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OLG Köln - 13 U 229/00
Oberlandesgericht Köln vom 18.07.2001
- Inhalt
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- . 98 f. d.A.) auch den Darlehensvertrag wegen arglistiger Täuschung mit der Begründung an, die Beklagte
- Kläger im einzelnen die angeblich eine arglistige Täuschung durch die H. begründenden bzw. die die
- Kreditnehmers (Senat WM 1999, 1817). Der Kreditnehmer kennt seine finanziellen Verhältnisse selbst am
- arglistiger Täuschung. Er machte geltend, die verkaufte Wohnung habe lediglich drei, und nicht, wie im
- . 1.2324Der Kläger ist nicht zur Anfechtung des Darlehensvertrages wegen arglistiger Täuschung
BGH - XI ZR 252/08
Bundesgerichtshof vom 01.01.1991
- Inhalt
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- arglistige Täuschung müsse sich die Beklagte als finanzierende Bank zurechnen lassen. Die Beklagte ist den
- nur mit ihr ein Vermittlungsvertrag zustande gekommen sei. Eine arglistige Täuschung durch die Zeugin
- Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des
- liegt nach dem maßgeblichen Vortrag der Klägerin eine arglistige Täuschung durch die Vermittlerin A. als
- Unrichtigkeit der Angaben verneint werden sollte, auch ausdrücklich auf eine arglistige Täuschung durch
OLG Frankfurt - 9 U 63/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.05.2006
- Inhalt
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- Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben über
- Wissensvorsprung der finanzierenden Bank berufen können, setzt dies eine arglistige Täuschung des Anlegers durch
- . Hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die danach objektiv erforderliche arglistige Täuschung lassen sich
- solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer, Fondsinitiatoren, die von ihnen
- aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen
OLG Karlsruhe - 17 U 66/05
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 28.03.2006
- Inhalt
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- erkennbar einer freien Auszahlungsanweisung des Kreditnehmers gerade nicht unterwerfen. Der Kreditnehmer
- mit der Maßgabe, dass festgestellt wird, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag vom 11.12.1996
- hat sich auf den Standpunkt gestellt, der Darlehensvertrag sei wirksam, ein Widerrufsrecht der
- Gesamtschuldner zur Zahlung der monatlichen Zinslast gemäß Darlehensvertrag in Höhe von 200 EUR bis
- Täuschung. Den vom Landgericht im Tatbestand nicht beurkundeten negativen Feststellungsantrag hat der
BGH - XI ZR 104/08
Bundesgerichtshof vom 29.06.2010
- Inhalt
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- nämlich auch, dass eine finanzierende Bank den Kreditnehmer über eine von ihr erkannte arglistige
- könnte nahe legen, das Berufungsgericht habe eine arglistige Täuschung über den Verkehrswert der
- - die vom Berufungsgericht angenommene arglistige Täuschung über den Gesamtvermittlungsaufwand, da es
- denen der Senat eine arglistige Täuschung verneint hat, fehlte es, ohne dass dies revisionsrechtlich
- arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und
BGH - XI ZR 142/05
Bundesgerichtshof vom 19.06.2007
- Inhalt
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- bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des
- behauptete arglistige Täuschung des Vermittlers L. über den Wert der Immobilie, einen möglicherweise zu
- arglistige Täuschung nicht ausreichen (vgl. zur Abgrenzung Senatsurteil vom 19. September 2006 - XI
- Unrichtigkeit seiner angeblichen Äußerungen. Eine arglistige Täuschung läge aber vor, wenn sich der Vortrag
- einer arglistigen Täuschung der Beklagten durch den Vermittler zu. 25(1) Der erkennende Senat hat
OLG Frankfurt - 9 U 44/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.04.2007
- Inhalt
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- und Provisionen auf den Kaufpreis zusätzlich eine arglistige Täuschung über die Werthaltigkeit
- arglistige Täuschung vorliegt - teilweise sind die Gebühren durchaus üblich -, scheitert eine solche
- Immobilie. 51 2. Eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ist nicht erfolgt. 52
- Unterwerfungserklärung wegen Verstoßes gegen das RBerG zu berufen, wenn er durch einen wirksamen Darlehensvertrag
- Darlehensvertrag sei nichtig, weil er nach HWiG widerrufen wurde, so dass die Beklagte die mit der
OLG Brandenburg - 3 U 49/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem
- Anlageobjekt, so wird widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn
