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LG Bielefeld: 4seitiger Hinweisbeschluss soll BaumgartenBrandt zur Berufungsrücknahme bewesen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2015
- Inhalt
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- , der vor dem AG Bielefeld mit Urteil vom 24.03.2015, (Az. 42 C 506/14) sein positives (vorläufiges
- § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Ein Stück lesenswerte Literatur zu den Anforderungen der sekundären
OLG Karlsruhe - 13 W 63/04
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 19.10.2004
- Inhalt
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- § 406 Abs. 2 ZPO ist ein Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen spätestens binnen 2 Wochen
- zurückgewiesenen Antrag als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Zöller-Gummer, ZPO, 24. Aufl. § 572 Anm. 41). 6 Gemäß
- Satz 1 ZPO keinesfalls länger als mit zwei Wochen angesetzt werden kann (so Musielak-Huber, ZPO, 3
- Ziff. 1 und 2 ZPO zugelassen. 9 Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO und die
- Streitwertfestsetzung auf § 3 ZPO (ca. 1/10 des Streitwerts des Hauptsacheverfahrens).
BGH - IV ZR 79/12
Bundesgerichtshof vom 10.04.2013
- Inhalt
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- gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 17. Januar 2012 gemäß § 552a ZPO
- . 2 Satz 1 ZPO liegen nicht mehr vor und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a
- Satz 1 ZPO). 4Mit Urteil vom 6. Februar 2013 (IV ZR 230/12, WM 2013, 358-361) hat der Senat
- VerbrKrG, § 499 Abs. 1 BGB a.F. (nunmehr § 506 Abs. 1 BGB) handelt. 5Damit ist die auch im Streitfall
OLG Oldenburg - 5 W 77/07
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.06.2007
- Inhalt
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- : Kein Sachgebiet eingetragen Normen: ZPO § 406 Leitsatz: Besteht oder bestand zwischen dem im
- Klägerin vom 10. Mai 2007 (Bl. 92 d.A.) ist gemäß den §§ 406 Abs. 5, 567 Abs. 1 ZPO zulässig und in
- vernünftigerweise rechtfertigen kann (ZöllerGreger, ZPO, 26. Aufl. § 406 Rz. 8). Diese Voraussetzungen liegen vor
- GesR 2005, 327, 329. Thomas/PutzoReichold, ZPO, 28. Aufl. § 406 Rz. 3. Baumbach/LauterbachHartmann
- , ZPO, 65. Aufl. § 406 Rz. 9) – angeblichen oder tatsächlichen „Unzulänglichkeiten“ des Gutachtens im
BGH - X ZR 106/10
Bundesgerichtshof vom 19.02.2013
- Inhalt
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- . 7Nach § 406 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 42 ZPO kann ein Sachverständiger abgelehnt werden, wenn ein
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 106/10 vom 19. Februar 2013 in dem Patentnichtigkeitsverfahren Der
- wirtschaftlichen Verbindung zu einer der Parteien steht (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 X ZR 1/06; Beschluss
OLG Brandenburg - 6 W 30/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 01.11.2005
- Inhalt
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- Quelle: Normen: § 106 ZPO, § 126 ZPO Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht 6. Zivilsenat
- Kostenfestsetzung im Wege der Ausgleichung nachgesucht (§ 106 ZPO). 4Dabei hat er Kosten von gesamt brutto
- § 106 ZPO und das Festsetzungsverfahren nach § 126 ZPO getrennt und die zwei zitierten separaten
- zitierte Rechtsprechung widerspricht dem Grundgedanken des § 106 ZPO, wonach bei einer Verteilung der
- Verfahren nach § 106 ZPO und nach § 126 ZPO schlechter gestellt, als wenn sie keine Prozesskostenhilfe
BGH - VI ZR 374/12
Bundesgerichtshof vom 26.02.2013
- Inhalt
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- . Senatsbeschluss vom 22. September 1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500, 501 mwN; BGH, Beschluss vom 19. Juni 1996
- : ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 237 Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die
- hat die Berufung durch Beschluss vom 11. Juli 2012 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen. Dagegen hat
- Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO nicht in Wegfall, da er auf einer anderen Grundlage beruhe als auf einer
- Stand hat gemäß § 237 ZPO das Gericht zu entscheiden, dem die Entscheidung über die nachgeholte
BGH - XI ZR 36/09
