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OLG Düsseldorf - I-24 U 133/08

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 09.06.2009
Inhalt
  • seiner Erwerbstätigkeit erwachsen. Für die Zeit ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zieht ein
  • Erwerbstätigkeit nachzugehen und so auf den ihm durch den Versorgungsausgleich übertragenen
  • Elementarunterhalt zu dem Entgelt aus einer Erwerbstätigkeit und den Vorsorgeunterhalt zu den
  • versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit Einkünfte in Höhe des ihm an sich zustehenden
  • Beweislast), die fehlerhafte Tatsachenfeststellung aufgrund von Verfahrensfehlern (z.B. die Verletzung

LSG Bayern - L 16 R 791/05

Bayerisches Landessozialgericht vom 28.03.2007
Inhalt
  • feststellen (non li-quet), so gilt der Grundsatz, dass jeder die Beweislast für die Tatsachen trägt, die
  • dem Grundsatz der objektiven Beweislast die Folgen tragen, wenn eine Ungewissheit wegen der für ihn
  • objektive Beweislast (so BSG SozR 3- 2600 § 43 Rdnr. 14). Der Senat hat alle Ermittlungsmöglichkeiten
  • Beweislast zu Lasten des Klägers. Da erst für die Zeit ab Juli 2003 nachgewiesen ist, dass der Kläger
  • nicht mehr in der Lage ist, einer mindestens 3- stündigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, liegt erst ab

OLG Brandenburg - 9 UF 17/09

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 10.12.2008
Inhalt
  • Dokumenttyp: Urteil Kindesunterhalt: Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsverpflichteten im
  • streitgegenständlichen Mindestunterhalts die vollständige Darlegungs- und Beweislast trägt. Für seine
  • einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 2003, 1471, einzusetzen und
  • eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH FamRZ 2003, 1471, 1473). Gegenüber minderjährigen Kindern
  • aus einer gering qualifizierten Erwerbstätigkeit (Hilfsarbeiter in der Chirurgiebranche) mit 6

BSG - B 5 RJ 42/00 R

Bundessozialgericht vom 06.09.2001
Inhalt
  • des Klägers angenommen. Dessen Behauptung, psychophysisch zu einer Erwerbstätigkeit nicht mehr in der
  • psychisch-physisch noch zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Lage sei und ob sich bei ihm ein im
  • , daß es der Aufnahme und Durchführung einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit entgegenstehe. Dafür hätten
  • hin, die subjektive Vorstellung des Klägers, keiner Erwerbstätigkeit mehr standhalten zu können
  • die Tatsache eine Rolle spielt, daß Herr P. seit 10 Jahren einer geregelten Erwerbstätigkeit nicht

OLG Brandenburg - 10 UF 175/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.09.2008
Inhalt
  • Erwerbstätigkeit verweisen wolle, sei die außerordentlich hohe Arbeitslosigkeit im Gebiet der P… zu
  • Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht, § 1570 Abs. 2 BGB. Mit dieser
  • Beweislast für die Voraussetzungen einer Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die Dauer von drei
  • weniger fundierten Berufsausbildung oder wegen längerer Zeiten, in denen eine Erwerbstätigkeit nicht
  • Grundsatz der Eigenverantwortung, § 1569 BGB, die Obliegenheit, eine vollschichtige Erwerbstätigkeit

LAG Hessen - 13 Sa 810/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 28.10.2008
Inhalt
  • (Entschädigung wegen Altersdiskriminierung - Darlegungsund Beweislast) Leitsatz Sind die Indizien
  • Einstellungsbedingungen für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit unabhängig vom
  • muss er aber gemäß § 22 AGG führen, bevor die Beklagte die Beweislast dafür hätte, dass kein Verstoß
  • der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen
  • typischerweise etwa 22 bis 23 Jahre alt. Eine Überqualifizierung gebe es bei einem Journalisten nicht

SozG Konstanz - S 9 R 2467/06

Sozialgericht Konstanz vom 15.01.2008
Inhalt
  • gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Zunächst sei die
  • dem Grundsatz der objektiven Beweislast (materielle Beweislast bzw. Feststellungslast) zu Lasten
  • . Die Nichterweislichkeit geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Klägers
  • diese Ermittlungen von Amts wegen hat der Kläger aber vereitelt, indem er sich trotz Belehrung über
  • . hinaus Ermittlungen anzustellen und etwa von Amts wegen einen anderen Gutachter zu bestellen oder ein

BGH - XII ZB 670/10

Bundesgerichtshof vom 05.12.2012
Inhalt
  • setzte sie ihre Erwerbstätigkeit aus. Sie ist nunmehr als städtische Schulsekretärin mit 31 Wochen
  • können. Auch insoweit treffe die Darlegungs- und Beweislast den Unterhaltspflichtigen, der sich auf
  • - FamRZ 2010, 1633 Rn. 32). Dabei ist die Darlegungs- und Beweislast für die dem Unterhaltsberechtigten
  • angemessenen Erwerbstätigkeit nach § 1574 BGB. Wer die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 670/10 Verkündet am: 5. Dezember 2012

