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§ 99 ArbGG

Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag
Inhalt
  • Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag wirkt für und gegen jedermann.(4) In den Fä
  • anwendbaren Tarifvertrag darauf beruht, dass ein Beteiligter absichtlich unrichtige Angaben oder
  • Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet.(2) Für das Verfahren sind die

§ 1 TVMindestlohn Abfall 6

Geltungsbereich
Inhalt
  • (1) Räumlicher Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für das Gebiet der
  • Bundesrepublik Deutschland.(2) Betrieblicher Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für die
  • ;nlicher Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in
  • Tarifvertrags umfasst ausschließlich die Reinigung und den Winterdienst, das Kehren und Reinigen sowie

§ 9 TVG

Feststellung der Rechtswirksamkeit
Inhalt
  • Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen
  • des Tarifvertrags ergangen sind, sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen tarifgebundenen Parteien

§ 48 ArbGG

Rechtsweg und Zuständigkeit
Inhalt
  • Tarifvertrag die Zuständigkeit eines an sich örtlich unzuständigen Arbeitsgerichts festlegen f
  • , das sich nach einem Tarifvertrag bestimmt,2.bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Verhä
  • Arbeitgebern.Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Satz 1 Nr. 1 gelten die tarifvertraglichen Bestimmungen
  • Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn die Anwendung des gesamten Tarifvertrags zwischen ihnen vereinbart ist

LAG Hamm - 18 Sa 551/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 23.06.2004
Inhalt
  • einen nachwirkenden Tarifvertrag Normen: §§ 133, 157 BGB, §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 5 TVG Rechtskraft
  • den Tarifvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen Raum der
  • von der Beklagten herangezogenen Tarifvertrag sei nicht möglich, weil es sich nicht um eine andere
  • Arbeitsvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. a) Welchen Tarifvertrag die Parteien gewollt haben, ist
  • - AP Nr. 9 zu § 1 TVG, Bezugnahme auf einen Tarifvertrag; BAG, Urteil vom 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

Arbeitsgericht Freiburg spricht Leiharbeiter Lohnnachschlag zu

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.01.2012
Inhalt
  • Geht aus einem Leiharbeitsvertrag nicht klar hervor, welcher Tarifvertrag genau anzuwenden ist
  • Zusatzleistungen sollten sich laut Stellenbeschreibung nach dem Tarifvertrag der
  • Tarifvertrag anzuwenden ist. Daher dürfe nicht nach irgendeinem Tariflohn bezahlt werden. Ohne
  • entsprechenden Tarifvertrag orientiere sich die Entlohnung laut gesetzlichen Bestimmungen nach dem
  • gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag

§ 49 SeeArbG

Abweichende Arbeitszeitregelungen durch Tarifvertrag
Inhalt
  • (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung oder

Betriebsratswahl bei unwirksamen Tarifvertrag

Malte Winter vom 02.05.2013
Inhalt
  • anfechtbar. Vorliegend hatte der Tarifvertrag vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen bestimmt, ohne den hierfür ...

BAG - 10 AZR 242/13

Bundesarbeitsgericht vom 16.07.2014
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 16.7.2014, 10 AZR 242/13 Arbeitszeitkonto - Tarifvertrag
  • Fälle, in denen eine Überschreitung der täglichen Arbeitszeit vorliege, gibt es im Tarifvertrag keine
  • anderes Ergebnis, da nach § 4 Abs. 4 EFZG durch Tarifvertrag eine von den Absätzen 1, 1a und 3 des
  • b bb der Gründe, BAGE 100, 256). 17b) Durch Tarifvertrag kann allerdings nach § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG

§ 63 ArbGG

Übermittlung von Urteilen in Tarifvertragssachen
Inhalt
  • Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrags

Dynamische Verweisungsklauseln können weiterhin als Gleichstellungsabreden auszulegen sein

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 21.12.2011
Inhalt
  • – gilt weiterhin, dass eine sog. dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag als Gleichstellungsabrede
  • auszulegen sein. Damit kann der Tarifvertrag nach einem späteren Austritt des Arbeitgebers aus dem
  • haben eine dynamische Verweisung auf den Tarifvertrag vor dem 1.1.2002 vereinbart, so dass ein sog
  • , wenn sie auf den einschlägigen Tarifvertrag verweisen, an den der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt
  • hinreichend klar ist und auf den zu jener Zeit geltenden Tarifvertrag für den Einzelhandel Brandenburg

§ 1 TVMindestlohn Gerüstb 2

Geltungsbereich
Inhalt
  • diesen Tarifvertrag. Selbstständige Betriebsabteilungen sind Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrags
  • andere Arbeiten ausgeführt, so werden diese Abteilungen dann nicht von diesem Tarifvertrag erfasst
  • , wenn sie von einem anderen Tarifvertrag erfasst werden.Abschnitt IIINicht erfasst werden Betriebe

§ 85 SAG

Streichung des Gesamtbetrags variabler Vergütungen und zurückbehaltener variabler Vergütungen
Inhalt
  • variable Vergütungsbestandteile, die vereinbart sind 1.durch Tarifvertrag oder2.im
  • Geltungsbereich eines Tarifvertrags durch Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Anwendung der
  • tarifvertraglichen Regelungen oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder

Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

Malte Winter vom 15.01.2016
Inhalt
  • Durch Tarifvertrag kann keine vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Zuständigkeit für die Ausübung der Beteiligungsrechte bestimmt werden. ...

LAG Baden-Württemberg - 13 Sa 82/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 10.11.2004
Inhalt
  • LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 10.11.2004, 13 Sa 82/03 Tarifvertrag - rückwirkende
  • festgelegte Kürzung der laufenden Löhne und Gehälter bezogen. 6 Der Tarifvertrag habe auch nicht gegen den
  • Rückwirkung über den 01.02.2003 hinaus zukommen sollte. Zwar heißt es in dem Tarifvertrag, dieser trete
  • durch Tarifvertrag rückwirkend und verschlechternd verändert werden. Tarifvertragliche Regelungen
  • Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich. Dies gilt selbst für bereits entstandene und fällig gewordene