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Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung
Malte Winter vom 24.01.2017
- Titel
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- Kürzung der zweiten Hälfte einer Jahressonderzahlung
- Inhalt
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- Der Dienstgeber kann von der Kürzungsmöglichkeit bei der Leistung einer Jahressonderzahlung nach
Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn unzulässig!
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 12.03.2015
- Inhalt
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- Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis und bot ihr gleichzeitig an, das
- Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen. Das Arbeitsgericht hat die Änderungskündigung für
- Jahressonderzahlung – nicht diesem Zweck dienten, nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Eine
Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2015
- Inhalt
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- Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Die Arbeitgeberin kündigte das
- bei Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung
- Leistungen, die – wie das zusätzliche Urlaubsgeld und die Jahressonderzahlung – nicht diesem Zweck
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn
Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
- € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung – dürften nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine entsprechende
Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zum Mindestlohn
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 06.03.2015
- Inhalt
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- Urlaubsgeld sowie eine nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Jahressonderzahlung. Nach Inkrafttreten des
- € brutto gezahlt wird. Das bisherige Urlaubsgeld, die Leistungszulage und die Jahressonderzahlung
- Jahressonderzahlung – dürften nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Eine entsprechende
Arm gerechnet, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zahlen zu müssen
Thorsten Blaufelder vom 20.01.2015
- Inhalt
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- Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an
- damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht
- Urlaubsgeld – im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Die Jahressonderzahlung kann jedoch gekürzt werden
- Jahressonderzahlung erhalten, die zweite, im Juni 2013 zu zahlende Rate in Höhe von 733,80 € brutto kam
- Jahressonderzahlung auf null gekürzt werden musste, so der Arbeitgeber. Als Nachweis legte er das Testat einer
Arm gerechnet, um Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zahlen zu müssen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.01.2015
- Inhalt
-
- Evangelische Einrichtungen dürfen sich nicht arm rechnen, um sich vor der Jahressonderzahlung an
- damit zur Kürzung der Jahressonderzahlung berücksichtigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht
- Urlaubsgeld – im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Die Jahressonderzahlung kann jedoch gekürzt werden
- Jahressonderzahlung erhalten, die zweite, im Juni 2013 zu zahlende Rate in Höhe von 733,80 € brutto kam
- Jahressonderzahlung auf null gekürzt werden musste, so der Arbeitgeber. Als Nachweis legte er das Testat einer
Die perfekte Weihnachtsgeldregelung – der gute Gedanke des Tages
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 19.03.2013
- Inhalt
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- Sonderzahlung, Jahressonderzahlung, Einmalzahlung, Prämie. Nennen Sie es, wie Sie es nennen wollen
Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Befristete Arbeitsverträge mit Unterbrechungen
Malte Winter vom 14.12.2012
- Titel
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- Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Befristete Arbeitsverträge mit Unterbrechungen
- Inhalt
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- Für die Höhe des Anspruchs auf eine Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst sind alle
Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung
Malte Winter vom 14.12.2012
- Titel
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- Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung
Öffentlicher Dienst - Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel
Rechtsanwalt Malte Winter vom 13.07.2012
- Titel
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- Öffentlicher Dienst - Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel
- Inhalt
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- , die am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung
Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst – volle Jahressonderzahlung kann verloren gehen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.07.2012
- Titel
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- Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst – volle Jahressonderzahlung kann verloren gehen
- Inhalt
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- nur der letzte Arbeitgeber die sogenannte Jahressonderzahlung leisten, und zwar anteilig nur für die
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 10 AZR 488/11). Anspruch auf die Jahressonderzahlung
- zahlte das Weihnachts- und Urlaubsgeld in Form der Jahressonderzahlung nur anteilig, also nur für die
- Universität ihm die Jahressonderzahlung voll – für das ganze Jahr 2009 – und nicht anteilig gewähren
- müsse. Der geltende TV-L erlaube hier keine anteilige Jahressonderzahlung. Denn er sei das ganze Jahr