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§ 100 BVerfGG
- Inhalt
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- Bundesverfassungsgerichts, der zur Zeit seines Todes Übergangsgeld bezog, erhalten Sterbegeld sowie für den
- Rest der Bezugsdauer des Übergangsgeldes Witwen- und Waisengeld; Sterbegeld, Witwen- und Waisengeld werden aus dem Übergangsgeld berechnet.
BGH - IV ZR 16/09
Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
- Inhalt
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- Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS sowie auf Sterbegeld gemäß § 85 Satz 1 VBLS zu
- . Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Sterbegeld in Höhe von 600 € zu zahlen. Im Übrigen wird
- Gewährung einer Hinterbliebenenrente sowie die Zahlung von Sterbegeld. Er lebte seit Juli 2005 in
- Beklagten (im Folgenden: VBLS) noch auf Zahlung von Sterbegeld gemäß § 85 VBLS zu, weil er mit dem
- .). Schließlich hat der Kläger einen Anspruch auf Zahlung von Sterbegeld in Höhe von 600 € nach § 85 Satz
§ 3 DiätenG
- Inhalt
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- angenommenen Kinder erhalten ein Sterbegeld in Höhe der dreifachen Aufwandsentschädigung
- letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben, das Sterbegeld bis zur Höhe ihrer Aufwendungen
§ 2 KStDV 1977
Kassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
- Inhalt
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- ;hrlich für jede Vollwaise, als Sterbegeld 7.669 Euro als Gesamtleistung. (2) Die
- jeweils erreichten Rechtsansprüche, mit Ausnahme des Anspruchs auf Sterbegeld, dürfen in
§ 16 BeamtVG
Allgemeines
- Inhalt
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- Sterbemonat,2.Sterbegeld,3.Witwengeld,4.Witwenabfindung,5.Waisengeld,6.Unterhaltsbeiträge,7.Witwerversorgung.
§ 3 WWSUG
- Inhalt
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- Beim Tod eines Versicherten wird Sterbegeld nach § 58 des Fünften Buches
§ 51 BeamtVG
Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Inhalt
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- Schadenersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung besteht.(3) Ansprüche auf Sterbegeld (§
- Darlehnsgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.
§ 2 BPräsRuhebezG
- Inhalt
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- Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1 ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein
§ 29i PKDBSa
Verjährungsfrist
- Inhalt
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- Der Anspruch auf Rente sowie der Anspruch auf Sterbegeld verjähren in fünf Jahren. Die
- VersRMAbschR
Bilanzmuster für Krankenversicherungsunternehmen
- Inhalt
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- Krankheitswagnis 2.das Krankentagegeld 3.a)das tariflich vorgesehene Sterbegeld b)das Sterbegeld als selbst
LSG Berlin-Brandenburg - L 1 B 1219/05 KR
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.02.2006
- Inhalt
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- 2005 beigeordnet. Gründe: I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Sterbegeld für
- Bescheid vom 12. Januar 2005 unter Hinweis auf die generelle Abschaffung des Anspruches auf Sterbegeld
- Sterbegeld maßgeblichen §§ 11 Abs. 1 Satz 2, 58f Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) seien erst zum 1
- (SGB I) gehe eindeutig hervor, dass der ursprüngliche Anspruch auf Sterbegeld zum 1. Januar 2004
- -B 1 KR 2/05 R- dargelegt, dass der Anspruch auf Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 20c PKDBSa
Verjährungsfrist
- Inhalt
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- Der Anspruch auf Rente, der Anspruch auf Gehaltszuschuss sowie der Anspruch auf Sterbegeld verj
Einkomensmindernde Anrechnung von Leistungen zur Sterbegeldversicherung
Sönke Nippel vom 25.10.2016
- Inhalt
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- . Sterbegeld dient der Deckung der Bestattungskosten. mehr Der Beitrag Einkomensmindernde Anrechnung von... (...)
Anlage VersRMAbschR
(zu Teil D)
Grundsätze für die Berechnung der Alterungsrückstellung,
der Rückstellung für das Krankentagegeld, der
Deckungsrückstellung für das nach den Tarifen der
Krankheitskostenversicherung vorgesehene Sterbegeld und
der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld bei
Krankentagegeldversicherungen
- Inhalt
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- Krankheitskostenversicherung vorgesehene Sterbegeld (unselbständiges Sterbegeld) und der Deckungsrückstellung fü
- ;r das Sterbegeld bei Krankentagegeldversicherungen in der Umstellungsrechnung gelten in den Fä
- ;hrige Prämienzahlungsweise und beim Sterbegeld dessen sofortige Zahlung im Versicherungsfall nicht
- berücksichtigt zu werden. f)Ist das Sterbegeld gestaffelt, so ist der Berechnung der Deckungsr
- ;ckstellung für das unselbständige Sterbegeld und der Deckungsrückstellung für das
§ 3 ErbStDV 1998
Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
- Inhalt
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- , soweit sie die Lebens- (Sterbegeld-) oder Leibrenten-Versicherung betreiben. Die Anzeigepflicht
- , anzuzeigen. Zu den Versicherungssummen rechnen insbesondere auch Versicherungsbeträge aus Sterbegeld