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§ 2 TWirtAusbStEignV 2005
Fachrichtungsspezifische Anforderungen
- Inhalt
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- Rinderbestand verfügen, der alle Altersstufen der Rinderhaltung umfasst. Insbesondere müssen die
- Weidehaltung von Rindern müssen nachgewiesen werden.(2) Die Ausbildungsstätte in der
- Schafbestand verfügen, der alle Altersstufen der Schafhaltung umfasst. Insbesondere müssen die
- Landschaftspflegemaßnahmen mit Schafen müssen nachgewiesen werden.(5) Die Ausbildungsst
- über Standorte mit unterschiedlichen Trachtangeboten verfügen. Insbesondere müssen
LG Düsseldorf - b O 388/03
Landgericht Düsseldorf vom 05.02.2004
- Inhalt
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- emittieren, deren Temperatur zu messen ist, und die Mittel aufweist, um die Lichtstrahlen um die
- auszuliefern, dessen Einzelteile in den USA zu einem funktionsfähigen Messgerät zusammengesetzt würden
- einstweilige Verfügung erhoben, zu dessen Begründung sie vorträgt: Die Vermutung der Antragstellerin, die
- eine Vorrichtung zum berührungslosen Messen der Temperatur einer Oberfläche unter Einsatz von Infrarot
- Oberfläche (320) zu emittieren, deren Temparatur zu messen ist, 33 34 b. weist Mittel auf, um die
§ 21 LuftBO
Ergänzungsausrüstung, die durch äußere Betriebsbedingungen erforderlich ist
- Inhalt
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- ist, müssen die Luftfahrzeuge entsprechend den zu erwartenden Verhältnissen mit den
- 000 m (20 000 Fuß) NN müssen Luftfahrzeuge für die gewerbsmäßige Bef
- üssen mit einer Sauerstoffanlage und Atemgeräten ausgestattet sein und für Flüge
- ür Flüge über 7 600 m (25 000 Fuß) NN müssen alle diensthabenden
- 600 m (25 000 Fuß) NN eingesetzt werden sollen, müssen mit einer Warnanlage für
§ 6.28 RheinSchPV 1994
Durchfahren der Schleusen
- Inhalt
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- 1.Bei der Annäherung an die Schleusenvorhäfen müssen die Fahrzeuge ihre Fahrt
- äfen und in den Schleusen müssen Fahrzeuge, die mit einer Sprechfunkanlage für den
- ;fen, ist das Überholen verboten. 5.In den Schleusen müssen die Anker vollständig
- . 6.Bei der Einfahrt in die Schleusen müssen die Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit so vermindern, da
- Schleusenwänden Grenzen markiert sind, innerhalb dieser Grenzen zu halten; b)müssen die
§ 6.28 DonauSchPVAnl 1993
Durchfahren der Schleusen
- Inhalt
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- 1.Bei der Annäherung an die Schleusenvorhäfen müssen die Fahrzeuge ihre
- Geschwindigkeit vermindern. Können oder wollen sie nicht sogleich in die Schleuse einfahren, müssen
- Schleusenvorhäfen und in Schleusen müssen Fahrzeuge, die mit einer Sprechfunkanlage für den
- äfen, ist das Überholen verboten. 5.In den Schleusen müssen die Anker vollständig
- . 6.Bei der Einfahrt in Schleusen müssen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit so vermindern, daß
§ 15.09 BinSchUO2008Anh II
Rettungsmittel
- Inhalt
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- 1.Zusätzlich zu den in § 10.05 Nr. 1 genannten Rettungsringen müssen auf allen f
- Rettungsringen nach Nummer 1 müssen für alle Mitglieder des Bordpersonals Einzelrettungsmittel nach
- .Fahrgastschiffe müssen über geeignete Einrichtungen verfügen, die Personen einen sicheren Ü
- .4.Zusätzlich zu den Rettungsmitteln nach Nummer 1 und 2 müssen für insgesamt 100
- werden können oder frei aufschwimmbar sein.7.Aufblasbare Sammelrettungsmittel müssen dar
OLG Köln - 6 U 114/98
Oberlandesgericht Köln vom 05.02.1999
- Inhalt
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- durch zu leichtes Essen - in die Höhe katapultiert wird. Denn der Spot unterscheidet sich damit sogar
- bei dem von der Antragstellerin verwendeten Lochsturz. Die Szenenfolge, in der ein Esser in einem
- wird. 18Vor diesem Hintergrund vermag der Senat, dessen Mitglieder als potentielle Fernsehzuschauer
§ 9.15 BinSchUO2008Anh II
Kabel
- Inhalt
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- 1.Kabel müssen schwer entflammbar, selbst verlöschend und widerstandsfähig gegen
