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SozG Duisburg - S 17 AY 13/05 ER

Sozialgericht Duisburg vom 19.07.2005
Inhalt
  • Antragstellerin zu 2 kann ihren notwendigen Lebensunterhalt in Höhe des ihr nach § 2 Abs. 1 AsylbLG i.V.m
  • glaubhaft gemacht. Nach § 2 Absatz 1 AsylbLG ist abweichend von den §§ 3 bis 7 AsylbLG das Zwölfte Buch
  • Antragsgegners – nicht der Fall. § 2 Abs 1 AsylbLG kann nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass er auch
  • Gesetz ist nun nur noch dann ausnahmsweise ein Anspruch auf Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG
  • Gesetzgeber wollte mit der Neufassung der Vorschrift des § 2 Abs. 1 AsylbLG zwar auch zwischen

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 179/10 B

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.01.2011
Inhalt
  • Jahren in Deutschland aufhalte, sei die Vorbezugsfrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG erfüllt. 5Am 29.10.2010 hat
  • Anordnung zu verpflichten, ihr vorläufig Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG unter Anrechnung bereits
  • . Sie hat vorgetragen, sie erfülle die Vorbezugsfrist von 48 Monaten nach § 2 Abs. 1 AsylbLG. Im
  • rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG ausgegangen werden. Über ihren
  • nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Vorbezugsfrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG

VG Düsseldorf - 13 L 607/01

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 25.04.2001
Inhalt
  • minderjährigen Antragstellers, dessen Eltern vollziehbar ausreisepflichtig sind (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG
  • ) ergibt sich aus §§ 1 Abs. 1 Nr. 6, 6 AsylbLG. Nach § 6 AsylbLG können sonstige Leistungen
  • sind wegen der Sachnähe zu den in § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG erwähnten Bedarfsbereichen Gebrauchsgüter
  • Anspruch auf die begehrte Leistung besteht, vgl. GK-AsylbLG, Loseblattsammlung, Stand: Dezember 2000, § 6
  • . 11Nach § 7 AsylbLG sind grundsätzlich Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann, von dem

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 AY 79/10 B ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 27.09.2010
Inhalt
  • erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG bisher nicht, da ein
  • der Senat den in der Vergangenheit bereits Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG gewährenden
  • die Antragsgegnerin sich hinsichtlich der Gewährung von Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 AsylbLG im
  • , dass dem Antragsteller bereits Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG wegen Erfüllens der damaligen
  • 48-monatiger Vorbezug von Leistungen gemäß § 3 AsylbLG nicht gegeben ist. Insbesondere vermag auch

LSG Niedersachsen-Bremen - S 42 AY 127/08

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.10.2012
Inhalt
  • Hildesheim 42. Kammer, Urteil vom 23.10.2012, S 42 AY 127/08 § 1 Abs 1 Nr 6 AsylbLG, § 25 SGB 12 Tenor Der
  • Beklagten sog. Analog-Leistungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG (vgl. Bescheid vom 19. November 2007, Bl. II
  • der gem. § 10a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG die örtliche Zuständigkeit des Beigeladenen folge. 17Hiergegen
  • Familienangehöriger gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG leistungsberechtigt, denn seine Mutter unterstand trotz
  • vorher abgelaufener Duldung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 AsylbLG und sein Vater gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 59/08 AY

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 16.01.2009
Inhalt
  • . 1 AsylbLG nicht ausschließen. Denn diese Norm stellt lediglich darauf ab, ob sich die
  • Klägers zu 1) vom 11.02.2008 eine hinreichende Einreisemotivation i.S.v. § 1a Nr. 1 AsylbLG offenlegt
  • , SGG, 9. Aufl. 2008, § 73a Rn. 7b m.w.N.). Denn § 1a Nr. 1 AsylbLG erfordert ein Sich- Begeben in den
  • nurmehr Leistungen nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bewilligt wurden. Dabei geht die
  • Leistungsberechtigten in den Geltungsbereich des AsylbLG begeben haben, um Leistungen nach dem AsylbLG zu erhalten

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 61/06 AY

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2007
Inhalt
  • (AsylbLG) zu gewährende Leistungen abgelehnt hat, beschweren die Kläger zu 1) und 2) nach der gebotenen
  • § 1a Nr. 1 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte, die, wie die Antragsteller, leistungsberechtigt im
  • Sinn des § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG sind, Leistungen nach diesem Gesetz nur, soweit dies im
  • begeben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu erlangen. 6Da die Regelung des § 1a Nr. 1 AsylbLG im
  • Beweislosigkeit ggf. die Anwendung des § 1a Nr. 1 AsylbLG verwehrt sein. 8Unter Berücksichtigung

SozG Detmold - S 6 AY 29/09 ER

Sozialgericht Detmold vom 30.09.2009
Inhalt
  • anstelle von Leistungen gemäß § 3 AsylblG im Streit. 3Die Antragsteller zu 1) bis 3) reisten im Jahre 1992
  • AsylblG jeweils abgewiesen. Seinerzeit 2 waren die Antragsteller zu 1) bis 5) noch im Besitz einer
  • Verhaltens im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylblG ausgegangen. In den Entscheidungen wurde darauf hingewiesen
  • den Antragstellern zu 1) bis 5) Leistungen gemäß § 3 AsylblG gewährt. 9Hiergegen wandten sich die
  • § 1 Abs. 1 AsylblG. Aufgrunddessen bestünde schließlich auch kein automatischer Anspruch auf

