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Elsie Henry

Elsie Henry vom 14.02.2021

Hello world!

Garis Smethers vom 04.05.2019
Inhalt
  • you https://1-casinosenligne.com/ where a lot of French-speaking people already read it and

Adjudikation: Möglichkeiten und Grenzen im Bauwesen

Till Gross vom 25.11.2018
Titel
  • Adjudikation: Möglichkeiten und Grenzen im Bauwesen
Inhalt
  • ;eine zusammenfassende Darstellung über Möglichkeiten und Grenzen für den Einsatz der
  • Recht.Gerichtsprozesse dauern ewig und verbrennen einen Menge Geld. Die Bauwirtschaft ebenso wie Auftraggeber sind
  • . erstellte Studie „Möglichkeiten und Grenzen der Adjudikation als Verfahren der au
  • ;Rechtsschutzgarantie”, (2) Art. 20 GG: “Rechtsstaatsgebot” und (3) Art. 92 GG: &ldquo
  • nicht zur Akzeptanz der Adjudikation als schnelles Verfahren zur vorläufigen und bindenden

Vertrags- und Nachtragsmanagement bei öffentlichen Infrastrukturprojekten in Saudi-Arabien

Till Gross vom 25.11.2018
Titel
  • Vertrags- und Nachtragsmanagement bei öffentlichen Infrastrukturprojekten in Saudi-Arabien
Inhalt
  • Im Oktober erschien der Aufsatz Vertrags- und Nachtragsmanagement bei öffentlichen
  • gegeben. Wie in vielen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens hat auch Saudi Arabien eine
  • Entscheidungen von König Salman ibn Abd al-Aziz und seines Sohnes Kronprinz Mo- hammed bin Salman
  • al-Saud als seinem öffentlichen Repräsentanten unangefochten und messen sich allein am
  • Grundlage von Gesetzen und Verordnungen geregelt ist und weitgehend reibungslos funktioniert. 

Diverse Publikationen

Rechtsanwalt Götz Winter vom 30.05.2017
Inhalt
  • Konflikte zwischen europ. Produktrecht und nat. Baurecht. Maschinenbautage Köln07/2015  
  • ;            V Nationales und europäisches
  • ;               S Bauleiter und
  • ;              V Brandschutz und
  • ;             V Schnittstellen und

„Wer bestellt, der zahlt“ – aber was sind Aufträge?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 21.05.2015
Inhalt
  • Umgehungen des Gesetzes. Fein raus sind Finanzmakler und Immobilienmakler, die Grundstückskäufe vermitteln
  • zustande kommt und der Kunde dem Makler die Provision zugesichert hatte. Wenn es um Wohnungsmietverträge
  • Makler beauftragt, eine passende Wohnung zu suchen, und der Makler „ausschließlich“ wegen dieses
  • Vorstellungen an den Makler wenden und er beiden dieselbe Wohnung anbietet. Da der Makler die Wohnung nicht
  • Leistung vom Mieter bezahlt zu werden, und zwar dann, wenn der Mieter den Makler mit der Wohnungssuche

Mehrvergütung bei Bauzeitverzögerung – OLG Köln erschwert Darlegung

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 17.05.2015
Inhalt
  • liegt und er darlegen kann, welcher finanzielle Mehraufwand ihm entstanden ist. An dieser
  • Bauunternehmer müsse „nur“ darlegen, welche Aufwendungen er tatsächlich hatte und ohne die
  • bauablaufbezogene Darstellung erforderlich ist. Der Unternehmer müsse alle Einnahmen und Ausgaben
  • betreffend der geplanten und durchgeführten Arbeiten gegenüberstellen, und zwar einmal mit
  • Bauzeitverzögerung und einmal fiktiv ohne diese. In der Praxis stellt die Darlegung des

Abnahme durch Sachverständige – Klausel in Bauträgervertrag unwirksam

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 15.05.2015
Inhalt
  • Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE
  • Wohnungseigentumsanlage, bestellt sich selbst zum ersten Verwalter und beauftragt einen befreundeten Sachverständigen
  • . Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass die Abnahme-Klausel eine unangemessene
  • Benachteiligung der Käufer darstelle und deshalb unwirksam sei. Abnahme des Gemeinschaftseigentums
  • . Er muss und darf nicht nur die Abnahme seiner Wohnung – des Sondereigentums – erklären, sondern

