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Elsie Henry
Elsie Henry vom 14.02.2021
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Garis Smethers vom 04.05.2019
- Inhalt
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Adjudikation: Möglichkeiten und Grenzen im Bauwesen
Till Gross vom 25.11.2018
- Titel
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- Adjudikation: Möglichkeiten und Grenzen im Bauwesen
- Inhalt
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- ;eine zusammenfassende Darstellung über Möglichkeiten und Grenzen für den Einsatz der
- Recht.Gerichtsprozesse dauern ewig und verbrennen einen Menge Geld. Die Bauwirtschaft ebenso wie Auftraggeber sind
- . erstellte Studie „Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der au
- ;Rechtsschutzgarantie”, (2) Art. 20 GG: “Rechtsstaatsgebot” und (3) Art. 92 GG: &ldquo
- nicht zur Akzeptanz der Adjudikation als schnelles Verfahren zur vorläufigen und bindenden
Vertrags- und Nachtragsmanagement bei öffentlichen Infrastrukturprojekten in Saudi-Arabien
Till Gross vom 25.11.2018
- Titel
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- Vertrags- und Nachtragsmanagement bei öffentlichen Infrastrukturprojekten in Saudi-Arabien
- Inhalt
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- Im Oktober erschien der Aufsatz Vertrags- und Nachtragsmanagement bei öffentlichen
- gegeben. Wie in vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens hat auch Saudi Arabien eine
- Entscheidungen von König Salman ibn Abd al-Aziz und seines Sohnes Kronprinz Mo- hammed bin Salman
- al-Saud als seinem öffentlichen Repräsentanten unangefochten und messen sich allein am
- Grundlage von Gesetzen und Verordnungen geregelt ist und weitgehend reibungslos funktioniert. 
Diverse Publikationen
Rechtsanwalt Götz Winter vom 30.05.2017
- Inhalt
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- Konflikte zwischen europ. Produktrecht und nat. Baurecht. Maschinenbautage Köln07/2015  
- ; V Nationales und europäisches
- ; S Bauleiter und
- ; V Brandschutz und
- ; V Schnittstellen und
„Wer bestellt, der zahlt“ – aber was sind Aufträge?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 21.05.2015
- Inhalt
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- Umgehungen des Gesetzes. Fein raus sind Finanzmakler und Immobilienmakler, die Grundstückskäufe vermitteln
- zustande kommt und der Kunde dem Makler die Provision zugesichert hatte. Wenn es um Wohnungsmietverträge
- Makler beauftragt, eine passende Wohnung zu suchen, und der Makler „ausschließlich“ wegen dieses
- Vorstellungen an den Makler wenden und er beiden dieselbe Wohnung anbietet. Da der Makler die Wohnung nicht
- Leistung vom Mieter bezahlt zu werden, und zwar dann, wenn der Mieter den Makler mit der Wohnungssuche
Mehrvergütung bei Bauzeitverzögerung – OLG Köln erschwert Darlegung
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 17.05.2015
- Inhalt
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- liegt und er darlegen kann, welcher finanzielle Mehraufwand ihm entstanden ist. An dieser
- Bauunternehmer müsse „nur“ darlegen, welche Aufwendungen er tatsächlich hatte und ohne die
- bauablaufbezogene Darstellung erforderlich ist. Der Unternehmer müsse alle Einnahmen und Ausgaben
- betreffend der geplanten und durchgeführten Arbeiten gegenüberstellen, und zwar einmal mit
- Bauzeitverzögerung und einmal fiktiv ohne diese. In der Praxis stellt die Darlegung des
Abnahme durch Sachverständige – Klausel in Bauträgervertrag unwirksam
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 15.05.2015
- Inhalt
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- Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE
- Wohnungseigentumsanlage, bestellt sich selbst zum ersten Verwalter und beauftragt einen befreundeten Sachverständigen
- . Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die Abnahme-Klausel eine unangemessene
- Benachteiligung der Käufer darstelle und deshalb unwirksam sei. Abnahme des Gemeinschaftseigentums
- . Er muss und darf nicht nur die Abnahme seiner Wohnung – des Sondereigentums – erklären, sondern
Maklerverträge: Keine widerrufbaren Fernabsatzverträge?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 06.05.2015
