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§ 20 ArbSchG
Regelungen für den öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- Dienst des Bundes, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei, den Zivil- und
- ;ffentlichen Dienst der Länder, Gemeinden und sonstigen landesunmittelbaren Körperschaften
Öffentlicher Dienst - Kürzung der Jahressonderzahlung bei Arbeitgeberwechsel
Rechtsanwalt Malte Winter vom 13.07.2012
- Inhalt
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- Nach § 20 Abs. 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben Beschäftigte
BAG - 2 AZR 843/12
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2013
- Inhalt
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- BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 26.9.2013, 2 AZR 843/12 Kündigung im öffentlichen Dienst
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV- L) Anwendung. Im Rahmen einer
- öffentlichen Arbeitgeber gleichwohl für verpflichtet halten, die schriftliche Begründung abzuwarten
- Hinausschieben der Kündigungserklärung zur Folge. Das ohnehin zeitaufwendige Mitbestimmungsverfahren dient
- Rechtsgeschäft wirksam ist. § 174 BGB dient dazu, insoweit klare Verhältnisse zu schaffen. Der
Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst - außerordentliche Kündigung
Malte Winter vom 20.03.2014
- Inhalt
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- Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen
Maximilian Aumer
öffentlicher Dienst
Zivilrecht
Strafrecht
Polizeirecht und Geheimdienstrecht
- Firma
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- öffentlicher Dienst Rechtsberater / Wehrdisziplinaranwalt öffentlicher Dienst Vollzeit Sonstige -
Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.05.2013
- Inhalt
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- findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der für die Arbeitnehmer der VKA jeweils
Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit für ein Versorgungswerk
martina heck vom 28.11.2013
- Inhalt
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- Dienst i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG anzuerkennen. Vielmehr ist für die Annahme “öffentlicher Dienste
- Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen gezahlt werden, soweit nicht
- des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG) ist jedoch grundsätzlich nicht als öffentlicher
- Streitfall betroffenen Versorgungswerk als Körperschaft öffentlichen Rechts vergleichbare – öffentliche
- “öffentliche Dienste” i.S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG gezahlt wurden und schon deshalb nicht als
Der Zuhälter - im öffentlichen Dienst verboten?
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 13.12.2010
- Inhalt
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- abgegrast und stieß auf den schlagzeilenträchtigen Fall des Mannes, der im öffentlichen Dienst stand
- 2009 (Urteil vom 10.9.2009, 2 AZR 257/08). Seither geht es auch im öffentlichen Dienst nur noch um
- ? Früher einmal mussten sich Angestellte des öffentlichen Dienstes einem besonderen Verhaltenskodex
§ 11a ArbPlSchG
Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- Beendigung des Grundwehrdienstes um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so hat er Vorrang vor
- Dienst vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne
- fachliche Eignung für die Einstellung in den öffentlichen Dienst für Wehrpflichtige
§ 10 BeamtVG
Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung
- ;rderlichen Tätigkeit.Der Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn
- steht die Tätigkeit im Dienst von Einrichtungen gleich, die von mehreren der im Satz 1
Urlaub an gesetzlichen Feiertagen im öffentlichen Dienst
Malte Winter vom 22.01.2013
BSG - B 1 A 1/12 R
Bundessozialgericht vom 12.03.2013
- Inhalt
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- , ArbuR 1994, 126, 128). Dies gilt in gleicher Weise für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (vgl
- Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst unterliegt der Organisationsgewalt im weitesten Sinne des Staates oder des
- - Krankenkassenschließung dient öffentlichem Interesse - Arbeitnehmer - keine Verletzung von Grundrechten wegen Fehlens von
- Dauer gesichert ist, dient vielmehr allein öffentlichen Interessen, nämlich dem Erhalt der
- betroffenen Trägers öffentlicher Verwaltung (vgl BVerfGE 7, 377, 398; 39, 334, 369 f; 73, 280, 292
§ 16 ASG
Einfluß der Verpflichtung auf ein Dienst- oder
Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 1.24 BinSchStrO 2012
Sonderregelung für Fahrzeugeim öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge
Auch mehr Urlaub für Azubis im öffentlichen Dienst?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.03.2012
- Inhalt
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- öffentlichen Dienst? Für die Azubis gilt der TVAöD, der in § 9 auf die Urlaubsstaffelung des TVöD
- öffentlichen Dienst unternehmen. Weitere lesenswerte Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht finden Sie hier.