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§ 15 UKlaG

Ausnahme für das Arbeitsrecht
Titel
  • Ausnahme für das Arbeitsrecht
Inhalt
  • Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.

§ 6 RAZEignPrV

Prüfungsgebiete
Inhalt
  • ;rende Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht, 5.Arbeitsrecht
  • aufa)die Grundzüge des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts, b)das dazugeh

§ 4 IndWiAssPrV

Industriebetriebslehre einschließlich Rechtsfragen
Inhalt
  • Sozialarbeit, h)Grundzüge des Arbeitsrechts (Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht); 2

§ 27 UmstG

Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts
Titel
  • Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts

§ 13 SchiedsG

Inhalt
  • ;gensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Schiedsstellen für Arbeitsrecht oder die
  • Kammern für Arbeitsrecht der Kreisgerichte zuständig sind.

Art 1 ARSchiedsGAufhG

Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht
Titel
  • Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht
Inhalt
  • (1) Das Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht

§ 6 MalerLackAusbV

Ausbildungsberufsbild Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin
Inhalt
  • und Kenntnisse: 1.in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:a)Berufsbildung, Arbeitsrecht und
  • )Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht, b)Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, c)Sicherheit
  • ßnahmen; 3.in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz:a)Berufsbildung, Arbeitsrecht und

Art 2 ARSchiedsGAufhG

Gleichstellungsklausel
Inhalt
  • Arbeitsrecht und in § 48 des Arbeitsgerichtsgesetzes die Zuständigkeit der Kreisgerichte begr

Anlage II Kap VIII A III EinigVtr

Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet A - Arbeitsrechtsordnung Abschnitt III
Inhalt
  • Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl. I Nr. 38 S. 505) gilt in dem in
  • Anrufung der Schiedsstelle für Arbeitsrecht zuständig, wenn1.sich eine Prozeßpartei

§ 5 MalerLackAusbV

Ausbildungsberufsbild Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin
Inhalt
  • .Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht, 2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3

§ 20 EuRAG

Prüfungsfächer
Inhalt
  • , Arbeitsrecht, durch das Pflichtfach nicht abgedeckte weitere Bereiche des Zivilrechts, Öffentliches Recht

§ 55 SchiedsG

Inhalt
  • ;ber die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht vom 29. Juni 1990 (GBl

§ 3 AuswErlV

Beurteilung der Sachkunde
Inhalt
  • , insbesondere hinsichtlich des jeweiligen Einwanderungsrechts, Staatsangehörigkeitsrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts.

§ 421a SGB 3

Arbeiten in Maßnahmen des Arbeitsmarktprogramms Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen
Inhalt
  • ;nahmen bereitgestellt werden, begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts

§ 6 PolierPrV 2012

Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
Inhalt
  • ührung,3.Qualifizierung,4.Arbeitsrecht.(2) In den Qualifikationsschwerpunkten sind folgende
  • ;Arbeitsrecht“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, bei personellen Einzelmaßnahmen