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BGH - V ZB 115/06
Bundesgerichtshof vom 14.12.2006
- Inhalt
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- , 41; a.M. KG DNotZ 1974, 505, 506; OLG Düsseldorf JurBüro 1975, 810, 811; OLG Braunschweig MDR 1976
- Gliederungspunkte nicht aus ihrem Zusammenhang gerissen werden dürfen (vgl. KG DNotZ 1974, 505, 506). IV
- , 1579). Die Vollstreckbarkeit eines Urteils beruht auf § 704 Abs. 1 ZPO. Die Anforderungen an die
- Begründung des Urteils werden durch § 313 Abs. 2, 3 ZPO bestimmt. Eine Aussage, welche Anforderungen für
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 115/06 vom 14. Dezember 2006 in der Notarkostensache
BGH - VI ZR 278/08
Bundesgerichtshof vom 07.07.2009
- Inhalt
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- 22. Oktober 2004 - V ZR 47/04 - NJW-RR 2005, 501, 503), sei eine mit der anfänglichen, objektiven
- § 545 Abs. 1 ZPO in Fällen der vorliegenden Art vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 145, 147). 51. Nach Art. 1
- /Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 15a EGZPO Rn. 18; Beunings, AnwBl 2004, 82, 85; Bitter, NJW
- 2005, 1235, 1237 f.; Deckenbrock/Jordans, JA 2004, 913, 915; Friedrich, NJW 2002, 3223, 3224; Hk-ZPO
- /Saenger, 2. Aufl., § 15a EGZPO Rn. 2; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 15a EGZPO Rn. 3
Anlage PatKostG
(zu § 2 Abs. 1)Gebührenverzeichnis
- Inhalt
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- Nichtigkeit . . . . . . . . . .500 EUR401 200gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss . . . . . . . . . .50
- die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 321a ZPO i. V. m
- . . . . . . . . . .200312 206– bei Lizenzbereitschaftserklärung (§ 23 Abs. 1 PatG
- ;tungszuschlag (§ 7 Abs. 1 Satz 2) . . . . . . . . . .503. Sonstige Anträge313
- ; (§ 30 Abs. 4 Satz 1 PatG) . . . . . . . . . .25313 500– Löschung dieser
BPatG - 27 W (pat) 6/03
Bundespatentgericht vom 01.06.2004
- Inhalt
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- . BGH GRUR 2001, 507, 508 – EVIAN/REVIAN; BGH GRUR 1999, 245, 247 – LIBERO). Ein solcher funktionaler
- ist nach § 82 Abs. 1 MarkenG i.V.m. § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen. Gründe I Gegen die am 23
- Widersprechende zu 2 aus ihrer Wortbildmarke eingetragen am 4. Januar 1994 unter der Nr. 2 053 506 ua für
- 2 053 506 glaubhaft gemacht worden sei, den für die angegriffene Marke geschützten Waren nicht
- 506 benutzt werde, schon deshalb ähnlich, weil diese Waren in der Regel von denselben Herstellern
OLG Schleswig-Holstein - 5 W 24/08
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Er meint, das Spruchverfahren sei analog § 240 S.1 ZPO durch die Eröffnung des ersten
- ) Das Spruchverfahren ist nicht analog § 240 S.1 ZPO unterbrochen. Diese Vorschrift gilt jedenfalls
- Rn.19; Zöller/Greger, ZPO, 26.Aufl. § 240 Rn.2; ferner für die Konkurseröffnung Jansen, FGG, 2.Aufl
- § 240 S.1 ZPO unmittelbar entnehmen noch derjenigen der §§ 85, 86 InsO. 15 c) Der angefochtene
- SpruchG, § 306 Abs 4 AktG Aktenzeichen: 5 W 24/08 Dokumenttyp: Beschluss Spruchverfahren: Stellung des
OLG Köln - 6 U 35/01
Oberlandesgericht Köln vom 06.04.2001
- Inhalt
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- Zusammenhang angeführte Entscheidung des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1985, 508/509
- einstweilige Verfügung mangels rechtzeitiger Vollziehung (§§ 936, 926 Abs. 2 ZPO) aufzuheben ist
- m.w.N.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Auflage, § 929 Rdn. 18). Ein solcher, in aller Regel durch
- § 91 Abs. 1 ZPO. 4Das Urteil ist gemäß § 545 Abs. 2 ZPO mit seiner Verkündung rechtskräftig. 5
OLG Dresden - 4 W 20/10
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
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- zulässig (§§ 406 Abs. 5, 567ff. ZPO), aber unbegründet. Das Landgericht hat den auf Ablehnung des
- verspätet. Ein Ablehnungsgesuch ist nach § 406 Abs. 2 ZPO binnen zwei Wochen nach Zustellung des
- Sachverständigen gestützt wird, aus dessen Gutachten, ist die Frist des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO
- anderen Sachverständigen indes nicht. Nach §§ 406 Abs. 1 S. 1, 42 ZPO kann ein Sachverständiger nur
- , aus dessen Gutachten, ist der Befangenheitsantrag innerhalb der nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzten oder
LG Aachen - 3 T 433/09
Landgericht Aachen vom 11.12.2009
- Inhalt
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- (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2005 – V ZB 99/05, NJW 2006, 505 [506] m.w.N.; BGH Beschluss vom
- 2005 – V ZB 99/05, NJW 2006, 505 [506]). Unter Beachtung des Vorstehenden geht die Kammer davon aus
- , NJW 2006, 505 [507]). Läge der Grund nämlich lediglich darin, dass der Gefährdete die nach dem