Maklerverträge: Keine widerrufbaren Fernabsatzverträge?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 06.05.2015
Inhalt
  • Ein Maklervertrag kann durch Übersendung des Exposés und Inanspruchnahme von Maklerleistungen
  • – hier: Besichtigungstermine – konkludent geschlossen werden. Fernabsatzrecht und das Widerrufsrecht des
  • zahlende Courtage und deren Höhe hingewiesen wurde. Sodann erfolgten auf Anfrage des Beklagten zwei
  • , und widerrief den Maklervertrag. Die Entscheidung des Gerichts Beide Instanzen entschieden zugunsten
  • BGB a.F. verwendet worden. Zudem lasse es sich mit Sinn und Zweck des Fernabsatzrechts nicht

„Mietpreisbremse“ in Berlin ab 1.6. – politisch gewollter Rechtsbruch?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 30.04.2015
Inhalt
  • Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Berlin
  • bzw. 7 Jahre auf 10 Jahre ausgeweitet und das Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Großer Unterschied
  • Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach bestimmten Kriterien nachweisen kann und zusätzlich
  • (§ 556d Abs. 2 BGB n.F.) hinwegsetzt und ohne solide Prüfung des Wohnungsmarktes in Berlin eine
  • solche Verordnung erlässt, ist dreist und könnte sich als rechtswidrig erweisen. Keine

Gewährleistungssicherheit – entscheidend ist das vereinbarte Bürgschaftsmuster

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 28.04.2015
Inhalt
  • und den Sicherheitseinbehalt auszahlen, wenn die Bürgschaft dem vereinbarten Muster entspricht. Etwas
  • anderes gilt nur, wenn die Parteien zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart haben und damit von
  • . Zwischenzeitlich hatten die Parteien aber einen Vergleich geschlossen und vereinbart, den
  • entworfen sein und vertraglich vereinbart werden. Ist der Bauherr ein Unternehmer, sollten die
  • Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften auch Schadensersatz und Vertragsstrafen, ggf. auch

WEG: Eigentümer müssen unverzüglicher Schimmel-Sanierung zustimmen

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 27.04.2015
Inhalt
  • Errichtung des Gebäudes zu beachten. Rechtsanwalt Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Schimmelbildung ist einer der häufigsten Streitpunkte im Wohnungsmietrecht und im
  • Normen, entschied das LG Karlsruhe. Schimmel – baulicher Mangel oder falsche Lüftung und Beheizung
  • die Wärmedämmung so unzureichend ist, dass bei bestimmten Außentemperaturen und normaler Beheizung
  • weniger als 12,6°C an der Innenseite der Außenwand erreicht werden können und dass selbst bei einer

Verbau ist kein Bauwerk – 2-jährige Verjährung

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 26.04.2015
Inhalt
  • -Stahlträger eingebracht wurden, kam es zu Rissen an Nachbargebäuden und Schadensersatzforderungen
  • Verjährungsfrist von 3 Jahren, da im Baurecht die Spezialnorm des § 634a BGB gilt: Danach verjähren
  • Werkleistungen an einer Sache, die kein Bauwerk ist. Eine aus Stahlträgern und Holzbohlen hergestellte
  • von Arbeit und Material mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Sachen” (BGH v
  • beim Berliner Verbau oder gezogen und wiederverwendt werden wie beim Hamburger Verbau. Die Arbeiten am

BGH zur Freigabe einer Gewährleistungsbürgschaft

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 23.04.2015
Inhalt
  • Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Mathias Münch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet
  • . Der Bauherr hatte sich für die Zeit bis zur Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung als
  • Sicherheit eine Vertragserfüllungsbürgschaft und für die Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft
  • . v. 19.2.2014 – 4 U 252/12) und der Bundesgerichtshof (Urt. v. 26.3.2015 – VII ZR 92/14). Bauherrn
  • sollten Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungssicherheit vereinbaren Das Gesetz sieht für

WEG: Welche Schallschutz-DIN gilt bei Änderung des Bodenbelags?

Rechtsanwalt Mathias Münch vom 15.04.2015
Inhalt
  • Gemeinschaftseigentum einzugreifen, müsse er den Trittschallschutz einhalten, und zwar nicht nach der