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FG Münster - 8 K 4659/99 E

Finanzgericht Münster vom 18.09.2003
Inhalt
  • Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt, bestehen keine Bedenken, diese im
  • EStG seien Zuschläge für die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN), die
  • tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfreie Zuschläge im Sinne von § 3 b
  • Nachtarbeit und eine Ausgleichszahlung (Besitzstandswahrung) vorgesehen habe. 28Da die Zuschläge für
  • die Nachtarbeit nur für die tatsächlich geleistete Nachtarbeit, wie sie in den Aufzeichnungen

BFH - VI R 50/09

Bundesfinanzhof vom 13.03.2017

Attest über dauerhafte Nachtschicht-Untauglichkeit gilt dauerhaft

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.08.2018
Inhalt
  • dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber Beschäftigten einen Arbeitsplatz ohne Nachtarbeit zuweisen
  • es um die „Betriebsvereinbarung Nachtarbeit“ einer Drogeriemarktkette. Der Arbeitgeber versteht

§ 3 KrFArbZG

Arbeitszeit
Inhalt
  • ) Leistet der selbständige Kraftfahrer Nachtarbeit, darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden arbeiten.

BAG - 7 AZR 218/08

Bundesarbeitsgericht vom 12.08.2009
Inhalt
  • Nachtarbeit nach § 23 MTV, die an den Tagen des Freizeitausgleichs angefallen wären, wenn die
  • Nachtarbeit Zuschläge vor. Für die Grundarbeitszeit wird daher nicht ausschließlich die Grundvergütung

SozG Dresden - S 32 AS 1317/08

Sozialgericht Dresden vom 26.10.2009
Inhalt
  • glichen aus, dass Nachtarbeit den Menschen physisch stärker beanspruchende als die am Tage geleistete
  • Arbeit; Nachtarbeit führe daher auch zu zusätzlichen Mahlzeiten (so insbesondere LSG Thüringen, Beschl
  • genommen habe. Dies zeigt, dass nicht die Nachtarbeit, sondern die Mehrarbeit an sich dazu führte, dass
  • Nachtarbeit unter § 138 Abs. 3 Nr. 3 AFG a.F. fielen. Allerdings stellte § 138 Abs. 3 Nr. 3 AFG a.F

LAG Rheinland-Pfalz - 4 Sa 900/04

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 03.02.2005
Inhalt
  • LAG Mainz 03.02.2005 4 Sa 900/04 Keine Verpflichtung zur Nachtarbeit eines Schwerbehinderten, der
  • durch Arztattest nachgewiesen keine Nachtarbeit verrichten kann Aktenzeichen: 4 Sa 900/04 4 Ca 806/04
  • Nachtarbeit bei der Beklagten zu leisten. Der Kläger ist seit 15.06.1978 bei der Beklagten beschäftigt
  • gesundheitlichen Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum nicht zur Nachtarbeit eingesetzt. Er hat der
  • medizinischer Sicht nicht nur Nachtarbeit, sondern auch keine Wechselschicht mehr verrichten. Um seinen

ArbG Limburg - 1 Ca 333/08

Arbeitsgericht Limburg (geschlossen) vom 22.06.2009
Inhalt
  • seinem Praktikum auf 165,00 €- Basis beschäftigt werden wollen. Sonntags- und Nachtarbeit sei von
  • Nachtarbeit die Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt, hat der Kläger am 29.01.2008 4 Stunden 50 Minuten
  • Nachtarbeit geleistet, am 30.01.2008 4 Stunden 50 Minuten und am 31.01.2008 ebenfalls 4 Stunden 50
  • Minuten, insgesamt somit 14,5 Stunden Nachtarbeit. Für Nachtarbeit ist ein Zuschlag gem. § 3 Ziff
  • dies im Februar 2008 86,9166 Stunden Nachtarbeit. Da der Kläger Nachtzuschläge für 86,5 Stunden

BAG - 6 AZR 197/07

Bundesarbeitsgericht vom 13.12.2007
Inhalt
  • Rufbereitschaft angeordnete Nachtarbeit durch den zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag gedeckt
  • . Juli 2005 zu vertreten, weil sie den Kläger zur Nachtarbeit eingeteilt hat. Der Ausfall der Arbeit
  • während der auf die geleistete Nachtarbeit folgenden Tagschicht ist vielmehr eine Folge der zwingenden
  • . Die Arbeit sei ausgefallen, da sie nicht geleistet werden durfte. Nacharbeit könne der Arbeitgeber

§ 6 ArbZG

Nacht- und Schichtarbeit
Inhalt
  • Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.(3
  • arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gef

Keine Freistellung um Gespräche über Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu erzwingen

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 09.07.2020
Inhalt
  • Schwerbehinderter: Kein automatischer Anspruch auf Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit Fristlose Kündigung

§ 3 BSHGebV

Gebührenbemessung
Inhalt
  • Sonntagsarbeitvon Samstag 12.00 Uhrbis Sonntag 24.00 Uhr50 Prozent,3.für Nachtarbeit,soweit nicht

§ 31 GewStG

Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
Inhalt
  • -, Feiertags- und Nachtarbeit gehören unbeschadet der einkommensteuerlichen Behandlung zu den

§ 16 KonsVerCHEV

Nachweis der Bruttovergütungen
Inhalt
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b des

§ 2 EFPV

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit,4.Nachtzeit die Zeit von 23 bis 6 Uhr,5.Nachtarbeit jede Arbeit