- den einschlägigen Landesgesetzen gewesen (vgl. hierzu BGHZ 163, 66 [74], BGH, NJW 2006, 505 [507], NJW
- (vgl. insoweit BVerfG NJW 2004, 49 [50], BGH NJW 2006, 508, LG Krefeld Rechtspfleger 1996, 363) im
OLG Celle - 3 W 6/05
Oberlandesgericht Celle vom 21.01.2005
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: ZPO § 406 Abs 2 Satz 2 Leitsatz: Ergeben sich aus den Unterlagen einer Partei
- zurückgewiesen. Er sei nicht innerhalb der Frist des § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO gestellt worden. Hätte die
- Beschwerde nicht abgeholfen. B. Die sofortige Beschwerde (§§ 406 Abs. 5, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) hat
- keinen Erfolg. 1. Nach § 406 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist der Ablehnungsantrag bei dem Gericht oder Richter
- der Beklagten als Verschulden i. S. d. § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO vorgehalten werden kann. Zwar wird es
BVerfG - 1 BvR 501/07
Bundesverfassungsgericht vom 11.07.2007
- Inhalt
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- stellte zunächst einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO, den sie mit der
- Beschwerdeführerin einen neuen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO gestellt und nicht einen bereits
- neuen Antrag nach § 765a ZPO und nicht um die zusätzliche Begründung eines bereits zuvor gestellten
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 501/07 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- 2006, S. 505 mit Besprechung von Beyer ZfIR 2006, S. 535; K. Schmidt JuS 2006, S. 564). In diesem
Anlage GvKostG
(zu § 9)Kostenverzeichnis
- Inhalt
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- )GliederungAbschnitt 1Zustellung auf Betreiben der Parteien (§ 191 ZPO)Abschnitt
- Betreiben der Parteien (§ 191 ZPO)Vorbemerkung 1: (1) Die Zustellung an den Zustellungsbevollm
- ;gensauskunft (§ 802f ZPO) oder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Schuldner
- (§ 829 Abs. 2 Satz 2, auch i.V.m. § 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO) zustellt.100Persönliche
- Zustellung übergeben wurde (§ 192 Abs. 2 ZPO) je Seite ..........Gebühr in Höhe
OLG Frankfurt - 4 W 56/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.10.2003
- Inhalt
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- 8.9.2003 nicht abgeholfen. Wegen des Inhalts des Beschlusses wird auf Bl. 505 - 508 d.A. Bezug genommen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat Norm: § 493 ZPO Entscheidungsdatum: 31.10.2003
- Beweisaufnahme vor dem hiesigen Prozessgericht gleich, auch wenn § 493 ZPO vom Wortlaut her ein bereits
- Verhandlung gemäß §148 ZPO, dessen Voraussetzungen jedoch nicht vorlägen. Sie verweist auf die
- . Da sich die Beklagten auf Tatsachen berufen, die Gegenstand der Beweiserhebung sind, ist § 493 ZPO
LAG Hessen - 13 Ta 254/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14.07.2006
- Inhalt
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- Quelle: Norm: § 106 ZPO Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht 13. Kammer Entscheidungsdatum
- Kostenausgleichung abgelehnt. Dies ist gemäß § 106 ZPO nur möglich, wenn „die Prozesskosten ganz oder teilweise nach
- erstatten hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 106 Randziffer 2 a; Zöller/Herget, ZPO, 25
- mit zustimmender Anmerkung Mümmler; a. A. Musielak, ZPO, 4. Auflage 2005, § 106 Randziffer 2 unter
- . 2 ZPO; 11 Abs. 1 RPflG; 78 ArbGG statthaft, der Beschwerdewert von mehr als 200 Euro ist erreicht
KG Berlin - 12 U 333/02
Kammergericht vom 14.10.2002
- Inhalt
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- Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen
- , VerkMitt 1996 Nr. 60, S. 44; VersR 1999, 504, 506 = NZV 1999, 329, 330). 62) Ferner ist die Höhe des
- Beklagten zu 3). 2A. Nach § 513 Abs. 1 ZPO kann eine Berufung nur darauf gestützt werden, dass die
- . 1 Nr. 1 ZPO zunächst die Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen
- Berücksichtigung zulässig ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). 3B. Im vorliegenden Fall liegen diese
BGH - III ZR 240/04
Bundesgerichtshof vom 19.05.2005
- Inhalt
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- und für nicht durchgreifend erachtet; von einer weiteren Begründung wird abgesehen (§ 564 ZPO). 4.Die
- (jetzt §§ 492, 499, 501 BGB) geforderten Schriftform nicht (im Anschluß an BGHZ 132, 119, 126 f.; 140
- Senats (Urteile vom 20. Januar 2005 - III ZR 251/04 - NJW 2005, 1357 = VersR 2005, 406, für BGHZ
- dem früheren § 4 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG (heute § 492 Abs. 1 Satz 1, §§ 499, 501 BGB) der Schriftform
- anderen Leistung gegen Teilzahlungen ist nach § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 VerbrKrG (§ 502 Abs. 1 Satz 1