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§ 100 BVerfGG

Inhalt
  • Bundesverfassungsgerichts, der zur Zeit seines Todes Übergangsgeld bezog, erhalten Sterbegeld sowie für den
  • Rest der Bezugsdauer des Übergangsgeldes Witwen- und Waisengeld; Sterbegeld, Witwen- und Waisengeld werden aus dem Übergangsgeld berechnet.

BGH - IV ZR 16/09

Bundesgerichtshof vom 14.02.2007
Inhalt
  • Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS sowie auf Sterbegeld gemäß § 85 Satz 1 VBLS zu
  • . Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Sterbegeld in Höhe von 600 € zu zahlen. Im Übrigen wird
  • Gewährung einer Hinterbliebenenrente sowie die Zahlung von Sterbegeld. Er lebte seit Juli 2005 in
  • Beklagten (im Folgenden: VBLS) noch auf Zahlung von Sterbegeld gemäß § 85 VBLS zu, weil er mit dem
  • .). Schließlich hat der Kläger einen Anspruch auf Zahlung von Sterbegeld in Höhe von 600 € nach § 85 Satz

§ 3 DiätenG

Inhalt
  • angenommenen Kinder erhalten ein Sterbegeld in Höhe der dreifachen Aufwandsentschädigung
  • letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben, das Sterbegeld bis zur Höhe ihrer Aufwendungen

§ 2 KStDV 1977

Kassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger
Inhalt
  • ;hrlich für jede Vollwaise, als Sterbegeld 7.669 Euro als Gesamtleistung. (2) Die
  • jeweils erreichten Rechtsansprüche, mit Ausnahme des Anspruchs auf Sterbegeld, dürfen in

§ 16 BeamtVG

Allgemeines
Inhalt
  • Sterbemonat,2.Sterbegeld,3.Witwengeld,4.Witwenabfindung,5.Waisengeld,6.Unterhaltsbeiträge,7.Witwerversorgung.

§ 3 WWSUG

Inhalt
  • Beim Tod eines Versicherten wird Sterbegeld nach § 58 des Fünften Buches

§ 51 BeamtVG

Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Inhalt
  • Schadenersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung besteht.(3) Ansprüche auf Sterbegeld
  • Darlehnsgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.

§ 2 BPräsRuhebezG

Inhalt
  • Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1 ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein

§ 29i PKDBSa

Verjährungsfrist
Inhalt
  • Der Anspruch auf Rente sowie der Anspruch auf Sterbegeld verjähren in fünf Jahren. Die

- VersRMAbschR

Bilanzmuster für Krankenversicherungsunternehmen
Inhalt
  • Krankheitswagnis 2.das Krankentagegeld 3.a)das tariflich vorgesehene Sterbegeld b)das Sterbegeld als selbst

LSG Berlin-Brandenburg - L 1 B 1219/05 KR

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 24.02.2006
Inhalt
  • 2005 beigeordnet. Gründe: I. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Sterbegeld für
  • Bescheid vom 12. Januar 2005 unter Hinweis auf die generelle Abschaffung des Anspruches auf Sterbegeld
  • Sterbegeld maßgeblichen §§ 11 Abs. 1 Satz 2, 58f Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) seien erst zum 1
  • (SGB I) gehe eindeutig hervor, dass der ursprüngliche Anspruch auf Sterbegeld zum 1. Januar 2004
  • -B 1 KR 2/05 R- dargelegt, dass der Anspruch auf Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung

§ 20c PKDBSa

Verjährungsfrist
Inhalt
  • Der Anspruch auf Rente, der Anspruch auf Gehaltszuschuss sowie der Anspruch auf Sterbegeld verj

Einkomensmindernde Anrechnung von Leistungen zur Sterbegeldversicherung

Sönke Nippel vom 25.10.2016
Inhalt
  • . Sterbegeld dient der Deckung der Bestattungskosten. mehr Der Beitrag Einkomensmindernde Anrechnung von... (...)

Anlage VersRMAbschR

(zu Teil D) Grundsätze für die Berechnung der Alterungsrückstellung, der Rückstellung für das Krankentagegeld, der Deckungsrückstellung für das nach den Tarifen der Krankheitskostenversicherung vorgesehene Sterbegeld und der Deckungsrückstellung für das Sterbegeld bei Krankentagegeldversicherungen
Inhalt
  • Krankheitskostenversicherung vorgesehene Sterbegeld (unselbständiges Sterbegeld) und der Deckungsrückstellung fü
  • ;r das Sterbegeld bei Krankentagegeldversicherungen in der Umstellungsrechnung gelten in den Fä
  • ;hrige Prämienzahlungsweise und beim Sterbegeld dessen sofortige Zahlung im Versicherungsfall nicht
  • berücksichtigt zu werden. f)Ist das Sterbegeld gestaffelt, so ist der Berechnung der Deckungsr
  • ;ckstellung für das unselbständige Sterbegeld und der Deckungsrückstellung für das

§ 3 ErbStDV 1998

Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
Inhalt
  • , soweit sie die Lebens- (Sterbegeld-) oder Leibrenten-Versicherung betreiben. Die Anzeigepflicht
  • , anzuzeigen. Zu den Versicherungssummen rechnen insbesondere auch Versicherungsbeträge aus Sterbegeld