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 11/05 AY ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 12.01.2006
Inhalt
  • , etwa im Falle der Erteilung einer von § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG nicht erfassten Aufenthaltsbefugnis
  • Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG ausdrücklich erwähnt. Aufgrund der nach wie vor wirksamen
  • Zuweisungsentscheidung bestehe eine Zuständigkeit der Beigeladenen nach § 10 a Abs. 1 Satz 1 AsylbLG. 8Mit Beschluss vom
  • Zuständigkeit liege nunmehr nach § 10 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG bei der Antragsgegnerin. Allein weil sich
  • Antragsgegnerin für solche Leistungen folgt aus § 10 a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG. Danach ist außerhalb der in

OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 71/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.04.2005
Inhalt
  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG - für die Zeit von November 1998 bis Januar 1999. 3Die
  • für die Zeit ab 1. November 1998 und führte zur Begründung aus, der Kläger sei dahingehend belehrt
  • worden, dass bei unbegründeter Ablehnung einer Tätigkeit kein Leistungsanspruch nach dem AsylbLG
  • entweder nicht genannt oder aber nicht nachgewiesen. 1 Mit Bescheid vom 19. Oktober 1998 wurde auch
  • . Oktober 1998 gegenüber der Klägerin ab dem 1. November 1998 ein. 6Gegen die Einstellungsbescheide

LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 85/07 AY ER

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2008
Inhalt
  • Antragsteller die begehrte Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im
  • Anordnungsgrund glaubhaft gemacht. 7Der Anordnungsanspruch folgt aus § 2 Abs. 1 AsylbLG. Hiernach ist
  • Senat hat jedoch bereits entschieden, dass bei der Prüfung des § 2 Abs. 1 AsylbLG dem Sinn und
  • Wartefrist des § 2 Abs. 1 AsylbLG zu erfüllen (LSG NRW, Beschlüsse des erkennenden Senates vom 26.04.2007, L
  • Aufenthaltsdauer rechtsmißbräuchlich selbst verursacht i.S.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG und könne aus diesem

OVG Nordrhein-Westfalen - 22 A 3164/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.12.2000
Inhalt
  • leistungsberechtigt nach dem AsylbLG seien lediglich die in § 1 dieses Gesetzes genannten Personen, nicht jedoch
  • nicht vor. Zwar wird durch § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG F. 1993, wonach das Bundessozialhilfegesetz auf
  • deshalb noch kein Jahr zurücklag. 483. Abgesehen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG F. 1993 hat der
  • Asylbewerber und ihnen gleichgestellter Ausländer (vgl. § 9 Abs. 1 AsylbLG F. 1993 bzw. § 120 Abs. 2 BSHG
  • Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG F. 1993, die nicht zum Kreis der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG F. 1993

SozG Berlin - S 63 AS 1817/05

Sozialgericht Berlin vom 13.03.2017
Inhalt
  • Abs 1 S 1 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 SGB 2, § 8 Abs 2 SGB 2, § 1 AsylbLG Aktenzeichen: S 63 AS 1817/05
  • für Ausländer - Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG Leitsatz Ausländer, die nach § 1 Abs 1 Nr 3
  • nicht für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG gilt und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen unberührt
  • bleiben. Daraus folgt, dass Personen, die gemäß § 1 AsylbLG leistungsberechtigt sind, keinen
  • Klägerin ist jedoch nach § 1 Nr. 3 AsylbLG leistungsberechtigt, da sie eine Aufenthaltserlaubnis nach

LSG Thüringen - L 8 AY 493/06 ER

Thüringer Landessozialgericht vom 03.08.2006
Inhalt
  • Ermittlungen bedurfte. Die Klärung der Frage, ob dem Beschwerdeführer Leistungen nach § 2 Abs. 1, 3 AsylbLG
  • Aufenthalts im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst hat, ist im Verfahren
  • , Beschluss v. 29. September 1998, Az.: 5 B 82/97). Dies gilt umso mehr, als die in § 1 Abs. 1 AsylbLG
  • Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Er ist der Ansicht, dass ihm
  • , erhielt bisher Leistungen nach § 3 AsylbLG durch Gewährung von Sach- und Geldmitteln (vor der

LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 B 1/09 BK

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 31.05.2010
Inhalt
  • . Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und
  • ) der erwähnte § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II entgegenstehen, der auf § 1 AsylbLG Bezug nimmt. Fraglich
  • Beschäftigung gestattet worden ist, von dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Nr. 3 AsylbLG erfasst wird. Diese
  • AsylbLG entgegenstehen, so dass aus teleologischen Gründen eine einschränkende Anwendung des § 1
  • Abs. 1 AsylbLG geboten sein könnte. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 14.11.2008