Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.03.2014

Vorteilsnahme im öffentlichen Dienst - außerordentliche Kündigung

Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, gibt seinem Arbeitgeber regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung ...