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LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 U 113/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 21.08.2003
- Inhalt
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- veranlasste. Dr. F. kam in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die initialen Kopfschmerzen, die
- der vorliegenden medizinischen Gutachten und ärztlichen Stellungnahmen sprechen gerade nicht
- . Februar 1993 einen Grad der Behinderung – GdB – von 80 wegen der Funktionsbeeinträchtigungen a
- Zwischenberichtes beklagte der Berufungskläger Kopfschmerzen. Nach dem weiteren Zwischenbericht des Dr
- Berufungskläger noch über gelegentliche Kopfschmerzen, ansonsten war er beschwerdefrei. Eine MdE werde nach
BSG - B 5 RJ 36/02 R
Bundessozialgericht vom 09.04.2003
- Inhalt
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- . März 1996 sowie das Gutachten der Sozialmedizinerin Dr. S vom 18. April 1997 mit Zusatzgutachten des
- psychologischer/psychosomatischer Sicht des Dipl.-Psych. H vom 16. Juli 1998 sowie dessen (Privat-)Gutachten vom
- Untersuchung der Klägerin das Gutachten vom 2. August 1999 erstattet. Er hat die Klägerin mit Blick auf die
- , ängstlicher Persönlichkeit; wiederkehrende vasomotorische Kopfschmerzen; degeneratives HWS-Syndrom mit
- Gutachten eine kritische Stellungnahme des Dipl.-Psych. H vom 30. August 1999 vorgelegt, zu der sich Dr
LSG Bayern - L 18 B 53/00 SB
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.05.2000
- Inhalt
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- Grades der Behinderung (GdB) nach dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG) Prozesskostenhilfe (PKH) zu
- Klägers auf Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung (GdB) nach § 4 SchwbG lehnte
- der Beklagte mit Bescheid vom 22.07.1998 ab, weil der durch die Behinderung "Funktionsbehinderung der
- im Verfahren nach dem OEG festgestellte Schädigung als Behinderung zu Ziff 1 nach dem SchwbG fest
- (Einzel-GdB 40). Als weitere Behinderung stellte er mit einem Einzel-GdB von 10 unter Ziff 2 fest
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 RJ 10/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.01.2010
- Inhalt
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- beeinträchtigten. Die in den Gutachten getroffenen ärztlichen Feststellungen gingen darüber hinaus. Am 12. Februar
- Schwerbehinderter anerkannt. Der Grad der Behinderung betrug seit November 2003 70 und wurde mit Bescheid
- Verfahren, insbesondere ein vom 2. Mai 1995 datierendes Gutachten des praktischen Arztes Seemann
- . April 1998 datierenden Bescheids über die Feststellung eines Grades der Behinderung von 50 und
- Gutachten erstellte, und durch den Praktischen Arzt, Chirurgen und Arbeitsmediziner Dr. R dessen
LSG Berlin-Brandenburg - L 13 SB 219/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 04.03.2008
- Inhalt
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- . Tatbestand: Die Klägerin begehrt die Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 bereits zu
- gekommen sei. Hinzu kämen Kopfschmerzen, Schlafstörungen und eine affektive Labilität, die insgesamt als
- im Alltag nicht zu einer manifesten Behinderung. Letztlich seien eine völlig normale kindliche
- . Das Gericht hat sodann auf Antrag der Klägerin gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ein Gutachten
- , abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, ihr einen Grad der Behinderung von 50 bereits ab September
VG Gelsenkirchen - 14 K 3637/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 09.06.2009
- Inhalt
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- : Parkerleichterung, Behinderung, aG, aG light, Ausnahme, Versorgungsamt, Versorgungsverwaltung, Bindung
- höheren Grades der Behinderung sowie die Feststellung des Nachteilsausgleichs „aG". Zur Begründung
- stichwortmäßig aufführte: 3„Verschlechterung Nacken, Kopfschmerzen, Schultergelenke beidseits, starke
- Versorgungsamt einen Grad der Behinderung ( GdB ) von 100 sowie das Nichtvorliegen der gesundheitlichen
- Beeinträchtigungen sei nunmehr ein Grad der Behinderung von 100 angemessen. Das Merkzeichen „aG" stehe
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 1282/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.12.2000
- Inhalt
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- Gutachten vom 22. August 2006 (Untersuchung der Klägerin am selben Tag) kam der Sachverständige zu
- nervenärztliches Gutachten bei der Ärztin für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie Dr. W-G ein. In ihrem
- Gutachten vom 13. September 2006 kam die Gutachterin zu der Feststellung, die Klägerin befinde sich
- Beeinträchtigung der Wegefähigkeit vorliege, zumal für sie seit Februar 2003 ein Grad der Behinderung (GdB) von
- Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Herzrasen und Herzstiche seien zunächst intensiver zu behandeln
LSG Saarland - L 5 SB 72/06
Landessozialgericht für das Saarland vom 06.11.2007
- Inhalt
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- . Bei der 1954 geborenen Klägerin war mit Abhilfebescheid vom 18. März 2003 ein Grad der Behinderung
- : 1. „Verlust des Geruchssinnes und rezidivierende Kopfschmerzen nach Schädelhirntrauma; 2.chronisch
- . „Verlust des Geruchssinnes und rezidivierende Kopfschmerzen nach Schädelhirntrauma; Schwindel
- hat sodann das Gutachten von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit (ARGE) S. angefordert
- SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die in Folge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit
LSG Hamburg - L 1 P 6/05
Landessozialgericht Hamburg vom 19.04.2006
- Inhalt
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- , war ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vom 19. Oktober 1995, in
- nunmehr auftretenden Kopfschmerzen und Schwindelattacken, in deren Zusammenhang es auch zu Stürzen
- worden. Dies gelte sowohl für das Gutachten des Dr. M. als auch bereits für die MDK-Gutachten vom
- MDK-Gutachten vom 19. Oktober 1995 sei ausgeführt worden, dass mit einer Stabilisierung zu rechnen sei
- ebenso wie zuvor die MDK-Gutachten vom 15. Januar 2001 und 31. Oktober 2000 im Einzelnen genau
LSG Baden-Württemberg - L 8 SB 1691/08
Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 14.08.2009
- Inhalt
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- der Behinderung (GdB) nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) und den Nachteilsausgleich
- verwies auf seine starken Kopfschmerzen, die Beeinträchtigungen und Schmerzen im Bereich der Knie- und
- medizinische Unterlagen. Anschließend holte das SG von Dr. S. ein internistisches Gutachten und
- Wesentlichen auf die eingeholten fachärztlichen Gutachten, nach denen die beim Kläger vorliegenden
- gestützt auf die eingeholten fachärztlichen Gutachten von Dr. S., Dr. Sc. und Dr. N. zu dem Ergebnis
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 RA 35/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 20.03.2003
- Inhalt
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- Ärztlichen Dienstes des Arbeitsamtes R. bei und veranlasste mehrere Gutachten nach ambulanter Unter
- , - Schulterbeschwerden, - migräneartige Kopfschmerzen. Die Beklagte und das Sozialgericht (SG) hatten zum
- medizinischen Sachverhalt-ermittelt und insgesamt mehrere Gutachten auf orthopädischem, internistischem und
- . Auch sei ihm seit 1989 ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 zuerkannt. Zu-sammenfassend habe ihn
- gemacht. Zur Glaubhaftmachung legte der Kläger das arbeitsamtsärztliche Gutachten der Frau L. vom 8
OLG Koblenz - 7 UF 774/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 02.11.2006
- Inhalt
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- für soziale Angelegenheiten wegen einer Migräneerkrankung einen Grad der Behinderung von 50
- Parteien Berufung eingelegt. Der Antragsteller hält das vom Familiengericht eingeholte Gutachten für
- Sachverständigengutachtens. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Gutachten des Sachverständigen Dr
- . Hinsichtlich der vom Antragsteller gegenüber diesem Gutachten erhobenen Einwendungen wird auf die
- werden (§ 1572 BGB). Das folgt zur Überzeugung des Senates aus dem Gutachten des Sachverständigen Dr. B
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 RJ 18/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 08.09.2005
- Inhalt
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- ärztliches Gutachten der Internistin Dr. P. vom 31. Juli 2001 vor, die ausführte, bei der Klägerin
- , Niedrigblutdruck, chronischer Bronchitis, Allergien, Krampfadern, Schulter- und Kopfschmerzen für
- . November 2000 ein allgemeinmedizinisches Gutachten über die Klägerin. Die Gutachterin stellte
- Psychiatrie W., die in dem Gutachten vom 04. Dezember 2001 symptomatische Epilepsie bei Verdacht auf
- Psychiatrie Dr. H. am 14. Juli 2003 ein medizinisches Gutachten über die Klägerin erstattet. Der
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 31/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.02.2004
- Inhalt
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- Kopfschmerzen, Schmerzen im linken unteren Bein, schneller Ermüdbarkeit, Vergesslichkeit und Trägheit
- Begutachtung und Untersuchung des Klägers beauftragt. Ein Gutachten ist jedoch nicht erstattet worden
- hinaus nur noch die Einschätzung einer MdE von 10 v. H. Aus dem Gutachten des Dr. V-S ergebe sich, dass
- Gutachten nach Aktenlage erscheine der Kammer nicht sinnvoll. Soweit sich jedoch unfallbedingte
- . Dr. L, hilfsweise 15ein weiteres jugendpsychiatrisches Gutachten eines anderen Sachverständigen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 6 SB 46/98
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2000
- Inhalt
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- nicht zugelassen. Tatbestand: 1Umstritten ist die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) nach dem
- zugrundeliegenden gutachtlichen Stellungnahme vom 10.10.1987 waren für die Behinderung zu 1. ein Einzel-GdB von
- unter Ziffer 3. berücksichtigte Behinderung um: "Bewegungseinschränkung des rechten Fußgelenkes nach
- 02.04.1997 ergänzte der Beklagte nun mehr die Behinderung zu Ziffer 1. um: "Fibromyalgiesyndrom". Im
- Sozialgerichtsgesetz (SGG) eingeholtes internistisch-rheumatologisches Gutachten des Dr. N ... vom 01.06.1999