- Belgiensanerkannt.2.Für Kraft- und Beleuchtungsanlagen müssen Kabel mit einem
- .Metallabschirmungen und -mäntel von Kabeln in Kraft- und Beleuchtungsanlagen müssen mindestens
- , betragen.6.Kabel müssen gegen die Gefahr einer mechanischen Beschädigung geschützt sein.7
- Leiter müssen so beschaffen sein, dass die ursprünglichen elektrischen, mechanischen
LSG Hessen - L 12 J 628/91
Hessisches Landessozialgericht vom 14.02.1995
- Inhalt
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- Landesarbeitsamt Hessen zu den berufsnahen und berufsfremden Tätigkeiten eingeholt, die der Kläger unter
- Tätigkeit wegen seiner Rückenbeschwerden aufgeben müssen. Zur Begründung dessen hat er ein Attest des Dr
- nicht aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben habe. Angesichts dessen sei er auch nicht berufsunfähig
- Landesarbeitsamtes Hessen vom 7. November 1991 ebenfalls nicht vor. Wegen der weiteren Einzelheiten sowie
- Berufsunfähigkeit nach §§ 300 Abs. 2 SGB 6, 1246 Abs. 2 RVO dem Versicherten zu gewähren, dessen Erwerbsfähigkeit
§ 9.14 BinSchUO2008Anh II
Installationsmaterial
- Inhalt
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- 1.Kabeleinführungsstutzen von Geräten müssen den anzuschließenden Kabeln
- Verteilungssysteme mit voneinander abweichenden Spannungen oder Frequenzen müssen unverwechselbar
- sein.3.Schalter müssen alle nicht geerdeten Leiter eines Stromkreises gleichzeitig schalten. In
- ;rken über 16 A müssen die Steckdosen mit einem Schalter so verriegelt sein, dass weder
§ 76 BrennO 1998
- Inhalt
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- Feinbrennblasen müssen sich innen besichtigen lassen.(2) Alle Geräte, Gefäße und
- Rohre müssen den Betriebsbedürfnissen entsprechend sich gut lüften lassen.(3) Alle Gef
- äße und von den Geräten die Feinbrennblasen müssen eine Vorrichtung zur Erkennung
- des Flüssigkeitsstandes in Form von Stand- oder Schaugläsern haben.(4) Alle Gefäße müssen sich restlos entleeren lassen.
VG Düsseldorf - 16 L 1320/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 08.08.2007
- Inhalt
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- - Oberhausen Hbf - Essen - Altenessen - Gelsenkirchen Hbf - Wanne- Eickel Hbf - Dortmund Signal-Iduna
- 25.08.2007 Rückfahrt mit Abfahrt in Dortmund ca. 17.45 Uhr bb) Duisburg Hbf - Mülheim Hbf - Essen Hbf
- 6 aus: „Ungeachtet dessen bestehen zwischen dem Empfänger der Zuwendung, also dem
- Eisenbahnverkehrsunternehmen, und dem Land Nordrhein-Westfalen, dessen Mittel an das Eisenbahnverkehrsunternehmen
- BGB in Betracht kommen sollte, wären dessen Voraussetzungen auch aus anderen Gründen nicht erfüllt
Keine Webakte mehr!
Rechtsanwalt Jürgen Frese vom 02.11.2020
- Inhalt
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- nicht ! Nach dem Motto “Man kann es ja mal versuchen” hat... Mietwagen: AG Essen verurteilt auf
OLG Hamm - 3 OBL 69/04
Oberlandesgericht Hamm vom 30.08.2004
- Inhalt
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- : 3. Strafsenat Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 3 OBL 69/04 Vorinstanz: Landgericht Essen
- , 23 a KLs 70 Js 42/04 (47/04) Tenor: Der Haftbefehl des Landgerichts Essen vom 07.05.2004 - 23 a KLs
- (47/04) LG Essen - wird aufgehoben. G r ü n d e : 1I. 2Die Angeklagte wurde am 23.02.2004 vorläufig
- des Haftbefehls des Landgerichts Essen vom 07.05.2004 ############# LG Essen -, der den vorgenannten
- Landgerichts Essen vom 12.08.2004 zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist, wird der Angeklagten vorgeworfen
§ 12.02 BinSchUO2008Anh II
Besondere bauliche Anforderungen an die Wohnungen
- Inhalt
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- 1.Wohnungen müssen auch bei geschlossenen Türen genügend gelüftet werden k
- önnen; außerdem müssen Aufenthaltsräume genügend Tageslicht erhalten und
- sollten nach Möglichkeit Sicht nach außen haben.2.Wohnungen müssen, wenn ihr Zugang nicht
- Ebene der größten Einsenkung liegen.4.Aufenthalts- und Schlafräume müssen mindestens
- denen auch Oberlichter und Fenster gehören können, müssen eine lichte Öffnung von