- Bezug auf eine arglistige Täuschung der Kläger über den zu finanzierenden Immobilienerwerb einen
- ) Die Zweitbeklagte ist schadensersatzpflichtig, weil auch sie in Bezug auf eine arglistige Täuschung
- und der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 = BGHZ
OLG Brandenburg - 3 U 100/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- widerleglich vermutet, die finanzierende Bank habe die arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem
- arglistige Täuschung gekannt, wenn sie mit dem Täuschenden in institutionalisierter Art und Weise
- für sie selbst erkennbar in Bezug auf eine arglistige Täuschung der Kläger über den zu finanzierenden
- Aufklärungspflichtverletzung stünden, denn auch sie hatte in Bezug auf eine arglistige Täuschung der Kläger über den
- , die Erstbeklagte habe sich der Kenntnis der Unrichtigkeit und der arglistigen Täuschung geradezu
OLG Stuttgart - 6 U 30/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 18.05.2004
- Inhalt
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- gestellt wird als ein arglistig getäuschter Darlehensnehmer; bei einer arglistigen Täuschung wird die
- für eine arglistige Täuschung, die zu einer fristlosen Kündigung nach § 723 Abs. 1 BGB mit Wirkung ex
- Konstellation ergangen, dass der Gesellschaftsbeitritt wegen arglistiger Täuschung angefochten oder
- ; ebenso II. Zivilsenat BGH NJW 2003, 2821, wonach für den Fall einer arglistigen Täuschung bei
- arglistiger Täuschung keine Anwendung finden (vgl. BGH NJW 1990, 1915, 1916; BGH NJW-RR 1995, 1182; Münchener
OLG Koblenz - 10 U 505/08
Oberlandesgericht Koblenz vom 29.05.2009
- Inhalt
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- Darlehensvertrag einen Nominalzins von 5,8 % zugrunde legt, hierin keine arglistige Täuschung gesehen werden
- arglistige Täuschung durch die Vermittler K. und L. anzunehmen ist. Dies ist indes tatsächlich zu
- 16,48 % übersteigt. Die Abweichung ist nicht derart evident, dass sie eine arglistige Täuschung
- erkannten arglistigen Täuschung der Kläger begründete Aufklärungspflicht getroffen habe. Die Beklagte
- einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder
OLG Zweibrücken - 7 U 149/04
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 28.11.2005
- Inhalt
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- Darlehensvertrags erweitert (HWiG; fehlende Pflichtangaben nach VerbrKG; arglistige Täuschung durch
- Darlehensvertrags (VerbrKG; HWiG; arglistige Täuschung durch Anlagevermittler) kommt es nicht an, weil sie
- , dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. 51........vom 2. November 1992 keine Ansprüche mehr
- der Beklagten aus dem Darlehensvertrag keine Ansprüche mehr zustehen; 3. Rückgewähr einer zur
- seiner Ehefrau einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der Fondsbeteiligung (Bl. 33 ff. d.A.). Vom
OLG Brandenburg - 3 W 49/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 23.07.2002
- Inhalt
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- Überhöhung des Kaufpreises einer vermieteten Eigentumswohnung 8. Vorbringen zu einer arglistigen Täuschung
- Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt dementsprechend konkrete, dem
- Kenntnis von der arglistigen Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom
- arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder
- solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von
LG Dortmund - 3 O 170/05
Landgericht Dortmund vom 15.02.2008
- Inhalt
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- Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. Arglistige Täuschung durch die Vermittler
- Fallkonstellation - arglistige Täuschung über die Provisionen, die insgesamt an die Maklerin insgesamt
- Gewissenlosigkeit. 170Festzuhalten bleibt damit zunächst, dass den Vermittlern eine arglistige Täuschung der Kläger
- Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch
- solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer, Fondsinitiatoren oder die von
BGH - XI ZR 6/04
Bundesgerichtshof vom 25.10.2005
- Inhalt
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- arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder
- , WM 2003, 61, 62) Kenntnis der Bank von der arglistigen Täuschung durch den Verkäufer oder
- . 52Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn
- , so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu
- Rentabilität nicht erworben bzw. den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und deshalb