Bundesgerichtshof vom 17.11.2009
- Inhalt
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- angefallen ist. Es bedarf auch keines Verlustigkeitsbeschlusses nach §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO, weil
- /04, WM 2005, 1520, 1521 f., vom 27. September 2005 - XI ZR 79/04, BKR 2005, 501, 505, vom 28. März
- , 1521 f. und vom 27. September 2005 - XI ZR 79/04, BKR 2005, 501, 505, jeweils m.w.N.). Dies ist
- - XI ZR 79/04, BKR 2005, 501, 503). Vorliegend wurde in dem von den Klägern unterzeichneten
- : ja BGHR: ja ZPO § 767, § 794 Abs. 1 Nr. 5 BGB § 216 Abs. 2 Satz 1, § 780, § 812 Abs. 2 Das von
LG Bielefeld: 4seitiger Hinweisbeschluss soll BaumgartenBrandt zur Berufungsrücknahme bewegen
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 12.06.2015
- Inhalt
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- , der vor dem AG Bielefeld mit Urteil vom 24.03.2015, (Az. 42 C 506/14) sein positives (vorläufiges
- § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Ein Stück lesenswerte Literatur zu den Anforderungen der sekundären
Keine Feststellungsklage hinsichtlich Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 19.09.2018
- Inhalt
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- Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung: Eine Feststellungsklage muss gemäß § 256 Abs. 1 ZPO, soweit
- ? Der Bundesgerichtshof (V ZR 106/17) verneint dies ausdrücklich: Hierzu können auch einzelne Rechte
BGH - I ZB 37/02
Bundesgerichtshof vom 03.04.2003
- Inhalt
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- , 1731; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Patentanwaltskosten") oder daß die Gebühr
- des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind, findet aufgrund der Regelung des § 140 Abs. 3 MarkenG (§ 140 Abs. 5
- Rechtsbeschwerde der Klägerin mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen. Ullmann v. Ungern-Sternberg Starck Büscher Schaffert
- Patentnichtigkeitsverfahren zuletzt in GRUR 1991, 205, 206; vgl. auch Keller in: Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 31
- . 1989, 106, 107; OLG München JurBüro 1972, 988 f.; JurBüro 1983, 1815, 1816; Ingerl/Rohnke
OLG Stuttgart - 19 W 3/14
Oberlandesgericht Stuttgart vom 27.01.2014
- Inhalt
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- ist zulässig (§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1, Abs. 2 ZPO), hat jedoch in der Sache
- gem. § 888 ZPO zulässig und begründet ist. 1. 7Was die Zulässigkeit des Antrags betrifft, so ist die
- , deren Vollstreckung nach § 888 ZPO zu erfolgen hat, auch wenn die Mitwirkung eines Dritten – hier: des
- . 1 EGStGB) zum Höchstmaß von 25.000,00 EUR (§ 888 Abs. 1 Satz 2 ZPO) reicht. Insbesondere genügt
- Schuldner zurückzuweisen. II. 1. 13Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 97 Abs. 1, 100 Abs. 4 ZPO. 2
BGH - VI ZR 170/07
Bundesgerichtshof vom 16.12.2008
- Inhalt
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- ; Stoll, JZ 1983, 501, 503; Brüggemeier, ZHR 152 [1988], 511, 526; Pieper, aaO, S. 988, 991; Spindler
- Benutzer auf die Benutzung der gefährlichen Sache verzichtet (vgl. Stoll, JZ 1983, 501, 503 f.; ders
- beruht auf §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO. Müller Diederichsen Pauge Stöhr Zoll Vorinstanzen: LG Bielefeld
- effektiv aus dem Verkehr gezogen (vgl. zu dieser Pflicht BGHSt 37, 106, 119 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR
- . Frick/Kluth, PHI 2006, 206, 209 f.), als geeignete Maßnahme zum Schutz vor drohenden Gefahren in
Die Auswahl eines Sachverständigen – Besorgnis der Befangenheit
Sönke Nippel vom 03.01.2018
- Inhalt
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- 1 ZPO. Gemäß § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden
- Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen wie ein Richter abgelehnt werden, § 406 Abs. 1 Satz
Prozessrecht: Befangenheit des Sachverständigen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 18.02.2017
- Inhalt
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- bewerkstelligen. Grundsätzlich gilt, dass ein Sachverständiger entsprechend § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 42
- Abs. 2 ZPO wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn ein Grund vorliegt, der