bescheids vom 3. Februar 1994 ab dem
- ) der DDR sowie seine Ansprüche, die er in einem zusätzlichen Versorgungssystem bzw. in der FZR der DDR
- Bestandsrentnern zustand, die bereits am 31. Dezember 1991 eine nach dem Recht der ehemaligen DDR
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 1145/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- kaufmännische Facility (insgesamt 145 Mitarbeiter), 2006 der Post- und Spüldienst ( insgesamt 150 Mitarbeiter
- dar, wenn sie behaupte, sie sei in Fragen der Prävention an die Beigeladene verwiesen worden. Richtig
- Berufsgenossenschaft einen besonders schweren und offenkundigen Fehler dar, der die Nichtigkeit des
- Partnern im Gesundheitswesen hocheffizientes Wirtschaften durch Gründung von gemeinsamen
- , zum Gesundheitswesen gehörten nicht nur Heilberufe, sondern auch Einrichtungen, welche die Aufgabe
Der Betriebsübergang nach dem heiligen Willen des Grundgesetzes, Apostel Kirch., I – die Unikliniken in Hessen erneut am Scheideweg
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 21.02.2011
- Inhalt
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- allem das Gesundheitswesen ist betroffen. Die Berliner Universitätskliniken Charité und Benjamin
- Privaten sich mit so was rumschlagen, sollen doch Telekom, Post, Postbank oder Siemens, Daimler und
- ist der vermeintliche trockene Gegenstand der Betriebsübergang. Wer also lieber die Stichworte
- . Eigentlich ist der Betriebsübergang ein Job für das BAG und den (mit ihm im Dauerclinch darüber
- befindlichen) EuGH. Das hat etwas damit zu tun, dass der Komplex “Betriebsübergang” auf den ersten Blick
VG Köln - 1 K 6067/98
Verwaltungsgericht Köln vom 02.05.2002
- Inhalt
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- 7 (vgl. § 3 Nr. 15 TKG) - unterlägen die streitigen Entgelte für Verbindungsleistungen der Ex-post
- Abs. 2 TKG über die Ex-post-Regulierung ausdrücklich von der Verweisung ausnimmt, macht deutlich, dass
- , 33vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Post und Telekommunikation, BT-Drs. 13
- Gesundheitswesen, Ärztlicher Bereitschaftsdienst und dienstbereite Apotheken, Börse Inland und
- eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Der
VG Minden - 6 K 3237/03
Verwaltungsgericht Minden vom 23.09.2003
- Inhalt
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- 62, nicht die Abteilung selbst. Nach Auskunft des Referatsleiters 52 wird die Post in der Abteilung
- vom 22.01.2002 dar, welche Beträge der Kläger für seinen Besuch der Werkstatt für Behinderte seit
- Beklagten, dessen Abteilung 62 - Gesundheitswesen - sie am 23.01.2001 erhielt. Nach zweimaliger
- Gesundheitswesen - die Betreuungsakten des Amtsgerichts C. , in denen die Vermögensverhältnisse des Klägers
- . Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden. Die
LSG Hessen - L 4 V 516/73
Hessisches Landessozialgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- , die aus der DDR oder Ost-Berlin kommen, aber nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, war den
- nehmen. Eine Lücke könnte insoweit noch bestehen, als aus der DDR und Ostberlin unter Umständen
- dem Impfgesetz vom 8. April 1874 oder nach vergleichbaren Vorschriften, die inzwischen in der DDR
- Gesundheitswesen sei 1942 noch weitgehend Ländersache gewesen. Mit Schreiben vom 26. November 1971 wandte sich
- ... Die Eltern der Klägerin verzogen mit ihr 1942 nach W. und 1944 nach L., wo sie heute noch wohnhaft