OLG Braunschweig - 2 UF 29/08

Oberlandesgericht Braunschweig vom 02.12.2008
Inhalt
  • von 16,5 Jahren. Zwar war die Beklagte zu 3) am 31.12.2007 erst 37 Jahre alt, so dass sie durchaus
  • Unterhalts der Billigkeit entspricht, steht also zugleich fest, dass eine Erwerbstätigkeit nicht
  • Betreuungsmöglichkeit besteht, kann von dem betreuenden Elternteil die Erwerbstätigkeit erwartet werden. Ist also z. B
  • Anteil an der Betreuung und Erziehung des Kindes in Verbindung mit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit
  • Erwerbstätigkeit im Verhältnis des Unterhaltsberechtigten zum Unterhaltspflichtigen

LSG Bayern - L 8 AL 50/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.04.2001
Inhalt
  • Erwerbstätigkeit, so dass sie von der Beklagten zu Recht in voller Höhe angerechnet wurden. Die
  • Beweislast. Zudem ist weiterhin davon auszugehen, dass der Kläger ab 01.04.1991 nicht bedürftig im Sinne des
  • Grundsatz der objektiven Beweislast zu seinen Lasten, wenn er dies unterlässt und aus diesem Grunde
  • und die Erstattung überzahlter Beträge gefordert worden war. Der am 1954 geborene Kläger war vom
  • seinen Antrag hin beendet. Er meldete sich am 06.09.1989 arbeitslos und beantragte Alhi; als Adresse

LSG Bayern - L 4 KR 39/04

Bayerisches Landessozialgericht vom 08.09.2006
Inhalt
  • nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Der in § 19 Abs. 2
  • Intervention hält er zurück. Damit trifft den Kläger die objektive Beweislast für den Nachweis der
  • des Jahres 2000 von M. nach H. verlegte. Dort arbeitete der Kläger während der Woche und kehrte am
  • . bescheinigte am 17.12.2000 weiterhin Arbeitsunfähigkeit wegen eines therapieresistenten Schwankschwindels
  • weiteres Mal ab. Auch hiergegen legte der Kläger am 09.05.2001 Widerspruch ein. Die Beklagte wies mit

LSG Bayern - L 16 R 100/02

Bayerisches Landessozialgericht vom 26.07.2006
Inhalt
  • Ermittlungsmöglichkeiten nicht feststellen (non liquet), so gilt der Grundsatz, dass jeder die Beweislast für
  • Kläger muss daher nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast die Folgen tragen, wenn eine
  • die objektive Beweislast (so BSG SozR 3-2600 § 43 Rdnr.14). Das Gericht hat alle
  • möglich war, geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast die Unerweislichkeit des Wertes seiner
  • Beweislast die Unerweislichkeit eines Herabsinkens seines Leistungsvermögens auf weniger als sechs Stunden

OLG Koblenz - 9 UF 596/08

Oberlandesgericht Koblenz vom 18.03.2009
Inhalt
  • ; BVerfG, FamRZ 2007, 965 ff). Die Darlegungs- und Beweislast für die Verlängerung der Unterhaltspflicht
  • Annahme, dass die Klägerin im Juni 2010 ihre Erwerbstätigkeit nicht über den bereits jetzt
  • wurde erforderlich, weil Art. 6 Abs. 5 GG eine gleiche Ausgestaltung des Betreuungsunterhalts bei der
  • übersteigen. Geschäftsnummer: Verkündet am 18. März 2009 9 UF 596/08 9 F 31/08 Walther, Justizbeschäftigte
  • . Senat für Familiensachen – des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch den Vorsitzenden Richter am

LSG Hamburg - L 1 R 60/06 KN

Landessozialgericht Hamburg vom 27.09.2006
Inhalt
  • Voraussetzungen des § 243 Abs. 2 SGB VI nicht vorlägen. Es wirke sich nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast
  • unzumutbare Erwerbstätigkeit der Klägerin zu der Zeit unterstelle, als die Kinder noch minderjährig gewesen
  • geht nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Klägerin. 2. Entgegen der Auffassung
  • tatsächlichen Aufnahme einer vollen Erwerbstätigkeit durch die Klägerin – als wesentliche Veränderung im Sinne
  • wahrscheinlich zwei Gespräche dieser Art stattgefunden haben. Wenn dies jedoch so gewesen sein sollte

LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 230/01

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 22.08.2002
Inhalt
  • der objektiven Beweislast zu Lasten des den Anspruch geltend machenden Klägers. Mit dem seinerzeit
  • fehlenden Erweislichkeit hat nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast der Kläger zu tragen, der
  • damaligen Recht war nicht erwerbsunfähig, wer eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, § 24 Abs
  • Beweislast zu Lasten des Klägers, der den Anspruch auf Rente wegen BU geltend macht. War der Anspruch
  • entgegen. Denn aus diesem isolierten Befund geht noch keine Aussage über Art und Umfang einer damit