- Inhalt
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- Ein Maklervertrag kann durch Übersendung des Exposés und Inanspruchnahme von Maklerleistungen
- – hier: Besichtigungstermine – konkludent geschlossen werden. Fernabsatzrecht und das Widerrufsrecht des
- zahlende Courtage und deren Höhe hingewiesen wurde. Sodann erfolgten auf Anfrage des Beklagten zwei
- , und widerrief den Maklervertrag. Die Entscheidung des Gerichts Beide Instanzen entschieden zugunsten
- BGB a.F. verwendet worden. Zudem lasse es sich mit Sinn und Zweck des Fernabsatzrechts nicht
„Mietpreisbremse“ in Berlin ab 1.6. – politisch gewollter Rechtsbruch?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 30.04.2015
- Inhalt
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- Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin
- bzw. 7 Jahre auf 10 Jahre ausgeweitet und das Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Großer Unterschied
- Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach bestimmten Kriterien nachweisen kann und zusätzlich
- (§ 556d Abs. 2 BGB n.F.) hinwegsetzt und ohne solide Prüfung des Wohnungsmarktes in Berlin eine
- solche Verordnung erlässt, ist dreist und könnte sich als rechtswidrig erweisen. Keine
Gewährleistungssicherheit – entscheidend ist das vereinbarte Bürgschaftsmuster
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 28.04.2015
- Inhalt
-
- und den Sicherheitseinbehalt auszahlen, wenn die Bürgschaft dem vereinbarten Muster entspricht. Etwas
- anderes gilt nur, wenn die Parteien zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart haben und damit von
- . Zwischenzeitlich hatten die Parteien aber einen Vergleich geschlossen und vereinbart, den
- entworfen sein und vertraglich vereinbart werden. Ist der Bauherr ein Unternehmer, sollten die
- Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften auch Schadensersatz und Vertragsstrafen, ggf. auch
WEG: Eigentümer müssen unverzüglicher Schimmel-Sanierung zustimmen
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 27.04.2015
- Inhalt
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- Errichtung des Gebäudes zu beachten. Rechtsanwalt Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Schimmelbildung ist einer der häufigsten Streitpunkte im Wohnungsmietrecht und im
- Normen, entschied das LG Karlsruhe. Schimmel – baulicher Mangel oder falsche Lüftung und Beheizung
- die Wärmedämmung so unzureichend ist, dass bei bestimmten Außentemperaturen und normaler Beheizung
- weniger als 12,6°C an der Innenseite der Außenwand erreicht werden können und dass selbst bei einer
Verbau ist kein Bauwerk – 2-jährige Verjährung
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 26.04.2015
- Inhalt
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- -Stahlträger eingebracht wurden, kam es zu Rissen an Nachbargebäuden und Schadensersatzforderungen
- Verjährungsfrist von 3 Jahren, da im Baurecht die Spezialnorm des § 634a BGB gilt: Danach verjähren
- Werkleistungen an einer Sache, die kein Bauwerk ist. Eine aus Stahlträgern und Holzbohlen hergestellte
- von Arbeit und Material mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Sachen” (BGH v
- beim Berliner Verbau oder gezogen und wiederverwendt werden wie beim Hamburger Verbau. Die Arbeiten am
BGH zur Freigabe einer Gewährleistungsbürgschaft
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 23.04.2015
- Inhalt
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- Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet
- . Der Bauherr hatte sich für die Zeit bis zur Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung als
- Sicherheit eine Vertragserfüllungsbürgschaft und für die Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft
- . v. 19.2.2014 – 4 U 252/12) und der Bundesgerichtshof (Urt. v. 26.3.2015 – VII ZR 92/14). Bauherrn
- sollten Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungssicherheit vereinbaren Das Gesetz sieht für
WEG: Welche Schallschutz-DIN gilt bei Änderung des Bodenbelags?
Rechtsanwalt Mathias Münch vom 15.04.2015
- Inhalt
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- Gemeinschaftseigentum einzugreifen, müsse er den Trittschallschutz einhalten, und zwar nicht nach der