Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
24.06.2012

Spaß und Arbeitsrecht

Der Saal eines nordischen Metropol-Arbeitsgerichts ist am letzten Donnerstag gerammelt voll. Mir schwant Übles. Sollte ich irgendetwas absolut Aufsehenerregendes und Sensationelles am Fall übersehen haben?

Grundsätzliche Bedeutung hat er. Aber sogar zu Erdbebenentscheidungen wie derjenigen zur Tarifeinheit taucht ja nur 1 (ein) Journalist auf. Das relativiert den Terminus „grundsätzlich“. Oder, sagt der verknotete Magen, das sind alle Kollegen des Gegners. Sie wollen Dir auf die Finger schauen. Na toll.

Die Vorsitzende fragt auch fröhlich in die Runde der ca. 50 anwesenden Teilnehmer:

„Sind Sie alle nur Zuschauer“?

Einer meldet sich. Betriebsräte aus Nürnberg auf Besuch beim Arbeitsgericht (das sind aber ca. 600 km oder so…) seien sie. Also wirklich nur Zuschauer. Ich entspanne. Allerdings sind sie nicht ganz am richtigen Ort.

„Heute haben wir nur öffentlicher Dienst und Personalvertretungsrecht“

bedauert die Vorsitzende. Für Betriebsräte außerhalb des Spektrums, von Berufs wegen. Aber der Betriebsratschef lässt sich nicht abschrecken:

Öffentlicher Dienst macht auch Spaß. Da wären wir auch gerne…

Na also. Alles kann eben Spaß machen. Auch Arbeitsrecht. Fand letzte Woche ja schon Thomas Will (viel weiter im Süden des Landes), der eigentlich Strafverteidiger ist. Wer sagt es denn – auch in Deutschland ist das Spaß- und Glückslevel nicht so niedrig, wie immer behauptet wird. Die informelle Abstimmung des Publikums nach der Verhandlung habe ich dann auch noch gewonnen. Wenigstens ein Trost; dass mir mal drei Dutzend oder mehr Betriebsräte zustimmen, ist auch schon lange nicht mehr passiert. Danke, Jungs. Dass die Gerichte es sind, die entscheiden, dafür könnt Ihr ja nichts. Aber es gibt noch Berufung und Revision…